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WahlPartie im Interview

 

 

Texte:

 

Überarbeitete Fassung vom 3. April 2001

Günther Jacob

Verbrechen an der Wehrmacht

Als die EU anlässlich der Installation einer FPÖ/ÖVP-Regierung zeitweise zu Sanktionen gegen Österreich aufrief, hatte die deutsche Bundesregierung sofort verstanden, dass dies vor allem eine Warnung an die deutsche Adresse war. Doch seit dem Ende dieser Sanktionen - Österreich wird fŸr die EU-Osterweiterung gebraucht und soll Teil der NATO werden Ð werden die derzeitigen österreichischen Verhältnisse als neue Normalität anerkannt. Und jene, die das immer schon so gesehen haben, lassen sich von dem, was Schüssel und Riess-Passer heute Wirklichkeit werden lassen, gerne inspirieren. Zum Beispiel von den Wiener Entschädigungszahlungen an ehemalige Wehrmachtssoldaten.

Vorbild Österreich: Nach einem im vergangenen Oktober von der ÖVP/FPÖ-Koalition verabschiedeten und seit dem 1. Januar 2001 wirksamen "Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz" erhalten rund 25.000 Österreicher eine Entschädigung von jährlich umgerechnet 360 bis 840 DM als steuerfreien Zuschuss zur Rente für die nichtintendierten Folgen ihrer nazistischen Gefolgschaft. Während in Deutschland und Österreich Soldaten der Anti-Hitler-Koalition, die in deutsche Kriegsgefangenschaft gerieten, grundsätzlich von allen Entschädigungsverfahren ausgenommen wurden - man argumentiert in diesem Fall gerade umgekehrt, der Einsatz von Kriegsgefangen zur Zwangsarbeit sei nach Völkerrecht erlaubt gewesen - und während die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter auch von Österreich bis zur Beseitigung der letzten Sammelklage keinen Schilling erhalten werden, fließen diese Gelder schon jetzt ganz unbürokratisch an "Hitlers Soldaten".

Mit der demonstrativen Entschädigung für ehemalige Landser und Waffen-SS-Leute, die als Kriegsgefangene auch zur Beseitigung der von ihnen angerichteten materiellen Zerstörungen herangezogen wurden und somit nach heutiger Lesart eben auch "Zwangsarbeiter" waren, wird in der ehemaligen Ostmark eine revanchistische Forderung Wirklichkeit, die in Deutschland vorerst nur "in der Luft liegt".

Ein Effekt dieser Forderung ist zudem, dass sie die ökonomisch und politisch wirklich relevante "Kriegsopferentschädigung" unterschlägt, die in beiden Ländern bereits in den fünfziger Jahren einsetzte.

Tatsächlich handelt es sich bei den jetzt ausgezahlten Beträgen um einen in erster Linie symbolisch gemeinten Nachschlag auf die Rente. Damals hatte sich die Tätergeneration die Gelder praktischerweise selbst ausgezahlt, und der Vergleich mit den erst einige Jahre später einsetzenden Zahlungen an die wirklichen Opfer des Nationalsozialismus spielte damals nur eine Nebenrolle. Heute bedanken sich die Nachkommen für diese Vorsorge, die auch ihnen zugute kam, indem sie den Alten signalisieren, was sie von den letztlich wohl unvermeidlichen Zahlungen an die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter wirklich halten, d.h. die demonstrative Relativierung der ohnehin auf einen "Schlussstrich" zielenden Gesetze zur "NS-Zwangsarbeiterentschädigung" ist unzweideutig das Hauptmotiv dieses Nachschlages.

Die zeitliche und wortlautgleiche Verknüpfung des "Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes" mit den Gesetzen zur Entschädigung von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern sowie zur Entschädigung sogenannter Arisierungen, das ist es, worauf man in Österreich den allergrößten Wert legt. Der FPÖ-Politiker Gudenus nannte die Zwangsarbeiterentschädigung öffentlich ein "Schutzgeld, das wir zahlen müssen. Wir sind in einer Situation, wo man Großmächten gegenüber klein beigeben muss." Schüssel, der das so nicht sagen kann, meinte das selbe, als er bei der Verkündung des Gesetzes von einer "spiegelgleichen Lösung" sprach und erläuterte: "Die Regierung hat bewusst bis zum Abschluss der Frage der Entschädigungszahlungen für ehemalige NS-Zwangsarbeiter gewartet". Endlich würden "die Verdienste der Kriegsgeneration gewürdigt", sekundiert ihm seine Vizekanzlerin Riess Passer (FPÖ).

In den Genuß der neuen Entschädigungsregelung kommen österreichische Staatsbürger, die "im Verlauf des Zweiten Weltkrieges in einem mittelost- oder osteuropäischen Staat in Kriegsgefangenschaft gewesen sind, oder sich auf Grund politischer oder drohender politischer Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes von 1947 au§erhalb Österreichs aufgehalten haben und aus politischen oder militÄrischen Gründen von einer ausländischen Macht festgenommen und nach Beginn des Zweiten Weltkrieges in einem mittelost- oder osteuropäischen Staat angehalten wurden, oder während der Besetzung Österreichs durch die Alliierten Mächte von einer ausländischen Macht aus politischen oder militärischen Gründen in Österreich festgenommen und in mittelost- oder osteuropäischen Staaten angehalten wurden".

Im Gesetz namentlich erwähnt werden "Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, ehemalige Sowjetunion, ehemalige Tschechoslowakei, ehemaliges Jugoslawien". Man interessiert sich also nicht so sehr für Wehrmachtssoldaten, die beispielsweise in Afrika gefangen genommen wurden oder als Piloten oder Matrosen in Gefangenschaft der Amerikaner und Briten gerieten. Es geht allein um jene, die damals an den Hauptfronten des Vernichtungskrieges, im Osten und auf dem Balkan, standen und die im Falle der Gefangenschaft deswegen auch härter angefasst wurden als andere. Des weiteren geht es um von den Alliierten nach der bedingungslosen deutschen Kapitulation festgenommene Personen sowie besonders um jene die von den Westalliierten vereinbarungsgemäß in den sowjetischen Sektor abgeschoben oder an die Tito-Partisanen übergeben wurden.

Und obwohl Kanzler Schüssel auf Pressekonferenzen anderes erklärte, wird das Geld auch an verurteilte Kriegsverbrecher, schwerst belastete Angehörige der SS oder der Waffen-SS gezahlt, denn die aus Rücksicht auf "Auslandsstimmen" in den Gesetzestext eingebauten Ausschließungsgründe beschränken sich auf "nicht tilgbare Verurteilungen", womit die Mehrheit kassiert, denn die wurde bereits in den Fünfzigern generalamnestiert.

Mit diesem Gesetz hat die ÖVP/FPÖ-Koalition wahr gemacht, was sie bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt hatte: "Die Bundesregierung wird um sachgerechte Lösungen in den Fragen aller im Zuge des Zweiten Weltkrieges zur Zwangsarbeit gezwungenen Personen, der österreichischen Kriegsgefangenen sowie der in der Folge der Benesch-Dekrete und Avnoj Bestimmungen nach Österreich vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung bemüht sein."

Diese österreichische Variante des praktischen Geschichtsrevisionismus hat inzwischen bei bundesdeutschen "Kriegsopfer" - und "Spätheimkehrer" ÐVerbänden den Eindruck verstärkt, dass die Zeit reif sei, um ähnliches auch in Deutschland offen zu fordern.

Die FAZ lancierte am 22. Februar die Meldung, einige dieser Verbände hätten inzwischen "mit Wien Kontakt aufgenommen, um eine Handhabe dafür zu finden, der deutschen Bundesregierung das österreichische Vorbild nahe zu bringen." Immer lauter würde der Ruf nach "Gerechtigkeit und Gleichbehandlung mit ausländischen Zwangsarbeitern" für die "noch lebenden ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen, die bei den Siegermächten Zwangsarbeit leisteten."

Verstärkt in Umlauf gebracht wird das Thema in Deutschland seit Herbst letzten Jahres vor allem auf den Leserbriefseiten deutscher Tageszeitungen ("Auch deutsche Soldaten waren Zwangsarbeiter", "Späte Zeugnisse aus Lager 504" usw.), außerdem mittels Anträgen an den parlamentarischen Petitionsausschuss sowie durch TV-Serien wie den Dreiteiler "Soldaten hinter Stacheldraht", der im letzten November parallel zur Knopp-Serie "Holokaust" lief und von 4,58 Millionen Zuschauern gesehen wurde.

Nach dem historischen Übergang vom "Nie wieder Krieg von deutschem Boden aus" zur "humanitären Intervention" und nach der erfolgreichen Kampagne gegen die sogenannte Wehrmachtsausstellung war ein neuer Raum entstanden, in dem die Erzählungen der Tätergeneration und die Neubewertung der Vergangenheit durch Kinder und Enkel neu ausgehandelt werden konnten (die 68er-Debatte ist Teil dieser Aushandlung).

Aus den vielen Stille Post-Geschichten Ð verpackt vor allem in TV-Geschichtsdokumentationen und eine weiter anschwellende "Zeitzeugen"- Literatur - ist so nach und nach die recht offen ausgesprochene Überzeugung geworden, dass man im Sinne einer "objektiven Geschichtsbetrachtung" auch die "andere Seite" nicht vergessen sollte. Dieser sehr praktische geschichtsrevisionistische Gleichsetzung von NS-Opfern und Tätern besagt letztlich, was bislang Neonazis vorbehalten war: "Unsere Großväter sind keine Mörder." Frei nach Martin Broszat wird die Grenzziehung zwischen Tätern und Opfern in Frage gestellt Ð auch die Täter waren Opfer Ð und der Nationalsozialismus unter der Rubrik "Zeitgeschichte im Wandel" in die "Geschichtlichkeit der Gesamtsituation" eingebettet.

