Polizeirazzia in Traiskirchen - 17. Jänner 2000
06.09.2003
no-racism.net | Rassismus und Festung Europa | Dealerparanoia

       

UVS verurteilt Razzia, die ersten 6 Entscheidungen

Letzte UVS-Verhandlung (9.3.2001)

Neunte Verhandlung (15.8.2000)

Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungen

Erzähltung eines Jugendlichen, der die Razzia in Traiskirchen miterlebte

Infos aus der Pressemappe der Asyl-Koordination

Bericht über die 1. Verhandlung beim UVS (10.7.2000)

Anzeige der 32 Opfer der Razzia

17 Gesprächsprotokolle mit Betroffenen

Beschwerde an den UVS in Niederösterreich

Anzeige in Verbindung mit der Razzia

Schreiben an den Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirats (15.3.2000)

Schreiben an Innenminister Strasser (6.3.2000)

65 Beschwerden nach Polizeirazzia



 

Letzte UVS-Verhandlung

Am 9. März fand vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich in St. Pölten der 24. und letzte Verhandlungstag statt.

Zur Erinnerung:
In den Abendstunden des 17.01.2000 fand im Raum Traiskirchen Bahnhof, Cafe Ali und Haus 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen (das sog. Afrikanerhaus, auch "Blackbox") eine Drogenrazzia der niederösterreichischen Gendarmerie statt, an der eine nach wie vor unbekannte Zahl an Gendarmen des Bezirks Baden, der niederösterreichischen Kriminalabteilung sowie einer
Gendarmeriesondereinheit ("SEG") teilnahmen.

Im Haus 3 des Flüchtlingslagers wurden rund 60 Asylwerber ausschließlich schwarzafrikanischer Herkunft mehrere Stunden lang "festgesetzt", kontrolliert und sodann in gefesseltem Zustand angehalten, bis ein verdeckter Ermittler sie als Verdächtige (Angehörige eines Suchtgiftringes) identifizierte oder nicht.Parallel dazu wurden auch im Raum Traiskirchen Bahnhof / Lagerumgebung / Cafe Ali rund 20 Personen schwarzer Hautfarbe in ähnlicher Weise beamtshandelt. Dieses Geschehen dauerte mehrere Stunden lang, bis kurz vor Mitternacht, an. 32 Betroffene beschwerten sich daraufhin beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich (UVS) über insgesamt 282 Verletzungen ihrer Rechte.
Geltend gemacht wurden unter anderem - die Rechtswidrigkeit der gesamten Amtshandlung im Haus 3, für das kein gerichtlicher Durchsuchungsbefehl vorlag, -die Rechtswidrigkeit der mehrstündigen Freiheitsentziehungen und der -Durchsuchungen der persönlichen Besitztümer und Schlafstellen, die Rechtswidrigkeit der ohne jeden Anlaß ausnahmslos an allen männlichen Betroffenen vorgenommenen Fesselungen, -der Personskontrollen im allgemeinen aber auch im konkreten (wo zum Teil coram publico - Entkleidungen und Analvisitationen, auch eine Vaginalvisitation geltend gemacht wurden), -Mißhandlungen reichend von Schlägen bis hin zum absichtlichen Engermachen schmerzender Fasseln, die mehrstündige Verweigerung von WC bzw. Wassertrinken, -das unhöfliche, teils aggressive, teils offen rassistische Verhalten mancher Beamten -bei Nichterteilung auch nur irgendeiner (gesetzlich vorgesehenen) Information über Einsatzzweck und Rechte als Festgenommener ...

Eine Beschwerdeführerin machte die Durchsuchung und "Beamtshandlung" ihrer zum damaligen Zeitpunkt erst zwei Monate alten Tochter durch einen Gendarmeriehund geltend, sowie daß sie von ihrer Tochter während des gesamten Einsatzes räumlich getrennt wurde und -weil auch das Zimmerfenster nicht geschlossen werden durfte- die von den Beamten entkleidete Tochter in der Folge erkrankte.

Ein Beschwerdeführer wurde von den Beamten mit einem Mobiltelefon angetroffen, was offenbar ausreichte, ihn als verdächtig anzusehen und zum Gendarmerieposten Trumau, einem Nachbarort von Traiskirchen, zu verbringen, wo er dann am späten Abend nur leicht bekleidet "an die frische Luft gesetzt wurde", ohne den Rückweg ins Lager zu kennen (und bei Rückkunft am Lagertor gleich nocheinmal festgenommen und überprüft worden sein soll).Ein Beschwerdeführer wurde nicht im Haus 3, sondern im Bahnhofsbereich festgenommen und mußte seine Beamtshandlung unter völliger Entkleidung im Cafe Ali über sich ergehen lassen (bei Rückkunft ins Haus 3 wurde er dann ebenfalls nocheinmal beamtshandelt).

Insgesamt wurden seit der ersten Verhandlung am 10.07.2000 rund 80 Personen (Beschwerdeführer, Gendarmeriebeamten, Zeugen) vernommen, was an manchen Tagen von 09.00 Uhr morgens durchgehend bis gegen 23.00 Uhr dauerte.

Einerseits aufgrund der Vorbereitungen für den jeweils nächsten
Verhandlungstag, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des "normalen" Kanzleibetriebes, sowie aufgrund des ständig abnehmenden Publikumsinteresses - was verständlich ist, wenn die Einvernahme jeder einzelnen Person schon mehrere Stunden dauerte und bei insgesamt 282 zu behandelnden Beschwerdepunkten sehr stark ins Detail gehen mußte, weil alles und jedes und dabei insbesondere divergierende Aussagen früherer Zeugen immer neu erörtert werden mußten- wurden von unserer Seite ab September keine Einladungen zu den Verhandlungen mehr versandt.

Abgesehen davon war von unserer Seite eine "Informationssperre"
erforderlich. Es hätte zahlreiche "Zuckerl" vor allem in den laufenden Aussagen der vernommenen Beamten gegeben, die sicher einer Veröffentlichung wert gewesen wären - es sollte jedoch um jeden Preis verhindert werden, daß spätere Zeugen bereits über die Medien auch nur irgendwie auf ihre Aussage "vorbereitet" werden.

Unvorgreiflich der Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenates (die vom zuständigen Richter für Mitte April in Aussicht gestellt wurden - die Vielzahl der Beschwerdepunkte macht einzelne Entscheidungen in bezug auf jeden Beschwerdeführer und die von ihm relevierten Rechtsverletzungen erforderlich) kann aus der Sicht der Beschwerdeführer gesagt werden, daß sich ihr Vorbringen im Zuge der Verhandlungen im wesentlichen bestätigt hat.


Ihr volles Lob gilt in diesem Zusammenhang dem Richter Dr. Marzi, der bereits anläßlich der allerersten Verhandlung erkennen hat lassen, daß er an einer rückhaltlosen und gründlichen Aufklärung der Vorfälle interessiert ist und diese Devise bis zum Schluß auch durchgehalten hat. So wurde jedem Beweisantrag der Beschwerdeführer nachgegangen und dadurch
auch immer wieder unerwartete Zufallstreffer gelandet (etwa als ein Verantwortlicher des Lagers Traiskirchen in einer der letzten Verhandlungen einräumte, daß es sehrwohl bereits einmal, uzw. ein halbes Jahr vor diesem Vorfall, eine ähnliche Razzia im Haus 3, einschließlich Analvisitationen, gegeben hätte).

Dennoch wird dem Verwaltungssenat die Entscheidung keineswegs leichtfallen können :

Die Aussagen der Beschwerdeführer, Zeugen und Beamten sind sehr schwer miteinander in Einklang zu bringen, wobei aber festzustellen ist, daß die Aussagen der Beschwerdeführer und Zeugen in sehr weitreichendem Maß korrelieren. Hingegen sind gravierende Widersprüche zwischen Beamten und Beamten feststellbar, sodaß sich anstatt einer, höchstens noch zweier
verschiedener Varianten, wie der Einsatz abgelaufen sein könnte, am Ende eine ganze Bandbreite möglicher Varianten ergeben hat. Zum Beispiel haben mehrere Beamte bei gleichzeitiger Einnahme eines einzigen Raumes - Lokal Ali - darin keine, zwei oder gleich mehrere Personen schwarzer Hautfarbe angetroffen; jener Beamte, der die Hände der männlichen Bewohner im Haus 3 zur Fesselung gehalten hat, beharrte vor dem UVS darauf, daß die Fesselungen Handrücken an Handrücken erfolgt seien und nicht über Kreuz - sein "fesselnder" Kollege sagte dagegen genau das Gegenteil; die Wahrnehmungen einer Vierergruppe von Beamten, welche die Personsdurchsuchungen vorgenommen hat, variieren von völliger Entkleidung bis auf die Unterhose in Einzelfällen über höchstens teilweise bis zu absolut keiner einzigen Entkleidung etc. etc.).

Die belangte Behörde (Sicherheitsdirektion Niederösterreich) hat sich demgegenüber während des gesamten Verfahrens auf einen bloßen Beobachterposten zurückgezogen, kaum Vorbringen erstattet (nur Bestreitungen), kaum Beweisanträge gestellt und die Beweisanträge der Beschwerdeführer bis zuletzt hauptsächlich ignoriert.


Es wurde von ihr eine Liste aller angeblich am Einsatz im Haus 3 beteiligten Beamten vorgelegt, die offenbar unvollständig ist, weil noch in der vorletzten Verhandlung, zufällig, ein weiterer Beamter auf Antrag der Beschwerdeführer als Zeuge auftrat, der sich ebenfalls dort aufgehalten hatte.

Gegenüberstellungen von Beamten und Beschwerdeführern konnten kaum erfolgen, weil pro Verhandlung nur jeweils 2-3 Beschwerdeführer und ebensoviele Beamten gehört werden konnten, noch dazu zeitversetzt. Lediglich die angeblich einzige, am Einsatz im Haus 3 beteiligte Beamtin konnte allen Beschwerdeführerinnen gegenübergestellt, aber nur von einem
Teil davon als jene Beamtin identifiziert werden, welche sich in ihrem Zimmer aufgehalten hatte, mit ihnen das WC aufgesucht bzw. an einer Beschwerdeführerin die Vaginalvisitation durchgeführt hat. Im weiteren Verfahren gaben noch eine Reihe weiterer Beschwerdeführer, Zeugen und auch Beamten an, im Haus 3 nicht nur eine einzige Beamtin gesehen zu haben.


Von den Beschwerdeführern konnte eine Hausbewohnerin ausgeforscht werden, die den Einsatz im sog. "Babyzimmer" miterlebt hatte und im großen und ganzen, wenn auch mit Abweichungen, die Version der Mutter des Babies bestätigte, insbesondere daß sich ein Hund die ganze Zeit im Zimmer aufgehalten hatte. Der Behördenvertreter wünschte dieser Zeugin bei Abschluß ihrer Vernehmung sogar noch alles Gute für ihren weiteren Aufenthalt in Österreich (wohingegen die Aussagen zahlreicher anderer Betroffener zumeist pauschal als "ohnedies unglaubwürdig" abgetan worden waren). Der Hund zu dieser Wahrnehmung konnte jedoch bis zum Ende der Verhandlungen nicht aus den einsatzbeteiligten Hundeführern "ausgefiltert" wurden, von denen kein einziger in diesem Zimmer gewesen sein will.


Eine bereits zu Beginn, auf Antrag der Beschwerdeführer, von der Behörde versprochene Lichtbilderliste aller am Einsatz beteiligten Hunde wurde bis zuletzt nicht vorgelegt, sodaß nach wie vor nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, welche Zeugenaussage welchem Hund zuzuordnen ist und welcher Hundeführer mit welchem Hund sich zu welcher Zeit wo aufgehalten hat.

Obwohl es schließlich sogar durch Beamtenaufzeichnungen vom Einsatz als erwiesen angesehen werden konnte, daß ein Beschwerdeführer nach Trumau verbracht wurde (auch zu einer ähnlich gelagerten "Aussetzung" mitten in der Nacht an einem anderen Gendarmerieposten liegt die Zeugenaussage des Betroffenen vor), fand sich bis zuletzt kein Beamter, der diese Ausführung nach Trumau vorgenommen hat.

Bestreitungen von Behördenseite -zB des Einsatzbeginnes, der von
Beschwerdeführern und Zeugen unisono mit 19.30 Uhr abends angegeben wurde (Dauer bis ca. 24.00 Uhr)- wurden ihr bis zuletzt nicht durch entsprechende Urkunden erwiesen.

Sämtliche vernommenen Zeugen wurden von Beschwerdeführerseite beantragt, auch die Beamten, hinsichtlich welcher mangels weiterer Informationen von der Liste ausgegangen werden mußte; weitere Zeugen (Beamten, aber auch nicht-beschwerdeführende Hausbewohner) konnten erst durch beinahe schon kriminalistische Kleinarbeit (Aussagenanalyse, sonstige Nachforschungen) namhaft gemacht werden. Die Behörde hat zwar die Darstellungen der Beschwerdeführer rundheraus als wahrheitswidrig in Abrede gestellt, hätte aber von sich aus zB aufgrund ihrer Identitätserfassung aller Hausbewohner am Einsatzabend, weitere Hausbewohner als Zeugen für das Gegenteil namhaft machen können, was sie aber -aus welchen Gründen immer- ebenfalls nicht getan hat.

