Eilabschiebung von Anthony O. am 27.10 !!!

Deportation of Anthony O. : 27.10. !!!

30.10.2001

www.no-racism.net | deportatiNO

 

Asylantragstellung verhindert- Eilabschiebung Samstag früh

Geplante Abschiebung 27.10.- PROTEST!!!!

Fortsetzung des Prozesses am 21.3.2001

Prozess gegen Anthony O. 27.12.2000

Zu den Serienbriefen des Innenministeriums

Letzte Entwicklungen (12.12.00)

Abschiebung erfolreich verhindert- TATblatt Stellungnahme

Stellungnahme der KLM (4.12.00)

Neueste Infos- Abschiebung vorläufig verhindert(4.12.00)

Dringender Aufruf- drohende Abschiebung(2.12.00)

Protestvorlage

urgent action: auf freispruch folgt abschiebung (2.12.00)

 

englisch information:

latest info- deportation prevented(4.12.00)

Urgend appeal Impending deportation (2.12.00)

draft message of protest

 

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN VERHINDERT DURCH GESETZESBRUCH ASYLANTRAG!

Um AsylwerberInnen allen Menschenrechtskonventionen zum Trotz abschieben zu koennen, scheint der Bundespolizeidirektion Wien jedes Mittel recht zu sein.
Im Falle Anthony Onyeijs, der zuvor in Oesterreich ueber zwei Jahre
unschuldig eingesperrt wurde, gehoert zu diesen Mitteln auch offener Gesetzesbruch. Und es ist anzunehmen, dass dies kein Einzelfall ist.
Dem Anwalt von Onyeij, Mag. Wilfried Embacher, wurde - ebenso wie der Nationalratsabgeordneten Dr. Madeleine Petrovic und einem Vertreter einer Menschenrechtsorganisation - angeblich auf Weisung der Bundespolizeidirektion Wien gesetzeswidrig das Recht verweigert, Onyeij zu besuchen. So wurde diesem die letzte Moeglichkeit genommen, noch vor seinem Deportationstermin einen neuen Asylantrag zu stellen.
In diesem Zusammenhang moechten wir auch auf die Aussage von Dr. Wilhelm Saurma (stv. Chefarzt der BPD Wien) in der Nachrichtensendung "Zeit im Bild 2" vom 16. Mai 2001 hinweisen, der gefilmt wurde, als er waehrend einer Polizeischulung den anwesenden BeamtInnen erklaerte, dass es ueblich sei, bei so genannten "Problemabschiebungen" die Schubhaeftlinge vor der Deportation mit Beruhigungsmitteln zu behandeln.
Wir schliessen nicht aus, dass auch das - oder irgendeine andere Form nicht fuer die Oeffentlichkeit bestimmter Zwangsbehandlung - ein Grund gewesen sein koennte, warum niemand Onyeij zu Gesicht bekommen durfte.

EILABSCHIEBUNG SAMSTAG FRUEH
Anthony Onyeij wurde hoechstwahrscheinlich am Samstag den 27.10. um fuenf Uhr frueh - nicht einmal 24 Stunden nach dem er und sein Anwalt davon informiert worden waren - zusammen mit anderen Schubhaeftlingen in einer eigens gecharterten Maschine nach Lagos/Nigeria abgeschoben.
Bis jetzt gelang es uns weder, gesicherte Informationen ueber die
tatsaechliche Durchfuehrung der Abschiebung zu bekommen, noch wissen wir, ob und wann Onyeij in Lagos ankam und was mit ihm danach geschah. Wir befuerchten, dass er aufgrund seiner politischen Verfolgung und des nigerianischen Dekrets 33 noch am Flughafen Lagos verhaftet wurde.
Der Bundespolizeidirektion Wien und der Wiener Fremdenpolizei war diese Gefahr bekannt!

PROTEST!
Auch wenn die Abschiebung dadurch nicht mehr verhindert werden kann, protestiert gegen diese rassistische und menschenverachtende Vorgangsweise!


 

Heute (25.10.01) um 10 Uhr hat der Anwalt von Anthony Onyeij erfahren, dass Anthony am Samstag den 27.10.2001 um 5 Uhr frueh nach Nigeria abgeschoben werden soll!

Anthony wurde im Rahmen der Operation Spring 2 im September 1999 verhaftet und ueber 13 Monate unschuldig eingesperrt, nach seinem Freispruch wurde er sofort in Schubhaft ueberstellt.

Anthony, der als Fluechtling nach Oesterreich kam, drohen in Nigeria weitere langjaehrige Haftstrafen. Die Haftbedingungen in Nigeria werden von Amnesty International als "lebensbedrohlich" eingestuft.
Anbei noch einmal die Protest-Fax- und -Telefonnummern und
-Email-Adressen, bitte trotz Feiertag so rasch wie moeglich handeln, es ist sehr dringend! Wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir diese sofort weiterleiten, daher bitte heute mehrmals Emails checken!

Bundesministerium für Inneres allgemein: (+43 1) 53126-2580
Sekretariat Minister Strasser Tel.: (+43 1) 53126-2192
Sekretariat Ministerkabinett Fax: (+43 1) 53126-2554
e-mail Minister Strasser: ministerbuero@bmi.gv.at,
ernst.strasser@bmi.gv.at, ernst.strasser@oevp.at

Abteilung III:Schrefler-König

Tel.: (+43 1) 53126/4650
Fax: (+43 1) 53126/4648
e-mail: BMI-III-16@bmi.gv.at Menschenrechtsbeirat

Geschäftsstelle im BMI
Fr. Johanna Landgrebe
Tel.: (+43 1) 53126-5145
Fax: (+43 1) 53126-5212
e-mail: menschenrechtsbeirat@csi.com Bundespolizeidirektion Wien

Fremdenpolizeiliches Büro
Tel.: (+43 1) 313 44
Fax: (+43 1) 313 44/9417
e-mail: bpdw.frb@polizei.gv.at
Sachbearbeiter(in?) ADir. Schneider: Tel. (+43 1) 313 44/9445
Sachbearbeiter(in?) ORat Mag. Bruckner: Tel. (+43 1) 313 44/9401


FORTSETZUNG DES PROZESS GEGEN ANTHONY ONYEIJ 23.3.2001

Prozess gegen Anthony Onyeij am 21. Maerz 2001
Kurzbericht


Zu Beginn dieses Verhandlungstages verlas Richter Hohenecker die
Ergebnisse des Untersuchungsrichters (nach der letzten Verhandlung war der Akt an den U-Richter rueckgeleitet worden, um die Crew des KLM-Flugs auszuforschen und als ZeugInnen zu laden). Laut Aktenvermerk vom 23.2. blieb die Erhebung der Interpol bei KLM in Amsterdam ohne Ergebnis, aber laut einem Bericht der Polizei Schwechat weigert sich die KLM-Crew,
nach Oesterreich zu kommen. Der Richter legte Anthonys Verteidiger, Mag. Bischof, nahe, doch auf die Zeugen zu verzichten, da diese nicht ausfindig zu machen seien. Doch Bischof beantragte erneut die Vernehmung der Zeugen zum Beweis dafuer, dass Anthony bei seiner versuchten Abschiebung keinen aktiven Widerstand geleistet hatte. Daraufhin warf Richter Hohenecker dem Verteidiger vor, fuer die Verlaengerung der U-Haft seines Mandanten verantwortlich zu sein, da der Akt jetzt wieder an den
U-Richter rueckgeleitet werden muesse.

Zeugenaussagen
Fuer diesen Verhandlungstag waren 2 Zeugen geladen. Der erste, ein Beamter der ,Kraniche", sagte mehr oder wenige das gleiche aus, wie seine Kollegen in der ersten Verhandlung. Anthony war anfangs ruhig, doch vor dem Betreten des Flugzeugs habe er angefangen zu schreien und sich schliesslich auf den Boden geworfen. Der Beamte wurde nicht verletzt, er erwaehnte auch nichts von Bissen und gezielten Schlaegen des Angeklagten.

Als zweiter Zeuge war der Station Manager der Fluglinie KLM in Schwechat geladen. Laut seiner Aussage sollte Anthony um 6.15 Uhr an Bord des Flugzeugs gebracht werden, da um 6.30 das Boarding der restlichen Passagiere beginnen haette sollen. Das werde immer getrennt, um zu sehen, ob es zu Problemen bei der Abschiebung komme. Um 6.25 seien die Beamten dann ,forscher" geworden und haetten versucht, Anthony in das Flugzeug zu
zerren. Der Zeuge gibt vor Gericht den Namen des Flugkapitaens an, der die letzten 2 Minuten der ,Handgreiflichkeiten" gesehen haben soll. Interressant bei diesem Zeugen ist, dass er sich zwar exakt an die Uhrzeiten erinnern kann, aber nicht mehr dezidiert sagen kann, dass Anthony auf dem Boden gelegen ist, was aber alle beteiligten Beamten uebereinstimmend ausgesagt haben.

Beschluss
Rueckleitung des Aktes an den U-Richter mit dem Auftrag auf Einleitung des Auslandschriftverkehrs und Einleitung der Rechtshilfewegs zur Vernehmung des Flugkapitaens gemaess õ 247(1) StPO (Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bilduebertragung d.h. Video) und Ausforschung der Crew als Augenzeugen des angeblichen Widerstandes des Angeklagten.

Der Verteidiger wollte beim Richter erneut die Enthaftung Anthonys
beantragen, wurde von Hohenecker jedoch an den U-Richter verwiesen.

weitere Infos zu Anthony auf unserer Homepage: http://united.action.at

Gemeinsam Gegen Rassismus!
Kontaktmoeglichkeit: jeden Dienstag, Fakultaetsvertretung GEWI, Altes AKH, Hof 2, ab 19.00 Uhr


PROZESS GEGEN ANTHONY ONYEIJ 27.12.2000
Kurzbericht, Resultate und Einschätzung

ALLGEMEINES:

Die Polizei wertete Anthonys Abschiebung wurde von vorn herein (zumindest seit Freitag) als "Problemabschiebung".

"Problemabschiebungen" werden von der WEGA durchgeführt. Abschiebungen werden prinzipiell nur abgebrochen, wenn der Kapitän des Flugzeuges den Transport unter Berufung auf die Flugsicherheit ablehnt.

