Schweiz: Tod eines Schubhäftlings bleibt für Polizisten ohne Folgen
27.07.2002
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Rassismus tötet!
Zum Tod von Marcus Omofuma auf www.no-racism.net
 
Der Mann aus Nigeria war am 1. Mai 2001 bei versuchter Abschiebung erstickt

Der Tod eines nigerianischen Asylwerbers in Schweizer Schubhaft hat für die beteiligten Polizisten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Der Oberste Gerichtshof in Lausanne hat entsprechende Beschwerden der Angehörigen abgewiesen. Der 27-jährige Flüchtling war in der Nacht vom 1.Mai 2001 in Granges im Zuge seiner versuchten Abschiebung erstickt.
Der Tod des Mannes war laut Autopsiebericht auf seine erzwungene Bauchlage zurückzuführen. Dabei waren seine Hände auf dem Rücken fixiert gewesen und ein Polizist sei auf seinem Rücken gekniet, was die Atmung behindert habe. Er hatte sich seit mehreren Monaten in Haft befunden, nachdem sein Asylantrag abgewiesen worden war.
Die Walliser Behörden hatten im September 2001 entschieden, gegen die beteiligten Kantonspolizisten keine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Tötung einzuleiten. Im vergangenen März wies das Kantonsgericht die dagegen erhobene Beschwerde der Familie des Verstorbenen ab. Daraufhin hatten sich die Angehörigen an das Höchstgericht gewandt.



Augenauf/Schweiz über den Tod von Samson Chukwu


   
 

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