Von Beschwerdeführerseite wurde jedermann namhaft gemacht und auch als Zeuge gehört, der mit dem Einsatz in irgendeinen Zusammenhang stehen könnte.

Bezeichnend für den gesamten Themenkomplex "Anal- bzw. Vaginalvisitation" und für die solche Durchsuchungsmethoden durchwegs leugnenden Aussagen aller vernommenen Beamten sei nur auf die Vernehmung von vier Beamten am 30.11.2000 bzw. am 15.12.2000 verwiesen: Ihnen allen wurden zwei aus dem bezughabenden Strafakt des Landesgerichts Wiener Neustadt stammende Schriftstücke vorgehalten, eine von ihnen durchgeführte Amtshandlung am Einsatzabend am Gendarmerieposten Traiskirchen betreffend. Darin war einerseits berichtet worden, daß die festgenommene Person an verschiedensten Körperstellen Suchtgift versteckt gehabt hätte, unter anderem "eingeklemmt zwischen den Pobacken". In der noch am Einsatzabend mit diesem Festgenommenen durchgeführten Einvernahme wurde diesem WÖRTLICH (und protokolliert) vorgehalten, daß bei ihm "in verschiedenen Körperöffnungen versteckt Suchtgift gefunden" worden sei. Alle vier beteiligten Beamten -2 davon hatten die Personsdurchsuchung durchgeführt, die anderen beiden hatten diese beobachtet und dann später die Niederschrift aufgenommen- leugneten vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß diese Akteninhalte den Tatsachen entsprächen: Vielmehr sei bei der
Durchsuchung ein Suchtgiftkokon am Zellenboden gefunden worden, dessen Herkunft man sich nicht anders hätte erklären können als daß sie dem Durchsuchten beim Bücken "herausgefallen" sei - aber : bei dem Betroffenen sei ja eine große Menge Suchtgift gefunden worden, und alleine das sei, was zähle ...

Zu erwähnen ist auch noch, daß alle Beschwerdeführer vor ziemlich genau einem Jahr, parallel zu ihren UVS-Beschwerden, auch noch Strafanzeigen gegen "unbekannte Täter, Beamte" an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt erhoben haben.
Das Gericht hat Vorerhebungen eingeleitet und den Akt an das
Landesgendarmeriekommando Niederösterreich gesandt, um die
Ermittlungen -gegen sich selbst !- zu führen. Zwischen März und Juni des Vorjahres wurden sämtliche Beschwerdeführer und einsatzbeteiligte Beamten von der Kriminalabteilung Niederösterreich befragt. Auf die Ergebnisse wartet der Untersuchungsrichter, trotz inzwischen mehrfacher Fristsetzung an die Behörde, noch immer ... Die Behörde hat dem UVS und den Beschwerdeführern bis dato lediglich deren eigene Aussageprotokolle zur Verfügung gestellt, nicht aber jene der Beamten bzw. auch sonstiger Zeugen.


Der Unabhängige Verwaltungssenat wird nun vor der schwierigen Aufgabe stehen, aus jeweils zahlreichen möglichen Versionen von Geschehnisabläufen jene herauszufiltern, welche er als erwiesen ansehen kann, und dabei gleichzeitig "Lücken" im Sachverhalt zu schließen, die aus dem Ergebnis der Einvernahmen nicht zu schließen sind, zB die Geschehnisse während der Ausführung eines Beschwerdeführers nach Trumau, an der keiner der vernommenen Beamten beteiligt gewesen sein will, die aber nachweislich stattgefunden hat.

Als Attachment zu diesem Mail findet Ihr / finden Sie das -anonymisierte- Schlußwort der Beschwerdeführer, so wie es auch in das Protokoll der Verhandlung vom vergangenen Freitag übernommen wurde (BF.doc), sowie auch jenes der belangten Behörde (11123959.TIF). Es handelt sich dabei um Zusammenfassungen der Verhandlungsergebnisse der beiden Seiten. "B***" sind Aussagen von Beschwerdeführern, "G***" solche von am Einsatz beteiligten Beamten, "Z***" solche sonstiger Zeugen. Soweit bei Aussagen von Beschwerdeführern ein vor dem Verhandlungsbeginn (10.07.2000) gelegenes Aussagedatum angegeben wird, handelt es sich um Aussagen, die vor der im Auftrag des Landesgerichts Wiener Neustadt gegen sich selbst ermittelnden belangten Behörde abgelegt wurden.


Zum Verständnis mag mitunter die Kenntnis von Hintergrundinformationen bzw. Internae von den Verhandlungen erforderlich sein, welche wir -nachdem unsere
"Informationssperre" nunmehr aufgehoben ist- selbstverständlich jederzeit gerne erteilen werden.


Erinnert sei auch noch daran, daß die Beschwerdeführer Anfang März vorigen Jahres mit dem Ersuchen um ein "aufenthaltsrechtliches Zeugenschutzprogramm", analog dem in § 10 Abs.4 des Fremdengesetzes vorgesehenen Visum für Opfer bzw. Zeugen von Menschenhandel, an Innenminister Dr. Strasser herangetreten sind. Der Minister hat in seinem Antwortschreiben einerseits die fehlende Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen betont, andererseits die vorläufige Aufenthaltsberechtigung der Beschwerdeführer, die alle Asylwerber sind, als ausreichenden Zeugenschutz qualifiziert.


Mittlerweile haben bereits mehrere der Beschwerdeführer Schubhaftaufenthalte und Abschiebeversuche hinter sich bzw. aufenthaltsbeendende Verfahren vor der Fremdenpolizei anhängig.
Nur mehr noch die wenigsten Beschwerdeführer befinden sich in
Bundesbetreuung, obwohl ihre Asylverfahren nach wie vor offen sind. Sie sind zum Überleben auf Landsleute, Gelegenheitsarbeiten und caritative Einrichtungen angewiesen.
Einige Beschwerdeführer haben subjektiv bereits zu lange auf eine
Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen und -mehr oder weniger erfolgreich- versucht, in andere europäische Staaten zu gelangen. Sie werden im Wiener Neustädter Strafverfahren nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen ...
Lediglich einem einzigen der Beschwerdeführer wurde bereits Asyl gewährt.


Ein weiterer Bericht von unserer Seite wird folgen, sobald die ersten Entscheidungen des UVS einlangen.

Mit freundlichen Grüßen.

Roland HERMANN
c/o Dr. Wolfgang RAINER
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Neunte Verhandlung vom Montag, 15.8.2000

Am Montag dem 15. 8. 2000, fand die neunte Verhandlung im "Fall Traiskirchen" am UVS St. Pölten statt. Acht Stunden lang wurden 3 Beschwerdeführer aus Kongo (von insgesamt 34) und ein bei den Übergriffen vom 17.1 2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen beteiligter Polizist befragt.

Der 22-jährige Kongolese B. erzählte, wie um ca. 19:00 des 17.1.2000 zwei Polizisten mit Waffen im Anschlag (u.a. Automatikfeuerwaffen) sein Zimmer im Lager Traiskirchen stürmten und ihn bedrohten. Daraufhin kamen weitere 6 Polizisten in voller Montur herein. Ein Polizist, der gebrochen französisch sprach, weil er angeblich einmal in Burkina Faso gewesen sei, erklärt ihm, sie suchten Drogen. Da die Polizei aber keinen Hausdurchsuchungsbefehl hattten, streiten sie dies heute ab. Sein Zimmerkollege G. aus Ruanda mußte sich entkleiden und wurde abgetastet, ihre Koffer, Bettwäsche etc. wurden durchwühlt und auf den Boden geschmissen. Als dabei ein Foto von G.s Frau zum Vorschein kommt, lachen die Bullen und sagen zu ihm: "Your wife is not beautiful!" Vier der Polizisten gingen daraufhin durch die Tür ins nächste Zimmer: jenes, indem sich die Frau mit ihrem Baby befand - wir berichteten bereits über die Vorfälle, die sich dort dann ereigneten. Auch besagter Hundeführer samt Köter passierte sein Zimmer und ging ins Zimmer der Frau. Als der Junge seine Lagerkarte vorwieß, konnte er einen Augenblick lang ins Zimmer der Frau sehen und beschrieb die Vorfälle genaus so, wie sie es bereits tat: der Köter stand neben dem nackten Baby, das schrie und ein Bulle machte das Fenster auf. Inzwischen beschnupperte der Köter das Baby am Leib. Als die Polizisten B.s Wut merkten, blokierten sie die Tür und schleppten ihn auf den Gang wo er von einem weiteren Polizisten völlig grundlos mit einem Gummiküppel am Rücken und auf die Beine geschlagen wurde. Als er auf english fragte, was los sei, brüllte ihn der Bulle an: "You are black and a drug-dealer". Dann mußte auch er sich entkleiden, wurde von oben bis unten abgegriffen und mit Plastik-Handfesseln gefesselt. Dann zerrten sie ihn in die Waschküche, am Weg dorthin sah er einen weiteren Hundeführer samt Köter (die Polizei bestreit, daß es einen 2. gegeben habe). B. fragte wiederum nach dem Grund dieser Behandlung und der Vorgänge. Die Antwort: "Du bist Asylwerber. Warum bist Du hergekommen, Du Arschloch?!" und bekommt einen Rempler den Mittelfinger gezeigt. Wassertrinken wurde ihm im Waschraum verweigert, anstatt ließ der Hundeführer lachend die Leine des Köters locker und erschreckte damit die weiteren gefesselten Männer, die nach und nach in den Waschraum gebracht wurden. Als ein Mann verlangte, auf die Toilette geführt zu werden, wird ihm auch das verweigert. Zwei weitere gefesselte Männer öffnen ihm unter Lachen der anwesenden Polizisten den Hosenschlitz und er uriniert in einen Kübel. Als die drei Beschwerdeführer dem Vorsitzenden Richter Marzi diesen Vorfall im Verhandlungssaal vorspielten, findet dieser das offensichtlich amüsant und kichert vor sich hin. Auch die Polizeivertreter lachen. Wassertrinken wurde einem weiteren verweigert. Auch B. sagt aus, er sah ZWEI Polizistinnen - und nicht nur eine, wie die Bullen behaupten. Als einem Gefangenen schlecht wurde, bat er um Lockerung seiner Handfesseln. Daraufhin näherte sich ihm ein Polizist und zog diese noch enger zu. Ein weiterer faßte Mut und fragte, warum sie nicht wenigsten den alten und kranken Mann freiließen, worauf er einen Faustschlag ins Gesicht erhielt.

Der Vorsitzende Richter Marzi bittet B. um eine Skizze des Zimmers. Dieser fertigt sie an, daraufhin der Richter: "Da hat er ja viel gezeichnet - ah: da steht "Polizei" - das schreibt er ja schon schön aus." Auch wenn der vorsitzende Richter Marzi, solange Prozeßbeobachter anwesend sind, versucht, sich mit rassistischen Äußerungen zurückzuhalten, so kommt es trozdem immerwieder aus ihm herausgerülpst. Auf die Frage, warum B. in dem Polizeiprotokoll nichts von den Schlägen und der Verweigerung des Wassertrinkens erwähnt habe, erzählt dieser, wie er auf dem Komisariat gleich zu anfangs eingeschüchtert wurde. Seiner Dolmetscherin (die selber zugab, bereits jahrelang nicht mehr französisch gesprochen zu haben) wurde Kaffee aufgewartet - als er um ein Glas Wasser bat, erhielt er weder eine Antwort noch das Wasser. B. hat bereits eine Antwort auf sein Asylansuchen: negativ. Er hat Beschwerde eingelegt.

Auch der nächste Beschwerdeführer A. beschreibt die Vorfälle an jenem Tag. Auch er wurde abgegriffen, gefesselt, fotografiert. Als er erzählt wie der Junge im Waschraum bat, den alten und kranken Mann freizulassen und der bevor er die Faust im Gesicht hatte mit "Shut up!" angebrüllt wurde zeigt sich Richter Marzi verwundert: "Finden Sie persönlich das Wort "Shut up" beleidigend?" Als ihm A. versucht zu erklären, daß es in dieser Situation natürlich einschüchternd und bedrohend gemeint war, kann Marzi es immer noch nicht verstehen und fragt weiter: "Na was war denn rassistisch?" A. erzählt wie er auf seine Frage: "Warum behandelt Ihr uns so?" die Antwort erhielt: "Niemand hat Euch gebeten, hierher zu kommen." Das kann nun auch der Bullenvertreter Hofrat MÜNTZKER aus der Sicherheitsdirektion nicht verstehen: "Des is oba echt net rassistisch!" Neben den bereits von B. und anderen BeschwerdeführerInnen geschilderten Vorgängen erzählt er von den Verletzungen, die viele von den engen Handfesseln erhielten. Drogen wurden wie gesagt weder bei ihm noch bei irgendjemand gefunden. A. hat bereits eine Antwort auf seinen Asylantrag: negativ. Er hat Beschwerde eingelegt.

Nach einer kurzen Pause wurde dann Inspektor Hannes FAUSTMANN, Dienststelle Bad Vöslau, einvernommen. Dieser, sowie seine Dumpfbacken-Kollegen, verstrickt sich nur in Widersprüche, sobald er etwas sagt, optiert daher für´s "Nicht erinnern". Der Richter antwortet meist für ihn und läßt dies dann gleich protokollieren. Sein Vorgesetzter sei Hauptmann STÖKL gewesen, der auch mit ihm im Polizeiwagen zum Cafe Ali fuhr.
Richter: Waren Polizistinnen bei der Einsatzvorbesprechung anwesend?