Doch wie schon gesagt: Neu daran sind weder die Zahlungen noch die Haltungen. In Österreich existiert seit 1949 ein "Kriegsopferversorgungsgesetz" und seit 1958 ein "Spätheimkehrergesetz". In Westdeutschland existieren vergleichbare Gesetze seit 1950 bzw. 1952, in denen die "Versorgung" der nun "Kriegsopfer" und "Kriegsgeschädigte" genannten Ex-Herrenmenschen geregelt ist. Das gilt auch fŸr die "Kriegsopferrente" für Witwen und Waisen sowie für die "Kriegsgefangenenentschädigung", die auf "kriegsursächliche, von einer ausländischen Macht verhängte Freiheitsbeschränkungen für die Zeit ab 1. Januar 1947 gewährt" wird und die u.a. von "Aussiedlern" noch bis zum um 31.12.1993 beantragt werden konnte. Nur in der DDR gab es nichts vergleichbares, weshalb sofort nach der Wiedervereinigung der "Reichsbund der Kriegs und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen" von einem Skandal sprach. Die "Ausklammerung der Kriegsopferversorgung im Staatsvertrag" sei "ein schwerer sozialpolitischer Fehler".

Neu an den heutigen Forderungen nach Entschädigung für die Tätergeneration ist, dass Alte und Junge, um sie überhaupt erheben zu können, nicht mehr geradeheraus Holocaust und NS-Zwangsarbeit in Abrede stellen müssen. Die Relativierung geht jetzt andersrum. Man hat sich sozusagen vorgearbeitet. In den 80er und 90er Jahren dominierte noch die scheinbar "defensive" Forderung, ohne Ausgrenzung allen Opfern zu gedenken - an Juden, Zwangsarbeiter, russische Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge, aber eben auch an deutsche Vertriebene, Flüchtlinge, Opfer des Bombenkrieges, gefallene Soldaten, Kriegsgefangene sowie "Opfer, die zuvor Täter waren". Erst seit dieser Anspruch durchgesetzt ist, kann auch öffentlich gefragt werden - etwa unter Berufung auf Finkelstein - ob die zuerst genannten Opfer nicht vielleicht ihre Ansprüche überziehen. An diesem Punkt angekommen, wäre sicher noch mehr öffentliche Annäherung an das, was "privat" ohnehin gedacht wird, möglich, wenn bestimmte außenpolitische Rücksichten nicht genommen werden müßten. Doch setzt sich auch öffentlich mehr und mehr durch, was die Alten immer schon ihren Nachkommen gepredigt haben. Bilder des Holocaust und des Vernichtungskrieges waren für sie immer schon ein guter Anknüpfungspunkt zur Darstellung der eigenen Leiden: "Fünf Jahre in Lagern, Hunger, Kälte, Krankheiten. Nischt zu essen, nischt zum Anziehn", das kannten sie doch aus der eigenen Kriegsgefangenschaft. Die Nachkommen, ob sie nun pflichtbewusst daran erinnern, das die Deutschen leider "angefangen" haben oder ob sie dies bestreiten, haben sich diese "private" Perspektive zu eigen gemacht und setzen sie nach und nach in Politik um.

Günther Jacob


Einladung zur Kulturflucht

Kulturprojekte für Jugendliche der Zweiten Generation

Anna Kowalska

I want to be the minority

I don't need your authority

down with the moral majority

'cause I want to be the minority.

Green Day

 

Die Zeitschrift "Polonika", das Medium der polnischen Gemeinde in Österreich, kündigt auf dem Titelblatt der November-Ausgabe das Thema Zweite Generation an: Vater Pole, Sohn Österreicher. (Mutter und Tochter fehlen hier, was leider zum Programm der Zeitschrift dazugehört.) Die Autorin (sic!) des Beitrags setzt sich mit einer offensichtlich schmerzhaften Frage auseinander, die viele polnische Eltern der Zweiten Generation beschäftigt: warum wollen unsere Kinder mit der "polnischen Kultur" nichts zu tun haben? Warum weigern sie sich, ihre Muttersprache zu sprechen, warum ist es ihnen so wichtig, nicht als Fremde erkannt zu werden?

Die Problematik der Jugendlichen wird hier als eine rein individuelle Suche nach Identität geschildert, die oft erst auf Umwegen "gefunden" wird, wozu auch eine Portion Glück gehört. Das entspricht ganz der polnischen Tradition der Romantik. In der Folge wird nach dem Anteil der "nicht integrierten" Kinder gefragt, die in Österreich leben. Als "nicht integriert" werden die Jugendlichen beschrieben, die Schwierigkeiten mit der Berufsfindung haben. Dass dies aber andere als kulturelle Ursachen haben könnte, wird verschwiegen – vielleicht aus Höflichkeit, die von Gästen in einem fremden Land erwartet wird. Jedenfalls, wird im Artikel mehrmals betont, hat die Desintegration nichts mit schlechten Deutschkenntnissen der Jugendlichen zu tun.

Beklagen die Eltern die Ablehnung der polnischen Kultur durch ihre Kinder, verklären sie damit die tatsächliche Problematik: die benachteiligte soziale Stellung, die die Berufswahl erschwert und im Extremfall der Illegalisierung nur Hilfsjobs am Schwarzmarkt bereithält: Die Möglichkeit, einen legalen Arbeitsplatz zu bekommen, ist an ein gültiges Aufenthaltsdokument gebunden. Wenn dieses fehlt, bleibt auch Jugendlichen, die in Österreich aufgewachsen sind und die Schule besucht haben, der offizielle Arbeitsmarkt verschlossen. In der Diskussion scheint es aber um eine rein kulturelle Identitätsfrage zu gehen: wie fühlen sich die Jugendlichen, als PolInnen oder als ÖsterreicherInnen? Wie relevant ist diese Frage aber fŸr sie selbst?

Das Beharren auf die Erhaltung der eigenen Kultur (in diesem Fall: Sprache) seitens der polnischen Eltern ist nur eine Spiegelung dessen, was von der österreichischen Öffentlichkeit "gesendet" wird. Nach dem Rassismus, der auf dem Äu§eren der Menschen beruht, kommt gleich der sprachliche: Kaum wird ein fremder Akzent bemerkt, muss die Person sich sofort legitimieren, manchmal auch ihre Lebensgeschichte erzählen. Das legt die Hierarchie im Gespräch fest. Die Tatsache, (noch) eine andere Sprache als Deutsch sicht- und hörbar zu verwenden, scheint nicht unbedingt vorteilhaft. Wäre es sonst so schwierig, zweisprachige Ortstafeln in der österreichischen Kulturlandschaft aufzustellen?

Der österreichische Staat bezeichnet als wichtiges Integrationskriterium die Vertrautheit mit der österreichischen Kultur (insbesondere mit der deutschen Sprache, aber auch mit "Sitten und Gebräuchen"). Die kulturellen Unterschiede werden dabei häufig als unüberwindbare Hindernisse fŸr die Integration "Fremder" dargestellt. Was bleibt aber von der Kultur über, wenn man die Sprache abzieht?

Oder anders gefragt: Welche Angebote hält die Mehrheitsgesellschaft für die Jugendlichen der Zweiten Generation bereit, die mit der österreichischen Sprache aufgewachsen sind?

Gehen wir davon aus, dass sie tatsŠchlich "zwischen den Kulturen" aufwachsen, so stellt sich immer noch die Frage, ob sie denn auch "zwischen den Kulturen" wählen müssen oder wollen. Das Konzept des "Dazwischen", einer neu entstehenden, hybriden Kultur, wird von vielen in Frage gestellt (Gutiérrez Rodríguez, Wagner). Es trägt eine Kulturalisierung in sich, die auf einem vermeintlichen Defizit konstruiert ist. Der Wunsch, sich in möglichst vielen kulturellen Feldern zu bewegen und nicht erneut auf ein bestimmtes festgelegt zu werden, könnte viel stärker sein, weil er das Angebot der Unabhängigkeit bereithält.

Die Gestalt des Global Citizen, die auch schon im populären Feuilleton anzutreffen ist, scheint im Gegensatz zu den ewig in Kulturalisierung gefangenen MigrantInnen der Zweiten Generation tatsächlich die attraktivere zu sein. copy.jet2web.zukunftsmagazin etwa titelte im Oktober: "New economy und new media formen einen neuen Menschen". Im Text wird der "Global Citizen" als ein Mensch beschrieben, "der sich der Welt mit dem VerstŠndnis nähert, nirgends ganz zu Hause aber überall dort zugehörig zu sein, wo es ihm passt." Der Erfahrung, zwischen den Kulturen zu leben, soll die Überzeugung folgen, überall dazugehören zu können. Das ist auch eine Form von "Kulturlosigkeit".

Jedenfalls ist die Orientierung an wie auch immer definierter "Leit-" oder "Essenzkultur" schwer vorstellbar. Der Versuch, für Deutschland eine "Leitkultur" zu definieren und sie ZuwanderInnen als Norm vorzusetzen, darf als gescheitert bezeichnet werden. Ebenso wenig ist aber aus "Multikulturalität" ein anwendbares politisches Konzept geworden (s. Wagner). Übrig bleibt die Frage, inwieweit ZuwanderInnen Raum, Zeit und Ressourcen zugestanden werden, ihre eigene Auffassung von Kultur in die Diskussion einzubringen.

Stattdessen werden die in Österreich lebenden Menschen ausländischer Herkunft weiterhin als "TouristInnen" angesehen: die eine, willkommenere Gruppe, lässt hier ihr Geld zurück, die andere, weniger willkommene, erwirtschaftet es in Österreich. Was diese beiden Gruppen jedoch verbindet, ist die Sicherheit, dass sie irgendwann nach Hause fahren werden.

