no-racism.net | Rassismus Tötet | prozess |
letzte
Änderung:
02.08.2002
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Das gefällte
Urteil im Prozess rund um den Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings
Marcus Omofuma ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die
Berufung zurückgezogen. Jene drei Wiener Fremdenpolizisten, die am
1. Mai 1999 Marcus Omofuma in den Tod abschoben, hatten dafür im
April 2002 im Landesgericht Korneuburg je acht Monate bedingt wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ausgefasst. Eine Verurteilung
wegen absichtlichen Quälens eines Gefangenen ist nicht mehr möglich.
Diese hätte eine viel härtere Strafe nach sich sich gezogen
- nämlich ein bis zehn Jahr Haft. Bei einem Vorsatzdelikt und einer
Strafe von mehr als einem Jahr hätten die Polizisten außerdem
damit rechnen müssen, den Job zu verlieren, so dürfen sie einfach
weitermachen, als wäre nichts gewesen....Derzeit sind die Beamten
der Die Nachricht, dass das Justizministerium die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil im Prozess um den Tod des Schubhäftlings Markus Omofuma durch die Staatsanwaltschaft zurückziehen habe lassen bzw. entsprechende Weisung gegeben habe, wird von den Hinterbliebenen, vertreten durch deren Anwalt Georg Zanger als "Hohn" betrachtet.
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