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Texte:
Überarbeitete
Fassung vom 3. April 2001
Günther
Jacob
Verbrechen
an der Wehrmacht
Als
die EU anlässlich der Installation einer FPÖ/ÖVP-Regierung
zeitweise zu Sanktionen gegen Österreich aufrief, hatte die
deutsche Bundesregierung sofort verstanden, dass dies vor allem
eine Warnung an die deutsche Adresse war. Doch seit dem Ende dieser
Sanktionen - Österreich wird fŸr die EU-Osterweiterung gebraucht
und soll Teil der NATO werden Ð werden die derzeitigen österreichischen
Verhältnisse als neue Normalität anerkannt. Und jene,
die das immer schon so gesehen haben, lassen sich von dem, was Schüssel
und Riess-Passer heute Wirklichkeit werden lassen, gerne inspirieren.
Zum Beispiel von den Wiener Entschädigungszahlungen an ehemalige
Wehrmachtssoldaten.
Vorbild
Österreich: Nach einem im vergangenen Oktober von der ÖVP/FPÖ-Koalition
verabschiedeten und seit dem 1. Januar 2001 wirksamen "Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz"
erhalten rund 25.000 Österreicher eine Entschädigung von
jährlich umgerechnet 360 bis 840 DM als steuerfreien Zuschuss
zur Rente für die nichtintendierten Folgen ihrer nazistischen
Gefolgschaft. Während in Deutschland und Österreich Soldaten
der Anti-Hitler-Koalition, die in deutsche Kriegsgefangenschaft
gerieten, grundsätzlich von allen Entschädigungsverfahren
ausgenommen wurden - man argumentiert in diesem Fall gerade umgekehrt,
der Einsatz von Kriegsgefangen zur Zwangsarbeit sei nach Völkerrecht
erlaubt gewesen - und während die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter
auch von Österreich bis zur Beseitigung der letzten Sammelklage
keinen Schilling erhalten werden, fließen diese Gelder schon
jetzt ganz unbürokratisch an "Hitlers Soldaten".
Mit
der demonstrativen Entschädigung für ehemalige Landser
und Waffen-SS-Leute, die als Kriegsgefangene auch zur Beseitigung
der von ihnen angerichteten materiellen Zerstörungen herangezogen
wurden und somit nach heutiger Lesart eben auch "Zwangsarbeiter"
waren, wird in der ehemaligen Ostmark eine revanchistische Forderung
Wirklichkeit, die in Deutschland vorerst nur "in der Luft liegt".
Ein
Effekt dieser Forderung ist zudem, dass sie die ökonomisch
und politisch wirklich relevante "Kriegsopferentschädigung"
unterschlägt, die in beiden Ländern bereits in den fünfziger
Jahren einsetzte.
Tatsächlich
handelt es sich bei den jetzt ausgezahlten Beträgen um einen
in erster Linie symbolisch gemeinten Nachschlag auf die Rente. Damals
hatte sich die Tätergeneration die Gelder praktischerweise
selbst ausgezahlt, und der Vergleich mit den erst einige Jahre später
einsetzenden Zahlungen an die wirklichen Opfer des Nationalsozialismus
spielte damals nur eine Nebenrolle. Heute bedanken sich die Nachkommen
für diese Vorsorge, die auch ihnen zugute kam, indem sie den
Alten signalisieren, was sie von den letztlich wohl unvermeidlichen
Zahlungen an die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter wirklich halten, d.h.
die demonstrative Relativierung der ohnehin auf einen "Schlussstrich"
zielenden Gesetze zur "NS-Zwangsarbeiterentschädigung"
ist unzweideutig das Hauptmotiv dieses Nachschlages.
Die
zeitliche und wortlautgleiche Verknüpfung des "Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes"
mit den Gesetzen zur Entschädigung von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern
sowie zur Entschädigung sogenannter Arisierungen, das ist es,
worauf man in Österreich den allergrößten Wert legt.
Der FPÖ-Politiker Gudenus nannte die Zwangsarbeiterentschädigung
öffentlich ein "Schutzgeld, das wir zahlen müssen.
Wir sind in einer Situation, wo man Großmächten gegenüber
klein beigeben muss." Schüssel, der das so nicht sagen
kann, meinte das selbe, als er bei der Verkündung des Gesetzes
von einer "spiegelgleichen Lösung" sprach und erläuterte:
"Die Regierung hat bewusst bis zum Abschluss der Frage der
Entschädigungszahlungen für ehemalige NS-Zwangsarbeiter
gewartet". Endlich würden "die Verdienste der Kriegsgeneration
gewürdigt", sekundiert ihm seine Vizekanzlerin Riess Passer
(FPÖ).
In
den Genuß der neuen Entschädigungsregelung kommen österreichische
Staatsbürger, die "im Verlauf des Zweiten Weltkrieges
in einem mittelost- oder osteuropäischen Staat in Kriegsgefangenschaft
gewesen sind, oder sich auf Grund politischer oder drohender politischer
Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes von 1947 au§erhalb
Österreichs aufgehalten haben und aus politischen oder militÄrischen
Gründen von einer ausländischen Macht festgenommen und
nach Beginn des Zweiten Weltkrieges in einem mittelost- oder osteuropäischen
Staat angehalten wurden, oder während der Besetzung Österreichs
durch die Alliierten Mächte von einer ausländischen Macht
aus politischen oder militärischen Gründen in Österreich
festgenommen und in mittelost- oder osteuropäischen Staaten
angehalten wurden".
Im
Gesetz namentlich erwähnt werden "Albanien, Bulgarien,
Polen, Rumänien, ehemalige Sowjetunion, ehemalige Tschechoslowakei,
ehemaliges Jugoslawien". Man interessiert sich also nicht so
sehr für Wehrmachtssoldaten, die beispielsweise in Afrika gefangen
genommen wurden oder als Piloten oder Matrosen in Gefangenschaft
der Amerikaner und Briten gerieten. Es geht allein um jene, die
damals an den Hauptfronten des Vernichtungskrieges, im Osten und
auf dem Balkan, standen und die im Falle der Gefangenschaft deswegen
auch härter angefasst wurden als andere. Des weiteren geht
es um von den Alliierten nach der bedingungslosen deutschen Kapitulation
festgenommene Personen sowie besonders um jene die von den Westalliierten
vereinbarungsgemäß in den sowjetischen Sektor abgeschoben
oder an die Tito-Partisanen übergeben wurden.
Und
obwohl Kanzler Schüssel auf Pressekonferenzen anderes erklärte,
wird das Geld auch an verurteilte Kriegsverbrecher, schwerst belastete
Angehörige der SS oder der Waffen-SS gezahlt, denn die aus
Rücksicht auf "Auslandsstimmen" in den Gesetzestext
eingebauten Ausschließungsgründe beschränken sich
auf "nicht tilgbare Verurteilungen", womit die Mehrheit
kassiert, denn die wurde bereits in den Fünfzigern generalamnestiert.
Mit
diesem Gesetz hat die ÖVP/FPÖ-Koalition wahr gemacht,
was sie bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt
hatte: "Die Bundesregierung wird um sachgerechte Lösungen
in den Fragen aller im Zuge des Zweiten Weltkrieges zur Zwangsarbeit
gezwungenen Personen, der österreichischen Kriegsgefangenen
sowie der in der Folge der Benesch-Dekrete und Avnoj Bestimmungen
nach Österreich vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung
bemüht sein."
Diese
österreichische Variante des praktischen Geschichtsrevisionismus
hat inzwischen bei bundesdeutschen "Kriegsopfer" - und
"Spätheimkehrer" ÐVerbänden den Eindruck verstärkt,
dass die Zeit reif sei, um ähnliches auch in Deutschland offen
zu fordern.
Die
FAZ lancierte am 22. Februar die Meldung, einige dieser Verbände
hätten inzwischen "mit Wien Kontakt aufgenommen, um eine
Handhabe dafür zu finden, der deutschen Bundesregierung das
österreichische Vorbild nahe zu bringen." Immer lauter
würde der Ruf nach "Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
mit ausländischen Zwangsarbeitern" für die "noch
lebenden ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen, die bei den Siegermächten
Zwangsarbeit leisteten."
Verstärkt
in Umlauf gebracht wird das Thema in Deutschland seit Herbst letzten
Jahres vor allem auf den Leserbriefseiten deutscher Tageszeitungen
("Auch deutsche Soldaten waren Zwangsarbeiter", "Späte
Zeugnisse aus Lager 504" usw.), außerdem mittels Anträgen
an den parlamentarischen Petitionsausschuss sowie durch TV-Serien
wie den Dreiteiler "Soldaten hinter Stacheldraht", der
im letzten November parallel zur Knopp-Serie "Holokaust"
lief und von 4,58 Millionen Zuschauern gesehen wurde.
Nach
dem historischen Übergang vom "Nie wieder Krieg von deutschem
Boden aus" zur "humanitären Intervention" und
nach der erfolgreichen Kampagne gegen die sogenannte Wehrmachtsausstellung
war ein neuer Raum entstanden, in dem die Erzählungen der Tätergeneration
und die Neubewertung der Vergangenheit durch Kinder und Enkel neu
ausgehandelt werden konnten (die 68er-Debatte ist Teil dieser Aushandlung).
Aus
den vielen Stille Post-Geschichten Ð verpackt vor allem in TV-Geschichtsdokumentationen
und eine weiter anschwellende "Zeitzeugen"- Literatur
- ist so nach und nach die recht offen ausgesprochene Überzeugung
geworden, dass man im Sinne einer "objektiven Geschichtsbetrachtung"
auch die "andere Seite" nicht vergessen sollte. Dieser
sehr praktische geschichtsrevisionistische Gleichsetzung von NS-Opfern
und Tätern besagt letztlich, was bislang Neonazis vorbehalten
war: "Unsere Großväter sind keine Mörder."
Frei nach Martin Broszat wird die Grenzziehung zwischen Tätern
und Opfern in Frage gestellt Ð auch die Täter waren Opfer Ð
und der Nationalsozialismus unter der Rubrik "Zeitgeschichte
im Wandel" in die "Geschichtlichkeit der Gesamtsituation"
eingebettet.
Doch
wie schon gesagt: Neu daran sind weder die Zahlungen noch die Haltungen.