TouristInnen können aber ganz schön sesshaft werden (sie wollen immer noch eine Woche länger bleiben) – ganz im Gegensatz zu Nomaden. Sich als solche zu definieren mag der Zweiten Generation attraktiv erscheinen, ebenso wie sich als Teil der "Global Culture" zu begreifen. Es bleibt aber trotzdem ein sehr elitäres Konzept, das nur den materiell und rechtlich abgesicherten Jugendlichen selbstverständlich zur Verfügung steht.

In den letzten Jahren sind einige Initiativen und Projekte entstanden, die auf die Bedürfnisse von Jugendlichen der Zweiten Generation eingehen und sie in den öffentlichen Diskurs einbinden wollen. Der Verein Echo, Herausgeber der ersten Zeitschrift von und für die Zweite Generation in Österreich bietet Jugendlichen viele Möglichkeiten zur Beteiligung an medien- und öffentlichkeitsorientierten Projekten (s. auch: www.echo.non.at). Das Projekt Dezentrale Kunst hat eine Zusammenarbeit von KünstlerInnen mit Echo angeregt, ein Video- und Fotoprojekt (In Zusammenarbeit mit der KünstlerInnengruppe gangart und Simone Bader, Anna Kowalska) war das Ergebnis (vgl. auch Eva S.-Sturm, In Zusammenarbeit mit gangart. Zur Frage der Repräsentation in Partizipations-Projekten, in: Kulturrisse 02/01, S.11-13). Aus dieser Initiative hat sich wiederum das Projekt Dezentrale Medien (www.dezentrale.net) entwickelt, ein Angebot für Jugendliche mit migrantischem Hintergrund, die den zweiten Bildungsweg (Hauptschulabschluss) an einer Volkshochschule absolvieren. Auch der Wiener Integrationsfonds hat die Notwendigkeit von Schulungsmöglichkeiten für die Zielgruppe Zweite Generation erkannt und das Projekt "interface" im siebten Wiener Gemeindebezirk gegründet, das sich vor allem durch die Bereitschaft auszeichnet, neue Technologien an Jugendliche zu vermitteln.

Nun sehen sich diese Projekte, besonders wenn sie den Anspruch eines Kulturprojekts haben, mit einigen Problemen konfrontiert. Die erste Schwierigkeit liegt im Titel selbst: Bringt man Jugendliche in Projekten fŸr die Zweite Generation zusammen, so erinnert man sie zuerst nur an die Tatsache, einer Minderheit anzugehören. Das Desinteresse (= die Toleranz) majoritäter Jugendlicher verstärkt dieses Empfinden nur. Das Interesse, das den angesprochenen Jugendlichen der Zweiten Generation von ein paar Kunst- und Kulturinteressierten entgegengebracht wird, wird sehr unterschiedlich bewertet, vor allem weil es eigentlich nicht nachvollziehbar ist und dem Wertesystem der meisten Jugendlichen nicht enspricht. Die Anerkennung Gleichaltriger und die Aussicht auf ein hohes Einkommen sind da bedeutend wichtiger. Das wichtigste Ziel ist es, den eigenen Wert im System zu behaupten, die eigene Existenzberechtigung zu beweisen, dem rassistischen System zum Trotz.

Dabei sieht es fast so aus, als ob die Zweite Generation, sofern sie im Lande bleibt, in die Fußstapfen ihrer Eltern (also auf der Stelle) treten sollte, ginge es nach dem Willen des Gesetzgebers. Derzeit gibt es in Österreich keine Fördermaßnahmen, die explizit die Zweite Generation beim Erwerb akademischer Grade unterstützen würden. Die integrativen Bildungsmaßnahmen fŸr SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache hören auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf. In der Politik sind MigrantInnen der Zweiten Generation (mit österreichischem Pass) nur vereinzelt vertreten, und wenn, dann höchstens auf lokaler Ebene. Dafür gibt es weiterhin rassistische Gesetze, die den Zugang zu Arbeit, Bildung und Wohnung erschweren. Der Alltagsrassismus erschwert einer noch viel größeren Gruppe der Migrantinnen aller Generationen das Leben, unabhängig von ihrem rechtlichen Status.

Ein Weg, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu umgehen (neben dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft), ist es, selbst UnternehmerIn zu werden. Diesen Weg wählen viele und machen sich damit auch von rassistischer Diskriminierung als ArbeitnehmerInnen frei. Auch viele der Jugendlichen überlegen diesen Schritt, denn: "Die nervösen Knarrencaballeros auf hohem Plastikplateau wollen sich jene Kapitaldecke holen, von der sie glauben, dass sie ihnen im Rattenrennen um Jobs und Ausbildungsplätze verwehrt wurde." (1)

Wie Jugendliche auf der ganzen Welt wollen auch sie auf keinen Fall so werden wie ihre Eltern; in ihrem Fall heißt das aber: nicht mehr isoliert und verachtet, vom Staat gegängelt und jahrelang in Unsicherheit und Armut gehalten zu werden.

Welche Rolle können also die ihnen angebotenen Medien- und Kulturprojekte übernehmen?

Deren Attraktivität besteht hauptsächlich in dem ungewöhnlichen Angebot, technische Fähigkeiten zu erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt verwertbar scheinen: Der Umgang mit der Videokamera, die Gestaltung einer Website, die Redaktion einer Zeitschrift sind Übungen, die den Schritt ins Berufsleben erleichtern können.

Dass solche Projekte von den Geld gebenden Institutionen als Vorzeigeaktivitäten ihrer "Integrationsarbeit" vereinnahmt werden, sollte verhindert werden. Auch die gelungensten Kulturprojekte mit Betroffenen ersetzen nicht die Diskussion der diskriminierenden strukturellen Bedingungen und ebenso wenig ein Konzept fŸr eine Politik, die die Beteiligung minoritärer Gruppen in der medialen Öffentlichkeit vorsieht.

Fußnote:

(1) Feridun Zaimoglu, KanakAttack: Rebellion der Minderheiten, in: ders., Kopf und Kragen. Kanak-Kultur-Kompendium, S. Fischer, 2001

Literatur:

Gutiérrez Rodríguez, Encarnación: Intellektuelle Migrantinnen – Subjektivitäten im Zeitalter der Globalisierung. Geschlecht und Gesellschaft 21, leske + budrich, 1999

Wagner, Bernd: "Multikultur" als Aufgabe kulturpolitischen Handelns in Zeiten der Globalisierung. In: Kulturelle Globalisierung. Zwischen Weltkultur und kultureller Fragmentierung. Hrsg.: Wagner Bernd, Klartext Verlag, Essen 2001

Zaimoglu, Feridun: Kopf und Kragen. Kanak-Kultur-Kompendium. S. Fischer TB, 2001

Anna Kowalska ist KŸnstlerin und lebt in Wien.

Aus: Kulturrisse 01/02, S.13-15

 


Neue Égaliberté.
Kampflinien der antirassistischen Szene in Österreich


Ljubomir Bratic

Bei der letzten großen Kundgebung gegen die rechte Regierung in Österreich am 16.03.2001 war auf der Bühne ein großes Transparent mit der Aufschrift "Gleiche Rechte für Alle!" zu sehen. Die Demonstration, die gegen die einjährig jubilierende Regierung veranstaltet wurde, zeigte gleichzeitig, in welche Richtung sich die theoretischen Auseinandersetzungen innerhalb der sich abzeichnenden neuen sozialen Bewegung entwickelt hatten.
Nicht mehr nur "Wir sind ein besseres Österreich" war Parole des Tages - obwohl dies auch vom Hauptredner bei dieser Demonstration gefordert wurde. Es war eine neue Sicht der Dinge, die keinen moralisierenden nationalistischen Standpunkt mehr einnimmt und sich klar und deutlich für Egalité in der Form von gleichen Rechten ausspricht. Was versteckt sich hinter dieser Forderung? Wie wird dieser neue Diskurs der Gleichheit betrieben - und von wem?


Die Politik hat in Österreich, wie auch auf EU-Ebene, im vergangenen Jahrzehnt verstärkt eine österreichische, europäische und westliche "Identität" vorangetrieben. Vor allem durch die Konstruktion von ethnisierten "AusländerInnen" scheint das auch zu gelingen. Es ist immer der Türke, Serbe, Rumäne, Nigerianer, der ein Verbrechen begangen hat, um ein Beispiel aus der alltäglichen medialen Praxis zu erwähnen. Die antirassistische MigrantInnenszene antwortet darauf mit der Forderung nach gleichen Rechten für alle. Dies besagt vor allem, dass eine Abweichung von der nationalstaatlichen Norm kein Grund ist, jemandem die vollständige Teilhabe an der Gesellschaft zu verweigern.


Im Fall der MigrantInnen heißt das: Die Handhabe von Staatsbürgerschaft kann nicht ein Grund sein, um sie zu diskriminieren, wie das in den vergangenen Jahrzehnten der Fall war. Es ist die Forderung nach Inklusion in die Gesellschaft, die hier an Terrain gewinnt. Einerseits also Inklusion innerhalb des Bestehenden, andererseits aber auch eine Forderung nach dessen Erweiterung durch die Aufgabe der rassistischen Praxen, wie sie begründet sind in den ideologischen Ausschließungstechniken des Nationalstaats. Wenn jemand ohne Staatsbürgerschaft die gleichen Rechte wie StaatsbürgerInnen bekommt, dann ändert sich unter anderem der Begriff der Staatsbürgerschaft. Das ist eine Forderung nach einem "Wir", wobei es zu fragen gilt, ob dieses "Wir" unter diesen Voraussetzungen noch etwas anderes als ein symbolisches Zugeständnis ist.


Was das Recht betrifft, befinden wir uns in einer Situation, in der diese Forderungen möglich sind. Universalistische Forderungen sind mit dem Diskurs der Menschenrechte möglich geworden, und es steht dem nichts im Wege, diesen einmal angefangenen Weg durch weitere Rechte vertiefend zu verfolgen. Die Teilhabe an der Gesellschaft, in der jemand lebt, ist nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 eine der wesentlichen Voraussetzungen für das menschliche Wohlergehen, daher muss sozial eine vollständige Partizipation in allen Bereichen ermöglicht werden.