In diesem Fall werden die betroffenen Menschen durch einen Kriminalbeamten der BPD Schwechat der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Anzeige gebracht.

Am Landesgericht Korneuburg werden anscheinend jede Woche mehrere Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebeversuchen zu teilweise horrenden Freiheitsstrafen (z.B. ein Jahr unbedingt) verurteilt.


VERLAUF:

Vernehmung Anthony
Anthony hat sich nicht schuldig bekannt, er hat vor dem Einstieg ins Flugzeug gegen seine Abschiebung protestiert, daraufhin haben sich 2 WEGAs auf ihn gestürzt, ihn geschlagen und zu Boden geworfen. Er hat vor Schmerz und Schreck geschrien. Alle 4 anwesenden WEGAS waren über ihm
und haben ihm Handschellen angelegt.

Vernehmung der "Zeugen" (5 Polizisten):
Bis auf einen, der nicht einmal am "Tatort" war, behaupteten alle mehr oder weniger gleichlautend, dass Anthony geschrien, um sich geschlagen und getreten haben soll. Am Boden liegend soll er einem WEGA in die Jacke gebissen haben...


ANTRAEGE:

Der Staatsanwalt beantragt im Fall einer Verurteilung den Widerruf der bedingten Strafnachsicht (insg. 8 Monate).

Der Verteidiger beantragt die Ausforschung und ZeugInneneinvernahme der Stewardess, des Stage Managers und des Kapitäns, die den Vorfall gesehen haben.

Der Verteidiger beantragt die Enthaftung, da Anthony bereits 13 Monate unschuldig in Haft war (Verhältnismäßigkeit) und da er eine gesicherte Wohnmöglichkeit hat. Der Statsanwalt widerspricht mit dem Verweis auf seinen Antrag auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht von 8 Monaten und verweist auf den Haftgrund "Tatbegehungsgefahr".


BESCHLUESSE:
- Rückleitung des Verfahrens an den U-Richter zur Ausforschung und Vernehmung der KLM-Crewmitglieder

- Fortsetzung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr, da Anthony nach seiner Enthaftung wieder abgeschoben werden müsste, und dabei wieder "Widerstand gegen die Staatsgewalt" leisten könnte. Ausserdem sei die Dauer der U-Haft (mittlerweile 14 Monate!) nicht unverhältnismässig, da
Anthony bei einer Verurteilung der Widerruf seiner bedingten Strafnachsicht von 8 Monaten drohe sowie "zumal ich letzte Woche einen Angeklagten wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einem Jahr unbedingt verurteilt habe." (Zitat Richter Hohenecker)


EINSCHAETZUNG:

Positiv anzumerken ist, dass sich das Verhalten von Richter Hohenecker zumindest in diesem Fall wesentlich gebessert hat. Während der Verhandlung war von seiner sattsam bekannten Arroganz und Selbstherrlichkeit fast nichts zu merken. Eventuelle Rückschlüsse auf ein zu erwartendes Urteil dürfen daraus
jedoch keinesfalls gezogen werden! Auch die Polizisten bemühten sich sichtlich, als "nette Menschenfreunde" aufzutreten.

Die Rückleitung ins Stadium der Voruntersuchung ist ein normaler Vorgang, da die Namen der KLM-Crew nicht bekannt sind. Es bedeutet aber, dass Anthony im Moment kaum Chancen hat, enthaftet zu werden. Es wird jedenfalls interessant, wie lange diese neuerliche Voruntersuchung dauern wird...

Das wichtigste ist, dass anscheinend seit längerer Zeit im Landesgericht Korneuburg Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebungen verurteilt werden. Uns st nicht bekannt, wie und vor allem wie fair diese Prozesse ablaufen. Eine eingehendere Befassung mit den Vorgängen am Flughafen und in Korneuburg erscheint jedenfalls dringend notwendig.

Weiters ist die Praxis, Menschen, die nicht abgeschoben werden können (und sei es nur weil sie schreien) sofort wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" zur Anzeige zu bringen, mehr als bedenklich. (Ein Polizist sagte aus, dass Abschiebungen nur abgebrochen werden, wenn der Pilot den Transport erweigert!)
Angenommen, ein Mensch soll unrechtmässig abgeschoben werden. Dieser Mensch protestiert am Flughafen laut dagegen, wird daraufhin wegen "Widerstand" verurteilt und bekommt auf Grundlage dieser Verurteilung ein Aufenthaltsverbot, dass wiederum eine "rechtmässige" Abschiebung ermöglicht...


WEITERE NOTWENDIGE AKTIVITAETEN:

- Wir brauchen noch immer dringend Geld für Anthony und die anderen Gefangenen des Staatsrassismus. Spendenkonto: BAWAG, BLZ 14000, Kontonr.: 05410-668-507 lautend auf: Verein Gemeinsam gegen Rassismus!
- Die Kampagne "Gerechtigkeit für Anthony" wird mit geeigneten Mitteln weiter in die Öffentlichkeit getragen.
- Die Praxis, erfolglose Abschiebeversuche mit Gerichts verfahren wegen "Widerstand" zu beantworten, muss massiv bekämpft werden. Dazu laden wir alle im Bereich Flüchtlinge und Abschiebungen tätigen Menschen und Organisationen zur Zusammenarbeit ein. Weiters sind gute Ideen dazu dringend gefragt!
- Wir suchen Menschen, die die Vorgänge im Landesgericht Korneuburg beobachten und wenn nötig öffentlich machen. D.h.: Gefangene besuchen, Prozesse beobachten,...


weitere Infos demnächst auf http://united.action.at

Gemeinsam gegen Rassismus!
United Against Racism!


Zur den Serienbriefen des Krone-Ministeriums

Das Innenministerium hat soweit wir wissen sämtliche Protestmails bezüglich Anthony Onyeij mit Serienbriefen in bester Tradition der "Kronenzeitung" beantwortet.

1. Herr ONYEIJ ist bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist".
Auch wir sehen dieses Problem. Es liegt aber nicht an Anthony oder an den tausenden anderen "illegal eingereisten" Flüchtlingen sondern einzig und allein bei den österreichischen Gesetzen. Das Wesen einer Flucht ist der Grenzübertritt. Erst nach dem Grenzübertritt kann ein Asylverfahren beginnen. Das Österreich schon die Bedingung für die Einleitung eines Asylverfahrens kriminalisiert ist bezeichnend für dieses Land. Eine "legale" Einreise von Flüchtlingen wird nur durch die restriktiven Visa- und Aufenthaltsbestimmungen verhindert. Außerdem hat Anthony nach seiner Einreise einen Asylantrag gestellt. Damit ist jede Form der Einreise gerechtfertigt.

2. Laut Innenministerium wurde Anthony seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig verurteilt"...
Was ist unter "schwerste kriminelle Handlungen" zu verstehen? Hier verweisen wir auf die Abstufungen im Strafgesetzbuch, zusammengefasst im § 57 (Verjährung der Strafbarkeit): Die "schwersten" strafbaren Handlungen verjähren nicht (Abs. 1). Das wären Delikte die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. (z.B. Mord). Etwas weniger schwer, aber eventuell auch noch unter "schwerst kriminell" fallend wären Delikte, die nach 20 Jahren verjähren (Abs. 3): alles was mit mehr als 10-jähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (Geiselnahme, schwerer Raub mit schweren Folgen, Sklavenhandel, Vergewaltigung mit Todesfolge,...) Praktisch für alle in diese Kategorie fallenden Delikte ist eine Mindeststrafe von fünf oder zehn Jahren vorgesehen...
Natürlich könnte Anthony - rein theoretisch - zwischen 1997 und 1999 mehrmals derart schwerwiegende Delikte begangen haben, und auch dafür verurteilt worden sein. ABER: Wie ist es dann möglich, dass er lange vor seiner Verhaftung im September 1999 freigelassen wurde? Bringt uns das Innenministerium hiermit ein Wunder der österreichischen Strafjustiz zur Kenntnis, oder sind für das Ministerium alle Handlungen von Nigerianern automatisch "schwerst kriminell"?

3. Im Hinblick auf das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken, dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist."
...für diese Feststellung wurde Anthony wenige Stunden vor seiner Abschiebung von der Staatspolizei verhört. Stimmt, Anthony war während seiner Untersuchungshaft anwaltlich vertreten. Daß dieser Anwalt jedoch ein Pflichtverteidiger und als solches nur für das Strafverfahren zuständig war verschweigt das Ministerium. Es verschweigt auch, daß in der Vergangenheit ein beträchtlicher Teil der Haftentschädigungsansprüche erst durch Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt werden konnten. Und es verschweigt auch, daß keine dieser Klagen von Pflichtverteidigern durchgefochten wurde.

4. Insgesamt zeigt sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden Maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet." Abgesehen von der skandalösen Auslegung der Bestimmungen des strarechtlichen Entschädigungsgesetzes ("im Zweifel" gegen die Angeklagten) und abgesehen von der humanistischen Komponente (über ein Jahr unschuldig in Haft, Abschiebung nach einem Freispruch) ist der Vorwurf, daß Anthony durch seine Abschiebung am Betreiben seiner Haftentschädigungsansprüche gehindert werden soll, keineswegs entkräftet. Fakt ist: - in Nigeria gibt es keine Europarechts-SpezialistInnen. - Anthony hätte in Nigeria praktisch keine Chance auf Verfahrenshilfe. - Selbst mit einem Spitzenjob im Nigeria könnte er das notwendige Geld für einen österreichischen Anwalt und für ein Straßburg-Verfahren nicht rechtzeitig aufbringen. - Die Kommunikation mit Anwälten in Österreich wäre wesentlich erschwert und verteuert, wenn nicht sogar unmöglich. -
Und nicht zuletzt: Anthony hatte ganz sicher Gründe für seine Flucht aus Nigeria... Fazit: Anthony hat kaum Chancen, seine berechtigten Ansprüche in Österreich durchzusetzen. Er hat in Nigeria aber noch weniger Chancen dazu. Und genau das weiß - und verschweigt - das Innenministerium.

Gerechtigkeit für Anthony!
Freiheit für alle Gefangenen des Staatsrassismus!

Verein Gemeinsam gegen Rassismus

PS: Wo sind die Mörder von Marcus Omofuma?