F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Um was ging es bei der Vorbesprechung?
F. gibt keine Antwort
Richter insistiert nicht. Später erzählt der Polizist, er wüßte nur noch, daß Fotos von "Schwarzafrikanern" präsentiert wurden, die per Haftbefehl gesucht würden.
Richter: Hatten Sie auch einen Gummiknüppel dabei?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Welche Kopfbedeckung trugen Sie?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Welche Aufgaben wurden ihren Kollegen zugewiesen?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Ungefähr um wieviel Uhr fuhren Sie nach der Einsatzbesprechung los?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Bevor Sie ins Lager Traiskirchen fuhren, hatten Sie einen Einsatz beim Cafe Ali - waren dort auch Hunde?
F: Kann mich nicht erinnern. Unsere Aufgabe dort war es, die sog. "Streetrunner" aufzufassen.

Weiters versuchte der Polizist F. dann noch den "vorbildlichen Einsatz" zu beschreiben, zumindest das, an was er sich erinnern kann... Er habe natürlich allen, denen die Fesseln zu fest waren, diese sofort gelockert. Daß es Verletzungen durch die Handfesseln gab, kann er sich erklären: diese gäbe es immer, auch wenn sie ordungsgemäß angelegt würden. Niemand der Gefesselten stellte Fragen, alles war total ruhig. Ob er sich an eine blonde Kollegin aus dem Bzk. Baden erinnern könne? "Ich kenne nur eine blonde von dort, aber die ist nicht echt, sondern gefärbt." Der Bullenanwalt lacht und meint: "Das kann man bei Frauen ja nie wissen, welche Haarfarbe die wirklich haben."

Der dritte Beschwerdeführer, C. aus VR Kongo, schildert die selben Vorgänge wie seine zwei Kollegen. Er sah auch, wie Polizisten am Ende des Einsatzes mit einer Zange die Handfesseln aufzwickten und dabei mehrere Menschen dabei verletzten. Unterbrochen wurde C. von einigen zynischen Bemerkungen und Fragen des Bullenvertreters und des Vorsitzenden Marzi ("Also als die Polizisten ins Zimmer kamen waren Sie alle wie gefrohren, schockgefrohren sozusagen (HA HA HA)...").

Bei diesem 9. Verhandlungstag wurde wieder einmal offensichtlich, daß die Polizeiübergriffe an jenem 17. Jänner nicht unbestraft bleiben dürfen, und es für den UVS und für die Polizei schwieriger und schwieriger wird, die Verantwortlichen frei ausgehen lassen zu können.

Am Montag waren leider nur zwei ProzeßbeobachterInnen anwesend, es ist aber weiterhin wichtig, dort möglichst zahlreich zu erscheinen und unseren Unmut über rassistische und zynische Bemerkungen kunzutun und unsere Solidarität mit den Opfern dieses Übergriffs kundzutun, sowie den Prozeßverlauf zu dokumentieren - also sollte jemand morgen hinfahren: mitschreiben und veröffentlichen!

...smash austria

e-milio: oekoli_wien@gmx.net


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Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungen vor dem UVS

Wien, am 28.07.2000/hr Liebe Kolleginnen und Kollegen ! Liebe FreundInnen und Interessierte !

Bei den bisherigen Verhandlungen vor dem UVS Niederösterreich haben die belangte Behörde und die beamteten Zeugen den Vorwurf, eigenmächtiger Anal- bzw. Vaginalvisitationen, als unzutreffend und absurd zurückgewiesen, weil so etwas a) nicht sein darf, b) aus der Sicht des Beamten, von der Motivation her, unnachvollziehbar sei, er mache sich -salopp gesagt- nur schmutzig und es hätte aber niemand etwas davon, weil c) dadurch gewonnene Beweise ohnedies nur mit Zustimmung des Betroffenen im Strafverfahren verwertbar seien. Dasselbe wurde auch schon hinsichtlich der Anordnung vorgebracht, nicht IN sondern NEBEN die WC-Muschel zu urinieren ...

Von Beschwerdeführerseite wurde entgegnet, 1) dass dies keineswegs die ersten derartigen Vorwürfe ( gegen österreichische Sicherheitskräfte ) seien 2) dass es zB in Wiener PGHs sog. "Schluckerklos" gibt und der Inhalt der Auffanggitter immer wieder auch in gerichtliche Strafakten Eingang findet und 3) dass dies durch Vorlage von UVS- oder auch Gerichts-Entscheidungen bzw- -Aktenstücken belegt werden würde,aus denen dies hervorgeht bzw. wo dies schon FESTGESTELLT worden sei. (Soweit mir aus den Medienberichten der vergangenen beiden Jahre erinnerlich, sind derartige Vorwürfe gegen die Exekutive nichts Neues und wurden z.T. auch schon an den UVS Wien herangetragen bzw. in Strafverfahren releviert, sodass ich davon ausgehe, dass es auch schon einschlägige FESTSTELLUNGEN dazu gibt).
Ich darf daher dringend um Bekanntgabe derartiger Fälle (sowie der UVS- oder Gerichts-Geschäftszahl, des Beschwerdevertreters bzw. Verteidigers, bzw. der Entscheidungen selbst) ersuchen, bzw. um Hinweise, von welcher/m Kollegin/en ich derartige Belegstücke erhalten könnte. (Konkret erinnerlich ist mir zB der Fall eines ostafrikanischen Wirtschaftswissenschafters, dessen Safttrinken in einer U3-Station das Misstrauen der Exekutivorgane erregte, wobei es in der Folge am Wachzimmer zu Analvisitationen gekommen sein soll und u.a.. UVS-Beschwerde erhoben wurde. Ich weiß allerdings nicht mehr, welcher Kollege diesen Fall vertreten hat und wie die Sache ausging).

IZm. der Razzia im Lager Traiskirchen findet übrigens die nächste öffentliche Verhandlung vor dem UVS Niederösterreich am kommenden Mittwoch, dem 02.08.2000, ab 09.00 Uhr (ganztägig) in St. Pölten, Wiener Straße 54, 6. Stock, Zi. 621 statt. Auf dem Programm stehen nach Erörterung des vom medizinischen Sachverständigen (Gynäkologen) bis kommenden Montag zu erstattenden Gutachtens zu den von den bisher vernommenen Beschwerdeführerinnen erhobenen Vorwürfen (ua. Vaginalvisitation, NEBEN statt IN die WC-Muschel - Urinieren bzw. in eine aufgeschnittene Plastikflasche-Urinieren) die Einvernahme dreier männlicher Beschwerdeführer aus dem Zimmer 9, wovon zwei Analvisitationen geltend gemacht haben, sowie auch noch die Vernehmung zweier oder dreier einsatzbeteiligter Beamter. Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht. Auch der UVS Wien wird sich im August mit der Polizeirazzia vom 17.02.2000 in der Sonnwendgasse befassen, allerdings offenbar in getrennten Verhandlungen. Die erste, die Beschwerde einer zu diesem Zeitpunkt erst drei Monate alten Beschwerdeführerin (übrigens auch Betroffene des Vorfalles einen Monat zuvor in Traiskirchen) betreffende Verhandlung wurde für den 24.08.2000, ab 09.00 Uhr in 1190 Wien, Muthgasse 64, Zi. A 2.10 anberaumt. Auch diese Verhandlung findet öffentlich statt. Zahlreiche Öffentlichkeit erscheint mir hier ganz besonders im Hinblick darauf notwendig, dass die Mutter der Beschwerdeführerin schon durch den mehrtägigen Verhandlungsmarathon in St. Pölten nervlich ziemlich mitgenommen wurde. Ich ersuche um Verständnis, dass einerseits aus Zeitgründen die Beantwortung von Einzelanfragen zu den laufenden Verfahren derzeit nur sehr schwer möglich ist, andererseits die Veröffentlichung von Details aus den Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt, bevor noch nicht alle Beteiligten und Zeugen einvernommen sind, nicht unbedingt vorteilhaft für die weiteren Verfahren sein könnte. Auf die Veröffentlichungen verschiedener Prozessbeobachter, welce zum Teil sehr treffende Eindrücke von den Verhandlungen liefern, sei in diesem Zusammenhang verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen. Roland HERMANN c/o Dr. Wolfgang RAINER


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Erzählung eines Jugendlichen, der die Razzia in Traiskirchen miterlebte:

Also ich hab gewohnt in Traiskirchen und dann in Jänner war, das sind in der Nacht gekommen so viele Polizisten so Kommandos. Sind in die Haus von die Afrikaner und alle afrikansichen Leute sind festgenommen und so mit Hund und mit Waffen haben die die Türen aufgemacht von die Leute. Zum Beispiel ich, ich war schlafen und habe ich Schmerzen, weil ich habe Operation gehabt von meine Zyste aber die waren nicht nett zu uns, viel Angst gemacht und da hatten uns alle festgenommen und wir sind verpackt worden in eine Küche. So alle Leute sind in Küche mit Polizei und Hunden, so böse Gesichter von die. Ja ich denke das war nicht richtig für ein Mensch, das macht mich so sauer.

Und ein Polizist hat mein Pflaster weggenommen von meine Gesicht, so weggerissen und Blut kommt raus. Hab ihn gefragt warum so, was ich hab getan, und er hat gesagt Du kannst Deine Mund halten, darf man nicht sprechen und so. Der war so brutal und hab ich auch gesehen mit den Mädchen zusammen auf die Toilette und schaut zu wie Mädchen so Toilette macht. Und dort war auch Baby so ich denke 1-2 Monate Baby, machen die Fenster auf von diese Seite weil sie sehen, daß kalt und wir auch haben kalt weil niemand nehmen Jacke. Und aber haben wir alle so gefragt, was haben wir gemacht. (...) wir sind alle Afrikaner wir haben Probleme und sind geflohen in Österreich und wir denken hier ist nicht wie Afrika, denken das ist eine demokratische Land aber war nicht so wie wir denken. Aber wir haben auch dem Anwalt erzählt, das ist gut, und er hat alles gefragt, was passiert dort und für mich, was ich dort gesehen habe, ist unglaublich. Ich denke auch in Österreich die können nicht so aggressiv auf die Österreicher reagieren. Sie haben nur so reagiert weil sie weiß, das wir sind alle Ausländer, und schwarz. So war nicht so nett so ich kann nicht glauben, daß das in andere Land passieren konnte. (...)

Wir waren so ungefähr 30, in verschiedene Raum, jeder Raum hat 10 oder 7 Personen, in meinem Raum waren 7, ich war dort für 2 Monate, keine Dusche dort nur Toilette. (...) so für mich ich finde das gleiche Rassismus System, weil wenn nicht ist, kann nicht geben so ein Haus. Niemand hat mir gesagt, was haben wir gemacht oder was, nur die Anwalt hat Brief geschrieben und mit Politikern so aber ich weiß noch nicht was kommt in diese Punkt. Aber das kann die österreichische Leute aufpassen auf das und sehen was kannst machen wegen das weil ich denke wir sind in eine demokratische Land und wir sind auch Menschen. Ja wir sind heute Asylanten weil wir haben auch viele Probleme in unsere Land aber ist nicht verboten gehen in eine andere Land wenn Du bist Flüchting, Asylantrag machen aber wenn so ist, ich hoffe, Du kannst über diese Sache denken und wenn wir haben etwas getan.. aber wir haben nichts gemacht, viele von uns waren unschuldig und bis jetzt ich weiß noch nicht, was ist der Grund warum ist das so passiert. In diese Land ist für österr. Leute können überlegen, wenn das passiert zu ihre Kinder, was sie tun sollen, wie sie kann reagieren
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Info aus der Pressemappe der asylkoordination - Pressekonferenz am 15.6.zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Frank wurde an eine Psychotherapeutin verwiesen, da sein Verhalten im Franziskushaus auf eine Traumatisierung hinwies. Er wirkte sehr verunsichert und seit dem Vorfall in Traiskirchen hat er große Angst vor der Polizei. Er leidet unter massiven Schlaf- und Konzentrationsstörungen, sowie an psychosomatischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und allgemeines Unwohlsein).

Frank berichtet folgendes über Traiskirchen:

An einem Abend kamen mehrere bewaffnete Polizisten mit Hund, stießen die Tür auf und trieben alle dort lebenden Afrikaner zusammen. Wir wurden mit Nylonseilen gefesselt und unsere Dokumente wurden kontrolliert. Anschließend untersuchten sie uns einzeln in der Küche. Ich mußte mich nackt ausziehen und wurde auch rektal untersucht. Ich beobachtete, daß die dafür verwendeten Gummihandschuhe scheinbar nicht gewechselt wurden.Da meine Gelenke schmerzten, bat ich, die Fesselung zu lockern, worauf die Polizisten diese jedoch noch fester zuzogen. Die ganze Prozedur dauerte ca. 4 – 5 Stunden. Während dieser Zeit durften wir uns nicht bewegen. Seit damals habe ich Angst und fühle mich in Österreich nicht mehr sicher.
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Von rassistischen Polizeiübergriffen, kollaborierenden Richtern, zynischen Medizinern, "sachkundigen Zeugen" und Bullenkötern:
Smash Austria!