Die Rechtsansprüche zu formulieren, heißt im Fall der MigrantInnen, ihre eigene Inklusion zu betreiben. Die Frage, wer dazugehört, wird damit von neuem aufgerollt und führt im Feld des Politischen unter anderem zum Legitimitätsverlust für jene, die sich der Erweiterung der Teilhabe entgegenstellen. Die gängigen Mechanismen der Verschleierung werden zunehmend zerbrechen, und es wird irgendwann der Moment kommen, in dem es zu einer Entscheidung kommen muss: entweder für die "nackte Gewalt", wie Bertrand Russell den Zustand des unverhüllten Zwangs in einer Gesellschaft beschreibt (wo eine Gruppe offensichtlich die andere unterdrückt), die zur Totalisierung der ganzen Gesellschaft führt, oder für die Inklusion der AnwärterInnen auf die Rechte und vor allem auf Schutz und Sicherheit (Russell 2001, S.74). Kurz, das politische Gemeinwesen erweitert sich permanent durch die ständige Neudefinierung der Dazugehörigkeit und im Anschluss daran auch durch einen neuen Ausschluss. Mit diesem Widerspruch müssen wir innerhalb des politischen Feldes leben.


Eine diesbezüglich relevante Ebene ist der Bereich des rechtlich-theoretischen Universalismus, um den herum die Forderungen der Ausgeschlossenen immer wieder formuliert werden; die andere Ebene ist die der konkreten Wirkungen der politischen, ökonomischen, kulturellen, sozialen usw. Inklusion und Exklusion.


Was heißt also in diesem Zusammenhang eine Politik der Erkämpfung gleicher Rechte für Alle? Und wie können in diesem Zusammenhang die Erfahrungen der Inklusion und die der nachfolgenden Exklusion - oder der Bestärkung schon bestehender Ausschließungen - der Anderen bedacht werden?


Rechte sind nur Regeln. Sie sind blind, sie können "diesem oder jenem dienen; sie können diesem oder jenem unterworfen werden." (Foucault 1974, S.95). Die Frage ist nur, wer sich dieser Regeln bemächtigt, um aus ihnen einen Nutzen zu ziehen. In der Moderne haben die Rechtsregeln sowohl der Emanzipation als auch der Schaffung von Privilegien (innerhalb eines Diskurses der formalen Gleichheit) gedient. Sie schützen gegen die Machtwillkür und begründen diese Macht gleichzeitig, indem sie die dominanten Mächte naturalisieren.


Die Frage, die sich fast zwangsläufig aufdrängt, ist die nach einem Ausweg aus dieser Situation. Zunächst möchte ich aber skizzieren, um welche Rechte es bei der oben genannten Forderung überhaupt geht. Die rechtspolitischen Kämpfe, die die Forderung nach Gleichheit ohne Einschränkung nach sich zogen, haben als wichtige Komponente der antirassistischen Bewegung in Österreich eine lange Vorgeschichte. Sie führen mehrere Strömungen des Antirassismus zusammen, es entsteht auf dieser Ebene zum ersten Mal eine breitere Koalition dieser Oppositionsbewegungen.


Dabei denke ich an die NGOs, die Jahrzehnte lang mittels Berufungen und unter Ausschöpfung des Rechtswegs in einem Rechtsstaat, Missbrauch und Kaltschnäuzigkeit der Verwaltungen im Asylwesen und auf der allgemeinen Ebene des Aufenthalts zurückgedrängt haben. Die "Überfremdungsbescheide" des ehemaligen Leiters der Wiener Aufenthaltsbehörde, Herrn Sokop, um ein Beispiel zu erwähnen, sind uns allen in Erinnerung geblieben, weil sie von diesen politisch denkenden Menschen bekämpft und in die Öffentlichkeit gebracht wurden.

Weiters sind da die linksliberalen, ehemals moralisch-antirassistischen NGOs, denen im Zuge der theoretischen Auseinandersetzungen mit den Formen des Protests gegen die neue rechte Regierung in Österreich klar geworden ist, dass sie jahrzehntelang der alten Regierung als Feigenblatt gedient haben, und die jetzt diese Rolle nicht mehr ohne Widerspruch von außen, aber auch von innerhalb der Organisationen selbst erfüllen können.


Als dritte Gruppe möchte ich die Defensivorganisationen der MigrantInnen erwähnen, die einen Teil der soziopolitischen Netzwerke ausmachen und mittels Gefolgschafts- und Lobbypolitik einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Erhaltung, Stabilisierung und Weiterführung der migrantischen Communities leisten. Ihnen ist zu verdanken, dass die Zahl der MigrantInnen in Österreich seit 1991 um 215.549 gestiegen ist.


Und als vierte Gruppe in dieser unvollständigen Aufzählung möchte ich die neueren partizipationsorientierten Selbstorganisationen der MigrantInnen erwähnen, die sich einem politischen Antirassismus verschrieben und wesentlich zur Radikalisierung der Forderungen beigetragen haben. Alle diese politischen Gruppen begreifen die rechtspolitischen Kämpfe als ein bedeutendes Mittel, um die Idee der Gleichheit durchzusetzen. Die Rechte werden hier als ein symbolischer Eintritt in die Gesellschaft begriffen.


Es sind Bestrebungen nach Respekt, nach Integrität, nach Legitimität, nach Autonomie, nach Sichtbarkeit und vielleicht am Wichtigsten nach Sicherheit, die sich die MigrantInnen von den zu gewinnenden Rechten erwarten. Um diese Rechte wird gleich auf mehreren Ebenen gekämpft: Zunächst ist das die Forderung nach Wohnbürgerschaft, die so etwas wie Gleichstellung auf politischer, sozialer, wirtschaftlicher, kultureller usw. Ebene bedeutet. Innerhalb dieser Forderung existieren mehrere Kampflinien.


Als erste dieser Linien zeichnet sich die Forderung nach sozialen und politischen Rechten ab. Soziale Rechte sind eine der Voraussetzungen, um politische Rechte wahrzunehmen. In Österreich können wir, solange die Verwaltung mittels des "Ausländerbeschäftigungsgesetzes" eine der direktesten Formen des rassistischen Ausschlusses in Europa betreibt, nur von einer begrenzten Mobilisierungsmöglichkeit der MigrantInnen der ersten Generation sprechen. Trotzdem können wir die zwei Rechtsbereiche nicht trennen, weil sie sich gegenseitig bedingen. Gleichberechtigung auf der sozialen Ebene würde sehr schnell zum Kampf um politische Rechte führen und umgekehrt. Solange ein Drittel der MigrantInnen in Wien, also 6% der Wiener Bevölkerung, im Reinigungsgewerbe arbeitet, mit zwei Schichten täglich von 5 bis 10 Uhr und am Nachmittag wieder von 16 bis 20 Uhr, mit selbstverständlich mehrstündigen Anreisen, weil sich die Reinigungsplätze in mehreren Stadteilen befinden, haben die Menschen einfach keine Zeit, über Auswege nachzudenken. Ihr Leben ist ein Überleben. Darum hat die in Wien befindliche, österreichweit größte Versammlung der MigrantInnen, die Integrationskonferenz, schon bei ihrer Versammlung im Dezember 2000 einen Antrag zur Abschaffung dieses Gesetzes mit 100% Zustimmung angenommen. Es handelt sich nicht nur um das Gesetz, seine Folgen sind aber so drastisch, dass wir genau da das Herz des gesetzlich legitimierten Rassismus in Österreich orten können.


Die MigrantInnen haben in keiner gesellschaftlichen Sphäre Entscheidungsbefugnis. Den Kampf im Bereich der sozialen Rechte führen seit der Ära Minister Dallingers, seit Mitte der achtziger Jahre, viele beratende und betreuende Einrichtungen österreichweit. Allerdings ist hier zu bemerken, dass mit der einsetzenden Professionalisierung dieser Einrichtungen seitens der Geldgeber auch eine Entpolitisierung aufgezwungen wurde. Damit sind sie jetzt, nachdem endlich eine hohe Fachkenntnis erreicht wurde und das Wissen über das hyperkomplizierte Gesetzeswerk genannt "Ausländergesetzgebung" systematisiert wurde, in einer paradoxen Lage: Sie werden seit einiger Zeit systematisch abgebaut, ohne dass sie einen nennenswerten Widerstand dagegen leisten. Symptomatisch für diese Situation ist die Lage der "Ausländerberatungsstellen", die seit Mitte der neunziger Jahre jedes Jahr sowohl personell als auch aufgabenmäßig beschnitten werden.


Der Kampf um die sozialen Rechte wird aber zunehmend von den MigrantInnen selber übernommen. Viele können jetzt die Sprache, mit der sie zurückschlagen und sich verteidigen können, die Zweite und folgende Generationen beherrschen inzwischen auch das systemische Wissen, es sind ihre Medien, die sie mit allen relevanten Informationen bezüglich der Ereignisse, Gesetzesänderungen, politischer Bewegungen usw. im Aufnahmeland informieren, und sie kennen nach wie vor alle die kleinen und großen Gesetzeslücken, durch die sie schlüpfen können. Diesen Kampf um soziale Rechte führen die MigrantInnen im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten, aber auch ihrer Selbstorganisationen, unabhängig davon, ob es sich um Defensivorganisationen oder um partizipationsorientierte handelt.