In Österreich existiert seit 1949 ein "Kriegsopferversorgungsgesetz"
und seit 1958 ein "Spätheimkehrergesetz". In Westdeutschland
existieren vergleichbare Gesetze seit 1950 bzw. 1952, in denen die
"Versorgung" der nun "Kriegsopfer" und "Kriegsgeschädigte"
genannten Ex-Herrenmenschen geregelt ist. Das gilt auch fŸr die
"Kriegsopferrente" für Witwen und Waisen sowie für
die "Kriegsgefangenenentschädigung", die auf "kriegsursächliche,
von einer ausländischen Macht verhängte Freiheitsbeschränkungen
für die Zeit ab 1. Januar 1947 gewährt" wird und
die u.a. von "Aussiedlern" noch bis zum um 31.12.1993
beantragt werden konnte. Nur in der DDR gab es nichts vergleichbares,
weshalb sofort nach der Wiedervereinigung der "Reichsbund der
Kriegs und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen"
von einem Skandal sprach. Die "Ausklammerung der Kriegsopferversorgung
im Staatsvertrag" sei "ein schwerer sozialpolitischer
Fehler".
Neu
an den heutigen Forderungen nach Entschädigung für die
Tätergeneration ist, dass Alte und Junge, um sie überhaupt
erheben zu können, nicht mehr geradeheraus Holocaust und NS-Zwangsarbeit
in Abrede stellen müssen. Die Relativierung geht jetzt andersrum.
Man hat sich sozusagen vorgearbeitet. In den 80er und 90er Jahren
dominierte noch die scheinbar "defensive" Forderung, ohne
Ausgrenzung allen Opfern zu gedenken - an Juden, Zwangsarbeiter,
russische Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge, aber eben auch
an deutsche Vertriebene, Flüchtlinge, Opfer des Bombenkrieges,
gefallene Soldaten, Kriegsgefangene sowie "Opfer, die zuvor
Täter waren". Erst seit dieser Anspruch durchgesetzt ist,
kann auch öffentlich gefragt werden - etwa unter Berufung auf
Finkelstein - ob die zuerst genannten Opfer nicht vielleicht ihre
Ansprüche überziehen. An diesem Punkt angekommen, wäre
sicher noch mehr öffentliche Annäherung an das, was "privat"
ohnehin gedacht wird, möglich, wenn bestimmte außenpolitische
Rücksichten nicht genommen werden müßten. Doch setzt
sich auch öffentlich mehr und mehr durch, was die Alten immer
schon ihren Nachkommen gepredigt haben. Bilder des Holocaust und
des Vernichtungskrieges waren für sie immer schon ein guter
Anknüpfungspunkt zur Darstellung der eigenen Leiden: "Fünf
Jahre in Lagern, Hunger, Kälte, Krankheiten. Nischt zu essen,
nischt zum Anziehn", das kannten sie doch aus der eigenen Kriegsgefangenschaft.
Die Nachkommen, ob sie nun pflichtbewusst daran erinnern, das die
Deutschen leider "angefangen" haben oder ob sie dies bestreiten,
haben sich diese "private" Perspektive zu eigen gemacht
und setzen sie nach und nach in Politik um.
Günther
Jacob
Einladung
zur Kulturflucht
Kulturprojekte
für Jugendliche der Zweiten Generation
Anna
Kowalska
I
want to be the minority
I
don't need your authority
down
with the moral majority
'cause
I want to be the minority.
Green
Day
Die
Zeitschrift "Polonika", das Medium der polnischen Gemeinde
in Österreich, kündigt auf dem Titelblatt der November-Ausgabe
das Thema Zweite Generation an: Vater Pole, Sohn Österreicher.
(Mutter und Tochter fehlen hier, was leider zum Programm der Zeitschrift
dazugehört.) Die Autorin (sic!) des Beitrags setzt sich mit
einer offensichtlich schmerzhaften Frage auseinander, die viele
polnische Eltern der Zweiten Generation beschäftigt: warum
wollen unsere Kinder mit der "polnischen
Kultur" nichts zu tun haben? Warum weigern sie sich, ihre Muttersprache
zu sprechen, warum ist es ihnen so wichtig, nicht als Fremde erkannt
zu werden?
Die
Problematik der Jugendlichen wird hier als eine rein individuelle
Suche nach Identität geschildert, die oft erst auf Umwegen
"gefunden" wird, wozu auch eine Portion Glück gehört.
Das entspricht ganz der polnischen Tradition der Romantik. In der
Folge wird nach dem Anteil der "nicht integrierten" Kinder
gefragt, die in Österreich leben. Als "nicht integriert"
werden die Jugendlichen beschrieben, die Schwierigkeiten mit der
Berufsfindung haben. Dass dies aber andere als kulturelle Ursachen
haben könnte, wird verschwiegen vielleicht aus Höflichkeit,
die von Gästen in einem fremden Land erwartet wird. Jedenfalls,
wird im Artikel mehrmals betont, hat die Desintegration nichts mit
schlechten Deutschkenntnissen der Jugendlichen zu tun.
Beklagen
die Eltern die Ablehnung der polnischen Kultur durch ihre Kinder,
verklären sie damit die tatsächliche Problematik: die
benachteiligte soziale Stellung, die die Berufswahl erschwert und
im Extremfall der Illegalisierung nur Hilfsjobs am Schwarzmarkt
bereithält: Die Möglichkeit, einen legalen Arbeitsplatz
zu bekommen, ist an ein gültiges Aufenthaltsdokument gebunden.
Wenn dieses fehlt, bleibt auch Jugendlichen, die in Österreich
aufgewachsen sind und die Schule besucht haben, der offizielle Arbeitsmarkt
verschlossen. In der Diskussion scheint es aber um eine rein kulturelle
Identitätsfrage zu gehen: wie fühlen sich die Jugendlichen,
als PolInnen oder als ÖsterreicherInnen? Wie relevant ist diese
Frage aber fŸr sie selbst?
Das
Beharren auf die Erhaltung der eigenen Kultur (in diesem Fall: Sprache)
seitens der polnischen Eltern ist nur eine Spiegelung dessen, was
von der österreichischen Öffentlichkeit "gesendet"
wird. Nach dem Rassismus, der auf dem Äu§eren der Menschen
beruht, kommt gleich der sprachliche: Kaum wird ein fremder Akzent
bemerkt, muss die Person sich sofort legitimieren, manchmal auch
ihre Lebensgeschichte erzählen. Das legt die Hierarchie im
Gespräch fest. Die Tatsache, (noch) eine andere Sprache als
Deutsch sicht- und hörbar zu verwenden, scheint nicht unbedingt
vorteilhaft. Wäre es sonst so schwierig, zweisprachige Ortstafeln
in der österreichischen Kulturlandschaft aufzustellen?
Der
österreichische Staat bezeichnet als wichtiges Integrationskriterium
die Vertrautheit mit der österreichischen Kultur (insbesondere
mit der deutschen Sprache, aber auch mit "Sitten und Gebräuchen").
Die kulturellen Unterschiede werden dabei häufig als unüberwindbare
Hindernisse fŸr die Integration "Fremder" dargestellt.
Was bleibt aber von der Kultur über, wenn man die Sprache abzieht?
Oder
anders gefragt: Welche Angebote hält die Mehrheitsgesellschaft
für die Jugendlichen der Zweiten Generation bereit, die mit
der österreichischen Sprache aufgewachsen sind?
Gehen
wir davon aus, dass sie tatsŠchlich "zwischen den Kulturen"
aufwachsen, so stellt sich immer noch die Frage, ob sie denn auch
"zwischen den Kulturen" wählen müssen oder wollen.
Das Konzept des "Dazwischen", einer neu entstehenden,
hybriden Kultur, wird von vielen in Frage gestellt (Gutiérrez
Rodríguez, Wagner). Es trägt eine Kulturalisierung in
sich, die auf einem vermeintlichen Defizit konstruiert ist. Der
Wunsch, sich in möglichst vielen kulturellen Feldern zu bewegen
und nicht erneut auf ein bestimmtes festgelegt zu werden, könnte
viel stärker sein, weil er das Angebot der Unabhängigkeit
bereithält.
Die
Gestalt des Global Citizen, die auch schon im populären Feuilleton
anzutreffen ist, scheint im Gegensatz zu den ewig in Kulturalisierung
gefangenen MigrantInnen der Zweiten Generation tatsächlich
die attraktivere zu sein. copy.jet2web.zukunftsmagazin etwa titelte
im Oktober: "New economy und new media formen einen neuen Menschen".
Im Text wird der "Global Citizen" als ein Mensch beschrieben,
"der sich der Welt mit dem VerstŠndnis nähert, nirgends
ganz zu Hause aber überall dort zugehörig zu sein, wo
es ihm passt." Der Erfahrung, zwischen den Kulturen zu leben,
soll die Überzeugung folgen, überall dazugehören
zu können. Das ist auch eine Form von "Kulturlosigkeit".
Jedenfalls
ist die Orientierung an wie auch immer definierter "Leit-"
oder "Essenzkultur" schwer vorstellbar. Der Versuch, für
Deutschland eine "Leitkultur" zu definieren und sie ZuwanderInnen
als Norm vorzusetzen, darf als gescheitert bezeichnet werden. Ebenso
wenig ist aber aus "Multikulturalität" ein anwendbares
politisches Konzept geworden (s. Wagner). Übrig bleibt die
Frage, inwieweit ZuwanderInnen Raum, Zeit und Ressourcen zugestanden
werden, ihre eigene Auffassung von Kultur in die Diskussion einzubringen.
Stattdessen
werden die in Österreich lebenden Menschen ausländischer
Herkunft weiterhin als "TouristInnen" angesehen: die eine,
willkommenere Gruppe, lässt hier ihr Geld zurück, die
andere, weniger willkommene, erwirtschaftet es in Österreich.
Was diese beiden Gruppen jedoch verbindet, ist die Sicherheit, dass
sie irgendwann nach Hause fahren werden.
TouristInnen
können aber ganz schön sesshaft werden (sie wollen immer
noch eine Woche länger bleiben) ganz im Gegensatz zu
Nomaden. Sich als solche zu definieren mag der Zweiten Generation
attraktiv erscheinen, ebenso wie sich als Teil der "Global
Culture" zu begreifen. Es bleibt aber trotzdem ein sehr elitäres
Konzept, das nur den materiell und rechtlich abgesicherten Jugendlichen
selbstverständlich zur Verfügung steht.