Am Montag, dem 10. Juli 2000 fand die erste UVS ("Unabhängiger"
Verwaltungssenat)-Verhandlung im "Fall" Traiskirchen statt. 34 Menschen sind BeschwerdeführerInnen gegen die Polizei. Sie wurden am 17. Jänner 1999 im Flüchtlingslager Traiskirchen von einer Horde PolizistInnen und zwei Kötern überraschend überfallen, beschimpft, durchsucht (u.a. Anal-und Vaginal"visitationen"),
geschlagen, gedemütigt und gefoltert, auch ein zwei Monate altes Baby wurde nicht verschont. "Suchtgiftrazzia im Zuge der Operation Herbstblatt" heißt das dann im Polizeijargon, oder "Amtshandlung der Gendarmerie am 19.1.1999". Von 19:30 bis 24:00 tobten sich die PolizistInnen aus. Gefunden haben sie
nichts. Sie bestreiten nun alle Vorwürfe.

Der erste Verhandlungstag begann um 9am und endete unterbrochen nur von kurzen Pausen nach 19:00. Fünf Frauen wurden zu diesem ersten Termin geladen und mußten sich 10 Stunden lang die Zynismen des Vorsitzenden Richters, Paul
Marzi, der von ihm konsultierten "sachverständigen" Zeugen und der PolizistInnen, die sich plötzlich an gar nichts mehr erinnern, nicht einmal an die eigenen KolegInnen, anhören. Die Frauen sollten nur kurz und präzise antworten (Marzi: "De soll ma kan Roman erzöhln: Jo oder Na und aus".) und auch die anfangs zugezogene Portugiesisch-Dolmetscherin wurde von Marzi kräftig unter Druck gesetzt, den sie wiederum an die befragten Frauen weitergab. Zum
Glück sprang dann ein Anwesender ein und übersetzte auf Kingala. Er ließ sich vom Richter nicht unterbrechen und gab den zwei an diesem Tag vernommenen Frauen genügend Zeit, die Geschehnisse zu schildern.

Unser Protokoll ist 20 Seiten lang und ist ein Dokument der Grausameiten, nicht nur des 17. Jänners 1999 sondern auch des Wahnsinns der Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Marzi hatte gegenüber der APA bereits geäußert, daß sich die "Überprüfung" in Traiskirchen nicht "auf Luft aufbaue," sondern es "gewichtige Gründe im Zusammenhang mit Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz" gäbe. Frau sollte wissen, er kommt selbst aus der Sicherheitsdirektion und sprach nach der Verhandlung zwei der anwesenden Bullen mit ihren Spitznamen an. Ständig wurde betont, auch in den verschiedenen Pressemeldungen, die am Dienstag erschienen, daß "im Zuge der Ausforschung eines Drogenringes in NÖ sich nun 15 Personen am Landesgericht NÖ verantworten müssen". Außer dem Rechtsanwalt der 34 BeschwerdeführerInnen, Dr. Rainer, versuchten jedoch alle zu vertuschen, daß bei den Betroffenen NICHTS gefunden wurde.

Trozdem durfte der "sachkundiger Zeuge" (Abt. 2.8, Innenministerium) Gerhard Jouszt ein über eine Stunde dauerndens Referat über internationalen und nationalen Drogenhandel halten, indem er u.a. versuchte zu rechtfertigen, was die PolizistInnen abstritten, Eigentor sozusagen: So erzählte er, daß im Zuge der "Operation Streetrunner", die gerade läuft, drei Vertrauenseinkäufe
von verdeckten ErmittlerInnen durchgeführt und dabei festgestellt wurde, daß Drogen mit Wachs isoliert im Mund, im Anal- und im Vaginalbereich versteckt würden. Auf die Frage, ob es also auch Erfahrungen mit Dealerinnen gäbe, antwortete er: "Nein, Erfahrungen mit Frauen haben wir nicht, aber der Genitalbereich eignet sich sehr gut als Versteck." Er fährt fort: "Normalerweise
führen wir bei Verdacht Röntgen oder Ultraschalluntersuchungen vor. Das muß von einem Amtsartzt oder von Vertrauensärtzten der Gendarmerie durchgeführt werden." So wie bei R.Ibekwe??? Motiviert durch die Fragen des Vorsitzenden fährt er fort: "Es gibt rund um Traiskirchen sozial Schwächere und Flüchtlinge, die benutzt werden, mit Suchtgift zu handeln. (...) Es gibt auch
internationale Erfahrungswerte und es sind eben v.a. westafrikanische Leute, die im Straßenverkauf eingesetzt weren." Dr. Rainer stellt keine Fragen an Jouszt: "Was hat dieser Vortrag überhaupt mit unserem Fall zu tun?"

Zuerst wird A.A. vernommen. Sie versucht ,das ihr wiederfahrene zu erzählen, wird dabei öfters von Marzi mit dem Hinweis auf die Wahrheitspflicht unterbrochen, außerdem "mach ich Sie darauf aufmerksam, daß erhebliche Unterschiede zwischen Ihren Vorwürfen und den Schilderungen der Beamten bestehen." Sein insistenter Versuch, A.A. in Widersprüche, die vom Rechtsanwalt verfaßte Anklageschrift betreffend, schlägt kärglich fehl. Sie erzählt, wie am 17.1.1999 um ca. 19:30 plötzlich, ohne vorherige Benachrichtigung, mehrere Polizisten mit Waffen im Anschlag das Zimmer stürmten, in dem sie sich mit 4 Frauen und 3 Männern beim Essen befand. Es waren lange Waffen, wie im Krieg, erzählt sie. Die PolizistInnen hatten auch Messer. Marzi meint abfällig, ob sie den Bajonetten meine, und erinnert sie wiederum an die Wahrheitspflicht:
"Polizisten und Gendarme führen nur Kleinfeuerwaffen, keine Messer und schon gar keine Bajonetten". Daß es mehrere Zeugen dafür gibt, daß dieBeamtInnen mit Sturmgewehren aufrückten, interessiert ihn nicht. Was nicht sein darf, kann nicht sein. Die Skizze, die A.A. vom "Messer" anfertigt, ähnelt einem Gummiknüppel. Der Grund für die Amtshandlung wurde ihnen nie erklärt. A.A. erzählt, wie sie in eine Plastikflasche urinieren mußte, in die selbe, die alle benutzen mußten, der Gang zum WC wurde ihr verweigert. Nur eine Frau durfte später in Begleitung einer Polizistin aufs WC. Sie erzählt wie sie von männlichen Polizisten untersucht und begrabscht wurde, wie sie gezwungen wurde, sich
abfotografieren zu lassen, sie erzählt von der Demütigung und Erniedrigung, die sie verspürte, als sie vor allen in die Flasche urinieren mußte. Der Vorsitzende daraufhin: "Na Sie hätten sich ja umdrehen können." Und "Ham´s die Hose jetzt ganz runter lassen oder nur bis zu den Knien?"

M.L. erzählt, sie habe bereits geschlafen, als ihr Zimmer von 6 männlichen Bullen und einem Köter gestürmt wurde. Auch sie beschreibt die Sturmgewehre. Das Fenster wurde aufgerissen, das Baby entkleidet, die Windeln zerissen, das Zimmer auf den Kopf gestellt. Der Köter schleckte das Baby unter den Lachkrämpfen der Bullen ab. Obwohl man ihr verboten hatte, daß Kind wieder
anzuziehen, tut sie das nach einiger Zeit. Den Zusammenhang mit der Bronchitis und dem Fieber, unter der das Kind daraufhin erkrankte, stritt der nächste "sachkundige Zeuge", ein Gynäkologe, vehement ab. Auch die Frage des Rechtsanwalts, ob es für ein Baby Qual, Leid oder Unbehagen bedeute, 4 Stundne lang
ungestillt, brüllend, bei Kälte, von einem Hund beschleckt, ohne die Umarmung der Mutter, neben einem offenem Fenster im Jänner zu liegen, antwortet der "Experte" lächelnd mit: "NEIN (!!!) - es wurde später ja wieder angezogen - frische Luft tut keinem Säugling weh." M.L. durfte auch nicht aufs WC, sie mußte in eine Schüssel vor den Augen der 6 Männer, die sich auf 1 Meter Distanz aufpflanzten, urnieren. Auch bei M.L. erntete der Richter mit seinen
Einschüchterungs - und seinen weiteren Versuchen, sie in Widersprüche zu verwickeln, keinen Erfolg.

Die weibliche Beamtin, Monika Waldberg, bestritt, daß eine weitere
Polizistin bei der Aktion in Traiskirchen anwesend war (obwohl es ZeugInnen gibt). Bei ihrem Versuch, die totale Harmonie des Einsatzes zu beschreiben (alles ging ruhig vor sich, keinen Widerstand, die Frauen ließen sich freiwillig durchsuchen, sie führte bei Frau C. KEINE Vaginaluntersuchung vor, alle durften Wasser trinken gehen, alle durften aufs WC, alleine in die Kabine, sie habe
zwar den Speichel einer Frau die ins Klo spuckte, kontrolliert, das Urin aber nicht, Warum nicht?: "Das mach ich aus Prinzip nicht." (?!). Durch die Befragung des Rechtsanwalts und die unzähligen Widersprüch, in die sie sich verstrickte, konnte sie sich am Ende an gar nichts mehr erinnern. Obwohl sie bestritt, daß eine weitere Frau bei der Aktion und auch bei deren Vorbesprechung ("Aktionseinsatzgespräch") am selben Tag zu Mittag anwesend war, konnte sie nicht einmal schätzen, wieviele Beamte die "Amtshandlung" durchführten. Der Richter versuchte ständig, ihr aus der Patsche zu helfen, erinnerte sie kein einziges Mal an die Wahrheitspflicht. Frau C. beschreibt, wie die Beamtin die Vaginaluntersuchung durchgeführt hat und wie die männlichen Beamten durch die geöffnete WC-Türe gafften. Diese bestreitet alles. Den durchsichtigen Medizinhandschuh habe sie nur zum Abtasten der Frauen verwendet. Sie habe ihn kurz daraufhin weggeschmissen. Warum dieser jedoch nicht gefunden wurde, kann sie sich nicht erklären.

Der Hundeführer bestreitet, daß ein zweiter Köter im Einsatz war. Er kann sich überhaupt an gar nichts erinnern, auch nicht an das
Aktionseinsatzgespräch. ("Ich weiß nicht, ob Frauen dabei waren. Ich schau ja nicht extra, ist das jetzt eine Frau oder ein Mann." (?!) Daß es KEINEN Hausdurchsuchungsbefehl gab, wußte er natürlich auch nicht. Er hat nichts gehört und nichts gesehen, sei während der 4 Stunden in einer Nische gestanden, von wo aus man nur den Eingang des Waschraumes sehe, ob es drinnen zu Analvisitationen kam, könne er aber auch nicht sagen, er sah nur die Tür. Was war dann seine Aufgabe während des Einsatzes? "Beamtensicherung." Weitere Fragen des Rechtsanwaltes, ob Beamtensicherungen immer SO durchgeführt würden, wurden vom Vertreter der Behörde, Oberstleutnant Franz Polzer (Landesgendarmeriekommando NÖ, Kriminalabteilung) mit dem Verweis auf polizeitaktische Geheimnisse abgewiesen. Er war auch nie im Zimmer des Babys. Außerdem habe sein Hund "im Dienst noch
nie jemanden abgeschleckt." Das wenige, daß aus ihm herausgelockt werden konnte, reicht aus, um zu beweisen, daß seine Aussagen und die seiner Kolegin im Widerspruch stehen. Bullen sind zum Glück sogar zu blöd, sich abzusprechen
bzw. ihre Konstruktionen aufrechtzuerhalten.

ÖKOLI

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Anzeige der Opfer der Polizeirazzia in Traiskirchen am 17.1.2000

Die Anzeiger wurden – wie den beiliegenden Beschwerden an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Niederösterreich entnommen werden kann – am 17.01.2000 allesamt Opfer einer Haus- und Personsdurchsuchung im Block 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen.

Die Haus- und Personsdurchsuchung erfolgte ohne strafgesetzliche Grundlage. Es existierte kein Hausdurchsuchungsbefehl für die gegenständlichen Örtlichkeiten, noch waren die Angezeigten im Rahmen des SPG dazu befugt, Haus- und Personsdurchsuchungen vorzunehmen.

Beweis: Akt 32 Vr 10/00 des LG Wr. Neustadt,

Die Angezeigten haben – offenkundig aus eigener Macht – diese Amtshandlungen vorgenommen, sie waren bzw sind allesamt Beamte.

Beweis: Bericht der Organe im Akt 32 Vr 10/00 des LG Wr. Neustadt

Beim Einsatz haben u.a. auch Hunde teilgenommen, nicht allerdings um nach verbotenen Suchtgiften etwa nach dem SMG zu suchen, sondern ausschließlich um die Anzeiger * in Schach zu halten * bzw einzuschüchtern. Ein Hund wurde nicht daran gehindert, die auf dem Bett liegende mj. Valencia L., die zum Vorfallstag nicht ganz 2 Monate alt war ( Säugling ), die nicht zu ihrer Mutter durfte bzw die Mutter von der Kontaktaufnahme mit dem Säugling abgehalten wurde,
zu beschnüffeln und anschließend über das gesamte Gesicht abzulecken ( vor allem § 92 StGB ).