Als zweite Kampflinie ist die Forderung nach Antidiskriminierungsregelungen anzuführen; eine Forderung nach Regelungen, die einen Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Kultur, Bildung, Verwaltung, Sprache usw. fordert. Diese Forderungen richten sich an den Staat als Beschützer derjenigen, die innerhalb seines Territoriums leben. Der Staat soll hier Vermittlung übernehmen und den diskriminierten Bevölkerungsteilen, die aus dieser Diskriminierung einen Ausweg suchen, zu ihrem Recht verhelfen. Es existiert auch schon eine Vorlage für ein Antidiskriminierungsgesetz in Österreich, allerdings mit einem Schönheitsfehler: Es bezieht sich nur auf individuelle persönliche Diskriminierungen und nimmt den Hauptschuldigen für die Diskriminierung der MigrantInnen in Österreich, nämlich den Staat selber, kaum ins Visier.
Wie soll es auch, wie soll ein Staat gegen sich selbst prozessieren, werden Sie fragen. Und genau da liegt der Punkt: Will ein Staat für sich den Anspruch erheben, demokratisch zu sein, dann muss er im Stande sein, auch sich selbst anzuklagen und dort, wo es undemokratische Praktiken gibt, diese aufgeben. Ist das nicht der Fall, dann können wir nicht behaupten, in einer Demokratie zu leben. Für 9,1% der Bevölkerung ist somit Österreich kein demokratischer Staat. Die gesetzliche Ordnung kann für MigrantInnen keine Legitimität besitzen, weil sie nur AdressatInnen und keine AutorInnen des Rechts sind.


Hier wackelt eine Säule der staatlichen Souveränität. Um eine Änderung auf Verfassungsebene zu erreichen, um zumindest diese allgemeinen Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit in Österreich zu erreichen, hat sich die Plattform "ÖsterREICH für alle GLEICH" gebildet. Sie fordert eine Änderung von Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung von "Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich" zu "Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor dem Gesetz gleich" mit dem Zusatz: "Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem Streben nach Gleichstellung aller Menschen unter Einbeziehung ihrer besonderen Bedürfnisse getragen werden."
Erst wenn die Forderung nach Schutz vor jeglicher Form der Diskriminierung, unabhängig ob individuell, kollektiv, staatlich oder persönlich erfüllt ist, kann es glaubwürdig darum gehen, dass der Staat seine Legitimation als Beschützer aller WohnbürgerInnen, aller innerhalb eines bestimmten Territoriums wohnenden Menschen, zurückerhält. Es müssen all die Instanzen beseitigt werden, die ein ökonomisches, soziales, kulturelles, berufliches usw. Leben ohne Vorurteile und diskriminierende Handlungen verhindern. Zugegebenermaßen ein langer Weg, aber ein möglicher.


Weiters zeichnet sich eine dritte Kampflinie ab, die vor allem von NGOs im Bereich des Asylwesens jahrzehntelang unterschwellig verfolgt wurde und sehr zur Vermehrung des Wissens über die Praxis der sogenannten Fremdenpolizei, sowohl im Asylwesen als auch auf allen anderen Verwaltungsebenen, geführt hat. Es handelt sich um die Forderung nach einer Entkriminalisierung, und zwar sowohl der MigrantInnen mit Papieren als auch derjenigen, die diese nicht haben, sowohl der AsylwerberInnen insgesamt als auch von einzelnen Gruppen unter ihnen, die je nach geopolitischer Lage gerne als Drogendealer, Frauenverkäufer, Schlepper oder nach dem 11. September 2001 als "Schläfer" und Agenten dargestellt werden. Und es ist eine Forderung nach Entkriminalisierung der einzelnen Gruppen unter den MigrantInnen, deren Kriminalisierung teilweise sehr erfolgreich inszeniert wurde, um von anderen Repressionen in diesem Bereich abzulenken. Ein Beispiel, das zu einer regen Politisierung der MigrantInnenszene geführt hat, ist der Mord an Markus Omofuma. Um die Folgen für sein Amt zu mildern und gleichzeitig neuere Abhörmethoden zu testen, inszenierte der damalige sozialdemokratische Innenminister Schlögl die "Operation Spring".


In diesem Bereich des Kampfes um die Entkriminalisierung reichen die Kämpfe von Beratung und Betreuung der AsylwerberInnen, Medienkampagnen wie "Kein Mensch ist illegal", Gefängnisbesuchen von organisierten basisdemokratischen SozialarbeiterInnengruppen, der Arbeit hoch politisierter Organisationen wie der "Plattform für eine Welt ohne Rassismus" bis zum konkreten Sichtbarwerden wie bei der Demonstration der "Black Community" anlässlich des Todes von Markus Omofuma. Eine Bewegung ähnlich der "Sans Papiers" in Frankreich, der Schweiz oder in Spanien gibt es in Österreich nicht, weil ein starker zivilgesellschaftlicher Schutz in der Form einer nicht protektionistischen Gewerkschaft fehlt. Was die Rolle des Staates in diesem Zusammenhang betrifft, geht es vor allem darum, dass sich dieser mit allen seinen Mechanismen einer Handlung enthält. Der Staat ist derjenige, der kriminalisiert, und eine Entkriminalisierung würde dementsprechend heißen, dass der Staat bestimmte Handlungen unterlässt.


Eine vierte Kampflinie ist die Forderung nach rechtlicher Anerkennung. Diese Forderung ist im Zusatz der oben genannten Kampagne "ÖsterREICH für alle GLEICH" enthalten. Es ist eine Forderung nach Absicherung in der Differenz. Dieser beinhaltet das Kleidungsrecht, das Recht, die Lebensmittel nach eigenem Brauch zu bereiten, das Recht, die eigene Kultur, die eigene Sprache zu pflegen und zu entwickeln, usw. Auch hier ist der Adressat der Forderung der Staat, und von ihm wird genau wie bei der Forderung nach Antidiskriminierung eine beschützende Rolle erwartet, will er die Legitimität für sich behalten oder durchsetzen. Hier aber, im Unterschied zu den Forderungen nach Antidiskriminierung, von der Gruppen betroffen sind, befinden wir uns auf einer individuellen Ebene. Jede/r muss das Recht haben zu entscheiden, ob er oder sie sich bestimmten Regelungen unterwirft, und der Staat muss eine Garantie abliefern, dass diese Entscheidungen durch nichts von anderen Entscheidungen anderer Menschen zu unterscheiden sind. Es sind nicht Rechte für eine Gruppe gemeint, sondern für alle Mitglieder der Gesellschaft. Jede/r soll das Recht haben, einen Tschador zu tragen, unabhängig davon ob er/sie nationalstaatlich als ÖsterreicherIn, TürkIn, SerbIn, oder anders definiert wird. Hier wird die allgemeine Gleichheitsidee um ihrer selbst willen neuformuliert.


Die Forderung nach der Verschiedenartigkeit, nach Abweichungen und Ungleichheiten haben eine Funktion, sie verfolgen ein Ziel, nämlich die Erreichung der Gleichstellung innerhalb eines tatsächlichen sozialen, politischen, ökonomischen, beruflichen usw. Alltags. Es ist die Idee der positiven Diskriminierung, die sich mit der oben zitierten Textpassage der Kampagne "ÖsterREICH für alle GLEICH" verbreitet. Hier soll eine Vertragstauglichkeit für jene hergestellt werden, denen die Verträge bis jetzt nur aufoktroyiert wurden, und zwar mit der Forderung nach Entschädigung für das erlittene Unrecht. Egal wie ein Individuum handelt, wenn er/sie durch seine/ihre Handlung die Rechte der Autonomie und Freiheit anderer Individuen nicht verletzt, dann muss seine/ihre rechtliche Anerkennung garantiert sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss auch klar sein, dass der Staat nur für diejenigen eine Legitimität besitzt, die er schützt. Für die Anderen hat er die "nackte Gewalt" als Mittel, um seine Macht durchzusetzen.

Die Anerkennungsrechte verleihen Selbstwertgefühl und Würde, deswegen werden sie auch von politischen TheoretikerInnen oder von partizipationsorientierten MigrantInnenorganisationen vehement verlangt. Die Rechte, die auf soziopolitische Partizipation, Antidiskriminierung, Entkriminalisierung und Anerkennung hinauslaufen, werden gefordert, weil sie die Souveränität des Einzelnen stärken und alle Hemmnisse der vollen Zugehörigkeit zur Gesellschaft beseitigen. Vor allem signalisieren sie für die gesellschaftliche Mehrheit, die jetzigen StaatsbürgerInnen, dass bestimmte Praktiken nicht legitim sind.


Was ist es also, das alle diese Kampflinien vereint? Es ist die Forderung nach Beseitigung des Ausschließungszwangs, auf dass alle Menschen gemäß ihren Vorstellungen leben können. Es ist jede und jeder, der/die hier gemeint ist, und in diesem Punkt wird das enge Korsett der Identitätspolitik verlassen. Ein Ergebnis dieser Überwindung sind neu entstandene Koalitionsmöglichkeiten unter den oben erwähnten Gruppen, aber auch außerhalb des Spektrums des direkten Antirassismus, wie zum Beispiel die Wiener Wahl Partie, innerhalb derer die politisierte Künstlerschaft, die Kulturszene, die Szene, die eine "minoritäre Allianz" der Minderheiten fordert, die niedrigschwelligen sozialarbeiterischen Jugendeinrichtungen und die politische antirassistische Szene sehr erfolgreich zusammenarbeiteten.