In
den letzten Jahren sind einige Initiativen und Projekte entstanden,
die auf die Bedürfnisse von Jugendlichen der Zweiten Generation
eingehen und sie in den öffentlichen Diskurs einbinden wollen.
Der Verein Echo, Herausgeber der ersten Zeitschrift von und für
die Zweite Generation in Österreich bietet Jugendlichen viele
Möglichkeiten zur Beteiligung an medien- und öffentlichkeitsorientierten
Projekten (s. auch: www.echo.non.at). Das Projekt Dezentrale Kunst
hat eine Zusammenarbeit von KünstlerInnen mit Echo angeregt,
ein Video- und Fotoprojekt (In Zusammenarbeit mit der KünstlerInnengruppe
gangart und Simone Bader, Anna Kowalska) war das Ergebnis (vgl.
auch Eva S.-Sturm, In Zusammenarbeit mit gangart. Zur Frage der
Repräsentation in Partizipations-Projekten, in: Kulturrisse
02/01, S.11-13). Aus dieser Initiative hat sich wiederum das Projekt
Dezentrale Medien (www.dezentrale.net) entwickelt, ein Angebot für
Jugendliche mit migrantischem Hintergrund, die den zweiten Bildungsweg
(Hauptschulabschluss) an einer Volkshochschule absolvieren. Auch
der Wiener Integrationsfonds hat die Notwendigkeit von Schulungsmöglichkeiten
für die Zielgruppe Zweite Generation erkannt und das Projekt
"interface" im siebten Wiener Gemeindebezirk gegründet,
das sich vor allem durch die Bereitschaft auszeichnet, neue Technologien
an Jugendliche zu vermitteln.
Nun
sehen sich diese Projekte, besonders wenn sie den Anspruch eines
Kulturprojekts haben, mit einigen Problemen konfrontiert. Die erste
Schwierigkeit liegt im Titel selbst: Bringt man Jugendliche in Projekten
fŸr die Zweite Generation zusammen, so erinnert man sie zuerst nur
an die Tatsache, einer Minderheit anzugehören. Das Desinteresse
(= die Toleranz) majoritäter Jugendlicher verstärkt dieses
Empfinden nur. Das Interesse, das den angesprochenen Jugendlichen
der Zweiten Generation von ein paar Kunst- und Kulturinteressierten
entgegengebracht wird, wird sehr unterschiedlich bewertet, vor allem
weil es eigentlich nicht nachvollziehbar ist und dem Wertesystem
der meisten Jugendlichen nicht enspricht. Die Anerkennung Gleichaltriger
und die Aussicht auf ein hohes Einkommen sind da bedeutend wichtiger.
Das wichtigste Ziel ist es, den eigenen Wert im System zu behaupten,
die eigene Existenzberechtigung zu beweisen, dem rassistischen System
zum Trotz.
Dabei
sieht es fast so aus, als ob die Zweite Generation, sofern sie im
Lande bleibt, in die Fußstapfen ihrer Eltern (also auf der
Stelle) treten sollte, ginge es nach dem Willen des Gesetzgebers.
Derzeit gibt es in Österreich keine Fördermaßnahmen,
die explizit die Zweite Generation beim Erwerb akademischer Grade
unterstützen würden. Die integrativen Bildungsmaßnahmen
fŸr SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache hören
auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf. In der Politik sind
MigrantInnen der Zweiten Generation (mit österreichischem Pass)
nur vereinzelt vertreten, und wenn, dann höchstens auf lokaler
Ebene. Dafür gibt es weiterhin rassistische Gesetze, die den
Zugang zu Arbeit, Bildung und Wohnung erschweren. Der Alltagsrassismus
erschwert einer noch viel größeren Gruppe der Migrantinnen
aller Generationen das Leben, unabhängig von ihrem rechtlichen
Status.
Ein
Weg, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu umgehen (neben
dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft), ist
es, selbst UnternehmerIn zu werden. Diesen Weg wählen viele
und machen sich damit auch von rassistischer Diskriminierung als
ArbeitnehmerInnen frei. Auch viele der Jugendlichen überlegen
diesen Schritt, denn: "Die nervösen Knarrencaballeros
auf hohem Plastikplateau wollen sich jene Kapitaldecke holen, von
der sie glauben, dass sie ihnen im Rattenrennen um Jobs und Ausbildungsplätze
verwehrt wurde." (1)
Wie
Jugendliche auf der ganzen Welt wollen auch sie auf keinen Fall
so werden wie ihre Eltern; in ihrem Fall heißt das aber: nicht
mehr isoliert und verachtet, vom Staat gegängelt und jahrelang
in Unsicherheit und Armut gehalten zu werden.
Welche
Rolle können also die ihnen angebotenen Medien- und Kulturprojekte
übernehmen?
Deren
Attraktivität besteht hauptsächlich in dem ungewöhnlichen
Angebot, technische Fähigkeiten zu erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt
verwertbar scheinen: Der Umgang mit der Videokamera, die Gestaltung
einer Website, die Redaktion einer Zeitschrift sind Übungen,
die den Schritt ins Berufsleben erleichtern können.
Dass
solche Projekte von den Geld gebenden Institutionen als Vorzeigeaktivitäten
ihrer "Integrationsarbeit" vereinnahmt werden, sollte
verhindert werden. Auch die gelungensten Kulturprojekte mit Betroffenen
ersetzen nicht die Diskussion der diskriminierenden strukturellen
Bedingungen und ebenso wenig ein Konzept fŸr eine Politik, die die
Beteiligung minoritärer Gruppen in der medialen Öffentlichkeit
vorsieht.
Fußnote:
(1)
Feridun Zaimoglu, KanakAttack: Rebellion der Minderheiten, in: ders.,
Kopf und Kragen. Kanak-Kultur-Kompendium, S. Fischer, 2001
Literatur:
Gutiérrez
Rodríguez, Encarnación: Intellektuelle Migrantinnen
Subjektivitäten im Zeitalter der Globalisierung. Geschlecht
und Gesellschaft 21, leske + budrich, 1999
Wagner,
Bernd: "Multikultur" als Aufgabe kulturpolitischen Handelns
in Zeiten der Globalisierung. In: Kulturelle Globalisierung. Zwischen
Weltkultur und kultureller Fragmentierung. Hrsg.: Wagner Bernd,
Klartext Verlag, Essen 2001
Zaimoglu,
Feridun: Kopf und Kragen. Kanak-Kultur-Kompendium. S. Fischer TB,
2001
Anna
Kowalska ist KŸnstlerin und lebt in Wien.
Aus:
Kulturrisse 01/02, S.13-15
Neue
Égaliberté.
Kampflinien der antirassistischen Szene in Österreich
Ljubomir Bratic
Bei
der letzten großen Kundgebung gegen die rechte Regierung in
Österreich am 16.03.2001 war auf der Bühne ein großes
Transparent mit der Aufschrift "Gleiche Rechte für Alle!"
zu sehen. Die Demonstration, die gegen die einjährig jubilierende
Regierung veranstaltet wurde, zeigte gleichzeitig, in welche Richtung
sich die theoretischen Auseinandersetzungen innerhalb der sich abzeichnenden
neuen sozialen Bewegung entwickelt hatten.
Nicht mehr nur "Wir sind ein besseres Österreich"
war Parole des Tages - obwohl dies auch vom Hauptredner bei dieser
Demonstration gefordert wurde. Es war eine neue Sicht der Dinge,
die keinen moralisierenden nationalistischen Standpunkt mehr einnimmt
und sich klar und deutlich für Egalité in der Form von
gleichen Rechten ausspricht. Was versteckt sich hinter dieser Forderung?
Wie wird dieser neue Diskurs der Gleichheit betrieben - und von
wem?
Die Politik hat in Österreich, wie auch auf EU-Ebene, im vergangenen
Jahrzehnt verstärkt eine österreichische, europäische
und westliche "Identität" vorangetrieben. Vor allem
durch die Konstruktion von ethnisierten "AusländerInnen"
scheint das auch zu gelingen. Es ist immer der Türke, Serbe,
Rumäne, Nigerianer, der ein Verbrechen begangen hat, um ein
Beispiel aus der alltäglichen medialen Praxis zu erwähnen.
Die antirassistische MigrantInnenszene antwortet darauf mit der
Forderung nach gleichen Rechten für alle. Dies besagt vor allem,
dass eine Abweichung von der nationalstaatlichen Norm kein Grund
ist, jemandem die vollständige Teilhabe an der Gesellschaft
zu verweigern.
Im Fall der MigrantInnen heißt das: Die Handhabe von Staatsbürgerschaft
kann nicht ein Grund sein, um sie zu diskriminieren, wie das in
den vergangenen Jahrzehnten der Fall war. Es ist die Forderung nach
Inklusion in die Gesellschaft, die hier an Terrain gewinnt. Einerseits
also Inklusion innerhalb des Bestehenden, andererseits aber auch
eine Forderung nach dessen Erweiterung durch die Aufgabe der rassistischen
Praxen, wie sie begründet sind in den ideologischen Ausschließungstechniken
des Nationalstaats. Wenn jemand ohne Staatsbürgerschaft die
gleichen Rechte wie StaatsbürgerInnen bekommt, dann ändert
sich unter anderem der Begriff der Staatsbürgerschaft. Das
ist eine Forderung nach einem "Wir", wobei es zu fragen
gilt, ob dieses "Wir" unter diesen Voraussetzungen noch
etwas anderes als ein symbolisches Zugeständnis ist.
Was das Recht betrifft, befinden wir uns in einer Situation, in
der diese Forderungen möglich sind. Universalistische Forderungen
sind mit dem Diskurs der Menschenrechte möglich geworden, und
es steht dem nichts im Wege, diesen einmal angefangenen Weg durch
weitere Rechte vertiefend zu verfolgen. Die Teilhabe an der Gesellschaft,
in der jemand lebt, ist nach der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte von 1948 eine der wesentlichen Voraussetzungen für
das menschliche Wohlergehen, daher muss sozial eine vollständige
Partizipation in allen Bereichen ermöglicht werden.