Die mj. Valencia L. wurde ( von Ihrer Mutter getrennt ) auf einem Bett für die Dauer von ca. einer Stunde bei offenem Fenster belassen. Durch die Weigerung, dass die Mutter den Säugling an sich nimmt, wurde das mj Kind in eine hilfslose Lage gebracht und im Stich gelassen. Durch das geöffnete Fenster ( Minusgrade ) und die gleichzeitig geöffnet gehaltenen Türen, herrschte im Zimmer X Zugluft, die geeignet war, das Leben der mj. Valencia Lucinda zu gefährden ( § 82 StGB ).

Dem Anzeiger K. wurden anlässlich der Amtshandlung ( mit gespreizten Beinen und Armen an der Wand stehen ) – von einem Beamten – die Hände mit Gewalt an die Wand gedrückt und anschließend – vermutlich mit der Faust – auf die ausgespreizten Finger geschlagen, wobei er eine Fingerquetschung erlitt ( § 83, 84 StGB )

Diese hatte eine länger andauernde Gesundheitsschädigung zur Folge, die anschließend ärztlich behandelt wurde ( § 84 StGB)

Verschiedene Anzeiger wurden mit Schlagstöcken geschlagen und gestoßen. Einige Anzeiger wurden so fest mit Plastikfesseln gefesselt, dass sie im Bereich der Handgelenke Einschnitte erlitten ( §§ 83, 88 StGB).

Der Anzeiger K. wurde auf seine Bitte hin, man möge die schmerzhafte Art der Handfesselung ( Plastikbänder ) ein wenig lockern, von einem Beamten zu sich gewunken. Er ging – in der Hoffnung, dieser würde die Fesslung lockern oder ganz aufheben ( in dem die Fesseln entfernt würden ) zu ihm hin. Der Beamte zog die Fesseln noch fester zu, sodass der Anzeiger vor Schmerzen laut aufschrie. Die Plastikfesseln schnitten in die Handgelenke ( §§ 83, 92, 93 StGB). Er wurde von den umstehende Beamten mit höhnischem Gelächter bedacht. Niemand schritt ein oder gewährte ihm Hilfe, niemand unterband das offenkundig auf Schmerzzufügen ausgerichtete Festerziehen der Fesseln. Der betreffende Beamte ist Vorsatztäter , die anderen Mittäter in mehrfacher Hinsicht.

Die männlichen Anzeiger wurden allesamt mit Plastikfesseln gefesselt. Sie durften sich ebenso wie die weiblichen Anzeiger, nach ihrer Konfinierung nicht vom zugewiesenen Ort weg bewegen. Ihnen wurde allesamt die Bitte, Wasser zu trinken oder /und auf die Toilette zu gehen, verwehrt. Die Amtshandlung dauerte 4 ½ Stunden.
( § 99 StGB ). Die Verweigerung des Aufsuchens der Toilette ( zum Urinieren ) und der Wasseraufnahme ( Trinken ) war besonders qualvoll und unmenschlich .

Teilweise durften weibliche Gefangene auf die Toilette gehen, teilweise nicht. Die, die nicht gehen durften , konnten den Harndrang nicht mehr zurückhalten und urinierten sich selber an. Einige, denen das Aufsuchen der Toilette gestattet wurde, durften die Notdurft nur im Beisein von Beamten ( weiblich und männliche ) verrichten, was besonders entwürdigend war. Die Notdurft durfte aber nicht in die dafür vorgesehen Klomuschel vorgenommen werden, sondern musste neben der Klomuschel erfolgen und dabei wurden die Anzeigerinnen beobachtet. Zum Teil gelang es ihnen daher nicht, ohne sich selbst zu benässen oder die hinuntergezogene Unterwäsche oder Hosen zu beschmutzen , die Notdurft zu verrichten. diese erfolgte unter ständigem Beisein von Beamten und unter deren höhnischem Gelächter ( §§ 92,93,115, 312 StGB ) ( K.; Maria L. ). Das sich selbst Anurinieren wurde mit zynischem und verächtlichem Lachen und *Wortspenden * bedacht. Dies war besonders entwürdigend.

In keinem einzigen Fall wurden die Anzeiger über die Amtshandlung in Kenntnis gesetzt noch sie über ihre Rechte belehrt. Die Hausdurchsuchung erfolgte ohne richterlichen Befehl ( § 109 StGB) Die Anzeiger erteilen die Ermächtigung zur Verfolgung der Täter!!!

Dem Anzeiger K. wurde der Koffer aufgebrochen und beschädigt. Der Koffer ist kaputt ( § 125 StGB ).

Die Behandlung der Anzeiger durch die Angezeigten erfolgte z.T. menschunwürdig. Die Angezeigten behandelten die Anzeiger z.T. wie Vieh. Sie wurden höhnisch ausgelacht und teilweise mit Schimpfwörtern belegt wie + shut up + * you have not right to speak, we are the police.* you are not humans * Einzelne Beamte bedachten die Anzeiger mit Worten wie * Kusch! Ruhe! Stop!! etc *

Den Angezeigten war z.T. daran gelegen, die Anzeiger lächerlich zu machen , insbesondere als einige männliche Anzeiger sich coram publcio nackt ausziehen und dort verharren mussten, an ihnen Analvisitation etc vorgenommen wurden oder auch nur der Anus für eine längere Zeit hindurch – wiederum vor den Augen aller Anwesenden - betrachtet wurde( § 115 StGB). Dies erfolgte in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise. Die notwenige Ermächtigung zur Verfolgung der Täter wird hiermit erteilt.

Einige männliche Anzeiger mussten sich – ebenfalls coram publico - einer Analvisitation unterziehen. Dabei wurde ein und derselbe Handschuh bei verschieden Anzeigern verwendet. Der Beamte trug Handschuhe, die er aber nicht wechselte. Nach dem er den Finger in den Anus des einen einführte , im Anus herumbohrte und denFinger wieder aus dem Anus herauszog, geschah diese auch bei der darauffolgenden Person in der selben Weise . ( N., K. zweimal !!!)

Es bestand und besteht die Gefahr, dass damit die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit herbeigeführt wurde( § 178 StGB bzw § 179 StGB). Ebenso geschah dies bei einer weiblichen Anzeigerin, als bei ihr eine Vaginalvisitation durchgeführt wurde. Eine weibliche Beamtin bohrte in der Vagina herum und zog dann den Finger aus der Vagina wieder zurück .

Es besteht hier der dringende Verdacht der Begehung einer strafbaren Tat nach §§ 201 bzw 202 StGB, weil das Einführen eines Fingers in den Anus bzw in die Vagina, noch dazu in dem Zustand, dass der Anzeiger mit den Händen auf dem Rücken gefesselt war und sich daher nicht wehren konnte, Gewaltanwendung darstellt und die Handlung eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung darstellt bzw eine durch Gewalt ausgeübte Duldung einer geschlechtlichen Handlung angewendet wurde.

Dadurch dass die Handlungen auch öffentlich vorgenommen wurden, und das Verhalten der Beamten geeignet war, bei den übrigen Betrachtern allesamt ein berechtigtes Ärgernis zu erregen, kommt auch die Strafbestimmung des § 218 StGB in Betracht.

Es scheint aber auch § 286 StGB verwirklicht zu sein, da die an den strafbaren Handlungen nicht beteiligten Beamten es unterließen, die mit Strafe bedrohte Handlung, die schon begonnen hatte, zu verhindern. Die Beamten sind insbesonders geschult und wissen daher exakt, was eine strafbare Handlung darstellt und was nicht.

Sie können auch – insbesonders wurden sie dazu ausgebildet – unterscheiden ob eine Straftat unmittelbar bevorsteht, oder schon begonnen wurde ( Analvisitation mit ein und dem selben Handschuh , Vaginalvisitation, Verweigerung der Aufnahme von Wasser; Verweigerung der Aufsuchung der Toilette, um die Notdurft zu verrichten etc.).

Die Angezeigten haben alle im Rahmen ihrer Berufsausübung und sohin als Beamte gehandelt. Sie sind daher besonders geschulte Organe und als solche im Rahmen der Strafrechtspflege aufgetreten. Sie haben daher ihre Amtsgewalt wissentlich missbraucht, weil sie ohne konkreten Tatverdacht und ohne die formellen Voraussetzungen dazu nach der Hausrechtsverletzung die Personsdurchsuchungen und Körpervisitation durchgeführt haben. Die Hausdurchsuchung war iS § 303 StGB rechtswidrig. Die anschließenden Handlungen waren ebenfalls gesetzeslos . Sie verstoßen darüber hinaus gegen die genannten Strafrechtsbestimmungen ( §§ 302,303 StGB)

Alle Angezeigten haben durch eigene Initiative oder durch das kritiklose Gewährenlassen einiger Beamter teils als unmittelbare Täter, teils als Mit- bzw Beitragstäter, teils durch aktives Tun, teils durch Unterlassung, sowie teilweise durch Bestimmungstäterschaft oder in Form des Versuches, teilweise wissentlich, teilweise vorsätzlich oder fahrlässig die strafbaren Handlungen begangen . Daher ist § 313 StGB mit zu berücksichtigen. Rücktritt vom Versuch ist in keinem Falle anzunehmen, auch nicht Notwehr oder Nothilfe bzw Rechtsirrtum oder Putativnotwehr.

Bei den Angezeigten ist insbesonders als erschwerend anzuführen, dass teilweise die Strafschärfungsgründe des § 34 StGB greifen so die mehreren strafbaren Handlungen gem. Zif 1, die Verführung von anderen zu strafbaren Handlungen nach Zif 3, die Urheberschaft oder Anstiftung bzw. führende Beteiligung nach Zif. 4, die rassistisch, fremdenfeindlichen oder sonst aus verwerflichen Gründen motivierte Tatbegehung gem. Zif 5, die z.T grausamen und für die Opfer qualvolle Begehensweise nach Zif 6 und letztlich die Begehung der Straftaten an Wehr- und Hilflosen gem. Zif 7 leg. cit.

Dies wird hiermit zur
Anzeige
gebracht.


Auf die beiliegenden Beschwerdeschriftsätze, die an den UVS NÖ gegangen sind , wird hingewiesen, insbesonders auf die darin angebotenen Beweismittel der Einvernahme der jeweiligen Anzeiger etc.

Zum Beweis wird auch die Einholung des Berichtes des LGK NÖ, - zuständig Oberstleutnant POLZER, LGKNÖ - den Einsatz betreffend, angeführt, sowie die Bekanntmachung der Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Dienstgrade der Angezeigten.

Die Angezeigten entstammen dem LGK NÖ, der Sondereinsatzgruppe des BMI und der Gendarmerieposten Traiskirchen sowie Trumau.

Wie die Anzeiger bereits durch ihren Vertreter informiert sind, hat das LGK NÖ bereits vom Gericht den Auftrag erhalten, Erhebungen gegen die – bis dato unbekannten Beamten – durchzuführen. zu diesem Zweck hat sich das LGK NÖ, Insp. Ringhofer , bereits an den Vertreter der Anzeiger gewandt, um Name und Adresse für eine Einvernahme zu erfahren. Namen und Anschriften der Anzeiger wurden dem genannten Beamten bereits übergeben.

Nach dem derzeitigen Wissenstand hat das LGK NÖ bzw das BMI bereits eine Untersuchungskommission in dieser Sache eingerichtet, die den strafrechtlichen und dienstrechtlichen ( disziplinarrechtlichen ) Vorwurf zu überprüfen hat ( Ansprechperson Obstlt. POLZER,LGK NÖ , Gen. Strohmeier , GenDion f. öffentliche Sicherheit, BMI, 1010 Wien.)

Die Einvernahme dieser Personen als Zeugen wird hiermit angeregt!!!

Privatbeteiligtenanschluss

Die Anzeiger schließen sich hiermit dem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligte an und zwar vorläufig mit einem Schadensbetrag von jeweils ÖS 100.000,-- für die erwachsene Unbill bzw für die menschenunwürdige Behandlung während der gesetzeslosen Amtshandlung.
Ue wird , gestützt auf § 47 Abs 2 Zif 2 StPO gestellt der A n t r a g, den Anzeigern die Akteneinsichtnahme zu gewähren und deren Vertreter davon fernmündlich in Kenntnis zu setzen.