Die Forderung nach Inklusion "für Alle" hat Konsequenzen, deren Erfüllung innerhalb nationalstaatlicher Grenzen nicht mehr denkbar ist. Allein die zentrale Forderung, die in der Ablehnung von Exklusion besteht, zieht die Revolution des gesamten Systems nach sich, das von seiner Definition her nicht anders funktionieren kann, als ununterbrochen die Anderen, die Nicht-dazu-Gehörenden zu konstruieren. In diesem Sinne können wir hier auch von einer Überwindung der BürgerInnen sprechen, allerdings nicht im Sinne der privilegierten Global Player, der Hyperbourgeoisie, sondern im Sinne der Gleichstellung in einer für jede und jeden zugänglichen und ermöglichenden Freiheit. Diese sich überlappenden, einander ergänzenden Inhalte der Gleichheit aller einerseits und der Freiheit, die von Einzelnen als Freiheit zur Freiheit in Anspruch genommen wird, markieren die Eckpunkte des Begriffsinhaltes von Égaliberté. Die Gleichheit garantiert sozusagen die Freiheit, und diese sorgt für die Dynamik innerhalb der Beziehung.
Das ist der Punkt, den Oliver Marchart in seinem, abgesehen vom Lobgesang an die bekannte revisionistische Theoretikerin, sehr treffsicheren Artikel in den letzten Kulturrissen übersieht, in dem er auf den Nationalstaat als politische Agitationsebene zurückgreift und die antirassistische Szene in Österreich kritisiert. Abgesehen davon, dass wir, wie oben geschildert, von antirassistischen Politiken und nicht von einer Politik reden können, übersieht Marchart, dass der Nationalstaat in der bestehenden Form eine Agitationsebene ist, aber eben nur um ihn - der in keiner anderen Form als der des Ausschlusses funktionieren kann - zu überwinden. Er verwechselt einfach die Ebene des Kampfes mit der des Zieles. Die eigene Bequemlichkeit projiziert Marchart zwecks Vereinfachung und theoretischer Distanz zum anvisierten Ziel in die antirassistische Szene als eine superbequeme Lösung des Sich-die-Hände-nicht-schmutzig-Machens, die seiner Meinung nach diese charakterisiert.


Am Ende hört sich das, was er schreibt, trotz der andauernd verwendeten Kann-Wörter wie eine Kritik an verträumten Internationalisten an, die verblendet langsam im Sumpf des Nationalstaates untergehen. Einfacher und polemischer geht es nicht. Nicht jede Grenze und jeder Ausschluss ist automatisch rassistisch, wie er der antirassistischen Szene unterstellt, sondern ohne Bekämpfung jeglicher Grenzen und jedweder Ausschlüsse wird es auch keine Überwindung des Rassismus geben. Den Wegen, diese Phänomene infrage zu stellen, entsprechen die diversen politischen Praktiken der antirassistischen Szene in Österreich.
Und dass es da in diesem Geflecht diverse politische Praxen gibt, die auch zu Übereinkünften fähig und dafür zuständig sind, dass es ein Bewusstsein der Aufgabenverteilung geben kann, das ist ein Wissen, das sehr lange nicht ausgesprochen war, und erst in letzter Zeit hochkommt. Eine der Errungenschaften des Widerstands in den letzten zwei Jahren in Österreich ist, dass zum Beispiel so unterschiedliche Einrichtungen wie die "Initiative Minderheiten" mit den viel radikaleren politischen Praxen einer "Plattform für eine Welt ohne Rassismus" leben, zusammenarbeiten und sich ergänzend verhalten können. Die Begrenztheit des möglichen politischen Handelns einer Gruppe wird hier durch die Allianzenbildung innerhalb des bestehenden Systems der antirassistischen Politiken überwunden. Die Lösung, die sich allen anbietet, ist die Parole "Gleiche Rechte für Alle!"; als Orientierungsidee, als neue Utopie oder wie so etwas sonst noch genannt werden kann; aber auch als Forderung, die von zunehmend mehr Menschen getragen wird.


Die sich hier abzeichnende Dialektik ist eine durchaus absichtliche und die Flexibilität, die damit einhergeht, ist Ergebnis jahrelanger Arbeit. Die Suggestion des Rechts, die auch mit der Politik der kleinen Schritte erreichbar ist, wird durch den Zusatz "für Alle!" bekräftigt und gleichsam übersprungen. Innerhalb der Grenzen des Nationalstaates ist die Forderung nach Rechten für alle Menschen unmöglich zu erreichen, denn hier sind nicht "Alle", sondern "Wir" am Werk. Das ist das Paradoxon der neuen antirassistischen Szene in Österreich; allerdings eines, mit dem viele gut politisch kämpfen können. Die Rechte, die mit kleinen Schritten erreichbar sind, werden in dieser paradoxen Perspektivität immer wieder auf ihre soziale Ungleichheit und politische Desintegration hinterfragt. Innerhalb des Nationalstaates ist immer noch die alte Frage im Spiel, wer das Recht auf Rechte hat.

Um am Ende noch einmal Herrn Foucault zu bemühen: auch wenn Recht einer Disziplinierungstechnik und insoweit der Herrschaft dienlich ist, heißt das immer noch nicht, dass wir das pessimistisch denken müssen. Erstens befinden wir uns durch den aufgelegten Modus der Orientierung in einem Bereich des politischen Kampfes, der kein Ende haben kann. Dies heißt, dass innerhalb dessen eine Orientierung passiert, eine Orientierung die sich um die Frage dreht, wofür in einem ganz bestimmten Moment gekämpft wird. Dieses Wofür, die universalistischen Werte der Freiheit und Gleichheit, sind genauso ein Bestandteil des Rechts wie es auch die Funktion des Rechts ist, eine ganz bestimmte Wahrheit zu naturalisieren.


Recht ist eine Politik, es sind die Regeln, derer sich diese oder jene bemächtigen. Die Zerstörung der Illusion der Geradlinigkeit der Rechtsregeln ermöglicht es auch, ohne Illusion zu handeln. Aber indem bestimmte Rechtspraxen erweitert werden, muss uns auch bewusst sein, dass diese als besondere in einem bestimmten gesellschaftlichen Kategoriensystem eingebettet sind und dementsprechend auch etwas ausschließen. Es liegt an uns, ein Verhältnis zu dem anzuknüpfen, was von den Rechtsregeln ausgeschlossen wird, und sich Gedanken zu machen, auf welche Art eine weitere Inklusion politisch zu erzwingen wäre.


Und zweitens begründet Foucault selber ein Recht "gegenüber den Regierungen", in dem die Gemeinschaft sich selbst das Recht gibt, sich einzumischen (Lemke 2001, 275). Die gegenwärtige politische Kritik und der Aktionismus bleiben, weil es kein Außen gibt, auf rechtliche Kategorien und Prinzipien, wie z.B. die Gerechtigkeit eine ist, angewiesen. Dem können wir nicht ausweichen. Sehr wohl lässt sich aber der Gefahr ausweichen, diese nur in engen nationalstaatlichen Grenzen zu denken. Das Recht, das mit der Parole "Gleiche Rechte für Alle!" gefordert wird, folgt den Imperativen der Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit usw. innerhalb der bestehenden Systeme, verfolgt aber auch die Intention der Schaffung einer Selbstermächtigung, indem das Recht zum "für Alle!"-Fordern in Anspruch genommen wird.


Die MigrantInnen sprechen für sich, sie repräsentieren niemanden sonst. Die Forderungen sind aber nicht Forderungen für die Einzelnen, sondern etwas, das alle angeht. Sie beinhalten etwas Gemeinsames, etwas, das das gesamte Kollektiv, nicht nur das nationalstaatliche, angeht. Das ist die Gewissheit der eigenen, mit anderen vergleichbaren Benachteiligung und der politische Wille, diese zu beheben. Die Radikalität dieser Forderungen ergibt sich nicht aus dem theoretischen Konstrukt, sondern ist auf dem Boden der praktischen Erfahrungen gewachsen. Genau das konstituiert den Moment der Unausweichlichkeit und Verständlichkeit für alle. Ein neues Machtprinzip ist hier im Entstehen, eine eigene "kreative Kraft", die aus der Bekräftigung der Identität über diese hinauswächst zu einem neuen Rechtsverständnis. In diesem Sinne ist eine "Opposition ohne Land" eine im Gesellschaftssystem - ob in Nationalstaaten oder nicht - tief verwurzelte, die dieses System kennt und als sein Bestandteil agiert.


Literatur:
Russell, Betrand (2001): Macht, Hamburg/Köln.
Ewald, Francois (Dezember 1994): Recht, Systeme und Strategien. Verantwortung für die Menschenrechte. In: TÜTE. Zur Aktualität Michel Foucaults. Wissen und Macht. Die Krise des Regierens. Tübingen, 68-73.
Foucault, Michel (1974): Von der Subversion des Wissens, München.
Lemke, Thomas (September 2001): "Freiheit ist die Garantie der Freiheit". Michel Foucault und die Menschenrechte. In: vorgänge 155 Heft 3, 270-276.


Aus: Kulturrisse 01/02, S.6-8


MigrantInnen im Kulturbereich
Beobachtungen aus der Provinz


Rubia Salgado


Seit drei Jahren intensiviert sich in Oberösterreich ein Diskussionsprozess um die Thematik der Partizipation von MigrantInnen im Kulturbereich. Diese Intensivierung wurde durch den Beitritt von MAIZ als erste MigrantInnenorganisation in die oberösterreichische Plattform der Kulturinitiativen, die KUPF, ausgelöst. Zur gleichen Zeit bestand MAIZ drauf, auch das elektronische Kulturnetzwerk servus.at als Server in Anspruch zu nehmen. Die KUPF, bereits sensibilisiert und offen gegenüber der Diskussion rund um die Thematik Migration, reagierte schnell, das Thema MigrantInnen im Kulturbereich wurde bald zu einem ihrer Schwerpunkte. Andere MigrantInnenorganisationen erkannten im Lauf der Diskussion die Möglichkeit, sich hier stärker einzubringen und wurden ebenfalls KUPF-Mitglieder. Bezüglich der Partizipationsmöglichkeiten für MigrantInnengruppen war Radio FRO - das Freie Radio Oberösterreich - ein weiterer wichtiger Faktor.


Schließlich wurde auch der oberösterreichische Landeskulturbeirat auf das Thema aufmerksam und organisierte zwischen März und Mai 2000 einige Treffen, zu welchen VertreterInnen von Kulturvereinen von MigrantInnen, sowie die KUPF und VertreterInnen von Organisationen, die für MigrantInnen arbeiten, eingeladen wurden. Für einige der VersammlungsteilnehmerInnen, u.a. VertreterInnen von DIKD (Föderation der Demokratischen Arbeitervereine e.V), ATIGF (Föderation der Arbeiter und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich), MAIZ, KUPF, Ungaro Studio, Verein Begegnung, Integrationsbeirat Vöcklabruck, Integrationsbeirat Linz waren diese Treffen der ideale Boden für das Entstehen weiterer Ideen, die im Sinne einer protagonistischen Mitgestaltung von MigrantInnen im Kulturbereich entworfen wurden.