Serienbrief des Innenministeriums
von: Ministerbuero@bmi.gv.at

Sehr geehrt(...)!

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben betreffend die Abschiebung des nigarianischen Staatsangehörigen Anthony ONYEIJ erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Herr ONYEIJ ist bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist und wurde seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig verurteilt. Auf diese Verurteilungen stützt sich im übrigen auch das gegen Herrn ONYEIJ erlassene - rechtskräftige - Aufenthaltsverbot.
Im Hinblick auf das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken, dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist. Sollte das Gericht die persönlich Anwesenheit des Betroffenen für erforderlich erachten, so kann Herrn ONYEIJ trotz bestehenden Aufenthaltsverbotes die Wiedereinreise gemäß § 41 FrG gestattet werden.
Insgesamt zeigt sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden Maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet.
Dr. Beate Palfrader


Koordinierungs- und Informationstreffen zu Anthony Onyeij:
Mittwoch, 13.12. 18.00 Uhr OeH-GEWI (1090 Wien, Spitalgasse 2-4, Campus Altes AKH, Hof 2).

Die letzten Entwicklungen:(12.12.00)

Am Donnerstag wurde versucht, Anthony in Korneuburg zu besuchen. Die Besuchserlaubnis wurde vom U-Richter erteilt, doch wenige Minuten vor dem Besuch wurde Anthony ins Krankenhaus gebracht. Angeblich zum Roentgen... Die besuchende Person konnte Anthony nur kurz im Vorbeigehen sehen, sein Zustand war schlecht.
Das Innenministerium reagierte auf alle Protestmails mit einem Serienbrief a la Kronenzeitung
Gestern, Montag wurde nochmal versucht, Anthony zu besuchen. Der Untersuchungsrichter Hohenecker lehnte den Besuch mit absurden Begruendungen ab:
Erstens gaebe es Besuchsbewilligungen sowieso nur fuer Familienangehoerige, zweitens duerfe beim Besuch nicht englisch gesprochen werden (Zitat Hohenecker: "Die Amtssprache ist deutsch.") und drittens habe Anthony noch kein "Gestaendnis" abgelegt.
(Fast) alle Infos zu Anthony gibt es auch im Internet: http://united.action.at (falls der link noch nicht funktioniert: http://www.action.at/~gemeinsam).

Weitere Aktivitaeten:
- Schreibt Anthony (er spricht englisch):
Landesgerichtliches Gefangenenhaus Korneuburg
Anthony Onyeij geb.: 15.5.1976
Hauptplatz 18 A-2100 Korneuburg

- Spendet für Anthony und die anderen Gefangenen des Staatsrassismus:
BAWAG, BLZ14000, Konto: 05410-668-507,
lautend auf: Verein Gemeinsam gegen Rassismus! Kennwort: Anthony

- Protestiert gegen das Besuchsverbot und die Untersuchungshaft:
Landesgericht Korneuburg, Praesidium Fax: (+43-2262) 799-275
Landesgericht Korneuburg, Strafabteilung Fax: (+43-2262) 799-281
Bundesministerium für Justiz Fax: (+43-1) 521 52-2727

Solidaritaet ist eine Waffe!

Vorlagen für Faxe unter http://www.action.at/~gemeinsam


Abschiebung erfolgreich verhindert!!!
Polizei sieht Schuld an erfolglose Abschiebung beim TATblatt

aus: http://tatblatt.mediaweb.at

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Zu viel der Ehre wird seitens der Polizei dem TATblatt zugeschrieben. Dieser ganz furchtbar bösen Zeitschrift schreibt die Wiener Polizei gegenüber der APA die Schuld an der erfolgreichen Verhinderung einer Abschiebung im Morgengrauen des 4. Dezember 2000 zu.
Die Tatsachen sind jedoch andere:
Am Freitag, dem 1. Dezember 2000 war spätabends bekannt geworden, dass der eben erst vom Vorwurf der Beteiligung an einem Suchtgiftverbrechen rechtskräftig freigesprochene nigerianische Staatsbürger Anthony O. am Morgen des 4. Dezember per KLM abgeschoben werden sollte. In einer von antirassistischen AktivistInnen, die in der Unterstützung inhaftierter MigrantInnen tätig sind, angeleierten urgent action wurden Justizministerium, Innenministerium und KLM per Mail und Fax auf die Tatsache hingewiesen, dass die geplante Abschiebung vor allem den Zweck zu haben schien, den rechtskräftig freigesprochenen O. an der Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu Unrecht erlittener U-Haft zu hindern (er war mehr als dreizehn Monate unschuldig in Haft gehalten worden) und dass diese Vorgangsweise zwangsläufig zu einer Menschenrechtsverletzung führt, für die Österreich verurteilt werden würde.

Staatspolizei bei Anthony O.
Noch am Sonntag zu Mittag wurde Anthony O. einem nicht zuständigen Juristen der Staatspolizei vorgeführt. In einem Protokoll wurde festgehalten, dass O. über keine ordnungsgemäße Zustelladresse im Ausland verfügt, daher also keine Bescheide zugestellt bekommen kann.

Abschiebung verhindert
Am Montag in der Früh fanden sich Menschen am Flughafen Wien ein, die gegen die Abschiebung protestierten und die Fluggäste des KLM-Flugs darüber informierten, dass mit ihrem Flug eine menschenrechtsverletzende Abschiebung durchgeführt werden soll. Anthony O. selbst soll sich massiv gegen die Abschiebung gewehrt haben, so dass - nach Auskunft der KLM - der zuständige Flugkapitän den Transport verweigerte.
So weit zu den Möglichkeiten, Abschiebungen zu behindern.
Das ist ja geradezu eine Handlungsanleitung!!!

Vielen Dank an alle, die sich an den Protesten gegen die Abschiebung Anthony Os beteiligt haben: an die MUND-LeserInnen, die BesucherInnen der TATblatt-Homepage, an die involvierten PolitikerInnen (der Grünen) usw. usf. Es tut uns leid, dass wir - zu Unrecht - den "Ruhm" für diesen Erfolg eingeheimst haben. Es ist in erster Linie ein Erfolg Anthonys und der engagierten AktivistInnen, die diese urgent action gestartet haben...

Aus der APA-Meldung "Nigerianer wehrte sich gegen Abschiebung" vom 5. Dezember 2000: "Einen Zwischenfall am Flughafen meldet die Polizei Schwechat. Demnach leistete gestern, Montag, ein nigerianischer Staatsangehöriger derart Widerstand gegen seine Abschiebung, dass er vom Flug ausgeschlossen und in der Folge in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert wurde. [...] Unmittelbar vor Besteigen des Flugzeugs ging der 25-Jährige [...] 'mit Händen und Füßen' gegen die Beamten vor und versuchte, sie zu beißen. Verletzt wurde niemand.
Zu dem Vorfall wurde in der Aussendung bemerkt, dass in der Zeitschrift 'Tatblatt' zu diesem Widerstand aufgerufen worden sei. Am Airport hätten sich auch einige Sympathisanten eingefunden."


Stellungnahme der KLM
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von Herrn Schmid, Sales Manager der Fluglinie KLM, Matthias.Schmid@klm.nl To: Andreas.Goerg@blackbox.net Cc: k.paw.fischbacher@magnet.at
Subject: Abschiebung

Ich beziehe mich auf die etlichen Protestschreiben die wir von einigen Ihrer Mitglieder gestern bekommen haben. (...) Ich erlaube mir zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen:


a) Abschiebungen werden vom Innenministerium vorgenommen. Wir als Fluggesellschaft müssen grundsätzlich Abschiebehäftlinge annehmen und sie auch transportieren. Wir haben kein Recht den Transport zu verweigern. Wir haben lediglich das Recht den Passagier abzulehnen wenn sein Benehmen die Sicherheit der Besatzung und Crew beeinträchtigt.

b) Was den Fall Anthony Onyeij betrifft kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr Onyeij heute Morgen nicht mit KLM nach Lagos geflogen ist.

c) Zu Ihrem Vorgehen: Wir können Ihr Anliegen sehr gut verstehen und akzeptieren dies. Die Protestbriefe sind bei uns angekommen und wir haben sie zur Kenntnis genommen. Mit den "anonymen" Flugblättern welche heute am Flughafen verteilt wurden sind wir jedoch nicht ganz glücklich. Die KLM wird darin für eine Sache beschuldigt in der wir keinen Einfluss nehmen können und dies öffentlich am Flughafen. Dazu kommt, dass dieses Flugblatt keinen Absender getragen hat was ebenfalls nicht korrekt ist.

Wir würden es sehr begrüssen, wenn Sie Ihre Mitglieder entsprechend informeren würden und solche Aktionen in Zukunft unterlassen würden.

Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Schmid KLM - Sales Manager Austria & Slovakia
+ 43 1 713 15 50 14
mailto:matthias.schmid@klm.nl


ANTHONY-ABSCHIEBUNG
Neueste Infos - Montag, 4.12.00
, 19.00 Uhr
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- Anthony Onyeij wurde um 4.00 Uhr vom Schubgefängnis Hernalser Gürtel zum Flughafen gebracht.

- er leistete angeblich gegen seine Abschiebung Widerstand.

- der Abflug von KL 587 verzögerte sich um 10 Minuten.

- die Polizei gab auf Nachfragen nur an, dass Anthony nicht abgeschoben wurde, dass sie aber nicht wüssten, wo er derzeit ist.

- später bestätigte auch das wiener KLM-Büro, dass Anthony nicht abgeschoben wurde.

- während des ganzen Tages waren die zuständigen Bematen der Fremdenpolizei und des Innenministeriums "nicht erreichbar". Auch die Pressestelle hatte "keine Informationen".

- laut letzten Gerüchten seitens der Fremdenpolizei soll Anthony nach Korneuburg gebracht worden sein. Ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus Korneuburg wurde heute ein Mann eingeliefert, der sich gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll. Das könnte bedeuten, dass Anthony wieder in U-Haft (wahrscheinlich wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt") ist.