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Gesprächsprotokolle mit den Betroffenen der Polizeirazzia

Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. M, Schüler, geb. 1982 in Huambo, Angola

Ich wohne nicht in Block 3, sondern im Zimmer Nr. X in Block 1. Am 17.01.2000 abends war ich aber –gemeinsam mit X aus Angola, der im selben Zimmer wohnt wie ich- in Block 3, Zimmer Nr. X, zum Essen eingeladen. Wir befanden wir uns beim Essen. Andere spielten Dame. Insgesamt waren dort 12 Personen, davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken bzw. einer mit einer Pistole. Dahinter war auch ein großer Hund. Sie riefen uns etwas zu. Aus dem Verhalten der anderen erkannte ich, daß wir weder reden noch uns bewegen durften. Wir hörten auf zu essen und rührten uns nicht. Keiner sagte etwas.
Nachdem wir so ungefähr eine Stunde zugebracht hatten, wurden wir nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Jeder, der hinauskam, wurde von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden Wand aufgestellt, seine Hände über den Kopf und seine Beine durch Tritte auseinandergedrückt. Dann wurde er abgetastet, mußte seine Lagerkarte herzeigen oder auch die Jacke ablegen bzw. die Hose hinuterziehen und wurde vorne und hinten in die Unterwäsche geschaut. Seine Hände wurden am Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und nach rechts in den Korridor weitergeschoben.
Ich war ungefähr in der Mitte der Gruppe. Vor mir wurde N., der Mann von L., hinausgewunken. Er mußte sich dort vor aller Augen, insbesondere vor uns, die wir sehen konnten, darunter seine eigene Frau, völlig nackt ausziehen, und ein Polizist bohrte ihm mit den Finger in den Anus. Dieser Polizist unterschied sich nicht von den anderen, er trug Gummihandschuhe. Mit denselben Handschuhen hat er gleich darauf auch mich angefaßt.
Als ich hinaus auf den Korridor kam, wurde zuerst ein Foto von mir gemacht, dann mußte ich die Hände heben und wurde abgetastet. Sie öffneten meine Hose und zogen sie hinunter. Der Beamte mit den Gummihandschuhen sah vorne und hinten in meine Unterhose. Ich durfte dann die Hose wieder hinaufziehen, mußte meine Lagerkarte vorweisen und erhielt die Hände am Rücken gefesselt, wobei mir der Beamte, der meine Karte hatte, diese in meine Jacke zurücksteckte.
Ein Beamter nahm mich dann am Arm, ich spürte seinen Schlagstock im Rücken, und übergab mich mehreren Beamten, die mit einem Hund vor der Küche standen. Ein großer, dicker Beamter mit schwarzem Schnurbart packte mich (Anm. Mdt. ist eher kleinwüchsig, kindlich) hob mich an beiden Armen etwas in die Höhe, wobei mir die Fesseln sehr weh taten, und „schoß“ mich in die Küche. Ich konnte mich aber auf den Beinen halten.
In der Küche war ich dann rund zweieinhalb Stunden. Wir waren sicher über 20 Leute, alle gefesselt.
Dann wurden wir einzeln mit unseren Namen aus der Küche gerufen. Mein Gesicht wurde mit dem vorher angefertigten Polaroid verglichen, dann wurde etwas aufgeschrieben und mit einer Zange meine Fessel durchgeschnitten.

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Konf. vom 20.01.2000, mit Hr. K., geb. .1967 in Angola

Ich bin am X.12.1999 nach Österreich gekommen und wohne seit X.12.1999 im Lager Traiskirchen, uzw. im Block 3, Zimmer X. Zu Beginn des Vorfalles befanden wir uns beim Essen. Andere spielten Dame. Insgesamt waren dort 12 Personen, davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken bzw. einer mit einer Pistole. Sie riefen uns etwas zu. Aus dem Verhalten der anderen erkannte ich, daß wir weder reden noch uns bewegen durften. Wir hörten auf zu essen und rührten uns nicht. Keiner sagte etwas. So verbrachten wir circa eine Stunde. Ich leide an Gastritis und hätte dringend Wasser benötigt sowie aufs WC gemußt. Das ging aber nicht. Auch später in der Küche konnte ich nichts trinken, weil wir alle gefesselt waren und keiner von uns den Wasserhahn erreichen konnte.
Dann wurden wir nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Jeder, der hinauskam, wurde von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden Wand aufgestellt, seine Hände über den Kopf und seine Beine durch Tritte auseinandergedrückt. Dann wurde er abgetastet, mußte seine Lagerkarte herzeigen oder auch die Jacke ablegen bzw. die Hose hinuterziehen und wurde vorne und hinten in die Unterwäsche geschaut. Seine Hände wurden am Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und nach rechts in den Korridor weitergeschoben.
Ich war einer der ersten, die aus dem Zimmer gewunken wurden, und mußte mich dort vor aller Augen, insbesondere vor meinen Zimmerkollegen, die alles sehen konnten, vor den beiden Frauen und vor einer Polisistin, die am Korridor war, völlig nackt ausziehen. Polizisten, die ein paar Meter entfernt standen, lachten und scherzten.
Während ich mich wieder anzog, kam ein Mann aus DR Kongo an die Reihe. Ihn zogen die Beamten völlig nackt aus, während er mit erhobenen Händen an der Wand stand, und ein Polizist mit Handschuhen –meiner Meinung nach kein Arzt- bohrte ihm den Finger in den Anus. Ein Beamter sah, daß ich hinsah, und drehte mich weg, in Richtung Küche. Ich wurde fotografiert, mit den Händen am Rücken gefesselt und weggebracht.
Vor der Küche waren viele Polizisten und ein Hund, der von ihnen gereizt wurde, sodaß er ständig bellte. Ein großer Polizist mit schwarzem, nach oben gezwirbelten Schnurbart stand bei der Tür und schubste jeden, der kam, brutal wie ein Stück Vieh hinein. Er schrie herum bzw. machte Bemerkungen zu seinen Kollegen, ich verstand nur das Wort „Scheiße“.
Zweimal ist er auch auf gefesselte Männer losgegangen. Der eine –glaublich Angolaner- beklagte sich bei ihm auf Französisch über die Fesselung, woraufhin dieser Polizist ihn zu sich winkte und die Fesseln unter Gelächter noch enger zog, sodaß der Mann schrie. Ein zweites Mal wurde ein englischssprechender Mann, der immer „zurückredete“, von ihm an der Brust gepackt und geschüttelt und dann zurück ins Zimmer auf einen anderen Mann gestoßen. Es wurde immer lauter, alle klagten über Schmerzen wegen der Fesseln. Es gab keine Sitzgelegenheiten. Wenn das Schreien der Polizisten nichts half, schickten sie den Hund ein Stück ins Zimmer, sodaß alle zurückwichen Uns wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt, wieso das alles mit uns passiert und wir wie Kriminelle behandelt werden Dreimal wurden Männer –Nigerianer bzw. glaublich ein Sudanese- beim Namen aus der Küche gerufen.
Nach langer Zeit wurden wir einzeln aus der Küche gerufen. Mein Gesicht wurde mit dem vorher angefertigten Polaroid verglichen, dann wurde etwas aufgeschrieben und mit einer Zange meine Fessel durchgeschnitten. In unserem Zimmer war alles durcheinander. Von meinen Sachen fehlte nichts Ich habe nur eine Polizeibeamtin gesehen, uzw. im Korridor, mit der einen Angolanerin. Zivilpersonen –außer uns Hausbewohnern- habe ich nicht gesehen. Langwaffen habe ich nicht gesehen.Ich habe nur den Hund vor der Küche gesehen.
An der anschließenden Reinigung von Korridor und WC war ich nicht beteiligt. Ich habe keine Gummihandschuhe herumliegen sehen, erinnere mich aber, daß viele Polizisten solche Handschuhe trugen. Der Polizist vor der Küche hat sie sich sogar extra angezogen, bevor er den englischsprechenden Mann (ich glaube aus Sierra Leone) packte und schlug. Dieser Polizist ist korpulent.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Fr. K., Schülerin, geb. 1979 in Kinshasa, DR Kongo

Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X/Untergeschoß. Ich kann alles, was sich im Zimmer Nr. X zugetragen hat, so wie es K. erzählt hat, bestätigen. Es entspricht meinen eigenen Beobachtungen und Erlebnissen. Ich habe auch gesehen, wie sich einer unserer angolanischen Gäste am Korridor ganz ausziehen mußte.
Auch ich durfte, wie gesagt, nach F.aufs WC gehen. Allerdings wollte ich nicht mehr, als ich sah, daß ich in Gegenwart der Beamtin und vor den Beamten mein Geschäft erledigen sollte. Die Beamtin deutete mir aber sehr resolut, meine Hose und den Slip hinunterzuziehen. Als ich so vor ihr stand (besser gesagt stand sie seitlich von mir, vor dem WC-Abteil und direkt im Blickfeld der Beamten vor der Tür), steckte sie mir einen Finger in die Vagina und bohrte darin herum. Sie trug Gummihandschuhe. Ich mußte dabei urinieren und habe jedenfalls meine Beine und Unterkleidung dabei genäßt, vielleicht auch die Beamtin. Die Beamten vor dem WC, die das sahen, riefen ihrer Kollegin etwas zu, dem Tonfall nach etwas sehr Vulgäres, weil sie auch ziemlich schmutzig lachten (ich habe sie nicht angesehen, weil ich mich so schämte).Die Beamtin hat mich dann meine nassen Sachen wieder anziehen lassen und mich zurück ins Zimmer gebracht. Sie hat ihre Handschuhe nicht gewechselt, vielleicht hatte sie keine anderen. Mir liefen die Tränen über das Gesicht. Ich habe auch alles andere gesehen, was F. bereits erzählt hat.

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Konf. vom 20.01.2000, mit Fr. L., geb. 1976 in Angola

Ich bin mit meinem Gatten N am X. 12.1999 nach Österreich gekommen und wohnen wir seit X.12.1999 im Lager Traiskirchen, uzw. im Block 3, Zimmer X. Normalerweise wohnen dort drei Paare, am 17.01.2000 aber nur wir beide. Zu Beginn des Vorfalles befanden wir uns in Zimmer X, wo wir mit Angolanern aßen. Insgesamt waren dort 12 Personen, davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken bzw. einer mit einer Pistole, die er aber gleich in den Gürtel zurücksteckte. Sie riefen uns etwas zu. Aus dem Verhalten der anderen erkannte ich, daß wir weder reden noch uns bewegen durften. Wir hörten auf zu essen und rührten uns nicht. Keiner sagte etwas. Meine Freundin S aus Angola wollte gehen, die Beamtin deuteten ihr aber, da zu bleiben, und sagten auch etwas. Auch wenn jemand aufstehen wollte, deuteten sie auf ihn und sagten etwas. Wenn jemand redete, riefen sie „Shut up !“ und nahmen Drohgebärden ein.
So verbrachten wir circa eine Stunde, dann wurden wir nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Von meinem Platz aus konnte ich sehen, daß jeder, der hinauskam, von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden Wand gestellt, seine Hände über den Kopf und seine Beine durch Tritte auseinandergedrückt wurden. Dann wurde er abgetastet, mußte seine Lagerkarte herzeigen oder auch die Jacke ablegen. Seine Hände wurden am Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und nach rechts in den Korridor weitergeschoben.
Vor mir, nahe der Tür, stand mein Mann . Vor ihm war noch ein anderer Mann, der sich völlig ausziehen mußte, dann herumdrehen und nach vorbeugen, und einer der Polizisten, der Gummihandschuhe trug, machte sich von hinten am Anus dieses Mannes zu schaffen.
Mit meinem Mann geschah das gleiche, noch während sich der andere Mann wieder anzog und gefesselt und fotografiert wurde. Ich begann zu schreien und zu weinen und wurde von den Beamten auf den Korridor gezogen und links neben der Tür zur Wand gestellt. Mein Mann Tostao wurde so wie die anderen mit Schlagstöcken zur Küche getrieben und hineingestoßen, es folgten noch die übrigen Männer aus unserem Zimmer. Vor der Küche waren viele Polizisten und ein Hund, der von ihnen gereizt wurde, sodaß er ständig bellte. Ein großer Polizist schrie ständig etwas in die Küche hinein und ging auch ein paar Mal hinein, auch der Hund wurde ab und zu hineingelassen. Es war sehr laut.
Meine Freundin S kam dann mit einer Polizistin zu mir. Die Polizistin brachte mich zum WC, wo ich neben der Kloschüssel mein Geschäft erledigen mußte, während sie dabeistand. Als ich fertig war, trat sie neben mich und sah nach, was ich gemacht hatte. Vor dem WC standen mehrere Polizisten, die mir zusahen und anzügliche Bemerkungen austauschten und lachten. Ich wurde zu S zurückgebracht. Wir weinten. Ich wußte nicht, was mit Tostao in der Küche passiert. Die Polizistin und andere Beamte versuchten uns zu trösten. Zwei oder dreimal wurden einzelne Männer aus der Küche gerufen und an uns vorbei hinausgeführt. Ich glaube schon, daß ich fotografiert wurde. Ich weiß aber nicht mehr, ob das gleich beim Verlassen des Zimmers war oder erst danach.
Nach langer Zeit wurden irgendwelche Papiere gebracht und die Männer einzeln aus der Küche gerufen. Viele schrien, als gleich mehrere Polizisten auf einmal mit einem Messer ihre Fesseln öffnen wollten. Dann brachte ein Polizist von unten eine Zange. Alle gingen an uns vorbei in ihre Zimmer, die Polizisten gingen weg.
In unserem Zimmer war alles durcheinander. Es war nichts kaputt und fehlte nur das Handy, das mir Tostao gegeben hatte, als ich in Baden im Krankenhaus war. Dieses mußten wir am 18.01.2000 vom Gendarmerieposten holen. Ich habe nur eine Polizeibeamtin gesehen, uzw. im Korridor. Zivilpersonen –außer uns Hausbewohnern- habe ich nicht gesehen. Langwaffen habe ich nicht gesehen. Ich habe nur einen Hund gesehen, den vor der Küche, der war immer dort. An der anschließenden Reinigung von Korridor und WC war ich nicht beteiligt. Ich habe keine Gummihandschuhe herumliegen sehen

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Konf. vom 21.01.2000, mit Fr. L, Witwe, ohne Beruf, geb..1968 in Luanda, Angola + Tochter L. , geb. X.11.1999