Die Rechtsansprüche zu formulieren, heißt im Fall der
MigrantInnen, ihre eigene Inklusion zu betreiben. Die Frage, wer
dazugehört, wird damit von neuem aufgerollt und führt
im Feld des Politischen unter anderem zum Legitimitätsverlust
für jene, die sich der Erweiterung der Teilhabe entgegenstellen.
Die gängigen Mechanismen der Verschleierung werden zunehmend
zerbrechen, und es wird irgendwann der Moment kommen, in dem es
zu einer Entscheidung kommen muss: entweder für die "nackte
Gewalt", wie Bertrand Russell den Zustand des unverhüllten
Zwangs in einer Gesellschaft beschreibt (wo eine Gruppe offensichtlich
die andere unterdrückt), die zur Totalisierung der ganzen Gesellschaft
führt, oder für die Inklusion der AnwärterInnen auf
die Rechte und vor allem auf Schutz und Sicherheit (Russell 2001,
S.74). Kurz, das politische Gemeinwesen erweitert sich permanent
durch die ständige Neudefinierung der Dazugehörigkeit
und im Anschluss daran auch durch einen neuen Ausschluss. Mit diesem
Widerspruch müssen wir innerhalb des politischen Feldes leben.
Eine diesbezüglich relevante Ebene ist der Bereich des rechtlich-theoretischen
Universalismus, um den herum die Forderungen der Ausgeschlossenen
immer wieder formuliert werden; die andere Ebene ist die der konkreten
Wirkungen der politischen, ökonomischen, kulturellen, sozialen
usw. Inklusion und Exklusion.
Was heißt also in diesem Zusammenhang eine Politik der Erkämpfung
gleicher Rechte für Alle? Und wie können in diesem Zusammenhang
die Erfahrungen der Inklusion und die der nachfolgenden Exklusion
- oder der Bestärkung schon bestehender Ausschließungen
- der Anderen bedacht werden?
Rechte sind nur Regeln. Sie sind blind, sie können "diesem
oder jenem dienen; sie können diesem oder jenem unterworfen
werden." (Foucault 1974, S.95). Die Frage ist nur, wer sich
dieser Regeln bemächtigt, um aus ihnen einen Nutzen zu ziehen.
In der Moderne haben die Rechtsregeln sowohl der Emanzipation als
auch der Schaffung von Privilegien (innerhalb eines Diskurses der
formalen Gleichheit) gedient. Sie schützen gegen die Machtwillkür
und begründen diese Macht gleichzeitig, indem sie die dominanten
Mächte naturalisieren.
Die Frage, die sich fast zwangsläufig aufdrängt, ist die
nach einem Ausweg aus dieser Situation. Zunächst möchte
ich aber skizzieren, um welche Rechte es bei der oben genannten
Forderung überhaupt geht. Die rechtspolitischen Kämpfe,
die die Forderung nach Gleichheit ohne Einschränkung nach sich
zogen, haben als wichtige Komponente der antirassistischen Bewegung
in Österreich eine lange Vorgeschichte. Sie führen mehrere
Strömungen des Antirassismus zusammen, es entsteht auf dieser
Ebene zum ersten Mal eine breitere Koalition dieser Oppositionsbewegungen.
Dabei denke ich an die NGOs, die Jahrzehnte lang mittels Berufungen
und unter Ausschöpfung des Rechtswegs in einem Rechtsstaat,
Missbrauch und Kaltschnäuzigkeit der Verwaltungen im Asylwesen
und auf der allgemeinen Ebene des Aufenthalts zurückgedrängt
haben. Die "Überfremdungsbescheide" des ehemaligen
Leiters der Wiener Aufenthaltsbehörde, Herrn Sokop, um ein
Beispiel zu erwähnen, sind uns allen in Erinnerung geblieben,
weil sie von diesen politisch denkenden Menschen bekämpft und
in die Öffentlichkeit gebracht wurden.
Weiters sind da die linksliberalen, ehemals moralisch-antirassistischen
NGOs, denen im Zuge der theoretischen Auseinandersetzungen mit den
Formen des Protests gegen die neue rechte Regierung in Österreich
klar geworden ist, dass sie jahrzehntelang der alten Regierung als
Feigenblatt gedient haben, und die jetzt diese Rolle nicht mehr
ohne Widerspruch von außen, aber auch von innerhalb der Organisationen
selbst erfüllen können.
Als dritte Gruppe möchte ich die Defensivorganisationen der
MigrantInnen erwähnen, die einen Teil der soziopolitischen
Netzwerke ausmachen und mittels Gefolgschafts- und Lobbypolitik
einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Erhaltung, Stabilisierung
und Weiterführung der migrantischen Communities leisten. Ihnen
ist zu verdanken, dass die Zahl der MigrantInnen in Österreich
seit 1991 um 215.549 gestiegen ist.
Und als vierte Gruppe in dieser unvollständigen Aufzählung
möchte ich die neueren partizipationsorientierten Selbstorganisationen
der MigrantInnen erwähnen, die sich einem politischen Antirassismus
verschrieben und wesentlich zur Radikalisierung der Forderungen
beigetragen haben. Alle diese politischen Gruppen begreifen die
rechtspolitischen Kämpfe als ein bedeutendes Mittel, um die
Idee der Gleichheit durchzusetzen. Die Rechte werden hier als ein
symbolischer Eintritt in die Gesellschaft begriffen.
Es sind Bestrebungen nach Respekt, nach Integrität, nach Legitimität,
nach Autonomie, nach Sichtbarkeit und vielleicht am Wichtigsten
nach Sicherheit, die sich die MigrantInnen von den zu gewinnenden
Rechten erwarten. Um diese Rechte wird gleich auf mehreren Ebenen
gekämpft: Zunächst ist das die Forderung nach Wohnbürgerschaft,
die so etwas wie Gleichstellung auf politischer, sozialer, wirtschaftlicher,
kultureller usw. Ebene bedeutet. Innerhalb dieser Forderung existieren
mehrere Kampflinien.
Als erste dieser Linien zeichnet sich die Forderung nach sozialen
und politischen Rechten ab. Soziale Rechte sind eine der Voraussetzungen,
um politische Rechte wahrzunehmen. In Österreich können
wir, solange die Verwaltung mittels des "Ausländerbeschäftigungsgesetzes"
eine der direktesten Formen des rassistischen Ausschlusses in Europa
betreibt, nur von einer begrenzten Mobilisierungsmöglichkeit
der MigrantInnen der ersten Generation sprechen. Trotzdem können
wir die zwei Rechtsbereiche nicht trennen, weil sie sich gegenseitig
bedingen. Gleichberechtigung auf der sozialen Ebene würde sehr
schnell zum Kampf um politische Rechte führen und umgekehrt.
Solange ein Drittel der MigrantInnen in Wien, also 6% der Wiener
Bevölkerung, im Reinigungsgewerbe arbeitet, mit zwei Schichten
täglich von 5 bis 10 Uhr und am Nachmittag wieder von 16 bis
20 Uhr, mit selbstverständlich mehrstündigen Anreisen,
weil sich die Reinigungsplätze in mehreren Stadteilen befinden,
haben die Menschen einfach keine Zeit, über Auswege nachzudenken.
Ihr Leben ist ein Überleben. Darum hat die in Wien befindliche,
österreichweit größte Versammlung der MigrantInnen,
die Integrationskonferenz, schon bei ihrer Versammlung im Dezember
2000 einen Antrag zur Abschaffung dieses Gesetzes mit 100% Zustimmung
angenommen. Es handelt sich nicht nur um das Gesetz, seine Folgen
sind aber so drastisch, dass wir genau da das Herz des gesetzlich
legitimierten Rassismus in Österreich orten können.
Die MigrantInnen haben in keiner gesellschaftlichen Sphäre
Entscheidungsbefugnis. Den Kampf im Bereich der sozialen Rechte
führen seit der Ära Minister Dallingers, seit Mitte der
achtziger Jahre, viele beratende und betreuende Einrichtungen österreichweit.
Allerdings ist hier zu bemerken, dass mit der einsetzenden Professionalisierung
dieser Einrichtungen seitens der Geldgeber auch eine Entpolitisierung
aufgezwungen wurde. Damit sind sie jetzt, nachdem endlich eine hohe
Fachkenntnis erreicht wurde und das Wissen über das hyperkomplizierte
Gesetzeswerk genannt "Ausländergesetzgebung" systematisiert
wurde, in einer paradoxen Lage: Sie werden seit einiger Zeit systematisch
abgebaut, ohne dass sie einen nennenswerten Widerstand dagegen leisten.
Symptomatisch für diese Situation ist die Lage der "Ausländerberatungsstellen",
die seit Mitte der neunziger Jahre jedes Jahr sowohl personell als
auch aufgabenmäßig beschnitten werden.
Der Kampf um die sozialen Rechte wird aber zunehmend von den MigrantInnen
selber übernommen. Viele können jetzt die Sprache, mit
der sie zurückschlagen und sich verteidigen können, die
Zweite und folgende Generationen beherrschen inzwischen auch das
systemische Wissen, es sind ihre Medien, die sie mit allen relevanten
Informationen bezüglich der Ereignisse, Gesetzesänderungen,
politischer Bewegungen usw. im Aufnahmeland informieren, und sie
kennen nach wie vor alle die kleinen und großen Gesetzeslücken,
durch die sie schlüpfen können. Diesen Kampf um soziale
Rechte führen die MigrantInnen im Rahmen ihrer persönlichen
Möglichkeiten, aber auch ihrer Selbstorganisationen, unabhängig
davon, ob es sich um Defensivorganisationen oder um partizipationsorientierte
handelt.
Als zweite Kampflinie ist die Forderung nach Antidiskriminierungsregelungen
anzuführen; eine Forderung nach Regelungen, die einen Schutz
vor Diskriminierung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Kultur, Bildung,
Verwaltung, Sprache usw. fordert. Diese Forderungen richten sich
an den Staat als Beschützer derjenigen, die innerhalb seines
Territoriums leben. Der Staat soll hier Vermittlung übernehmen
und den diskriminierten Bevölkerungsteilen, die aus dieser
Diskriminierung einen Ausweg suchen, zu ihrem Recht verhelfen. Es
existiert auch schon eine Vorlage für ein Antidiskriminierungsgesetz
in Österreich, allerdings mit einem Schönheitsfehler:
Es bezieht sich nur auf individuelle persönliche Diskriminierungen
und nimmt den Hauptschuldigen für die Diskriminierung der MigrantInnen
in Österreich, nämlich den Staat selber, kaum ins Visier.
