Die rassistischen Richter beobachten!
03.05.2001
no-racism.net | Rassismus und Festung Europa

       

Prozess Anthony O. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei seiner Abschiebung

Mediale Vorverurteilungen, eine zum Teil zynische Sprache gegenüber den Angeklagten, die fragwürdige Rolle einzelner von der Polizei abhängiger anonymer Kronzeugen und Strafhöhen, die alles übetreffen, was bisher in der Rechtssprechung im Bereich von Drogenkriminalität bekannt war - all das hat die derzeit laufenden Wiener Prozesse gegen Schwarzafrikaner in ein Licht gerückt, das eigentlich die Aufmerksamkeit der "Drei Weisen" erregen sollte. Vielleicht kann auch ein sichtbar aufmerksames Prozesspublikum - also mehr Öffentlichkeit - ein Beitrag zu faireren Verhandlungen sein.
 

DIE RASSISTISCHE JUSTIZ BEOBACHTEN!

Emmanuel Chukwujiekwu
Di 8. Mai 9.00 Landesgericht Wien 8,
Wickenburgg. 22 Saal 201 oder 210

WARUM PROZESSE BEOBACHTEN? - Zur Erinnerung
Nach wie vor finden monatlich mehrere Operation Spring-Prozesse statt, und es ist nach wie vor wichtig, dass diese nicht unter Ausschluss der Oeffentlichkeit stattfinden. Denn auch wenn bei weitem noch nicht wirklich von "Rechtssprechung" geredet werden kann, so konnte durch die regelmaessige Beobachtung der Prozesse zumindest das Ausmass der Fehlurteile etwas eingeschraenkt werden. OPERATION SPRING - Nach wie vor hunderte AfrikanerInnen in Haft!

Die groesste staatsrassistische Aktion der 2. Republik ist noch immer nicht zu Ende. Nicht nur, dass nach wie vor in Folge der Operation Spring Observationen, Hausdurchsuchungen und Verhaftungen erfolgen - wodurch sich die tatsaechliche Zahl der in Haft befindlichen Opfer nur schwer eruieren laesst - ist derzeit die Justiz dabei, das von der Exekutive begonnene Werk wunschgemaess zu beenden.
Von Polizei und Justiz abhaengige anonyme Kronzeugen, die alles erzaehlen, was ihre AuftraggeberInnen von ihnen hoeren wollen, RichterInnen, die ohne Beweise und trotz widerspruechlichster Aussagen der BelastungszeugInnen zu Hoechststrafen verurteilen, PflichtverteidigerInnen die auf Beweisaufnahme und ZeugInnenanhoerung verzichten, ...
Die Opfer sind z.T. kleine StrassendealerInnen, die aufgrund von Arbeitsverboten keine legale Moeglichkeit zur Existenzsicherung hatten, zu einem grossen Teil aber auch voellig unschuldige Personen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zu Strafen in fuer derartige Vorwuerfe noch nie dagewesenen Hoehen (bis zu 10 Jahren!) verurteilt wurden und werden, und dass sie AfrikanerInnen sind.
Viele der noch in Untersuchungshaft sitzenden, wissen bis heute nicht genau, was ihnen vorgeworfen wird, Uebersetzungen der auf Deutsch geschriebenen Anklagen werden ihnen ebenso verweigert wie z.B. medizinische Versorgung, Hofgaenge, Arbeit, Fortbildung (z.B. Sprachkurse), Kleidung, Lesestoff etc.
Hinzu kommt noch eine fast voellige Isolation nach aussen, etliche wurden in vielen Monaten Haft noch kein einziges Mal besucht.
Neben dem menschlichen Aspekt ist es daher auch eine politische Notwendigkeit, diese vom Staat bewusst herbeigefuehrte Isolation und damit das Ausgeliefertsein der Betroffenen (zumindest teilweise) zu durchbrechen.

WAS SONST NOCH GEBRAUCHT WIRD

Neben Oeffentlichkeit brauchen die Gefangenen aber vor allem Geld, da sehr viele fuer das taegliche Leben benoetigte Dinge - wie Hygieneartikel, geniessbare Nahrung, Tageszeitungen, Briefmarken und -papier, Zigaretten etc. - gekauft werden muessen und AfrikanerInnen im Landesgericht de facto mit Arbeitsverbot belegt sind.

Verein "Gemeinsam gegen Rassismus"
http://united.action.at

 

Gerechtigkeit für Anthony ONYEIJ!

Fortsetzung des Prozesses wegen
"Widerstand gegen die Staatsgewalt"

Anthony Onyeij, der nach 13 Monaten unschuldig verbuesster Untersuchungshaft freigesprochen aber nicht freigelassen, sondern sofort in Schubhaft ueberstellt wurde, konnte seine fuer 4.12.2000 geplante Abschiebung durch passiven Widerstand verhindern.
Dies bescherte ihm allerdings neuerlich Untersuchungshaft: diesmal wegen angeblichem (bei missglueckten Abschiebungen obligatem) "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Die 2. oeffentliche Verhandlung findet statt:
Mittwoch 21.03.01 13:30 Uhr
Landesgericht Korneuburg
Hauptplatz 18 6. Ebene, Saal IX

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Öffentliche Anhörung zum Haftenschädigungsantrag

Mittwoch, 7.3.2001, 14.00 Uhr Landesgericht f. Strafsachen Wien, Saal 305 Eingang Wickenburggasse

Anthony ONYEIJ wurde am 27.9.1999 bei einer rassistische Razzia im Gesellenheim Zohmanngasse unter dem Vorwand "Drogenhandel" verhaftet. Bei seiner Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwuerrfen freigesprochen. Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Anthony wurde jedoch nicht freigelassen, sondern noch am selben Tag in Schubhaft ueberstellt. Er sollte Montag, 4. Dezember Um 4.00 Uhr in der Frueh abgeschoben werden. Damit sollten ihm jegliche Chancen auf Genugtuung bzw. Schadenersatz fuer die mehr als 13 Monate dauernde Haft genommen werden. Laut dem Oesterreichischen "Strafrechtlichen Entschaedigungsgesetz" wuerde ihm fuer seine Untersuchungshaft ca. eine halbe Million Schilling zustehen. Anthony protestierte gegen seine Abschiebung und wurde daraufhin wieder in Untersuchungshaft überstellt, diesmal wegen angeblichem "Widerstand gegen die Staatsgewalt". Bei seiner ersten Verhandlung dazu stellte sich hertaus, daß sich weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft Korneuburg die Mühe gemacht hatten, die Namen von (potentriellen) EntlastungszeugInnen festzustellen. (Frei nach dem Motto: Wozu andere ZeugInnen, ein Polizist als Zeuge reicht doch.) Das Verfahren wurde wieder in das Stadium der Voruntersuchung zurückversetzt und Anthonys Enthaftungsantrag abgelehnt. Bis jetzt sind keinerlei Schritte des Gerichts bekannt, die fehlenden ZeugInnen auszuforschen...

 

Aktion gegen die Abschiebung von Anthony Onyeij

deportatNO
Operation Spring
Rassismus und Festung Europa

GEMMI
Gemeinsam gegen Rassismus
   
 

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