Verschlechterte
Haftbedingungen im Landesgericht I (Wien) 01.02.2001 |
AKTION AM
14.2.2001 11.00 Uhr vor dem Landesgericht I (Wien) |
Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden |
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Ab Herbst 2000 gibt es einige gravierende Verschlechterungen im Bereich des Strafvollzugs in der Justizanstalt Josefstadt (kurz: "Landl"). Diese Einschränkungen betreffen sowohl die Möglichkeit Kleidung als auch Tageszeitungen oder Bücher zu erhalten. Bisher konnten Kleider, Handtücher etc. an zwei Wochentagen für
die Gefangenen abgegeben werden. Zusätzlich durften BesucherInnen
für sie drei Bücher und auch Zeitschriften mitbringen. Alle
anderen Dinge konnten nur im Gefängnis zu sehr hohen Preisen gekauft
werden, der Besitz von darüberhinausgehenden persönlichen Gegenständen
war überhaupt verboten. Nun können in- und ausländische
Tageszeitungen "nur mehr vom Insassen selbst auf eigene Kosten im
Haus angekauft werden." Zusätzlich werden andere Zeitschriften
und Bücher "nur mehr in ganz besonders berücksichtigungswürdigen
Fällen, auf Ansuchen des Insassen und dessen Deutlicher geht's wohl nicht! Diese Deklaration lässt außer
Zweifel, dass es zu den Grundrechten gehören muss, auch in der U-Haft,
während der noch die Unschuldsvermutung gilt, und in der Haft weiterhin
alle Formen von Informationen, sofern sie nicht den Prozess beeinflussen,
beziehen zu können. Den Zugang zu Information zu verwehren, die der
Unterhaltung oder der Weiterbildung dienen, ist nicht anders zu bezeichnen
als Beschneidung der Meinungsfreiheit. "Das Recht auf Bildung darf
niemanden verwehrt werden."[.]Artikel 2 (Recht auf Bildung) Zusatzprotokoll
zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die U-Haft als Zwangsmaßnahme
stellt in Österreich leider keinen Ausnahmefall im Rahmen eines Strafprozesses
dar und dauert zudem überdurchschnittlich lange, oft über ein
Jahr. Schon alleine deshalb ist es Auch die Einrichtung einer, im Minsterrat diskutierten und versandeten,
Die ersten Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen in der Justizanstalt
Josefstadt bestätigen uns in dieser Kritik. Ja, sogar die Regelungen
für die Abgabe von Wäschepaketen werden in einer willkürlichen
Art und Weise ausgelegt, die nicht einmal durch die neuesten Verschlechterungen
gedeckt ist: So heißt es in den neuen Bestimmungen unter Punkt 1:
"Wäschepakete - ausschließlich per Post, und max. 2 Pakete
pro Monat (nur Wäsche!)." In den letzten Wochen wurden jedoch
einige Wäschepakete, die vorschriftsmäßig per Post abgeschickt
wurden (Anm.: Früher konnte Wäsche direkt und unentgeltlich
in der Haftanstalt abgegeben werden), wieder zurückgeschickt. Auf
Nachfragen, wodurch ein solcher Schritt gerechtfertigt sei, erklärten
BeamtInnen in der Beschwerdestelle, dass für die Wäsche seitens
der Häftlinge um keine Bewilligung angesucht wurde. Auf eine erneute
Nachfrage, dass Bewilligungen nach den neuen Bestimmungen doch bloß
für Bücher und Zeitschriften, jedoch nicht für Kleidung
eingeholt werden müßten, meinte ein Beamter wörtlich,
das sei "halt blöd geschrieben". Diese Vorgangsweise erscheint
uns untragbar, weshalb wir eine sofortige Änderung dieser Zustände
fordern. Es kann nicht angehen, dass Angehörigen von Inhaftierten
und karitativen Organisationen die Möglichkeit kostenloser Aus diesem Anlaß laden wir dazu ein, am 14. Februar 2001 um 11 Uhr vor dem Eingang zum Gefangenenhaus in der Wickenburggasse 18-20, 1090 Wien, Bücher, Zeitschriften und Kleidung mitzubringen, um so gegen die neuesten Verschlechterungen der Haftbedingungen zu protestieren. Auch eine Lesung aus diesen "verbotenen Büchern" ist geplant. Wir fordern: - Die Hausordnung muss den Bedürfnissen der Menschen und nicht denen
der - Uneingeschränkter Zugang zu Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
- Einheitliche und klar definierte Richtlinien, die allgemeine Gültigkeit
Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden.
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Proteste
an:
Justizministerium (BM f. Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer, Museumstr.7, 1070 Wien) und Gefängnisleitung (Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Josefstadt Mag. Friedrich Nowak, Wickenburgg. 18-20, 1090 Wien). |
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Für
eine Welt ohne Rassismus
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