Wie soll es auch, wie soll ein Staat gegen sich selbst prozessieren,
werden Sie fragen. Und genau da liegt der Punkt: Will ein Staat
für sich den Anspruch erheben, demokratisch zu sein, dann muss
er im Stande sein, auch sich selbst anzuklagen und dort, wo es undemokratische
Praktiken gibt, diese aufgeben. Ist das nicht der Fall, dann können
wir nicht behaupten, in einer Demokratie zu leben. Für 9,1%
der Bevölkerung ist somit Österreich kein demokratischer
Staat. Die gesetzliche Ordnung kann für MigrantInnen keine
Legitimität besitzen, weil sie nur AdressatInnen und keine
AutorInnen des Rechts sind.
Hier wackelt eine Säule der staatlichen Souveränität.
Um eine Änderung auf Verfassungsebene zu erreichen, um zumindest
diese allgemeinen Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit in Österreich
zu erreichen, hat sich die Plattform "ÖsterREICH für
alle GLEICH" gebildet. Sie fordert eine Änderung von Artikel
7 der österreichischen Bundesverfassung von "Alle Bundesbürger
sind vor dem Gesetz gleich" zu "Alle Menschen, die in
Österreich leben, sind vor dem Gesetz gleich" mit dem
Zusatz: "Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem
Streben nach Gleichstellung aller Menschen unter Einbeziehung ihrer
besonderen Bedürfnisse getragen werden."
Erst wenn die Forderung nach Schutz vor jeglicher Form der Diskriminierung,
unabhängig ob individuell, kollektiv, staatlich oder persönlich
erfüllt ist, kann es glaubwürdig darum gehen, dass der
Staat seine Legitimation als Beschützer aller WohnbürgerInnen,
aller innerhalb eines bestimmten Territoriums wohnenden Menschen,
zurückerhält. Es müssen all die Instanzen beseitigt
werden, die ein ökonomisches, soziales, kulturelles, berufliches
usw. Leben ohne Vorurteile und diskriminierende Handlungen verhindern.
Zugegebenermaßen ein langer Weg, aber ein möglicher.
Weiters zeichnet sich eine dritte Kampflinie ab, die vor allem von
NGOs im Bereich des Asylwesens jahrzehntelang unterschwellig verfolgt
wurde und sehr zur Vermehrung des Wissens über die Praxis der
sogenannten Fremdenpolizei, sowohl im Asylwesen als auch auf allen
anderen Verwaltungsebenen, geführt hat. Es handelt sich um
die Forderung nach einer Entkriminalisierung, und zwar sowohl der
MigrantInnen mit Papieren als auch derjenigen, die diese nicht haben,
sowohl der AsylwerberInnen insgesamt als auch von einzelnen Gruppen
unter ihnen, die je nach geopolitischer Lage gerne als Drogendealer,
Frauenverkäufer, Schlepper oder nach dem 11. September 2001
als "Schläfer" und Agenten dargestellt werden. Und
es ist eine Forderung nach Entkriminalisierung der einzelnen Gruppen
unter den MigrantInnen, deren Kriminalisierung teilweise sehr erfolgreich
inszeniert wurde, um von anderen Repressionen in diesem Bereich
abzulenken. Ein Beispiel, das zu einer regen Politisierung der MigrantInnenszene
geführt hat, ist der Mord an Markus Omofuma. Um die Folgen
für sein Amt zu mildern und gleichzeitig neuere Abhörmethoden
zu testen, inszenierte der damalige sozialdemokratische Innenminister
Schlögl die "Operation Spring".
In diesem Bereich des Kampfes um die Entkriminalisierung reichen
die Kämpfe von Beratung und Betreuung der AsylwerberInnen,
Medienkampagnen wie "Kein Mensch ist illegal", Gefängnisbesuchen
von organisierten basisdemokratischen SozialarbeiterInnengruppen,
der Arbeit hoch politisierter Organisationen wie der "Plattform
für eine Welt ohne Rassismus" bis zum konkreten Sichtbarwerden
wie bei der Demonstration der "Black Community" anlässlich
des Todes von Markus Omofuma. Eine Bewegung ähnlich der "Sans
Papiers" in Frankreich, der Schweiz oder in Spanien gibt es
in Österreich nicht, weil ein starker zivilgesellschaftlicher
Schutz in der Form einer nicht protektionistischen Gewerkschaft
fehlt. Was die Rolle des Staates in diesem Zusammenhang betrifft,
geht es vor allem darum, dass sich dieser mit allen seinen Mechanismen
einer Handlung enthält. Der Staat ist derjenige, der kriminalisiert,
und eine Entkriminalisierung würde dementsprechend heißen,
dass der Staat bestimmte Handlungen unterlässt.
Eine vierte Kampflinie ist die Forderung nach rechtlicher Anerkennung.
Diese Forderung ist im Zusatz der oben genannten Kampagne "ÖsterREICH
für alle GLEICH" enthalten. Es ist eine Forderung nach
Absicherung in der Differenz. Dieser beinhaltet das Kleidungsrecht,
das Recht, die Lebensmittel nach eigenem Brauch zu bereiten, das
Recht, die eigene Kultur, die eigene Sprache zu pflegen und zu entwickeln,
usw. Auch hier ist der Adressat der Forderung der Staat, und von
ihm wird genau wie bei der Forderung nach Antidiskriminierung eine
beschützende Rolle erwartet, will er die Legitimität für
sich behalten oder durchsetzen. Hier aber, im Unterschied zu den
Forderungen nach Antidiskriminierung, von der Gruppen betroffen
sind, befinden wir uns auf einer individuellen Ebene. Jede/r muss
das Recht haben zu entscheiden, ob er oder sie sich bestimmten Regelungen
unterwirft, und der Staat muss eine Garantie abliefern, dass diese
Entscheidungen durch nichts von anderen Entscheidungen anderer Menschen
zu unterscheiden sind. Es sind nicht Rechte für eine Gruppe
gemeint, sondern für alle Mitglieder der Gesellschaft. Jede/r
soll das Recht haben, einen Tschador zu tragen, unabhängig
davon ob er/sie nationalstaatlich als ÖsterreicherIn, TürkIn,
SerbIn, oder anders definiert wird. Hier wird die allgemeine Gleichheitsidee
um ihrer selbst willen neuformuliert.
Die Forderung nach der Verschiedenartigkeit, nach Abweichungen und
Ungleichheiten haben eine Funktion, sie verfolgen ein Ziel, nämlich
die Erreichung der Gleichstellung innerhalb eines tatsächlichen
sozialen, politischen, ökonomischen, beruflichen usw. Alltags.
Es ist die Idee der positiven Diskriminierung, die sich mit der
oben zitierten Textpassage der Kampagne "ÖsterREICH für
alle GLEICH" verbreitet. Hier soll eine Vertragstauglichkeit
für jene hergestellt werden, denen die Verträge bis jetzt
nur aufoktroyiert wurden, und zwar mit der Forderung nach Entschädigung
für das erlittene Unrecht. Egal wie ein Individuum handelt,
wenn er/sie durch seine/ihre Handlung die Rechte der Autonomie und
Freiheit anderer Individuen nicht verletzt, dann muss seine/ihre
rechtliche Anerkennung garantiert sein. Wenn das nicht der Fall
ist, dann muss auch klar sein, dass der Staat nur für diejenigen
eine Legitimität besitzt, die er schützt. Für die
Anderen hat er die "nackte Gewalt" als Mittel, um seine
Macht durchzusetzen.
Die Anerkennungsrechte verleihen Selbstwertgefühl und Würde,
deswegen werden sie auch von politischen TheoretikerInnen oder von
partizipationsorientierten MigrantInnenorganisationen vehement verlangt.
Die Rechte, die auf soziopolitische Partizipation, Antidiskriminierung,
Entkriminalisierung und Anerkennung hinauslaufen, werden gefordert,
weil sie die Souveränität des Einzelnen stärken und
alle Hemmnisse der vollen Zugehörigkeit zur Gesellschaft beseitigen.
Vor allem signalisieren sie für die gesellschaftliche Mehrheit,
die jetzigen StaatsbürgerInnen, dass bestimmte Praktiken nicht
legitim sind.
Was ist es also, das alle diese Kampflinien vereint? Es ist die
Forderung nach Beseitigung des Ausschließungszwangs, auf dass
alle Menschen gemäß ihren Vorstellungen leben können.
Es ist jede und jeder, der/die hier gemeint ist, und in diesem Punkt
wird das enge Korsett der Identitätspolitik verlassen. Ein
Ergebnis dieser Überwindung sind neu entstandene Koalitionsmöglichkeiten
unter den oben erwähnten Gruppen, aber auch außerhalb
des Spektrums des direkten Antirassismus, wie zum Beispiel die Wiener
Wahl Partie, innerhalb derer die politisierte Künstlerschaft,
die Kulturszene, die Szene, die eine "minoritäre Allianz"
der Minderheiten fordert, die niedrigschwelligen sozialarbeiterischen
Jugendeinrichtungen und die politische antirassistische Szene sehr
erfolgreich zusammenarbeiteten.
Die Forderung nach Inklusion "für Alle" hat Konsequenzen,
deren Erfüllung innerhalb nationalstaatlicher Grenzen nicht
mehr denkbar ist. Allein die zentrale Forderung, die in der Ablehnung
von Exklusion besteht, zieht die Revolution des gesamten Systems
nach sich, das von seiner Definition her nicht anders funktionieren
kann, als ununterbrochen die Anderen, die Nicht-dazu-Gehörenden
zu konstruieren. In diesem Sinne können wir hier auch von einer
Überwindung der BürgerInnen sprechen, allerdings nicht
im Sinne der privilegierten Global Player, der Hyperbourgeoisie,
sondern im Sinne der Gleichstellung in einer für jede und jeden
zugänglichen und ermöglichenden Freiheit. Diese sich überlappenden,
einander ergänzenden Inhalte der Gleichheit aller einerseits
und der Freiheit, die von Einzelnen als Freiheit zur Freiheit in
Anspruch genommen wird, markieren die Eckpunkte des Begriffsinhaltes
von Égaliberté. Die Gleichheit garantiert sozusagen
die Freiheit, und diese sorgt für die Dynamik innerhalb der
Beziehung.