Weitere Infos gibts voraussichtlich morgen Nachmittag. lg x.
Quelle / Kontakt: Verein "Gemeinsam gegen Rassismus"
Gusshausstrasse 14/3 1040 Wien gemeinsam@action.at Spendenkonto: BAWAG BLZ: 14000 Konto-Nr: 05410-668-507


ANTHONY ONYEIJ -
Latest informations, Monday December 4th 2000, 7 pm
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- Today Anthony Onyeij was brought from the deportation prison Hernalser Gürtel to the airport at 4.00 in the morning

- he allegedly resisted his deportation

- the lift-off of the KLM-flight 587 was delayed for 10 minutes

- when asked the police only told us that Anthony wasn´t deported, but they wouldn´t know where he is now

- lateron the office of KLM as well certified that Anthony wasn´t deported

- during the whole day the responsible officials of the Foreign Police and the Ministry Of Interior could not be reached. Also the press bureau had no information - according to the latest rumours by the Foreign Police Anthony was brought to Korneuburg. In fact today a person was put in the prison of Korneuburg, who was resisting their deportation. This could mean that Anthony is in detention pending investigation again. further information will be available tomorrow afternoon (Tuesday,5th of December)

source/contact: Gemeinsam gegen Rassismus United Against Racism Gusshausstrasse 14/3 A-1040 Vienna Austria mail: gemeinsam@action.at


DROHENDE ABSCHIEBUNG
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Anthony ONYEIJ (geb. am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) wurde am 27.9.1999 bei einer rassistische Razzia im Gesellenheim Zohmanngasse unter dem Vorwand "Drogenhandel" verhaftet.
Bei seiner letzten Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen.
Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Anthony wurde jedoch nicht freigelassen, sondern noch am selben Tag in Schubhaft überstellt.

Wie erst Freitag Nacht bekanntwurde, soll Anthony ONYEIJ am Montag, 4. Dezember um 4.00 Uhr in der Früh abgeschjoben werden.
Damit sollen ihm jegliche Chancen auf Genugtuung bzw. Schadenersatz für die mehr als 13 Monate dauernde Haft genommen werden. Laut dem österreichischen "Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz" würde ihm für seine Untersuchungshaft ca. eine halbe Million Schilling zustehen.
Sein erster Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt, da er "nur im Zweifel" freigesprochen wurde. Wegen dieser in Österreich praktizierten Rechtsauslegung wurde Österreich schon wiederholt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Es ist offensichtlich, daß Anthony durch die Abschiebung die Möglichkeit der Berufung gegen die Ablehnung seiner Entschädigung genommen werden soll.

Wir rufen alle Menschen auf, sofort gegen diese Abschiebung zu protestieren.
Schickt noch vor Montag Faxe, e-mails an:

- Bundesminiserium für Inneres: Fax: (+43-1) 531 26-2580
E-Mail vom Innenminister: ernst.strasser@oevp.at
und seinem Büro:
ministerbuero@bmi.gv.at

- Bundesministerium für Justiz: Fax: (+43-1) 521 52-2727
Kanzlei Dr. Dieter BÖHMDORFER
Telefon: 501 24-0
Telefax: 501 24-20
E-Mail: boehmdorfer@law-in-austria.at
Homepage: http://www.law-in-austria.at

- Fluglinie KLM
(Laut unseren Informationen soll Anthony mit KLM über Amsterdam nach Lagos abgeschoben werden.)
Tel: 0031 204 747 747
Faxnummern sind (01) 58924-5091 bzw. (01) 7131550-90.

- die österreichischen Botschaften und Institutionen

Schickt Telegramme an:
Anthony ONYEIJ
Polizeigefangenenhaus Ost
Hernalser Gürtel 6-12
A-1080 Wien

Danke für Eure Solidarität!
Verein Gemeinsam gegen Rassismus gemeinsam@action.at

Protestvorlage
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Hiermit protestiere ich auf das schärfste gegen die für Montag früh geplante Abschiebung des Herrn Anthony ONYEIJ (geb. am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) nach Nigeria.
Bei seiner letzten Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen. Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft! Anstatt Herrn ONYEIJ jedoch umgehend freizulassen und ihn für die ungerechtfertigte Haft zu entschädigen, wurde er noch am selben Tag in Schubhaft überstellt.

Diese Vorgangsweise der österreichischen Behörden, die unter Ihrer Leitung arbeiten, ist ein Skandal und eine Schande für alle in Österreich lebenden Menschen!

Ich fordere Sie daher auf, umgehend Maßnahmen zu setzen um die Abschiebung sofort zu stoppen und Herrn ONYEIJ für die Untersuchungshaft zu entschädigen. (Unterschrift)


 

Dear friends!
I think you are informed about the general political situation in austria. Racist-motivated police-actions are on the agenda since almost 2 years...
Now we could reach a small victory against this kind of "austrian justice":

Anthony Onyeij spent more than 1 year in prison - just because he was born in Nigeria. In his trial he could proof his innocence. But Austria did not release him. From the detention awaiting trial he was brought straight to the deportation prison...
Now, the racist austrian authorities want to deport him on monday, 4th at 4 am.
According to our information, he should be deported with the KLM airline via amsterdam (flight KL 1838).

So we ask you to take any possible actions to prevent Anthony from being deported!

We ask you to protest against this racism at the austrian embassy or other austrian institutions in your country and tell your local KLM office not to support Austrian racism. Since there is only 1 day left it´s very urgent. We also send you our appeal, please send it to all organisations you know. Greetings! United Against Racism

URGENT APPEAL - IMPENDING DEPORTATION
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Anthony ONYEIJ (born May 15th 1976 in Akbor/Nigeria) was arrested during a racist motivated police action on September 27th 1999 in Vienna. The police alleged him of being a drugdealer. He spent 13 months in detention awaiting trial. In his last trial on November, 6th 2000 all charges against Anthony were dropped. In spite of his acqittal Anthony was not set free, but kept in prison to be deported to Nigeria. Last Friday we heard, that Anthony Onyeij will be deported on Monday, the 4th of December at 4.00 in the morning.
Thereby all his claims for compensation for the time he spent in prison as an innocent person will be useless. According to austrian Law his compensation would be about half a million ATS. Anthony´s first application for compensation was declined, because his acquittal was "in doubt". Austria was repeated times sentenced by the European Court For Human Rights for denying the claim of compensation. Obviously Anthony will be deported to deprive him of the right for compensation. The fact that today (Sunday) at 12.00 he was questioned by the "Staatspolizei" (the austrian political police) is a further proof for the intention of the austrian authorities.
We call upon all democratic and anti-racist people and organisations to protest against the deportation of Anthony ONYEIJ!

Send protest faxes and mails to (before Monday, December 4th):


- Dr. Ernst Strasser, Austrian Federal Minister Of Interior Fax: (+43-1) 531 26-2580, e-mail: ernst.strasser@oevp.at or :
ministerbuero@bmi.gv.at

Dr. Dieter Böhmdorfer, Austrian Federal Ministry Of Justice Fax: (+43-1) 521 52-2727,
e-mail on the ministry´s homepage: http://www.bmj.gv.at/email/index.html or at his office as "lawyer": Fax: (+43-1) 501 24-20,
e-mail: E-Mail: boehmdorfer@law-in-austria.at


- KLM in Vienna Fax: (+43-1) 58924-5091 und 7131550-90.

- KLM Airline Offices in your contry (Anthony will be deported with a flight of this airline)

- Austrian Embassies and Institutions in your country
Thanks for your solidarity!
United Against Racism
For further Information please contact us at gemeinsam@action.at

draft message of protest (english)
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I herewith strongly object to the deportation of Mr. Anthony Onyeij (born May 15th 1976 in Akbor/Nigeria) to Nigeria, which is planned for Monday morning, the 4th of December 2000.
In his last trial on November 6th 200 all charges against him were dropped. So he spent more than 13 months in detention awaiting trial innocently. Instead of being released immediately and getting a compensation for the unjustified detention, Mr. Onyeij was kept in prison to await his deportation.

This proceeding of the Austrian authority, which are working under your supervision, is a scandal and a shame for all citizens of Austria!.

I herewith request you to take measures to immediately stop Mr. Onyeij´s deportation and to compensate him for his detention. Signature


Urgent action: auf freispruch folgt abschiebung
Nach dreizehn Monaten Untersuchungshaft und Freispruch in Schubhaft genommen

http://www.gruene.at/watch
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Am 6. November 2000 wurde der 24 jährige nigerianische Staatsbürger Anthony Onyeij in einer Gerichtsverhandlung vom Vorwurf der Beteiligung an Drogenverbrechen freigesprochen. Am selben Tag wurde er in Schubhaft genommen. Ihm droht nun unmittelbar die Abschiebung aus Österreich.

Razzia Zohmanngasse
Onyeij war im Zuge einer Polizeirazzia am 27. September 1999 im Gesellenheim Zohmanngasse festgenommen und des Drogenhandels beschuldigt worden. Die damals in auffälliger Nähe zur Nationalratswahl durchgeführte Razzia war bereits Anlass vielfacher Kritik gewesen: Die PolizistInnen hatten Türen aufgebrochen, ehe die Heimleiterin die notwendigen Schlüssel herbeischaffen konnte, die betroffenen Bewohner rassistisch beschimpft und in erniedrigender Weise behandelt. Ein Prozess gegen in der Zohmanngasse festgenommene Jugendliche war gekennzeichnet von Aussagen anonymisierter Zeugen, die völlig inkonsistent waren: so hatte sich deren Wissenstand über die angeblich kriminellen Aktivitäten der Angeklagten beim Prozess gegenüber jenem in den polizeilichen Vernehmungen deutlich verändert, während sie über wesentliche Sachfragen - etwa, welcher der Angeklagten welche Zimmer bewohnte oder mit wem verkehrte - keine Auskunft geben konnten. Die Aussagen der Heimleiterin - die es gut begründet ausschloss, dass in dem heim eine illegale Struktur bestanden haben konnte - jedoch fanden keine Berücksichtigung im Urteil.

Überfallsartige Abschiebung bei Nacht und Nebel
Am Freitag, dem 1. Dezember 2000 wurde abends bekannt, dass Anthony Onyeij am Montag, dem 4. Dezember 2000 um 6 Uhr 50 Morgens mit einer Maschine der KLM via Amsterdam abgeschoben werden soll. Damit wird Onyeij die Möglichkeit genommen, ein Verfahren nach dem Strafrechtlichen Entschädigungs-Gesetz auf Schadenersatz wegen der erlittenen Untersuchungshaft zu führen. Theoretisch stünden ihm für die 13 Monate dauernde Haft (die Schubhaft wird nicht mitgerechnet) eine knappe halbe Million Schilling an Entschädigung zu. Sein diesbezüglicher Antrag wurde in erster Instanz mit Hinweis auf einen Freispruch "im Zweifel" abgelehnt. Mit der Abschiebung würde Anthony Onyeij die Möglichkeit genommen werden, das Verfahren weiterzuführen.