Aus den Entwürfen entstand ein konkretes Vorhaben: ein Symposium zum Thema MigrantInnen und Kultur, das gleichzeitig als Raum für Reflexion und Auseinandersetzung und als Möglichkeit des Kennenlernens und der Vernetzung konzipiert wurde. Das Projekt wurde beim Landeskulturbeirat eingereicht und in das Vorschlagspaket dieses Gremiums an die oberösterreichische Landesregierung aufgenommen. Wir waren alle sehr erfreut, trotz Skepsis und Vorsicht. Die Freude wurde jedoch bald abgelöst von heftigen Kontroversen zwischen der Arbeitsgruppe, die das Projekt konzipiert hatte, und dem Landeskulturbeirat.
Mit Vorsicht und noch mehr Entschlossenheit wurde dennoch weitergearbeitet, aus dem Arbeitskreis entstand ein Verein: das Forum Interkulturalität, eine Kooperationsgemeinschaft privater Personen und gemeinnütziger MigrantInnenorganisationen, die im Kulturbereich tätig sind.


Die Durchführung des Symposiums war ursprünglich für November 2000 geplant. Es konnte erst im November 2001 ohne Beteiligung des Landeskulturbeirats und mit einem minimalen Budget realisiert werden. Das Treffen war ein wichtiger Schritt, denn zum ersten Mal ist es den MigrantInnen (und nicht jemand anderem für uns) in Oberösterreich gelungen, eine Veranstaltung durchzuführen, die den VertreterInnen von MigrantInnenvereinen und von Organisationen, an denen MigrantInnen aktiv mitwirken, den geeigneten Rahmen geboten hat, um über die Bedingungen, Möglichkeiten und Formen der Arbeit im Kulturbereich zu diskutieren, Perspektiven der Zusammenarbeit zu reflektieren und weitere Vorgangsweisen zu entwerfen. Ein Bericht vom Treffen ist inzwischen bereits erschienen (s. Salgado, Rubia. Folklore, Tradition und Ethnizität in der Migration. KUPF Zeitung. Nr. 94/5, 2001). Zur Zeit wird an einem Forderungskatalog weitergearbeitet. Im Februar soll eine Dokumentation samt Katalog präsentiert werden.
Auffallend am Symposium war allerdings die Abwesenheit von Organisationen und Institutionen, die gewöhnlich für die MigrantInnen sorgen: VertreterInnen der katholischen Kirche, von karitativen Organisationen und NGOs, von Bildungsinstitutionen, Institutionen aus der Sozialpartnerschaft, aus der Entwicklungspolitik usw. waren nicht da. Zur selben Zeit wurde jedoch von der "Plattform Integration" (Verein zur Betreuung der AusländerInnen in OÖ, Land der Menschen OÖ, Volkshilfe-Flüchtlingsbetreuung OÖ, Flüchtlings- und Gastarbeiterberatung der Caritas OÖ, Arbeiterkammer OÖ, ÖGB OÖ sowie Ausländer-Integrationsbeirat der Stadt Linz) "eine Kooperation von Institutionen und Einrichtungen, die sich seit Jahren um die Integration und Betreuung von AusländerInnen bemühen", ein Aufruf unter dem Titel "Nein zum sogenannten 'Integrationsvertrag' der Regierung - Ja zu Integrationsmaßnahmen" an die Medien geschickt. Im veröffentlichten Text (s. http://www.migration.at) ist zu lesen, dass die Plattform im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung geplanten "Integrationsvertrag" "eine umfassende Integration von MigrantInnen in die österreichische Gesellschaft" anstrebt; eine Position, die auf keinen Fall zu bestreiten ist. Allerdings fällt hier auf, dass Selbstorganisation und Protagonismus in dem von der Plattform angestrebten Integrationsprozess nicht erwähnt werden. In diesem Sinn ist es auch nicht überraschend, dass sie den Prozess und den Kampf von MigrantInnen um Mitgestaltung und Protagonismus nicht unterstützt.


Schon in einem Forschungsprojekt aus dem Jahr 1993 waren fünf Kulturinitiativen und Vereine von MigrantInnen in Linz befragt worden.


"In erster Linie ist festzustellen, daß nur ein kleiner Teil der Linzer Clubs und Vereine von AusländerInnen tatsächlich Kulturveranstaltungen organisieren. (...) Diese ausländischen Initiativen beschränken sich fast ausschließlich auf ihre Rolle als Publikum der jeweiligen Kultur. Öffentliche Kulturspektakel veranstalten nur wenige. Vor allem spielt auch der Mangel an geeigneten Räumen eine große Rolle." (1)


Diese Feststellungen werden durch die Beobachtungen von AktivistInnen im Forum Interkulturalität bestätigt: In Oberösterreich gibt es ca. 40 angemeldete Kulturvereine von MigrantInnen. Unter ihnen gibt es keinen, der in einer ähnlichen Form arbeitet wie die meisten oberösterreichischen Kulturinitiativen. Die notwendige Infrastruktur für die Durchführung einer Arbeit im Sinn der Organisation von Kulturveranstaltungen sind nicht vorhanden. Einige der Vereine verfügen über eigene Räumlichkeiten, die jedoch für diesen Zweck nicht geeignet sind. Die meisten Vereine verfügen über keine bzw. über eine sehr geringe Subvention. Nur wenige Vereine haben einen Überblick über Formen und Möglichkeiten von Förderungen in Österreich. Die bisherige Partizipation dieser Vereine am kulturellen Geschehen reduziert sich meistens auf Folkloreaufführungen, die sie auf Einladung im Rahmen von Festen und anderen Veranstaltungen präsentieren können. Eine Ausnahme bildet die Tätigkeit von MAIZ und die Gestaltung von Radiosendungen bei Radio FRO, wo viele MigrantInnenvereine und -gruppen mitwirken.


Ein deutlicher Unterschied zwischen den Feststellungen aus dem Jahr 1993 und der Beobachtung der Entwicklung in den letzten drei Jahren in Oberösterreich macht sich allerdings bemerkbar:
Im Forschungsbericht können wir lesen
"(...) daß dem Bereich Kultur von den meisten Initiativen nicht das Hauptaugenmerk geschenkt wird. Kultur bleibt nur ein kleiner Teilaspekt bei der Integration von AusländerInnen. Wichtiger sind arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung von AusländerInnen (...)". (2)
Heute wird versucht, Kulturarbeit von MigrantInnen in einen Grenzraum zwischen Kultur und Sozialem zu situieren. Das Programm des im November realisierten Vernetzungstreffens bildet ein klares Beispiel für diese in Oberösterreich neue Tendenz. Denn hier wurde der Schwerpunkt Kulturarbeit immer im Zusammenhang mit allgemeinen gesellschaftlich-politischen Aspekten betrachtet, und in diesem Sinn wurden auch die Arbeit im Sozialbereich bzw. die Schaffung von Möglichkeiten innerhalb eines Grenzraums zwischen Kultur- und Sozialbereich stark berücksichtigt. Und wie Erika Doucette in ihrer Diplomarbeit zum Thema Kulturarbeit von Migrantinnen schreibt, ist es auch den im Prozess beteiligten MigrantInnen bewusst, dass
"... eine gesamtgesellschaftliche Veränderung insbesondere für Menschen, die hier kein öffentlich zugesprochenes Mitbestimmungsrecht haben, nicht nur im Feld der Kulturarbeit stattfinden [kann]. Es bedarf vielmehr Strategien, welche die Entwicklung von Migrantinnen in gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der 'Kultur' ermöglicht (...). Andererseits ist der verhältnismäßig 'leicht' zugängliche Bereich der Kulturproduktion bereits offen für Migrantinnen und bietet ein öffentlichkeitswirksames Medium, wodurch politische Anliegen transportiert werden können." (3)


Darüber hinaus basiert der Prozess auf emanzipatorischen Ansätzen, und Selbstorganisation wird hier als ein Akt des Protagonismus, als eine Durchsetzung in Richtung Partizipation und Anerkennung von MigrantInnen als handelnde Subjekte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gesehen und angestrebt.


Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen MigrantInnen und MehrheitsösterreicherInnen im Rahmen von Projekten im Kulturbereich. Im bereits zitierten Forschungsbericht finden wir eine Analyse von "multikulturellen" Veranstaltungen, die im Jahr 1992 in Linz stattgefunden hatten. Unter den 11 präsentierten Veranstaltungen wurde lediglich eine von einem Kulturverein von MigrantInnen organisiert. Als weitere Veranstalter erscheinen u.a. das Kulturamt der Stadt Linz, der Verein zur Betreuung von Ausländern, Caritas, Volkshilfe, IEZ (Institut für Entwicklungszusammenarbeit), Kulturzentrum Hof, Amnesty International. Die Partizipation von MigrantInnen beschränkt sich laut Beschreibung im Bericht auf folkloristische Darstellungen und Bereitstellung von kulinarischen Spezialitäten.

Spätestens seit dem Eindringen des Vereins MAIZ in das Feld der Kulturarbeit ist die Beteiligung von MigrantInnen als VeranstalterInnen im Kulturbereich keine Neuigkeit mehr in Oberösterreich. Auch die Diskussion um die Thematik Folklore und Ethnizität in der Migration gewinnt immer mehr an Aufmerksamkeit. Die Zusammenarbeit zwischen MigrantInnenvereinen und anderen Organisationen und Institutionen wird von MAIZ - und in der letzten Zeit verstärkt durch die Aktivitäten des Forum Interkulturalität - in der Öffentlichkeit thematisiert und problematisiert. Nicht zuletzt wird auch vermehrt versucht, die Zusammenarbeit zwischen MigrantInnen und KünstlerInnen zu diskutieren.


