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Rassismus
Tötet!
Am 15. April 2002 endet voraussichtlich der Prozess gegen drei Fremdenpolizisten
am Landesgericht Korneuburg bei Wien. Die Beamten hatten Marcus Omofuma
am 1. Mai 1999 im Zuge einer Abschiebung nach Nigeria gewaltsam mit Klebeband
am Sessel des Flugzeuges fixiert und geknebelt. Er erstickte
in Gewahrsam der Polizei.
Die rassistische Abschiebepolitik wird getragen von Polizei, Justiz, Politik,
Fluglinien, kommerziellen Medien und weiten Teilen der Bevölkerung.
Diese tragen Verantwortung für Abschiebungen mit Todesfolge. Marcus
Omofuma ist kein Einzelfall.
Kundgebung zum Abschluss des Prozesses gegen die drei Fremdenpolizisten:
Montag, 15. April 2002, 9:00-14:00 Uhr
vor dem Landesgericht Korneuburg, NÖ (Hauptpl. 1)
An den Verhandlungstagen am 8., 11. und 15. April 2002 finden theatralische
Proteste vor dem Landesgericht Korneuburg, Hauptplatz 1 statt, Beginn
jeweils 8:30 Uhr
Beobachtet den Prozess - er ist öffentlich - Plätze sind
genug vorhanden
Abschiebungen unmöglich machen!
Für eine Welt ohne Rassismus
w w w . n o - r a c i s m . n e t / r a c i s m k i l l s
Der Prozess findet im Schwurgerichtssaal des Landesgericht
Korneuburg (Hauptplatz 1) statt. Korneuburg liegt ca. 15km nördlich
von Wien an der A22. Via Bahn ist es mit Zügen der S3 erreichbar,
die im Halbstundentakt fahren - von Wien Meidling, Südbahnhof, Wien
Mitte, Floridsdorf, ... Richtung Stockerau/Hollabrunn. (Korneuburg nicht
mit Klosterneuburg verwechseln!!)
Knebelungen
(Verklebungen) und Fesselungen standen zumindest bis Mai 1999 in Österreich
auf der Tagesordnung. Und dies, obwohl es ein rechtskräftiges Urteil
des UVS aus dem Jahr 1996 gibt, in dem das Verkleben der Atemwege ausdrücklich
verboten wird. Heute stellt sich die Frage: Wie wird jetzt vorgegangen?
Welche Maßnahmen werden angewandt; insbesondere bei so genannten
"Problemabschiebungen", die in Österreich mit Charterflugzeugen
des Internationalen Flugrettungsdienstes Austria (IFRA) durchgeführt
werden? Dort gibt es keine ZeugInnen, der sogenannte Menschenrechtsbeirat,
der zur Behebung von "Missständen" bzw. "Störungen"
bei Abschiebungen gegründet wurde, wird in den Abschiebevorgang involviert.
Überprüft wird bloß die Durchführung auf "Menschenrechtskonformität",
die Praxis selbst wird nicht in Frage gestellt. Trotz aller Verniedlichung
durch einen hie und da zugezogenen "Menschenrechtsbeirat" bleibt
doch festzuhalten, dass Abschiebungen unter Zwang niemals menschenrechtskonform
verlaufen können, sondern stets einen unverhältnismäßigen
Eingriff in die Menschenrechte darstellen: Nur um eine Person außer
Landes zu schaffen, wird die persönliche Freiheit geraubt, wird massiv
körperlich bedroht, wird gequält und auch getötet. Schubhaft
und Abschiebungen sind im Lichte der Menschenrechte unhaltbar. Im Prozess,
bei dem es unter anderem um die Klärung der Todesursache von Marcus
Omofuma geht, wird dies deutlich, wenn es lediglich um die Klärung
geht, warum die Verklebung nicht rechtzeitig abgenommen wurde.
Die beschuldigten Beamten wussten vom Inhalt des ablehnenden Asylbescheides
und ihnen musste klar sein, warum sich Marcus Omofuma wehrte. Der Widerstand
kann daher insgesamt als Überlebenskampf gesehen werden. Daraus und
aus den Schilderungen der Beteiligten an Abschiebungen - sowohl der Angeklagten,
als auch der Flughafenpolizisten und der Crew der Balkan Air - wird ersichtlich,
dass das Verkleben bewusst durchgeführt wurde und keineswegs einen
Einzelfall darstellte.
Jedenfalls wird der weitere Verlauf des Prozesses zeigen, wie weit die
staatliche Ausgrenzungs- und Abschiebepolitik gerechtfertigt wird und
welche Maßnahmen als akzeptabel erachtet werden. Ein Freispruch
für die drei Fremdenpolizisten würde nicht nur das Inkaufnehmen
von Toten bei Abschiebungen rechtfertigen. Der Prozess wird aufzeigen,
welche Praktiken staatlicher Organe von der Mehrheitsbevölkerung
gebilligt werden.
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