Europäisches Gericht für Menschrechte als wesentliche Instanz
Und es scheint für die Republik durchaus gute Gründe zu geben, den Betroffenen an der Weiterführung des Verfahrens zu hindern. Während sich nämlich Ablehnungen nach dem Strafrechtsentschädigungs Gesetz wegen Freispruchs "im Zweifel" durchaus häufen, konnten Betroffene vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits Urteile gegen die Republik Österreich erwirken, weil das Gericht keine Substanz des Zweifels erkennen konnte; die Einschränkung des Freispruchs also offensichtlich in Zusammenhang mit denkbaren Entschädigungsansprüchen stand. Umso nötiger ist es, Anthony Onyeij die Möglichkeit zu geben, seinen Entschädigungsanspruch durch die Instanzen ausjudizieren zu lassen.

Sofortiges Handeln
Der Verein "gemeinsam gegen Rassismus" ruft alle Menschen auf, sofort gegen diese Abschiebung zu protestieren.
"Schickt noch vor Montag Faxe an: - Bundesminiserium für Inneres: Fax: (+43-1) 52152-2727
- Bundesministerium für Justiz: Fax: (+43-1) 521 52-272
- Fluglinie KLM Tel: 58924-5091 oder 7131550-90
- die österreichischen Botschaften und Institutionen

Schickt Telegramme an: Anthony ONYEIJ
Polizeigefangenenhaus Ost
Hernalser Gürtel 6-12 A-1080 Wien

Danke für Eure Solidarität!"

information in english

Weitere Infos zum Thema
Berichte zu den Protesten gegen Jugendliche aus der Zohmanngasse

Tipps, um Deportationen per Flugzeug zu verhindern
Beiträge zu Protesten und Aktionen gegen Schubhaft und Deportationen der Plattform "Für eine Welt ohne Rassismus"
Informationen über Deportationen durch die holländische Fluglinie KLM in englisch
Informationen zur Deportation Alliance europäischer Fluglinien
Aktionstage gegen die Deportation Class der Lufthansa

       

FORTSETZUNG DES PROZESS GEGEN ANTHONY ONYEIJ 20.3.2001

Prozess gegen Anthony Onyeij am 21. Maerz 2001
Kurzbericht


Zu Beginn dieses Verhandlungstages verlas Richter Hohenecker die
Ergebnisse des Untersuchungsrichters (nach der letzten Verhandlung war der
Akt an den U-Richter rueckgeleitet worden, um die Crew des KLM-Flugs
auszuforschen und als ZeugInnen zu laden). Laut Aktenvermerk vom
23.2. blieb die Erhebung der Interpol bei KLM in Amsterdam ohne Ergebnis,
aber laut einem Bericht der Polizei Schwechat weigert sich die KLM-Crew,
nach Oesterreich zu kommen. Der Richter legte Anthonys Verteidiger,
Mag. Bischof, nahe, doch auf die Zeugen zu verzichten, da diese nicht
ausfindig zu machen seien. Doch Bischof beantragte erneut die Vernehmung
der Zeugen zum Beweis dafuer, dass Anthony bei seiner versuchten
Abschiebung keinen aktiven Widerstand geleistet hatte. Daraufhin warf
Richter Hohenecker dem Verteidiger vor, fuer die Verlaengerung der U-Haft
seines Mandanten verantwortlich zu sein, da der Akt jetzt wieder an den
U-Richter rueckgeleitet werden muesse.


Zeugenaussagen
Fuer diesen Verhandlungstag waren 2 Zeugen geladen. Der erste, ein Beamter
der ,Kraniche", sagte mehr oder wenige das gleiche aus, wie seine Kollegen
in der ersten Verhandlung. Anthony war anfangs ruhig, doch vor dem
Betreten des Flugzeugs habe er angefangen zu schreien und sich
schliesslich auf den Boden geworfen. Der Beamte wurde nicht verletzt, er
erwaehnte auch nichts von Bissen und gezielten Schlaegen des Angeklagten.


Als zweiter Zeuge war der Station Manager der Fluglinie KLM in Schwechat
geladen. Laut seiner Aussage sollte Anthony um 6.15 Uhr an Bord des
Flugzeugs gebracht werden, da um 6.30 das Boarding der restlichen
Passagiere beginnen haette sollen. Das werde immer getrennt, um zu sehen,
ob es zu Problemen bei der Abschiebung komme. Um 6.25 seien die Beamten
dann ,forscher" geworden und haetten versucht, Anthony in das Flugzeug zu
zerren. Der Zeuge gibt vor Gericht den Namen des Flugkapitaens an, der die
letzten 2 Minuten der ,Handgreiflichkeiten" gesehen haben
soll. Interressant bei diesem Zeugen ist, dass er sich zwar exakt an die
Uhrzeiten erinnern kann, aber nicht mehr dezidiert sagen kann, dass
Anthony auf dem Boden gelegen ist, was aber alle beteiligten Beamten
uebereinstimmend ausgesagt haben.


Beschluss
Rueckleitung des Aktes an den U-Richter mit dem Auftrag auf Einleitung des
Auslandschriftverkehrs und Einleitung der Rechtshilfewegs zur Vernehmung
des Flugkapitaens gemaess õ 247(1) StPO (Verwendung technischer
Einrichtungen zur Wort- und Bilduebertragung d.h. Video) und Ausforschung
der Crew als Augenzeugen des angeblichen Widerstandes des Angeklagten.


Der Verteidiger wollte beim Richter erneut die Enthaftung Anthonys
beantragen, wurde von Hohenecker jedoch an den U-Richter verwiesen.


weitere Aktivitaeten
+ Anthony und die Gefangenen der ,Operation Spring" brauchen immer noch
unsere Unterstuetzung!
Spenden auf: Bawag, BLZ 14 000, Kontonr.: 05410-668-507 lautend auf
Gemeinsam Gegen Rassismus
+ Die Praxis, erfolglose Abschiebungsversuche mit Gerichtsverfahren wegen
,Widerstand gegen die Staatsgewalt" zu beantworten, muss massiv bekaempft
werden. Unseres Wissens nach werden am Landesgericht Korneuburg jede Woche
Faelle dieser Art verhandelt, deshalb suchen wir Menschen, die die
Vorgaenge dort beobachten und oeffentlich machen, d.h. Gefangene besuchen
und Prozesse beobachten.


weitere Infos zu Anthony auf unserer Homepage: http://united.action.at


Gemeinsam Gegen Rassismus!
Kontaktmoeglichkeit: jeden Dienstag, Fakultaetsvertretung GEWI, Altes AKH,
Hof 2, ab 19.00 Uhr

Anthony Onyeij, der nach 13 Monaten unschuldig verbuesster Untersuchungshaft freigesprochen aber nicht freigelassen, sondern sofort in Schubhaft ueberstellt wurde, konnte seine fuer 4.12.2000 geplante Abschiebung durch passiven Widerstand verhindern.

Dies bescherte ihm allerdings neuerlich Untersuchungshaft: diesmal wegen angeblichem (bei missglueckten Abschiebungen obligatem) "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Morgen, Mittwoch, 21.3.01 findet die 2. oeffentliche Verhandlung statt:

Mittwoch 21.03.01 13:30 Uhr
Landesgericht Korneuburg
Hauptplatz 18
6. Ebene, Saal IX


PROZESS GEGEN ANTHONY ONYEIJ 27.12.2000
Kurzbericht, Resultate und Einschätzung

ALLGEMEINES:

Die Polizei wertete Anthonys Abschiebung wurde von vorn herein (zumindest seit Freitag) als "Problemabschiebung".

"Problemabschiebungen" werden von der WEGA durchgeführt. Abschiebungen werden prinzipiell nur abgebrochen, wenn der Kapitän des Flugzeuges den Transport unter Berufung auf die Flugsicherheit ablehnt.

In diesem Fall werden die betroffenen Menschen durch einen Kriminalbeamten der BPD Schwechat der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Anzeige gebracht.

Am Landesgericht Korneuburg werden anscheinend jede Woche mehrere Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebeversuchen zu teilweise horrenden Freiheitsstrafen (z.B. ein Jahr unbedingt) verurteilt.


VERLAUF:

Vernehmung Anthony
Anthony hat sich nicht schuldig bekannt, er hat vor dem Einstieg ins Flugzeug gegen seine Abschiebung protestiert, daraufhin haben sich 2 WEGAs auf ihn gestürzt, ihn geschlagen und zu Boden geworfen. Er hat vor Schmerz und Schreck geschrien. Alle 4 anwesenden WEGAS waren über ihm
und haben ihm Handschellen angelegt.

Vernehmung der "Zeugen" (5 Polizisten):
Bis auf einen, der nicht einmal am "Tatort" war, behaupteten alle mehr oder weniger gleichlautend, dass Anthony geschrien, um sich geschlagen und getreten haben soll. Am Boden liegend soll er einem WEGA in die Jacke gebissen haben...


ANTRAEGE:

Der Staatsanwalt beantragt im Fall einer Verurteilung den Widerruf der bedingten Strafnachsicht (insg. 8 Monate).

Der Verteidiger beantragt die Ausforschung und ZeugInneneinvernahme der Stewardess, des Stage Managers und des Kapitäns, die den Vorfall gesehen haben.

Der Verteidiger beantragt die Enthaftung, da Anthony bereits 13 Monate unschuldig in Haft war (Verhältnismäßigkeit) und da er eine gesicherte Wohnmöglichkeit hat. Der Statsanwalt widerspricht mit dem Verweis auf seinen Antrag auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht von 8 Monaten und verweist auf den Haftgrund "Tatbegehungsgefahr".