Das ist der Punkt, den Oliver Marchart in seinem, abgesehen vom
Lobgesang an die bekannte revisionistische Theoretikerin, sehr treffsicheren
Artikel in den letzten Kulturrissen übersieht, in dem er auf
den Nationalstaat als politische Agitationsebene zurückgreift
und die antirassistische Szene in Österreich kritisiert. Abgesehen
davon, dass wir, wie oben geschildert, von antirassistischen Politiken
und nicht von einer Politik reden können, übersieht Marchart,
dass der Nationalstaat in der bestehenden Form eine Agitationsebene
ist, aber eben nur um ihn - der in keiner anderen Form als der des
Ausschlusses funktionieren kann - zu überwinden. Er verwechselt
einfach die Ebene des Kampfes mit der des Zieles. Die eigene Bequemlichkeit
projiziert Marchart zwecks Vereinfachung und theoretischer Distanz
zum anvisierten Ziel in die antirassistische Szene als eine superbequeme
Lösung des Sich-die-Hände-nicht-schmutzig-Machens, die
seiner Meinung nach diese charakterisiert.
Am Ende hört sich das, was er schreibt, trotz der andauernd
verwendeten Kann-Wörter wie eine Kritik an verträumten
Internationalisten an, die verblendet langsam im Sumpf des Nationalstaates
untergehen. Einfacher und polemischer geht es nicht. Nicht jede
Grenze und jeder Ausschluss ist automatisch rassistisch, wie er
der antirassistischen Szene unterstellt, sondern ohne Bekämpfung
jeglicher Grenzen und jedweder Ausschlüsse wird es auch keine
Überwindung des Rassismus geben. Den Wegen, diese Phänomene
infrage zu stellen, entsprechen die diversen politischen Praktiken
der antirassistischen Szene in Österreich.
Und dass es da in diesem Geflecht diverse politische Praxen gibt,
die auch zu Übereinkünften fähig und dafür zuständig
sind, dass es ein Bewusstsein der Aufgabenverteilung geben kann,
das ist ein Wissen, das sehr lange nicht ausgesprochen war, und
erst in letzter Zeit hochkommt. Eine der Errungenschaften des Widerstands
in den letzten zwei Jahren in Österreich ist, dass zum Beispiel
so unterschiedliche Einrichtungen wie die "Initiative Minderheiten"
mit den viel radikaleren politischen Praxen einer "Plattform
für eine Welt ohne Rassismus" leben, zusammenarbeiten
und sich ergänzend verhalten können. Die Begrenztheit
des möglichen politischen Handelns einer Gruppe wird hier durch
die Allianzenbildung innerhalb des bestehenden Systems der antirassistischen
Politiken überwunden. Die Lösung, die sich allen anbietet,
ist die Parole "Gleiche Rechte für Alle!"; als Orientierungsidee,
als neue Utopie oder wie so etwas sonst noch genannt werden kann;
aber auch als Forderung, die von zunehmend mehr Menschen getragen
wird.
Die sich hier abzeichnende Dialektik ist eine durchaus absichtliche
und die Flexibilität, die damit einhergeht, ist Ergebnis jahrelanger
Arbeit. Die Suggestion des Rechts, die auch mit der Politik der
kleinen Schritte erreichbar ist, wird durch den Zusatz "für
Alle!" bekräftigt und gleichsam übersprungen. Innerhalb
der Grenzen des Nationalstaates ist die Forderung nach Rechten für
alle Menschen unmöglich zu erreichen, denn hier sind nicht
"Alle", sondern "Wir" am Werk. Das ist das Paradoxon
der neuen antirassistischen Szene in Österreich; allerdings
eines, mit dem viele gut politisch kämpfen können. Die
Rechte, die mit kleinen Schritten erreichbar sind, werden in dieser
paradoxen Perspektivität immer wieder auf ihre soziale Ungleichheit
und politische Desintegration hinterfragt. Innerhalb des Nationalstaates
ist immer noch die alte Frage im Spiel, wer das Recht auf Rechte
hat.
Um am Ende noch einmal Herrn Foucault zu bemühen: auch wenn
Recht einer Disziplinierungstechnik und insoweit der Herrschaft
dienlich ist, heißt das immer noch nicht, dass wir das pessimistisch
denken müssen. Erstens befinden wir uns durch den aufgelegten
Modus der Orientierung in einem Bereich des politischen Kampfes,
der kein Ende haben kann. Dies heißt, dass innerhalb dessen
eine Orientierung passiert, eine Orientierung die sich um die Frage
dreht, wofür in einem ganz bestimmten Moment gekämpft
wird. Dieses Wofür, die universalistischen Werte der Freiheit
und Gleichheit, sind genauso ein Bestandteil des Rechts wie es auch
die Funktion des Rechts ist, eine ganz bestimmte Wahrheit zu naturalisieren.
Recht ist eine Politik, es sind die Regeln, derer sich diese oder
jene bemächtigen. Die Zerstörung der Illusion der Geradlinigkeit
der Rechtsregeln ermöglicht es auch, ohne Illusion zu handeln.
Aber indem bestimmte Rechtspraxen erweitert werden, muss uns auch
bewusst sein, dass diese als besondere in einem bestimmten gesellschaftlichen
Kategoriensystem eingebettet sind und dementsprechend auch etwas
ausschließen. Es liegt an uns, ein Verhältnis zu dem
anzuknüpfen, was von den Rechtsregeln ausgeschlossen wird,
und sich Gedanken zu machen, auf welche Art eine weitere Inklusion
politisch zu erzwingen wäre.
Und zweitens begründet Foucault selber ein Recht "gegenüber
den Regierungen", in dem die Gemeinschaft sich selbst das Recht
gibt, sich einzumischen (Lemke 2001, 275). Die gegenwärtige
politische Kritik und der Aktionismus bleiben, weil es kein Außen
gibt, auf rechtliche Kategorien und Prinzipien, wie z.B. die Gerechtigkeit
eine ist, angewiesen. Dem können wir nicht ausweichen. Sehr
wohl lässt sich aber der Gefahr ausweichen, diese nur in engen
nationalstaatlichen Grenzen zu denken. Das Recht, das mit der Parole
"Gleiche Rechte für Alle!" gefordert wird, folgt
den Imperativen der Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit usw. innerhalb
der bestehenden Systeme, verfolgt aber auch die Intention der Schaffung
einer Selbstermächtigung, indem das Recht zum "für
Alle!"-Fordern in Anspruch genommen wird.
Die MigrantInnen sprechen für sich, sie repräsentieren
niemanden sonst. Die Forderungen sind aber nicht Forderungen für
die Einzelnen, sondern etwas, das alle angeht. Sie beinhalten etwas
Gemeinsames, etwas, das das gesamte Kollektiv, nicht nur das nationalstaatliche,
angeht. Das ist die Gewissheit der eigenen, mit anderen vergleichbaren
Benachteiligung und der politische Wille, diese zu beheben. Die
Radikalität dieser Forderungen ergibt sich nicht aus dem theoretischen
Konstrukt, sondern ist auf dem Boden der praktischen Erfahrungen
gewachsen. Genau das konstituiert den Moment der Unausweichlichkeit
und Verständlichkeit für alle. Ein neues Machtprinzip
ist hier im Entstehen, eine eigene "kreative Kraft", die
aus der Bekräftigung der Identität über diese hinauswächst
zu einem neuen Rechtsverständnis. In diesem Sinne ist eine
"Opposition ohne Land" eine im Gesellschaftssystem - ob
in Nationalstaaten oder nicht - tief verwurzelte, die dieses System
kennt und als sein Bestandteil agiert.
Literatur:
Russell, Betrand (2001): Macht, Hamburg/Köln.
Ewald, Francois (Dezember 1994): Recht, Systeme und Strategien.
Verantwortung für die Menschenrechte. In: TÜTE. Zur Aktualität
Michel Foucaults. Wissen und Macht. Die Krise des Regierens. Tübingen,
68-73.
Foucault, Michel (1974): Von der Subversion des Wissens, München.
Lemke, Thomas (September 2001): "Freiheit ist die Garantie
der Freiheit". Michel Foucault und die Menschenrechte. In:
vorgänge 155 Heft 3, 270-276.
Aus: Kulturrisse 01/02, S.6-8
MigrantInnen
im Kulturbereich
Beobachtungen aus der Provinz
Rubia Salgado
Seit drei Jahren intensiviert sich in Oberösterreich ein Diskussionsprozess
um die Thematik der Partizipation von MigrantInnen im Kulturbereich.
Diese Intensivierung wurde durch den Beitritt von MAIZ als erste
MigrantInnenorganisation in die oberösterreichische Plattform
der Kulturinitiativen, die KUPF, ausgelöst. Zur gleichen Zeit
bestand MAIZ drauf, auch das elektronische Kulturnetzwerk servus.at
als Server in Anspruch zu nehmen. Die KUPF, bereits sensibilisiert
und offen gegenüber der Diskussion rund um die Thematik Migration,
reagierte schnell, das Thema MigrantInnen im Kulturbereich wurde
bald zu einem ihrer Schwerpunkte. Andere MigrantInnenorganisationen
erkannten im Lauf der Diskussion die Möglichkeit, sich hier
stärker einzubringen und wurden ebenfalls KUPF-Mitglieder.
Bezüglich der Partizipationsmöglichkeiten für MigrantInnengruppen
war Radio FRO - das Freie Radio Oberösterreich - ein weiterer
wichtiger Faktor.
Schließlich wurde auch der oberösterreichische Landeskulturbeirat
auf das Thema aufmerksam und organisierte zwischen März und
Mai 2000 einige Treffen, zu welchen VertreterInnen von Kulturvereinen
von MigrantInnen, sowie die KUPF und VertreterInnen von Organisationen,
die für MigrantInnen arbeiten, eingeladen wurden. Für
einige der VersammlungsteilnehmerInnen, u.a. VertreterInnen von
DIKD (Föderation der Demokratischen Arbeitervereine e.V), ATIGF
(Föderation der Arbeiter und Jugendlichen aus der Türkei
in Österreich), MAIZ, KUPF, Ungaro Studio, Verein Begegnung,
Integrationsbeirat Vöcklabruck, Integrationsbeirat Linz waren
diese Treffen der ideale Boden für das Entstehen weiterer Ideen,
die im Sinne einer protagonistischen Mitgestaltung von MigrantInnen
im Kulturbereich entworfen wurden.