Ich bewohne im Block Nr. 3, Obergeschoß, das Zimmer Nr. X. In dieses gelangt man nur durch das vorgelagerte Zimmer Nr. X, in dem Männer wohnen. Neben mir und meiner Tochter wohnte am 17.01.2000 noch eine Frau aus Ruanda im Zimmer Nr. X.
Ich war bereits eingeschlafen, hatte aber das Licht im Zimmer angelassen, da ich mich immer wieder in der Nacht um meine Tochter kümmern muß. Exakt um 19.45 Uhr –ich hatte eine Uhr neben mir- wachte ich auf, weil aus dem Zimmer unter meinem (Nr. X) Lärm nach oben drang. Die Decke zwischen Zimmer X und meinem ist sehr dünn, man hört jedes laute Wort. Dieser Lärm hörte sich nach einer Zimmerkontrolle an, wie sie zweimal wöchentlich stattfindet. Ich wunderte mich zwar, daß diesmal keine Zimmerkontrolle angekündigt worden war, hatte aber ohnedies meine Lagerkarte auf den Sessel neben mich gelegt, und stört man mich daher bei den Zimmerkontrollen auch nicht weiter. Ich dachte mir also nichts wegen des Lärms und wollte weiterschlafen. Ich trug zum Schlafen ein Nachthemd und lange Hosen. Meine Tochter schlief nahe bei mir in einem anderen Bett.
Plötzlich, ich war noch nicht richtig eingeschlafen, wurde es fürchterlich kalt im Zimmer. Ich sah, daß das Fenster sperrangelweit offen stand. Erst dann sah ich, daß sechs Uniformierte mit einem Hund im Zimmer standen. Diese fragten nach meiner Lagerkarte, die ich ihnen gab. Der Hund, der sehr groß war, stand beim Bett meiner Tochter und leckte diese ab. Die Beamten taten nichts dagegen, obwohl sie mein Entsetzen sahen. Ich dachte, jetzt habe ich nur noch mein Kind und das soll nun ein Hundespielzeug sein ! Meine Tochter begann zu schreien, ich durfte aber nicht zu ihr.
Drei Beamte und der Hund blieben im Raum. Die Männer redeten und lachten über mich. Ich wurde in Ruhe gelassen, man machte nur ein Foto von mir. Ich durfte aber nicht von meinem Bett weg und auch nicht das Fenster zumachen, obwohl es sehr kalt war und alle Türen offen waren, sodaß es stark zog.
Ich hatte starke Unterleibsschmerzen von einer Operation und weil ich dringend aufs WC müssen hätte. Ich durfte aber nicht aufstehen und die Beamten verstanden mich nicht. Erst nach ungefähr einer Stunde erlaubten mir die Beamten, das Baby, das noch immer schrie, an mich zu nehmen und das Fenster zu schließen. Ich durfte meine Tochter stillen, mich dabei aber nicht von den Beamten, die sehr amüsiert waren, wegdrehen.
Erst gegen Mitternacht gingen die Beamten wieder. Rund eine Stunde danach, es war circa 1 Uhr nachts, bekam meine Tochter hohe Temperatur und brachte ich sie daher zur Krankenstation. Über seinen Zustand wurden dort Aufzeichnungen gemacht. Es gibt über jeden Lagerbewohner ein Patientenblatt.
Meine Tochter war sehr krank. Sie ist noch immer verkühlt, ihre Nase läuft ständig.
Ich habe keine Beamtin gesehen. Ich erfuhr auch erst später von den Leuten aus dem Nebenzimmer, daß die Polizei hier war, um Drogen zu suchen. Was meine ruandische Mitbewohnerin die ganze Zeit über gemacht hat, weiß ich nicht. Ich war zusehr mit mir selbst und mit dem Baby beschäftigt. Ich kann nicht einmal sagen, ob sie ebenfalls im Zimmer war oder nicht. Wir haben auch danach nicht über den Vorfall gesprochen. Wir können uns kaum verständigen.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. L., Chauffeur, geb. 1966 in Uige, Angola

Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X Am 17.01.2000 abends lag ich schon im Bett. Mehrere Leute waren beim Essen. Insgesamt waren dort 12 Personen, davon zwei Frauen. Zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr wurde von außen gegen die Zimmertüre geschlagen, und noch bevor ein Mann öffnen könnte, flog die Türe auch schon auf. Draußen waren viele Polizisten, drei davon standen bei der Tür mit Schlagstöcken bzw. einer mit einer Pistole. Sie riefen uns etwas zu. Ich wollte aufstehen, aber ein Beamter sagte etwas zu mir und deutete, ich solle so bleiben wie ich bin. Keiner sagte etwas. Immer wenn jemand laut redete oder aufstehen wollte oder zur Tür gehen wollte, sagten die Beamten vor der Tür etwas und fuchtelten mit den Schlagstöcken herum.
Nachdem wir so ungefähr eine Stunde zugebracht hatten, wurden wir nach und nach aus dem Zimmer gewunken. Ich konnte sehen, daß jeder, der hinauskam, mit dem Gesicht zur gegenüberliegenden Wand aufgestellt, seine Hände über den Kopf und seine Beine durch Tritte auseinandergedrückt wurden. Dann wurde er abgetastet, mußte seine Lagerkarte herzeigen oder auch die Jacke ablegen bzw. die Hose hinuterziehen und wurde vorne und hinten in die Unterwäsche geschaut. Seine Hände wurden am Rücken gefesselt, er wurde umgedreht, fotografiert und nach rechts in den Korridor weitergeschoben.
Ich war ungefähr in der Mitte der Gruppe. Als ich hinaus auf den Korridor kam, wurde zuerst ein Foto von mir gemacht, dann mußte ich die Hände heben und wurde abgetastet. Mir ekelte vor dem Beamten, der das tat, weil er mich mit denselben dreckigen Handschuhen anfaßte, mit denen er vorher schon Kollegen in den Anus gebohrt hatte. Ich mußte mich nicht ausziehen, wahrscheinlich, weil ich aus dem Bett kam und nur leicht bekleidet war. Ich mußte nur meine Lagerkarte vorweisen und erhielt die Hände am Rücken gefesselt, wobei mir der Beamte, der meine Karte hatte, diese in die Hose zurücksteckte. Die Beamten brachten mich dann zur Küche, wo –neben anderen und einem Hund- ein großer, dicker Beamter mit schwarzem Schnurbart stand, der mir einen Stoß in den Rücken gab, sodaß ich in die Küche ging
In der Küche war ich dann rund zweieinhalb Stunden. Wir waren rund 25 Leute, alle gefesselt, wobei mit der Zeit insgesamt drei ausgesondert wurden. Diese –glaublich Nigerianer- habe ich seither nicht mehr gesehen. Zum Schluß wurden wir einzeln mit unseren Namen aus der Küche gerufen. Mein Gesicht wurde mit dem vorher angefertigten Polaroid verglichen, dann wurde etwas aufgeschrieben und mit einer Zange meine Fessel durchgeschnitten. Ein Beamter wies auf die Zimmer und ging ich in meines, wo ich meinen Koffer vorfand, der kaputt war. Alle meine Sachen lagen herum, letztlich fehlte aber nichts.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. M., Jura-Student, geb. .1974 in Kinshasa, DR Kongo

Ich befand mich mit anderen Personen im Block Nr. 3, Obergeschoß, Zimmer Nr. X, beim Essen. Im Raum waren die sieben Bewohner, zwei Angolanerinnen, drei Angolaner und zwei Kinder (15/16-jährige Jungen). Plötzlich gab es einen lauten Schlag gegen die Tür, ein Mann wollte öffnen und flog ihm jedoch auch schon die Türe entgegen. Ein einzelner Beamter mit einer Pistole trat in die Tür und sagte wörtlich „Don’t move ! Police !“. Hinter ihm waren drei bis vier andere Beamten. Einer hatte eine Art Freisprecheinrichtung. Alle hatten Pistolen gezogen, die sie dann aber gegen Schlagstöcke eintauschten.
Ich wollte aufstehen und mir die Hände waschen gehen, da wir mit den Fingern gegessen haben. Auch andere wollten irgendetwas tun, aufstehen, sich auf ein Bett setzen, eine Frau wollte an den Beamten vorbei zur Tür hinaus. Die Beamten riefen „Stop ! Don’t move ! Stay there !“. Ich fragte auf Englisch, was los ist (ich wagte nicht, deutsch zu sprechen). Die Antwort war: „Shut up ! You have no right to speak. We are the police !“
Wir mußten also alle, so wie wir gerade standen oder saßen, bleiben. Die Beamten standen vor der Tür bzw. lehnten an der gegenüberliegenden Wand und schauten, daß sich keiner von uns bewegte. Keiner von uns sagte etwas. Im Korridor liefen viele Polizisten hin und her. Auf Ihren Uniformen/Kappen stand „SEG“.
Eine Frau wollte aufs WC gehen –ich deutete auf sie und rief den Beamten zu „WC“- sie durfte nicht. Die andere wollte Wasser trinken, durfte aber auch nicht. Niemand sagte uns, was überhaupt los ist. Wir wagten auch nicht mehr, zu fragen. Unser Essen stand vor uns, aber niemand aß mehr. So saßen wir circa eine Stunde, alle zur Tür gewandt. Am Korridor liefen Polizisten auf und ab. Nach und nach wurden alle Bewohner der Zimmern X, X und X nach rechts vorbeigeführt. Sie waren zum Teil barfuß. Es war ziemlich laut, in der Nähe der Küche bellte ein Hund.
Dann wurde einer nach dem anderen von uns hinausgewunken. Am Gang wurden sie von mehreren Beamten in Empfang genommen, die sie nach ihrer Lagerkarte fragten, sie durchsuchten, sich aus- und wieder anzuziehen hießen, fesselten, fotografierten. Es ging wie am Fließband. Zwei bis drei Beamte waren auf einmal mit einer Person beschäftigt. Während sich einer wieder anzog, mußte sich der nächste ausziehen. Die beiden Frauen haben dies gesehen ebenso wie eine Polizistin, die dabei war, auch die beiden Jungen. Ein Beamter trug Gummihandschuhe und führte seinen Finger in den Anus von Männern ein. Er wechselte diesen Handschuh nicht. Als ich draußen mit erhobenen Händen an der Wand stand, wollte ich sehen, was neben mir mit K. und K passierte, wurde aber von den Beamten geohrfeigt, sodaß ich nur die Wand ansehen konnte. Ich mußte mich nicht ausziehen, auch KI, der nach mir herauskam nicht, schon aber K, bei dem eine ziemlich lange Analuntersuchung durchgeführt wurde. Es gab Handgreiflichkeiten, weil er sich dagegen wehren wollte. Meine Kleidung wurde abgeklopft, die Arme wurden mir heruntergerissen, sodaß ich mit dem Kopf an die Mauer schlug, und wurden mir hinter dem Rücken mit einer Plastikschnur gefesselt. Ich wurde herumgedreht und fotografiert. Alles ging ziemlich schnell, ich fühlte mich wie Vieh in einer Fleischfabrik. Gleich nach dem Foto brachten mich Beamte in die Küche. Sie stießen mich mit ihren Schlagstöcken vor sich her. Vor der Küche standen circa fünf Beamte mit einem Hund. Ein ziemlich großer Beamter stand bei der Küchentür und gab jedem, der hineingehen sollte, einen Stoß mit. Obwohl ich schon darauf gefaßt war, hat er auch mich noch erwischt. Ich drehte mich zu ihm und sagte „Excuse me, I have a question“. Er brüllte mich an „Shut up ! You don’t have right to talk ! Nobody wants you here !“
In der Küche waren wir dann um die 25 Leute. Es war sehr laut. Der große Beamte –er hatte einen schwarzen, nach oben gedrehten Bart und einen großen Bauch- brüllte herum und machte abfällige Bemerkungen. Einen Mann schlug er auf die Brust, weil dieser zu nahe bei der Tür war und nicht stillsein wollte. Er wollte irgendetwas von den Beamten, ich weiß nicht, was, weil ich hinten beim Fenster stand. Andere protestierten wegen dieser Attacke und drängten zur Türe, woraufhin die Beamten den Hund an die Türe ließen. Der Hund bellte und stellte sich auf. Er wäre auf die Leute gesprungen, wenn er nicht gehalten worden wäre.
Auch K hat der besagte Beamte auf den Kopf geschlagen. Der hatte sich über seine engen Fesseln beklagt. Der Beamte winkte ihn zu sich, es sah so aus, als ob er ihm die Fesseln lockern wollte. Aber stattdessen zog er sie ihm so fest nach, daß der Mann laut schrie, und gab ihm beim Wegstoßen noch einen Schlag auf den Kopf. Die meisten im Zimmer schrien wild durcheinander. Es ging zu wie in einem Kochtopf. Drei Leute –Nigerianer- wurden beim Namen aus der Küche gerufen. Wir anderen mußten ziemlich lange dort warten. Die Fesseln schnitten sich uns ins Fleisch. Kurz bevor alles vorbei war, sah ich vom Fenster aus, daß ein Polizeiwagen mit Papieren kam. Diese Papiere –unsere Polaroidfotos waren dabei- hatten sie dann in der Hand, als wir einer nach dem anderen beim Namen aus der Küche gerufen wurden. Ein Beamter verglich mein Gesicht mit einem Foto, ein anderer schrieb etwas, ein anderer schnitt meine Fesseln mit einer Zange durch. Ich war nur froh, wegzukommen und ging in mein Zimmer
Aus dem Küchenfenster habe ich viele Polizeiautos und –minibusse gesehen, keine Zivilfahrzeuge. Ich habe nur eine Beamtin gesehen, die links vor dem Zimmer X bei den beiden Frauen stand, als ich kontrolliert wurde. Ich habe beim Aufräumen mitgemacht. Wir haben die herumliegenden Fesseln eingesammelt und auch einen verschmutzten Gummihandschuh gefunden, sonst keine (obwohl viele Beamten welche angehabt hatten). Offensichtlich haben alle Beamten ihre Handschuhe anbehalten, nur der Beamte, welcher sich an den Anus der Kollegen zu schaffen machte, dürfte seinen schmutzigen Handschuh danach weggeworfen haben. Keiner von uns wollte den anrühren, wo er hingekommen ist, weiß ich nicht. Dieser Beamte sah nicht aus wie ein Arzt. Zivilpersonen –außer uns Hausbewohnern- habe ich nicht gesehen. Ich habe, als ich aus dem Zimmer geholt wurde, einen Beamten mit einer Maschinenpistole vor Zimmer 12, dh. beim Treppenabgang, stehen sehen.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. K. , Musiker, geb. 1969 in Kinshasa, DR Kongo