BESCHLUESSE:
- Rückleitung des Verfahrens an den U-Richter zur Ausforschung und Vernehmung der KLM-Crewmitglieder

- Fortsetzung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr, da Anthony nach seiner Enthaftung wieder abgeschoben werden müsste, und dabei wieder "Widerstand gegen die Staatsgewalt" leisten könnte. Ausserdem sei die Dauer der U-Haft (mittlerweile 14 Monate!) nicht unverhältnismässig, da
Anthony bei einer Verurteilung der Widerruf seiner bedingten Strafnachsicht von 8 Monaten drohe sowie "zumal ich letzte Woche einen Angeklagten wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einem Jahr unbedingt verurteilt habe." (Zitat Richter Hohenecker)


EINSCHAETZUNG:

Positiv anzumerken ist, dass sich das Verhalten von Richter Hohenecker zumindest in diesem Fall wesentlich gebessert hat. Während der Verhandlung war von seiner sattsam bekannten Arroganz und Selbstherrlichkeit fast nichts zu merken. Eventuelle Rückschlüsse auf ein zu erwartendes Urteil dürfen daraus
jedoch keinesfalls gezogen werden! Auch die Polizisten bemühten sich sichtlich, als "nette Menschenfreunde" aufzutreten.

Die Rückleitung ins Stadium der Voruntersuchung ist ein normaler Vorgang, da die Namen der KLM-Crew nicht bekannt sind. Es bedeutet aber, dass Anthony im Moment kaum Chancen hat, enthaftet zu werden. Es wird jedenfalls interessant, wie lange diese neuerliche Voruntersuchung dauern wird...

Das wichtigste ist, dass anscheinend seit längerer Zeit im Landesgericht Korneuburg Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebungen verurteilt werden. Uns st nicht bekannt, wie und vor allem wie fair diese Prozesse ablaufen. Eine eingehendere Befassung mit den Vorgängen am Flughafen und in Korneuburg erscheint jedenfalls dringend notwendig.

Weiters ist die Praxis, Menschen, die nicht abgeschoben werden können (und sei es nur weil sie schreien) sofort wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" zur Anzeige zu bringen, mehr als bedenklich. (Ein Polizist sagte aus, dass Abschiebungen nur abgebrochen werden, wenn der Pilot den Transport erweigert!)
Angenommen, ein Mensch soll unrechtmässig abgeschoben werden. Dieser Mensch protestiert am Flughafen laut dagegen, wird daraufhin wegen "Widerstand" verurteilt und bekommt auf Grundlage dieser Verurteilung ein Aufenthaltsverbot, dass wiederum eine "rechtmässige" Abschiebung ermöglicht...


WEITERE NOTWENDIGE AKTIVITAETEN:

- Wir brauchen noch immer dringend Geld für Anthony und die anderen Gefangenen des Staatsrassismus. Spendenkonto: BAWAG, BLZ 14000, Kontonr.: 05410-668-507 lautend auf: Verein Gemeinsam gegen Rassismus!
- Die Kampagne "Gerechtigkeit für Anthony" wird mit geeigneten Mitteln weiter in die Öffentlichkeit getragen.
- Die Praxis, erfolglose Abschiebeversuche mit Gerichts verfahren wegen "Widerstand" zu beantworten, muss massiv bekämpft werden. Dazu laden wir alle im Bereich Flüchtlinge und Abschiebungen tätigen Menschen und Organisationen zur Zusammenarbeit ein. Weiters sind gute Ideen dazu dringend gefragt!
- Wir suchen Menschen, die die Vorgänge im Landesgericht Korneuburg beobachten und wenn nötig öffentlich machen. D.h.: Gefangene besuchen, Prozesse beobachten,...


weitere Infos demnächst auf http://united.action.at

Gemeinsam gegen Rassismus!
United Against Racism!


Zur den Serienbriefen des Krone-Ministeriums

Das Innenministerium hat soweit wir wissen sämtliche Protestmails bezüglich Anthony Onyeij mit Serienbriefen in bester Tradition der "Kronenzeitung" beantwortet.

1. Herr ONYEIJ ist bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist".
Auch wir sehen dieses Problem. Es liegt aber nicht an Anthony oder an den tausenden anderen "illegal eingereisten" Flüchtlingen sondern einzig und allein bei den österreichischen Gesetzen. Das Wesen einer Flucht ist der Grenzübertritt. Erst nach dem Grenzübertritt kann ein Asylverfahren beginnen. Das Österreich schon die Bedingung für die Einleitung eines Asylverfahrens kriminalisiert ist bezeichnend für dieses Land. Eine "legale" Einreise von Flüchtlingen wird nur durch die restriktiven Visa- und Aufenthaltsbestimmungen verhindert. Außerdem hat Anthony nach seiner Einreise einen Asylantrag gestellt. Damit ist jede Form der Einreise gerechtfertigt.

2. Laut Innenministerium wurde Anthony seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig verurteilt"...
Was ist unter "schwerste kriminelle Handlungen" zu verstehen? Hier verweisen wir auf die Abstufungen im Strafgesetzbuch, zusammengefasst im § 57 (Verjährung der Strafbarkeit): Die "schwersten" strafbaren Handlungen verjähren nicht (Abs. 1). Das wären Delikte die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. (z.B. Mord). Etwas weniger schwer, aber eventuell auch noch unter "schwerst kriminell" fallend wären Delikte, die nach 20 Jahren verjähren (Abs. 3): alles was mit mehr als 10-jähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (Geiselnahme, schwerer Raub mit schweren Folgen, Sklavenhandel, Vergewaltigung mit Todesfolge,...) Praktisch für alle in diese Kategorie fallenden Delikte ist eine Mindeststrafe von fünf oder zehn Jahren vorgesehen...
Natürlich könnte Anthony - rein theoretisch - zwischen 1997 und 1999 mehrmals derart schwerwiegende Delikte begangen haben, und auch dafür verurteilt worden sein. ABER: Wie ist es dann möglich, dass er lange vor seiner Verhaftung im September 1999 freigelassen wurde? Bringt uns das Innenministerium hiermit ein Wunder der österreichischen Strafjustiz zur Kenntnis, oder sind für das Ministerium alle Handlungen von Nigerianern automatisch "schwerst kriminell"?

3. Im Hinblick auf das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken, dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist."
...für diese Feststellung wurde Anthony wenige Stunden vor seiner Abschiebung von der Staatspolizei verhört. Stimmt, Anthony war während seiner Untersuchungshaft anwaltlich vertreten. Daß dieser Anwalt jedoch ein Pflichtverteidiger und als solches nur für das Strafverfahren zuständig war verschweigt das Ministerium. Es verschweigt auch, daß in der Vergangenheit ein beträchtlicher Teil der Haftentschädigungsansprüche erst durch Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt werden konnten. Und es verschweigt auch, daß keine dieser Klagen von Pflichtverteidigern durchgefochten wurde.

4. Insgesamt zeigt sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden Maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet." Abgesehen von der skandalösen Auslegung der Bestimmungen des strarechtlichen Entschädigungsgesetzes ("im Zweifel" gegen die Angeklagten) und abgesehen von der humanistischen Komponente (über ein Jahr unschuldig in Haft, Abschiebung nach einem Freispruch) ist der Vorwurf, daß Anthony durch seine Abschiebung am Betreiben seiner Haftentschädigungsansprüche gehindert werden soll, keineswegs entkräftet. Fakt ist: - in Nigeria gibt es keine Europarechts-SpezialistInnen. - Anthony hätte in Nigeria praktisch keine Chance auf Verfahrenshilfe. - Selbst mit einem Spitzenjob im Nigeria könnte er das notwendige Geld für einen österreichischen Anwalt und für ein Straßburg-Verfahren nicht rechtzeitig aufbringen. - Die Kommunikation mit Anwälten in Österreich wäre wesentlich erschwert und verteuert, wenn nicht sogar unmöglich. -
Und nicht zuletzt: Anthony hatte ganz sicher Gründe für seine Flucht aus Nigeria... Fazit: Anthony hat kaum Chancen, seine berechtigten Ansprüche in Österreich durchzusetzen. Er hat in Nigeria aber noch weniger Chancen dazu. Und genau das weiß - und verschweigt - das Innenministerium.

Gerechtigkeit für Anthony!
Freiheit für alle Gefangenen des Staatsrassismus!

Verein Gemeinsam gegen Rassismus

PS: Wo sind die Mörder von Marcus Omofuma?

Serienbrief des Innenministeriums
von: Ministerbuero@bmi.gv.at

Sehr geehrt(...)!

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben betreffend die Abschiebung des nigarianischen Staatsangehörigen Anthony ONYEIJ erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Herr ONYEIJ ist bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist und wurde seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig verurteilt. Auf diese Verurteilungen stützt sich im übrigen auch das gegen Herrn ONYEIJ erlassene - rechtskräftige - Aufenthaltsverbot.
Im Hinblick auf das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken, dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist. Sollte das Gericht die persönlich Anwesenheit des Betroffenen für erforderlich erachten, so kann Herrn ONYEIJ trotz bestehenden Aufenthaltsverbotes die Wiedereinreise gemäß § 41 FrG gestattet werden.
Insgesamt zeigt sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden Maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet.
Dr. Beate Palfrader


Koordinierungs- und Informationstreffen zu Anthony Onyeij:
Mittwoch, 13.12. 18.00 Uhr OeH-GEWI (1090 Wien, Spitalgasse 2-4, Campus Altes AKH, Hof 2).

Die letzten Entwicklungen:(12.12.00)

Am Donnerstag wurde versucht, Anthony in Korneuburg zu besuchen. Die Besuchserlaubnis wurde vom U-Richter erteilt, doch wenige Minuten vor dem Besuch wurde Anthony ins Krankenhaus gebracht. Angeblich zum Roentgen... Die besuchende Person konnte Anthony nur kurz im Vorbeigehen sehen, sein Zustand war schlecht.
Das Innenministerium reagierte auf alle Protestmails mit einem Serienbrief a la Kronenzeitung
Gestern, Montag wurde nochmal versucht, Anthony zu besuchen. Der Untersuchungsrichter Hohenecker lehnte den Besuch mit absurden Begruendungen ab:
Erstens gaebe es Besuchsbewilligungen sowieso nur fuer Familienangehoerige, zweitens duerfe beim Besuch nicht englisch gesprochen werden (Zitat Hohenecker: "Die Amtssprache ist deutsch.") und drittens habe Anthony noch kein "Gestaendnis" abgelegt.
(Fast) alle Infos zu Anthony gibt es auch im Internet: http://united.action.at (falls der link noch nicht funktioniert: http://www.action.at/~gemeinsam).