Aus den Entwürfen entstand ein konkretes Vorhaben: ein Symposium
zum Thema MigrantInnen und Kultur, das gleichzeitig als Raum für
Reflexion und Auseinandersetzung und als Möglichkeit des Kennenlernens
und der Vernetzung konzipiert wurde. Das Projekt wurde beim Landeskulturbeirat
eingereicht und in das Vorschlagspaket dieses Gremiums an die oberösterreichische
Landesregierung aufgenommen. Wir waren alle sehr erfreut, trotz
Skepsis und Vorsicht. Die Freude wurde jedoch bald abgelöst
von heftigen Kontroversen zwischen der Arbeitsgruppe, die das Projekt
konzipiert hatte, und dem Landeskulturbeirat.
Mit Vorsicht und noch mehr Entschlossenheit wurde dennoch weitergearbeitet,
aus dem Arbeitskreis entstand ein Verein: das Forum Interkulturalität,
eine Kooperationsgemeinschaft privater Personen und gemeinnütziger
MigrantInnenorganisationen, die im Kulturbereich tätig sind.
Die Durchführung des Symposiums war ursprünglich für
November 2000 geplant. Es konnte erst im November 2001 ohne Beteiligung
des Landeskulturbeirats und mit einem minimalen Budget realisiert
werden. Das Treffen war ein wichtiger Schritt, denn zum ersten Mal
ist es den MigrantInnen (und nicht jemand anderem für uns)
in Oberösterreich gelungen, eine Veranstaltung durchzuführen,
die den VertreterInnen von MigrantInnenvereinen und von Organisationen,
an denen MigrantInnen aktiv mitwirken, den geeigneten Rahmen geboten
hat, um über die Bedingungen, Möglichkeiten und Formen
der Arbeit im Kulturbereich zu diskutieren, Perspektiven der Zusammenarbeit
zu reflektieren und weitere Vorgangsweisen zu entwerfen. Ein Bericht
vom Treffen ist inzwischen bereits erschienen (s. Salgado, Rubia.
Folklore, Tradition und Ethnizität in der Migration. KUPF Zeitung.
Nr. 94/5, 2001). Zur Zeit wird an einem Forderungskatalog weitergearbeitet.
Im Februar soll eine Dokumentation samt Katalog präsentiert
werden.
Auffallend am Symposium war allerdings die Abwesenheit von Organisationen
und Institutionen, die gewöhnlich für die MigrantInnen
sorgen: VertreterInnen der katholischen Kirche, von karitativen
Organisationen und NGOs, von Bildungsinstitutionen, Institutionen
aus der Sozialpartnerschaft, aus der Entwicklungspolitik usw. waren
nicht da. Zur selben Zeit wurde jedoch von der "Plattform Integration"
(Verein zur Betreuung der AusländerInnen in OÖ, Land der
Menschen OÖ, Volkshilfe-Flüchtlingsbetreuung OÖ,
Flüchtlings- und Gastarbeiterberatung der Caritas OÖ,
Arbeiterkammer OÖ, ÖGB OÖ sowie Ausländer-Integrationsbeirat
der Stadt Linz) "eine Kooperation von Institutionen und Einrichtungen,
die sich seit Jahren um die Integration und Betreuung von AusländerInnen
bemühen", ein Aufruf unter dem Titel "Nein zum sogenannten
'Integrationsvertrag' der Regierung - Ja zu Integrationsmaßnahmen"
an die Medien geschickt. Im veröffentlichten Text (s. http://www.migration.at)
ist zu lesen, dass die Plattform im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung
geplanten "Integrationsvertrag" "eine umfassende
Integration von MigrantInnen in die österreichische Gesellschaft"
anstrebt; eine Position, die auf keinen Fall zu bestreiten ist.
Allerdings fällt hier auf, dass Selbstorganisation und Protagonismus
in dem von der Plattform angestrebten Integrationsprozess nicht
erwähnt werden. In diesem Sinn ist es auch nicht überraschend,
dass sie den Prozess und den Kampf von MigrantInnen um Mitgestaltung
und Protagonismus nicht unterstützt.
Schon in einem Forschungsprojekt aus dem Jahr 1993 waren fünf
Kulturinitiativen und Vereine von MigrantInnen in Linz befragt worden.
"In erster Linie ist festzustellen, daß nur ein kleiner
Teil der Linzer Clubs und Vereine von AusländerInnen tatsächlich
Kulturveranstaltungen organisieren. (...) Diese ausländischen
Initiativen beschränken sich fast ausschließlich auf
ihre Rolle als Publikum der jeweiligen Kultur. Öffentliche
Kulturspektakel veranstalten nur wenige. Vor allem spielt auch der
Mangel an geeigneten Räumen eine große Rolle." (1)
Diese Feststellungen werden durch die Beobachtungen von AktivistInnen
im Forum Interkulturalität bestätigt: In Oberösterreich
gibt es ca. 40 angemeldete Kulturvereine von MigrantInnen. Unter
ihnen gibt es keinen, der in einer ähnlichen Form arbeitet
wie die meisten oberösterreichischen Kulturinitiativen. Die
notwendige Infrastruktur für die Durchführung einer Arbeit
im Sinn der Organisation von Kulturveranstaltungen sind nicht vorhanden.
Einige der Vereine verfügen über eigene Räumlichkeiten,
die jedoch für diesen Zweck nicht geeignet sind. Die meisten
Vereine verfügen über keine bzw. über eine sehr geringe
Subvention. Nur wenige Vereine haben einen Überblick über
Formen und Möglichkeiten von Förderungen in Österreich.
Die bisherige Partizipation dieser Vereine am kulturellen Geschehen
reduziert sich meistens auf Folkloreaufführungen, die sie auf
Einladung im Rahmen von Festen und anderen Veranstaltungen präsentieren
können. Eine Ausnahme bildet die Tätigkeit von MAIZ und
die Gestaltung von Radiosendungen bei Radio FRO, wo viele MigrantInnenvereine
und -gruppen mitwirken.
Ein deutlicher Unterschied zwischen den Feststellungen aus dem Jahr
1993 und der Beobachtung der Entwicklung in den letzten drei Jahren
in Oberösterreich macht sich allerdings bemerkbar:
Im Forschungsbericht können wir lesen
"(...) daß dem Bereich Kultur von den meisten Initiativen
nicht das Hauptaugenmerk geschenkt wird. Kultur bleibt nur ein kleiner
Teilaspekt bei der Integration von AusländerInnen. Wichtiger
sind arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung
von AusländerInnen (...)". (2)
Heute wird versucht, Kulturarbeit von MigrantInnen in einen Grenzraum
zwischen Kultur und Sozialem zu situieren. Das Programm des im November
realisierten Vernetzungstreffens bildet ein klares Beispiel für
diese in Oberösterreich neue Tendenz. Denn hier wurde der Schwerpunkt
Kulturarbeit immer im Zusammenhang mit allgemeinen gesellschaftlich-politischen
Aspekten betrachtet, und in diesem Sinn wurden auch die Arbeit im
Sozialbereich bzw. die Schaffung von Möglichkeiten innerhalb
eines Grenzraums zwischen Kultur- und Sozialbereich stark berücksichtigt.
Und wie Erika Doucette in ihrer Diplomarbeit zum Thema Kulturarbeit
von Migrantinnen schreibt, ist es auch den im Prozess beteiligten
MigrantInnen bewusst, dass
"... eine gesamtgesellschaftliche Veränderung insbesondere
für Menschen, die hier kein öffentlich zugesprochenes
Mitbestimmungsrecht haben, nicht nur im Feld der Kulturarbeit stattfinden
[kann]. Es bedarf vielmehr Strategien, welche die Entwicklung von
Migrantinnen in gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der
'Kultur' ermöglicht (...). Andererseits ist der verhältnismäßig
'leicht' zugängliche Bereich der Kulturproduktion bereits offen
für Migrantinnen und bietet ein öffentlichkeitswirksames
Medium, wodurch politische Anliegen transportiert werden können."
(3)
Darüber hinaus basiert der Prozess auf emanzipatorischen Ansätzen,
und Selbstorganisation wird hier als ein Akt des Protagonismus,
als eine Durchsetzung in Richtung Partizipation und Anerkennung
von MigrantInnen als handelnde Subjekte in allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens gesehen und angestrebt.
Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen
MigrantInnen und MehrheitsösterreicherInnen im Rahmen von Projekten
im Kulturbereich. Im bereits zitierten Forschungsbericht finden
wir eine Analyse von "multikulturellen" Veranstaltungen,
die im Jahr 1992 in Linz stattgefunden hatten. Unter den 11 präsentierten
Veranstaltungen wurde lediglich eine von einem Kulturverein von
MigrantInnen organisiert. Als weitere Veranstalter erscheinen u.a.
das Kulturamt der Stadt Linz, der Verein zur Betreuung von Ausländern,
Caritas, Volkshilfe, IEZ (Institut für Entwicklungszusammenarbeit),
Kulturzentrum Hof, Amnesty International. Die Partizipation von
MigrantInnen beschränkt sich laut Beschreibung im Bericht auf
folkloristische Darstellungen und Bereitstellung von kulinarischen
Spezialitäten.
Spätestens seit dem Eindringen des Vereins MAIZ in das Feld
der Kulturarbeit ist die Beteiligung von MigrantInnen als VeranstalterInnen
im Kulturbereich keine Neuigkeit mehr in Oberösterreich. Auch
die Diskussion um die Thematik Folklore und Ethnizität in der
Migration gewinnt immer mehr an Aufmerksamkeit. Die Zusammenarbeit
zwischen MigrantInnenvereinen und anderen Organisationen und Institutionen
wird von MAIZ - und in der letzten Zeit verstärkt durch die
Aktivitäten des Forum Interkulturalität - in der Öffentlichkeit
thematisiert und problematisiert. Nicht zuletzt wird auch vermehrt
versucht, die Zusammenarbeit zwischen MigrantInnen und KünstlerInnen
zu diskutieren.