Die in den Prozess involvierten Vereine stehen gerade in einer Phase der Auseinandersetzung mit möglichen Formen der Beteiligung und beschäftigen sich mit der Definition von spezifischen Zielen und mit der weiteren Bearbeitung eines Forderungskatalogs. Es geht jetzt darum, gemeinsam den Prozess weiterzuführen, in der Öffentlichkeit präsent zu sein, Forderungen zu stellen und sich für ihre Umsetzung zu engagieren. In dieser koordinierten Form der Arbeit können die einzelnen Vereine ihre spezifischen Ziele und Visionen entwickeln und gemeinsam für strukturelle Veränderungen auftreten.


Fußnoten
(1) Integration und Akzeptanz von Ausländern und Ausländerinnen in Linz: Alltagsprobleme und kulturelle Chancen. Forschungsbericht des Praktikums aus empirischer Sozialforschung. Johannes Keoler Universität Linz-Institut für Soziologie. Leitung: Univ.Doz. Dr.Ingo Mörth. Erstfassung, Juni 1993, S.9
(2) ebd.
(3) Doucette, Erika. Kulturarbeit von Migrantinnen in Österreich. Unveröff. Diplomarbeit. Wien, November 2001, S.199

Rubia Salgado ist Mitarbeiterin von MAIZ und Vorstandsmitglied der KUPF- Kulturplattform Oberösterreich.


MAIZ-Autonomes Integrationszentrum von und für Migrantinnen. www.servus.at/maiz


Aus: Kulturrisse 01/02, S.11-13


Kulturpolitik nach dem Verschwinden der Kulturpolitik


Gerald Raunig

Das vergangene Jahrzehnt war ein verlorenes Jahrzehnt für die Kulturpolitik. Nicht nur in Österreich, da aber in besonderem Ausmaß. Während die Effekte der emanzipatorisch-partizipatorischen Konzepte und Ideen um und nach 1968 ("Kultur für alle", "Kultur von allen") weit in die 80er Jahre hineinreichten, langsam auch Auswirkungen in den Strukturen der Kulturverwaltung zeitigten, kam es in den 90ern zu einem Backlash, der vor allem geprägt war durch eine nachhaltige Verschiebung der Themen und Begrifflichkeiten der Kulturpolitik hin zu rein ökonomischen Aspekten. Umwegrentabilität, Effizienz, Evaluation auf der Verwaltungsebene, Eventmanagement, Creative Industries, Cultural Entrepeneurs als Schlüsselbegriffe im kulturellen Feld. Politische Aspekte verschwanden zusehends aus dem Diskurs, bis der Diskurs selbst verschwunden war. Die schwarzblaue Politik der letzten zweieinhalb Jahre war da nur der Höhepunkt der Tendenz zu einer Kulturpolitik, die von Morak und Konsorten bewusst verdeckt und unter Ausschluss der relevanten und betroffenen Öffentlichkeiten betrieben wird.


Ein derartiges Szenario kann nur als positiver Ausgangspunkt für zukünftige emanzipatorische Kulturpolitik verstanden werden: Wo kein kulturpolitischer Diskurs mehr ist, lässt sich trefflich einer aufbauen. Dazu braucht es fürs erste konkrete institutionelle Signale, wie das zuletzt eher schlecht als recht vor vier Jahren mit dem Weißbuch zur Reform der Kulturpolitik geschehen ist. Mehr noch aber und vor allem muss eine Offensive eingeleitet werden, die die Förderung von Projekten wie Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Publikationen und Diskursorganen im kulturpolitischen Bereich in Angriff nimmt. Das meint nun gar nicht die trostlosen Versuche rühriger Veranstalterinnen á la "Gesellschaft für Kulturpolitik", die immergleichen, alten Diskurssemmeln und ihre immergleichen ProtagonistInnen wieder aufzuwärmen. Eine solche Ankurbelung des Diskurses müsste mit neuen Ansätzen neue Spannung erzeugen, genug interessantes Konfliktpotential in sich tragen, um die Diskussionen produktiv anzuheizen.


Pluralisierung statt Industrialisierung


Franz Morak war hierzulande der erste, der die Hülse der Cultural Industries aus englischen Zusammenhängen importiert hatte. So als wäre es in ihrer Verfügungsgewalt, den nicht nur in der Theorie eindeutig belegten Begriff der Kulturindustrie nach Belieben verschieben zu können, gingen mit einiger Verspätung auch SPÖ und Grüne daran, sich den Begriff naiv anzueignen. Übersehen wurde dabei, dass er alte Phänomene in neue ökonomistische Begriffsschläuche presst und sie damit auch nachhaltig entpolitisiert. Der postfordistischen (Selbst-)Ausbeutungspropaganda der Cultural Industries mit dem Wunsch zu begegnen, die Inhalte des Begriffs vielleicht gar ins Politische verschieben zu wollen, lässt völlige Ahnungslosigkeit über die Ordnung der Diskurse vermuten. Stattdessen ist es notwendig, gegen den Strich der Zeit aus dem Dickicht ökonomischer Termini herauszufinden und politische dagegenzustellen: statt Cultural Industries also etwa die demokratiepolitische Relevanz von kulturellen Praxen, die gesellschaftliche Pluralisierung oder die Frage der Herstellung von Öffentlichkeiten. Und wem das zu abstrakt oder zu wenig hip klingt, der möge sich poppigere Begriffe dafür ausdenken, die sich dennoch einem Missbrauch durch neoliberale Politik sperren.


Transversalität statt Sparteneinfalt

Kategorische Unterscheidung von Progressivität und Konservativität im kulturellen Feld fällt meist schwer. Eine Möglichkeit, diese Frage einer Klärung zuzuführen, ist die felderübergreifende Qualität der jeweiligen Projekte zu überprüfen. Dabei ist die alte Schale Interdisziplinarität ein irreführender Begriff: Es dreht sich weniger um die Überschreitung etwa der Grenzen zwischen Performance und bildender Kunst, das war Sache der 60er Jahre. Heute geht es viel eher um transversale und nicht-hierarchische Kooperationen von verschiedenen Feldern, wenn etwa MigrantInnen mit KünstlerInnen zusammenarbeiten, ohne dass einem Teil eine einseitig behübschende Funktion zugeschrieben wird. Oder um Projekte, die sich in den Nachbarschaftszonen zwischen Kunstpraxen, politischem Aktivmus und Theorieproduktion ansiedeln, etwa im Zusammenhang der Bewegungen gegen die ökonomische Globalisierung. Für diese neuen Phänomene im kulturellen Feld ist der Begriff der Transversalität als Leitbegriff jedenfalls sinnvoller als der der Interdisziplinarität.


Derartige Entwicklungen betreffen natürlich auch die Strukturen der Kulturverwaltung, die obsolete Sparteneinordnungen eher stabilisieren und bestärken, als an ihrer Auflösung beteiligt zu sein. Die einzigen sinnvollen Innovationen der österreichischen Kunstpolitik der 90er Jahre waren die Etablierung der Abteilung für Kulturinitiativen und Kulturentwicklung im Jahr 1991, für sich gesehen schon ein Beispiel auch für spartenübergreifende Strukturen, sowie die Einführung des KuratorInnenmodells in der bildenden Kunst. Bei diesen Eingriffen ist klar zu erkennen, dass erfolgreiche strukturelle Maßnahmen zusammengehen mit inhaltlichen Entwicklungen im kulturellen Feld. Im ersten Beispiel wird – spät, aber doch - die soziokulturelle Bewegung der 70er und 80er Jahre ins behördliche Blickfeld gerückt, im zweiten die rasanten Entwicklungen politischer Kunst in den 90ern. Aus diesen Fällen ist zu lernen, dass Kulturpolitik als Organisationsentwicklung der Kulturverwaltung möglichst antizipativ oder zumindest auf der Höhe der Zeit zu denken ist: Aktuelles Objekt der inhaltlichen und zugleich strukturellen Fokussierung könnten etwa die Initiativen der Netzkultur sein, in den letzten Jahren entweder stiefmütterlich behandelt oder wie Public Netbase als symbolische Punching Balls der reaktionären Kulturpolitik auserkoren. Oder die progressiven Teile der Tanz- und Performance-Szene, die sich zusehends mit Theorieproduktion auseinandersetzen und einen hohen Grad der Reflexion und der europaweiten Vernetzung erreicht haben.


Transnationalisierung


Womit wir schon beim nächsten und letzten Wunschthema wären: Während im allgemeinen transnationale kulturelle Kooperationen in den letzten Jahren rasant zunehmen, hält sich hierzulande das Interesse an und vor allem der Grad an Einmischung in die Europakulturpolitik in sehr armseligen Grenzen: Europa wird kulturpolitisch eher als Ärgernis und Störfaktor des nationalen Rahmens verstanden. Hier braucht es einen Schwerpunkt, der signifikant stärkere personelle und finanzielle Ressourcen einsetzt und offensive Öffentlichkeitsarbeit für die Entwicklungen auf Europaebene betreibt, und zwar im Rahmen eines Europabegriffs, der weit über die EU hinausgeht. Komplementär müssten auch die Möglichkeitsbedingungen für transnationale Projekte weiterentwickelt werden, unter anderem durch konkrete Maßnahmen wie durch eine positive Diskriminierung der Kooperationsprojekte mit mittel- und osteuropäischen Ländern oder durch eine Referenzförderung, die automatisch die nationalen Anteile der Projekte sicherstellt, deren Finanzierung auf transnationaler Ebene schon abgesichert ist .


Zuletzt: Die Frage, ob Kulturministerium ja oder nein, ist drittrangig, reine Ablenkung von den Themen, die für Kulturarbeit und Kunstpraxen jenseits von Repräsentationsakten irgendwie relevant wären.

Aus: planet Nr. 27