Weitere Aktivitaeten:
- Schreibt Anthony (er spricht englisch):
Landesgerichtliches Gefangenenhaus Korneuburg
Anthony Onyeij geb.: 15.5.1976
Hauptplatz 18 A-2100 Korneuburg

- Spendet für Anthony und die anderen Gefangenen des Staatsrassismus:
BAWAG, BLZ14000, Konto: 05410-668-507,
lautend auf: Verein Gemeinsam gegen Rassismus! Kennwort: Anthony

- Protestiert gegen das Besuchsverbot und die Untersuchungshaft:
Landesgericht Korneuburg, Praesidium Fax: (+43-2262) 799-275
Landesgericht Korneuburg, Strafabteilung Fax: (+43-2262) 799-281
Bundesministerium für Justiz Fax: (+43-1) 521 52-2727

Solidaritaet ist eine Waffe!

Vorlagen für Faxe unter http://www.action.at/~gemeinsam


Abschiebung erfolgreich verhindert!!!
Polizei sieht Schuld an erfolglose Abschiebung beim TATblatt

aus: http://tatblatt.mediaweb.at

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Zu viel der Ehre wird seitens der Polizei dem TATblatt zugeschrieben. Dieser ganz furchtbar bösen Zeitschrift schreibt die Wiener Polizei gegenüber der APA die Schuld an der erfolgreichen Verhinderung einer Abschiebung im Morgengrauen des 4. Dezember 2000 zu.
Die Tatsachen sind jedoch andere:
Am Freitag, dem 1. Dezember 2000 war spätabends bekannt geworden, dass der eben erst vom Vorwurf der Beteiligung an einem Suchtgiftverbrechen rechtskräftig freigesprochene nigerianische Staatsbürger Anthony O. am Morgen des 4. Dezember per KLM abgeschoben werden sollte. In einer von antirassistischen AktivistInnen, die in der Unterstützung inhaftierter MigrantInnen tätig sind, angeleierten urgent action wurden Justizministerium, Innenministerium und KLM per Mail und Fax auf die Tatsache hingewiesen, dass die geplante Abschiebung vor allem den Zweck zu haben schien, den rechtskräftig freigesprochenen O. an der Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu Unrecht erlittener U-Haft zu hindern (er war mehr als dreizehn Monate unschuldig in Haft gehalten worden) und dass diese Vorgangsweise zwangsläufig zu einer Menschenrechtsverletzung führt, für die Österreich verurteilt werden würde.

Staatspolizei bei Anthony O.
Noch am Sonntag zu Mittag wurde Anthony O. einem nicht zuständigen Juristen der Staatspolizei vorgeführt. In einem Protokoll wurde festgehalten, dass O. über keine ordnungsgemäße Zustelladresse im Ausland verfügt, daher also keine Bescheide zugestellt bekommen kann.

Abschiebung verhindert
Am Montag in der Früh fanden sich Menschen am Flughafen Wien ein, die gegen die Abschiebung protestierten und die Fluggäste des KLM-Flugs darüber informierten, dass mit ihrem Flug eine menschenrechtsverletzende Abschiebung durchgeführt werden soll. Anthony O. selbst soll sich massiv gegen die Abschiebung gewehrt haben, so dass - nach Auskunft der KLM - der zuständige Flugkapitän den Transport verweigerte.
So weit zu den Möglichkeiten, Abschiebungen zu behindern.
Das ist ja geradezu eine Handlungsanleitung!!!

Vielen Dank an alle, die sich an den Protesten gegen die Abschiebung Anthony Os beteiligt haben: an die MUND-LeserInnen, die BesucherInnen der TATblatt-Homepage, an die involvierten PolitikerInnen (der Grünen) usw. usf. Es tut uns leid, dass wir - zu Unrecht - den "Ruhm" für diesen Erfolg eingeheimst haben. Es ist in erster Linie ein Erfolg Anthonys und der engagierten AktivistInnen, die diese urgent action gestartet haben...

Aus der APA-Meldung "Nigerianer wehrte sich gegen Abschiebung" vom 5. Dezember 2000: "Einen Zwischenfall am Flughafen meldet die Polizei Schwechat. Demnach leistete gestern, Montag, ein nigerianischer Staatsangehöriger derart Widerstand gegen seine Abschiebung, dass er vom Flug ausgeschlossen und in der Folge in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert wurde. [...] Unmittelbar vor Besteigen des Flugzeugs ging der 25-Jährige [...] 'mit Händen und Füßen' gegen die Beamten vor und versuchte, sie zu beißen. Verletzt wurde niemand.
Zu dem Vorfall wurde in der Aussendung bemerkt, dass in der Zeitschrift 'Tatblatt' zu diesem Widerstand aufgerufen worden sei. Am Airport hätten sich auch einige Sympathisanten eingefunden."


Stellungnahme der KLM
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von Herrn Schmid, Sales Manager der Fluglinie KLM, Matthias.Schmid@klm.nl To: Andreas.Goerg@blackbox.net Cc: k.paw.fischbacher@magnet.at
Subject: Abschiebung

Ich beziehe mich auf die etlichen Protestschreiben die wir von einigen Ihrer Mitglieder gestern bekommen haben. (...) Ich erlaube mir zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen:


a) Abschiebungen werden vom Innenministerium vorgenommen. Wir als Fluggesellschaft müssen grundsätzlich Abschiebehäftlinge annehmen und sie auch transportieren. Wir haben kein Recht den Transport zu verweigern. Wir haben lediglich das Recht den Passagier abzulehnen wenn sein Benehmen die Sicherheit der Besatzung und Crew beeinträchtigt.

b) Was den Fall Anthony Onyeij betrifft kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr Onyeij heute Morgen nicht mit KLM nach Lagos geflogen ist.

c) Zu Ihrem Vorgehen: Wir können Ihr Anliegen sehr gut verstehen und akzeptieren dies. Die Protestbriefe sind bei uns angekommen und wir haben sie zur Kenntnis genommen. Mit den "anonymen" Flugblättern welche heute am Flughafen verteilt wurden sind wir jedoch nicht ganz glücklich. Die KLM wird darin für eine Sache beschuldigt in der wir keinen Einfluss nehmen können und dies öffentlich am Flughafen. Dazu kommt, dass dieses Flugblatt keinen Absender getragen hat was ebenfalls nicht korrekt ist.

Wir würden es sehr begrüssen, wenn Sie Ihre Mitglieder entsprechend informeren würden und solche Aktionen in Zukunft unterlassen würden.

Für allfällige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Schmid KLM - Sales Manager Austria & Slovakia
+ 43 1 713 15 50 14
mailto:matthias.schmid@klm.nl


ANTHONY-ABSCHIEBUNG
Neueste Infos - Montag, 4.12.00
, 19.00 Uhr
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- Anthony Onyeij wurde um 4.00 Uhr vom Schubgefängnis Hernalser Gürtel zum Flughafen gebracht.

- er leistete angeblich gegen seine Abschiebung Widerstand.

- der Abflug von KL 587 verzögerte sich um 10 Minuten.

- die Polizei gab auf Nachfragen nur an, dass Anthony nicht abgeschoben wurde, dass sie aber nicht wüssten, wo er derzeit ist.

- später bestätigte auch das wiener KLM-Büro, dass Anthony nicht abgeschoben wurde.

- während des ganzen Tages waren die zuständigen Bematen der Fremdenpolizei und des Innenministeriums "nicht erreichbar". Auch die Pressestelle hatte "keine Informationen".

- laut letzten Gerüchten seitens der Fremdenpolizei soll Anthony nach Korneuburg gebracht worden sein. Ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus Korneuburg wurde heute ein Mann eingeliefert, der sich gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll. Das könnte bedeuten, dass Anthony wieder in U-Haft (wahrscheinlich wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt") ist.

Weitere Infos gibts voraussichtlich morgen Nachmittag. lg x.
Quelle / Kontakt: Verein "Gemeinsam gegen Rassismus"
Gusshausstrasse 14/3 1040 Wien gemeinsam@action.at Spendenkonto: BAWAG BLZ: 14000 Konto-Nr: 05410-668-507


ANTHONY ONYEIJ -
Latest informations, Monday December 4th 2000, 7 pm
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- Today Anthony Onyeij was brought from the deportation prison Hernalser Gürtel to the airport at 4.00 in the morning

- he allegedly resisted his deportation

- the lift-off of the KLM-flight 587 was delayed for 10 minutes

- when asked the police only told us that Anthony wasn´t deported, but they wouldn´t know where he is now

- lateron the office of KLM as well certified that Anthony wasn´t deported

- during the whole day the responsible officials of the Foreign Police and the Ministry Of Interior could not be reached. Also the press bureau had no information - according to the latest rumours by the Foreign Police Anthony was brought to Korneuburg. In fact today a person was put in the prison of Korneuburg, who was resisting their deportation. This could mean that Anthony is in detention pending investigation again. further information will be available tomorrow afternoon (Tuesday,5th of December)

source/contact: Gemeinsam gegen Rassismus United Against Racism Gusshausstrasse 14/3 A-1040 Vienna Austria mail: gemeinsam@action.at


DROHENDE ABSCHIEBUNG
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Anthony ONYEIJ (geb. am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) wurde am 27.9.1999 bei einer rassistische Razzia im Gesellenheim Zohmanngasse unter dem Vorwand "Drogenhandel" verhaftet.
Bei seiner letzten Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen.
Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Anthony wurde jedoch nicht freigelassen, sondern noch am selben Tag in Schubhaft überstellt.

Wie erst Freitag Nacht bekanntwurde, soll Anthony ONYEIJ am Montag, 4. Dezember um 4.00 Uhr in der Früh abgeschjoben werden.
Damit sollen ihm jegliche Chancen auf Genugtuung bzw. Schadenersatz für die mehr als 13 Monate dauernde Haft genommen werden. Laut dem österreichischen "Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz" würde ihm für seine Untersuchungshaft ca. eine halbe Million Schilling zustehen.
Sein erster Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt, da er "nur im Zweifel" freigesprochen wurde. Wegen dieser in Österreich praktizierten Rechtsauslegung wurde Österreich schon wiederholt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Es ist offensichtlich, daß Anthony durch die Abschiebung die Möglichkeit der Berufung gegen die Ablehnung seiner Entschädigung genommen werden soll.