Die in den Prozess involvierten Vereine stehen gerade in einer Phase
der Auseinandersetzung mit möglichen Formen der Beteiligung
und beschäftigen sich mit der Definition von spezifischen Zielen
und mit der weiteren Bearbeitung eines Forderungskatalogs. Es geht
jetzt darum, gemeinsam den Prozess weiterzuführen, in der Öffentlichkeit
präsent zu sein, Forderungen zu stellen und sich für ihre
Umsetzung zu engagieren. In dieser koordinierten Form der Arbeit
können die einzelnen Vereine ihre spezifischen Ziele und Visionen
entwickeln und gemeinsam für strukturelle Veränderungen
auftreten.
Fußnoten
(1) Integration und Akzeptanz von Ausländern und Ausländerinnen
in Linz: Alltagsprobleme und kulturelle Chancen. Forschungsbericht
des Praktikums aus empirischer Sozialforschung. Johannes Keoler
Universität Linz-Institut für Soziologie. Leitung: Univ.Doz.
Dr.Ingo Mörth. Erstfassung, Juni 1993, S.9
(2) ebd.
(3) Doucette, Erika. Kulturarbeit von Migrantinnen in Österreich.
Unveröff. Diplomarbeit. Wien, November 2001, S.199
Rubia
Salgado ist Mitarbeiterin von MAIZ und Vorstandsmitglied der KUPF-
Kulturplattform Oberösterreich.
MAIZ-Autonomes Integrationszentrum von und für Migrantinnen.
www.servus.at/maiz
Aus: Kulturrisse 01/02, S.11-13
Kulturpolitik
nach dem Verschwinden der Kulturpolitik
Gerald Raunig
Das
vergangene Jahrzehnt war ein verlorenes Jahrzehnt für die Kulturpolitik.
Nicht nur in Österreich, da aber in besonderem Ausmaß.
Während die Effekte der emanzipatorisch-partizipatorischen
Konzepte und Ideen um und nach 1968 ("Kultur für alle",
"Kultur von allen") weit in die 80er Jahre hineinreichten,
langsam auch Auswirkungen in den Strukturen der Kulturverwaltung
zeitigten, kam es in den 90ern zu einem Backlash, der vor allem
geprägt war durch eine nachhaltige Verschiebung der Themen
und Begrifflichkeiten der Kulturpolitik hin zu rein ökonomischen
Aspekten. Umwegrentabilität, Effizienz, Evaluation auf der
Verwaltungsebene, Eventmanagement, Creative Industries, Cultural
Entrepeneurs als Schlüsselbegriffe im kulturellen Feld. Politische
Aspekte verschwanden zusehends aus dem Diskurs, bis der Diskurs
selbst verschwunden war. Die schwarzblaue Politik der letzten zweieinhalb
Jahre war da nur der Höhepunkt der Tendenz zu einer Kulturpolitik,
die von Morak und Konsorten bewusst verdeckt und unter Ausschluss
der relevanten und betroffenen Öffentlichkeiten betrieben wird.
Ein derartiges Szenario kann nur als positiver Ausgangspunkt für
zukünftige emanzipatorische Kulturpolitik verstanden werden:
Wo kein kulturpolitischer Diskurs mehr ist, lässt sich trefflich
einer aufbauen. Dazu braucht es fürs erste konkrete institutionelle
Signale, wie das zuletzt eher schlecht als recht vor vier Jahren
mit dem Weißbuch zur Reform der Kulturpolitik geschehen ist.
Mehr noch aber und vor allem muss eine Offensive eingeleitet werden,
die die Förderung von Projekten wie Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen,
Publikationen und Diskursorganen im kulturpolitischen Bereich in
Angriff nimmt. Das meint nun gar nicht die trostlosen Versuche rühriger
Veranstalterinnen á la "Gesellschaft für Kulturpolitik",
die immergleichen, alten Diskurssemmeln und ihre immergleichen ProtagonistInnen
wieder aufzuwärmen. Eine solche Ankurbelung des Diskurses müsste
mit neuen Ansätzen neue Spannung erzeugen, genug interessantes
Konfliktpotential in sich tragen, um die Diskussionen produktiv
anzuheizen.
Pluralisierung statt Industrialisierung
Franz Morak war hierzulande der erste, der die Hülse der Cultural
Industries aus englischen Zusammenhängen importiert hatte.
So als wäre es in ihrer Verfügungsgewalt, den nicht nur
in der Theorie eindeutig belegten Begriff der Kulturindustrie nach
Belieben verschieben zu können, gingen mit einiger Verspätung
auch SPÖ und Grüne daran, sich den Begriff naiv anzueignen.
Übersehen wurde dabei, dass er alte Phänomene in neue
ökonomistische Begriffsschläuche presst und sie damit
auch nachhaltig entpolitisiert. Der postfordistischen (Selbst-)Ausbeutungspropaganda
der Cultural Industries mit dem Wunsch zu begegnen, die Inhalte
des Begriffs vielleicht gar ins Politische verschieben zu wollen,
lässt völlige Ahnungslosigkeit über die Ordnung der
Diskurse vermuten. Stattdessen ist es notwendig, gegen den Strich
der Zeit aus dem Dickicht ökonomischer Termini herauszufinden
und politische dagegenzustellen: statt Cultural Industries also
etwa die demokratiepolitische Relevanz von kulturellen Praxen, die
gesellschaftliche Pluralisierung oder die Frage der Herstellung
von Öffentlichkeiten. Und wem das zu abstrakt oder zu wenig
hip klingt, der möge sich poppigere Begriffe dafür ausdenken,
die sich dennoch einem Missbrauch durch neoliberale Politik sperren.
Transversalität statt Sparteneinfalt
Kategorische Unterscheidung von Progressivität und Konservativität
im kulturellen Feld fällt meist schwer. Eine Möglichkeit,
diese Frage einer Klärung zuzuführen, ist die felderübergreifende
Qualität der jeweiligen Projekte zu überprüfen. Dabei
ist die alte Schale Interdisziplinarität ein irreführender
Begriff: Es dreht sich weniger um die Überschreitung etwa der
Grenzen zwischen Performance und bildender Kunst, das war Sache
der 60er Jahre. Heute geht es viel eher um transversale und nicht-hierarchische
Kooperationen von verschiedenen Feldern, wenn etwa MigrantInnen
mit KünstlerInnen zusammenarbeiten, ohne dass einem Teil eine
einseitig behübschende Funktion zugeschrieben wird. Oder um
Projekte, die sich in den Nachbarschaftszonen zwischen Kunstpraxen,
politischem Aktivmus und Theorieproduktion ansiedeln, etwa im Zusammenhang
der Bewegungen gegen die ökonomische Globalisierung. Für
diese neuen Phänomene im kulturellen Feld ist der Begriff der
Transversalität als Leitbegriff jedenfalls sinnvoller als der
der Interdisziplinarität.
Derartige Entwicklungen betreffen natürlich auch die Strukturen
der Kulturverwaltung, die obsolete Sparteneinordnungen eher stabilisieren
und bestärken, als an ihrer Auflösung beteiligt zu sein.
Die einzigen sinnvollen Innovationen der österreichischen Kunstpolitik
der 90er Jahre waren die Etablierung der Abteilung für Kulturinitiativen
und Kulturentwicklung im Jahr 1991, für sich gesehen schon
ein Beispiel auch für spartenübergreifende Strukturen,
sowie die Einführung des KuratorInnenmodells in der bildenden
Kunst. Bei diesen Eingriffen ist klar zu erkennen, dass erfolgreiche
strukturelle Maßnahmen zusammengehen mit inhaltlichen Entwicklungen
im kulturellen Feld. Im ersten Beispiel wird spät, aber
doch - die soziokulturelle Bewegung der 70er und 80er Jahre ins
behördliche Blickfeld gerückt, im zweiten die rasanten
Entwicklungen politischer Kunst in den 90ern. Aus diesen Fällen
ist zu lernen, dass Kulturpolitik als Organisationsentwicklung der
Kulturverwaltung möglichst antizipativ oder zumindest auf der
Höhe der Zeit zu denken ist: Aktuelles Objekt der inhaltlichen
und zugleich strukturellen Fokussierung könnten etwa die Initiativen
der Netzkultur sein, in den letzten Jahren entweder stiefmütterlich
behandelt oder wie Public Netbase als symbolische Punching Balls
der reaktionären Kulturpolitik auserkoren. Oder die progressiven
Teile der Tanz- und Performance-Szene, die sich zusehends mit Theorieproduktion
auseinandersetzen und einen hohen Grad der Reflexion und der europaweiten
Vernetzung erreicht haben.
Transnationalisierung
Womit wir schon beim nächsten und letzten Wunschthema wären:
Während im allgemeinen transnationale kulturelle Kooperationen
in den letzten Jahren rasant zunehmen, hält sich hierzulande
das Interesse an und vor allem der Grad an Einmischung in die Europakulturpolitik
in sehr armseligen Grenzen: Europa wird kulturpolitisch eher als
Ärgernis und Störfaktor des nationalen Rahmens verstanden.
Hier braucht es einen Schwerpunkt, der signifikant stärkere
personelle und finanzielle Ressourcen einsetzt und offensive Öffentlichkeitsarbeit
für die Entwicklungen auf Europaebene betreibt, und zwar im
Rahmen eines Europabegriffs, der weit über die EU hinausgeht.
Komplementär müssten auch die Möglichkeitsbedingungen
für transnationale Projekte weiterentwickelt werden, unter
anderem durch konkrete Maßnahmen wie durch eine positive Diskriminierung
der Kooperationsprojekte mit mittel- und osteuropäischen Ländern
oder durch eine Referenzförderung, die automatisch die nationalen
Anteile der Projekte sicherstellt, deren Finanzierung auf transnationaler
Ebene schon abgesichert ist .
Zuletzt: Die Frage, ob Kulturministerium ja oder nein, ist drittrangig,
reine Ablenkung von den Themen, die für Kulturarbeit und Kunstpraxen
jenseits von Repräsentationsakten irgendwie relevant wären.
Aus:
planet Nr. 27
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