Wir rufen alle Menschen auf, sofort gegen diese Abschiebung zu protestieren.
Schickt noch vor Montag Faxe, e-mails an:

- Bundesminiserium für Inneres: Fax: (+43-1) 531 26-2580
E-Mail vom Innenminister: ernst.strasser@oevp.at
und seinem Büro:
ministerbuero@bmi.gv.at

- Bundesministerium für Justiz: Fax: (+43-1) 521 52-2727
Kanzlei Dr. Dieter BÖHMDORFER
Telefon: 501 24-0
Telefax: 501 24-20
E-Mail: boehmdorfer@law-in-austria.at
Homepage: http://www.law-in-austria.at

- Fluglinie KLM
(Laut unseren Informationen soll Anthony mit KLM über Amsterdam nach Lagos abgeschoben werden.)
Tel: 0031 204 747 747
Faxnummern sind (01) 58924-5091 bzw. (01) 7131550-90.

- die österreichischen Botschaften und Institutionen

Schickt Telegramme an:
Anthony ONYEIJ
Polizeigefangenenhaus Ost
Hernalser Gürtel 6-12
A-1080 Wien

Danke für Eure Solidarität!
Verein Gemeinsam gegen Rassismus gemeinsam@action.at

Protestvorlage
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Hiermit protestiere ich auf das schärfste gegen die für Montag früh geplante Abschiebung des Herrn Anthony ONYEIJ (geb. am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) nach Nigeria.
Bei seiner letzten Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen. Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft! Anstatt Herrn ONYEIJ jedoch umgehend freizulassen und ihn für die ungerechtfertigte Haft zu entschädigen, wurde er noch am selben Tag in Schubhaft überstellt.

Diese Vorgangsweise der österreichischen Behörden, die unter Ihrer Leitung arbeiten, ist ein Skandal und eine Schande für alle in Österreich lebenden Menschen!

Ich fordere Sie daher auf, umgehend Maßnahmen zu setzen um die Abschiebung sofort zu stoppen und Herrn ONYEIJ für die Untersuchungshaft zu entschädigen. (Unterschrift)


 

Dear friends!
I think you are informed about the general political situation in austria. Racist-motivated police-actions are on the agenda since almost 2 years...
Now we could reach a small victory against this kind of "austrian justice":

Anthony Onyeij spent more than 1 year in prison - just because he was born in Nigeria. In his trial he could proof his innocence. But Austria did not release him. From the detention awaiting trial he was brought straight to the deportation prison...
Now, the racist austrian authorities want to deport him on monday, 4th at 4 am.
According to our information, he should be deported with the KLM airline via amsterdam (flight KL 1838).

So we ask you to take any possible actions to prevent Anthony from being deported!

We ask you to protest against this racism at the austrian embassy or other austrian institutions in your country and tell your local KLM office not to support Austrian racism. Since there is only 1 day left it´s very urgent. We also send you our appeal, please send it to all organisations you know. Greetings! United Against Racism

URGENT APPEAL - IMPENDING DEPORTATION
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Anthony ONYEIJ (born May 15th 1976 in Akbor/Nigeria) was arrested during a racist motivated police action on September 27th 1999 in Vienna. The police alleged him of being a drugdealer. He spent 13 months in detention awaiting trial. In his last trial on November, 6th 2000 all charges against Anthony were dropped. In spite of his acqittal Anthony was not set free, but kept in prison to be deported to Nigeria. Last Friday we heard, that Anthony Onyeij will be deported on Monday, the 4th of December at 4.00 in the morning.
Thereby all his claims for compensation for the time he spent in prison as an innocent person will be useless. According to austrian Law his compensation would be about half a million ATS. Anthony´s first application for compensation was declined, because his acquittal was "in doubt". Austria was repeated times sentenced by the European Court For Human Rights for denying the claim of compensation. Obviously Anthony will be deported to deprive him of the right for compensation. The fact that today (Sunday) at 12.00 he was questioned by the "Staatspolizei" (the austrian political police) is a further proof for the intention of the austrian authorities.
We call upon all democratic and anti-racist people and organisations to protest against the deportation of Anthony ONYEIJ!

Send protest faxes and mails to (before Monday, December 4th):


- Dr. Ernst Strasser, Austrian Federal Minister Of Interior Fax: (+43-1) 531 26-2580, e-mail: ernst.strasser@oevp.at or :
ministerbuero@bmi.gv.at

Dr. Dieter Böhmdorfer, Austrian Federal Ministry Of Justice Fax: (+43-1) 521 52-2727,
e-mail on the ministry´s homepage: http://www.bmj.gv.at/email/index.html or at his office as "lawyer": Fax: (+43-1) 501 24-20,
e-mail: E-Mail: boehmdorfer@law-in-austria.at


- KLM in Vienna Fax: (+43-1) 58924-5091 und 7131550-90.

- KLM Airline Offices in your contry (Anthony will be deported with a flight of this airline)

- Austrian Embassies and Institutions in your country
Thanks for your solidarity!
United Against Racism
For further Information please contact us at gemeinsam@action.at

draft message of protest (english)
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I herewith strongly object to the deportation of Mr. Anthony Onyeij (born May 15th 1976 in Akbor/Nigeria) to Nigeria, which is planned for Monday morning, the 4th of December 2000.
In his last trial on November 6th 200 all charges against him were dropped. So he spent more than 13 months in detention awaiting trial innocently. Instead of being released immediately and getting a compensation for the unjustified detention, Mr. Onyeij was kept in prison to await his deportation.

This proceeding of the Austrian authority, which are working under your supervision, is a scandal and a shame for all citizens of Austria!.

I herewith request you to take measures to immediately stop Mr. Onyeij´s deportation and to compensate him for his detention. Signature


Urgent action: auf freispruch folgt abschiebung
Nach dreizehn Monaten Untersuchungshaft und Freispruch in Schubhaft genommen

http://www.gruene.at/watch
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Am 6. November 2000 wurde der 24 jährige nigerianische Staatsbürger Anthony Onyeij in einer Gerichtsverhandlung vom Vorwurf der Beteiligung an Drogenverbrechen freigesprochen. Am selben Tag wurde er in Schubhaft genommen. Ihm droht nun unmittelbar die Abschiebung aus Österreich.

Razzia Zohmanngasse
Onyeij war im Zuge einer Polizeirazzia am 27. September 1999 im Gesellenheim Zohmanngasse festgenommen und des Drogenhandels beschuldigt worden. Die damals in auffälliger Nähe zur Nationalratswahl durchgeführte Razzia war bereits Anlass vielfacher Kritik gewesen: Die PolizistInnen hatten Türen aufgebrochen, ehe die Heimleiterin die notwendigen Schlüssel herbeischaffen konnte, die betroffenen Bewohner rassistisch beschimpft und in erniedrigender Weise behandelt. Ein Prozess gegen in der Zohmanngasse festgenommene Jugendliche war gekennzeichnet von Aussagen anonymisierter Zeugen, die völlig inkonsistent waren: so hatte sich deren Wissenstand über die angeblich kriminellen Aktivitäten der Angeklagten beim Prozess gegenüber jenem in den polizeilichen Vernehmungen deutlich verändert, während sie über wesentliche Sachfragen - etwa, welcher der Angeklagten welche Zimmer bewohnte oder mit wem verkehrte - keine Auskunft geben konnten. Die Aussagen der Heimleiterin - die es gut begründet ausschloss, dass in dem heim eine illegale Struktur bestanden haben konnte - jedoch fanden keine Berücksichtigung im Urteil.

Überfallsartige Abschiebung bei Nacht und Nebel
Am Freitag, dem 1. Dezember 2000 wurde abends bekannt, dass Anthony Onyeij am Montag, dem 4. Dezember 2000 um 6 Uhr 50 Morgens mit einer Maschine der KLM via Amsterdam abgeschoben werden soll. Damit wird Onyeij die Möglichkeit genommen, ein Verfahren nach dem Strafrechtlichen Entschädigungs-Gesetz auf Schadenersatz wegen der erlittenen Untersuchungshaft zu führen. Theoretisch stünden ihm für die 13 Monate dauernde Haft (die Schubhaft wird nicht mitgerechnet) eine knappe halbe Million Schilling an Entschädigung zu. Sein diesbezüglicher Antrag wurde in erster Instanz mit Hinweis auf einen Freispruch "im Zweifel" abgelehnt. Mit der Abschiebung würde Anthony Onyeij die Möglichkeit genommen werden, das Verfahren weiterzuführen.

Europäisches Gericht für Menschrechte als wesentliche Instanz
Und es scheint für die Republik durchaus gute Gründe zu geben, den Betroffenen an der Weiterführung des Verfahrens zu hindern. Während sich nämlich Ablehnungen nach dem Strafrechtsentschädigungs Gesetz wegen Freispruchs "im Zweifel" durchaus häufen, konnten Betroffene vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits Urteile gegen die Republik Österreich erwirken, weil das Gericht keine Substanz des Zweifels erkennen konnte; die Einschränkung des Freispruchs also offensichtlich in Zusammenhang mit denkbaren Entschädigungsansprüchen stand. Umso nötiger ist es, Anthony Onyeij die Möglichkeit zu geben, seinen Entschädigungsanspruch durch die Instanzen ausjudizieren zu lassen.

Sofortiges Handeln
Der Verein "gemeinsam gegen Rassismus" ruft alle Menschen auf, sofort gegen diese Abschiebung zu protestieren.
"Schickt noch vor Montag Faxe an: - Bundesminiserium für Inneres: Fax: (+43-1) 52152-2727
- Bundesministerium für Justiz: Fax: (+43-1) 521 52-272
- Fluglinie KLM Tel: 58924-5091 oder 7131550-90
- die österreichischen Botschaften und Institutionen

Schickt Telegramme an: Anthony ONYEIJ
Polizeigefangenenhaus Ost
Hernalser Gürtel 6-12 A-1080 Wien

Danke für Eure Solidarität!"


 

Für eine Welt ohne Rassismus
[www.no-racism.net]