Ich war glaublich der dritte oder vierte Mann, der aus dem Zimmer Nr. 9 gerufen wurde. Ich wurde ziemlich brutal gepackt, von mehreren Beamten gleichzeitig, und habe mich dem widersetzt. Daraufhin packte je ein Polizist einen meiner Arme und schleuderten sie mich mit den Händen förmlich an die Wand. Dabei habe ich mich an einem Finger verletzt. Dieser ist dann ziemlich angeschwollen und hat sehr weh getan. Ich habe am nächsten Tag das Krankenhaus Baden aufgesucht. Es wurde ein Röntgen gemacht und wurde mir gesagt, daß nichts gebrochen sei.
Ich mußte so an der Wand stehenbleiben und die Beamten zogen mir Hose und Shorts hinunter, sodaß ich unten herum völlig nackt war. Ein Beamter, der Gummihandschuhe trug und nicht wie ein Arzt aussah, steckte seinen Finger in meinen Anus und bohrte darin herum. Als er ihn herausgezogen hatte, sagte ein anderer Beamter etwas zu ihm, und er führte das ganze nocheinmal durch.
Das ganze geschah direkt vor dem Zimmer. Alle, die noch im Zimmer waren, konnten dabei zusehen. Eine Angolanerin war noch im Zimmer. Als ich hinausgeführt worden war, sah ich links bei der Tür auch noch die andere Angolanerin und eine Polizistin stehen. Auf dem Korridor befanden sich auch noch viele andere Polizisten.
Ich durfte mich dann wieder anziehen, es wurde ein Foto von mir gemacht, dann wurden mir die Hände am Rücken gefesselt. Ich hatte mich wieder etwas gefaßt und sprach den mir am nächsten stehenden Beamten an, der auf deutsch wild auf mich einredete (Anm.: laut M. unter anderem mehrmals „Halt die Klappe !“)
In der Küche waren wir dann um die 25 Leute. Es war sehr laut. Der große Beamte –er hatte einen schwarzen, nach oben gedrehten Bart und einen großen Bauch- brüllte herum und machte abfällige Bemerkungen. Einen Mann schlug er auf die Brust, weil dieser zu nahe bei der Tür war und nicht stillsein wollte. Er wollte irgendetwas von den Beamten, ich weiß nicht, was, weil ich hinten beim Fenster stand. Andere protestierten wegen dieser Attacke und drängten zur Türe, woraufhin die Beamten den Hund hereinließen, sodaß sich alle zurückzogen.
Ich habe auch gesehen, wie dieser Beamte K.malträtierte Glaublich zwei Stunden später wurden wir einer nach dem anderen aus der Küche gerufen. Ein Beamter verglich mein Gesicht mit einem Foto, ein anderer schrieb etwas, ein anderer schnitt meine Fesseln mit einer Zange durch. Ich ging in mein Zimmer. Meine Sachen waren im Zimmer verstreut. Wir mußten lange aussortieren, was wem gehört. Mein Koffer ist kaputt. Er läßt sich nicht mehr schließen.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. K., Maschinist, geb.1970 in Kinshasa, DR Kongo,

Ich war der letzte, der von uns noch in Zimmer Nr. 9 war. Noch während ich im Zimmer war, kamen Beamte bereits herein und wurde ich Zeuge, wie diese den Koffer von Charle KITENGEE aufbrachen und dabei zerstörten. Ich schrie daher laut „K. K.!“, woraufhin ein weiterer Beamter hereinkam und mich anschrie „Shut up!“ und hinausbrachte. Am Korridor wurde ich von mehreren Beamten mit dem Gesicht zur Wand, erhobenen Händen und gespreizten Beinen hingestellt, abgetastet, fotografiert, mit den Händen am Rücken gefesselt und in die Küche gebracht.
In der Küche waren wir dann um die 25 Leute. Es war sehr laut. Der große Beamte –er hatte einen schwarzen, nach oben gedrehten Bart und einen großen Bauch- brüllte herum und machte abfällige Bemerkungen. Einen Mann schlug er auf die Brust, weil dieser zu nahe bei der Tür war und nicht stillsein wollte. Er wollte irgendetwas von den Beamten, ich weiß nicht, was, weil ich hinten beim Fenster stand. Andere protestierten wegen dieser Attacke und drängten zur Türe, woraufhin die Beamten den Hund an die Türe ließen. Der Hund bellte und stellte sich auf. Er wäre auf die Leute gesprungen, wenn er nicht gehalten worden wäre.
Ich litt sehr unter den Fesseln und ging schon herum, weil die Schmerzen so groß war. Ich konnte kaum ruhig stehen und verzerrte das Gesicht. Der besagte Beamte muß das bemerkt haben und winkte mich zu sich. Ich dachte, daß er mir die Fessel lockern will und drehte ihm den Rücken zu. Er zog die Fessel aber lachend noch fester und ich schrie laut. Man kann die Einschnitte heute noch sehen (Anm. feine, frisch vernarbte Linien an den Innenseiten beider Handgelenke, je zwei kleine dunkel verfärbte Druckstellen in der Breite der Plastikbänder oberhalb der Handwurzelknochen). Gleichzeitig stieß mich der Beamte zurück ins Zimmer, wobei er mich mit der flachen Hand auf den Hinterkopf schlug
Nach mir endlos erscheinender Zeit –ich konnte vor Schmerzen an nichts anderes mehr denken- wurden wir einer nach dem anderen aus der Küche gerufen. Ein Beamter verglich mein Gesicht mit einem Foto, ein anderer schrieb etwas, ein anderer schnitt meine Fesseln mit einer Zange durch. Ich ging in mein Zimmer.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. K. , geb. 1974 in Uige, Angola

Der 17.01.2000 war mein erster Tag im Lager Traiskirchen. Zu Beginn des Vorfalles befand ich mich mit D zu Besuch im Zimmer Nr. X/Untergeschoß. Es ist dies ein Frauenzimmer. Wir beide waren noch nicht im Block Nr. 3 einquartiert, sondern im sogenannten „Transitraum“ im Block Nr. 1, der von dieser Polizeiaktion nicht betroffen war Plötzlich wurde die Türe aufgestoßen und es standen drei Gendarmen da. Ich habe mehrere Pistolen, ein Funkgerät, eine Maschinenpistole sowie Schlagstöcke bei ihnen gesehen. Sie riefen irgendetwas wie „Stop“, „Niemand rührt sich“ oder so und packten einen Mann, der gerade mit einem Mobiltelefon in der Hand neben der Tür gestanden und uns Anwesende gefragt hatte, wem dies gehöre ( Anm. d.i. P). Ich glaube nicht, daß es sein Handy war, eben weil er uns gerade gefragt hatte. Wo er es herhatte, weiß ich nicht.
Dieser Mann wurde hinausgezogen, ein Polizist nahm ihm das Handy ab, und er wurde von 4 – 5 Polizisten auf einmal auf den Boden am Korridor gedrückt. Er wurde am Boden liegend überall abgetastet, wieder heraufgezogen und fotografiert. Zwei Polizisten brachten ihn dann den Korridor hinunter.
Wir anderen im Raum waren wie gelähmt, rührten uns nicht und wagten nichts zu sagen. Die Beamten bedeuteten uns, die Hände zu heben. Sie sagten auch etwas, das verstand ich aber nicht. Nach ein paar Minuten wurde ich als erster auf den Korridor hinausgewunken. Ich mußte mich an der Ecke zwischen Zimmer 5 und der dortigen Korridortür mit dem Gesicht zur Wand aufstellen, meine Kleider wurden von einem Beamten abgeklopft, ob etwas darin sei, meine Lagerkarte wurde aus der Tasche genommen und dann mußte ich mich nach und nach völlig entkleiden und nach vorne beugen, wobei ein Beamter sich hinter mich hockte und meinen Anus begutachtete. Im Korridor waren viele Beamten, es war viel Bewegung, aber ich befand mich im Blickfeld der Frauen und auch zweier Polizistinnen. Ich durfte mich dann wieder anziehen, wurde mit dem Gesicht zu den Beamten gedreht und fotografiert (Sofortbildkamera). Dann packte ein Beamter meine Arme und fesselte sie am Rücken und wurde ich den Korridor hinuntergeführt ins Zimmer Nr. 3, wo sich bereits ein paar andere Leute aufhielten, die so wie ich gefesselt waren (darunter D).
Wir sollten uns zunächst auf den Boden setzen, standen dann aber nach und nach auf, weil dies Schmerzen bereitete. Sitzgelegenheiten gab es nicht, auf die Betten durften wir uns nicht setzen. So standen wir alle. Wir konnten uns miteinander unterhalten, die Beamten vor der Tür gaben nur Acht, daß sich niemand auf ein Bett setzte oder zu nahe zur Tür kam. Dann gaben sie irgendwelche Befehle auf Englisch und machten dazu Gesten mit den Händen oder mit ihren Schlagstöcken. D mußte zur Toilette und ging mit zusammengepreßten Oberschenkeln zur Tür und fragte „Toilette, toilette ?“ Ein Beamter deutete ihm nur, wieder ins Zimmer zurückzugehen. Im Zimmer Nr. 3 waren wir am Ende circa 15 Personen.
Nachdem wir mindestens zwei, wenn nicht drei Stunden so gestanden hatten, wurden wir einzeln beim Namen in den Korridor gerufen. Dort wurde mein Gesicht mit dem zuvor gemachten Foto verglichen und ein Beamter schrieb etwas, während ein anderer mit einer Zange die Fessel durchschnitt und wieder ein anderer deutete, daß ich weggehen soll. Es muß gegen Mitternacht gewesen sein, bis alles vorbeiwar. Ich habe zwei Hunde gesehen. Einer davon wurde immer im Korridor vor Zimmer 3 auf- und abgeführt. Der andere verließ ungefähr zur gleichen Zeit wie ich das Gebäude. Draußen waren noch andere Hunde und viele Polizeiautos und –minibusse, keine Zivilfahrzeuge. Ich habe zwei Beamtinnen gesehen, beide waren zunächst vor Zimmer Nr. 6, eine davon hat zwei Frauen am Zimmer vorbei zum Badezimmer geführt (getrennt voneinander). An der Reinigung der Zimmer, Korridore und WCs nach der Aktion war ich nicht beteiligt, weil ich gleich danach in den Transitraum zurückging.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Fr. K, Informatikerin, geb.1971 in Kongolo, DR Kongo

Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X/Untergeschoß. Wir sind dort vier Frauen, zwei aus Angola (S, A) und zwei aus DR Kongo ( K und ich). Zu Beginn des Vorfalles waren wir nur drei Frauen, S war nach oben gegangen, um einen Freund zum Essen einzuladen. Außerdem waren noch fünf Männer, alle Angolaner, bei uns. Plötzlich flog die Tür auf und erschienen fünf Uniformierte, dahinter noch eine Beamtin. Drei davon nahmen sich gleich einen jungen Angolaner vor, der neben der Tür gestanden hatte und ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Sie nahmen im das Telefon aus der Hand und zerrten ihn hinaus vor die Türe. Ich konnte nicht alles sehen, weil soviele Beamten im und vor dem Zimmer waren. Er mußte aber seine Oberkleidung ablegen, durfte sich dann wieder anziehen, wurde gefesselt (Hände am Rücken) und in den Korridor hinuntergeführt. Ähnlich erging es auch den anderen vier Männern. Einer davon mußte sich vor aller Augen im Korridor völlig ausziehen.
Von uns wurden die Lagerkarten verlangt und daß wir uns Socken und Schuhe ausziehen. Wir mußten aber dort bleiben, wo wir waren, und warten. Ans Reden dachte keiner von uns. Die Beamten sprachen uns nicht an, sie redeten nur miteinander, was ich nicht verstand. Ungefähr nach 20 Uhr machte ich die Polizistin auf mich aufmerksam, daß ich aufs WC wollte. (Im Korridor gab es noch eine andere Polizistin. Diese kam später mit S ins Zimmer, um deren Lagerkarte zu holen.) Diese Beamtin begleitete mich dann aufs WC, das ungefähr dort liegt, wo sich oben das Badezimmer befindet. Sie ließ sowohl die Türe zum WC offen, obwohl draußen Beamten standen, die zuschauten, als auch die Tür zum WC-Abteil, wo sie sich auf die eine Seite der Klomuschel stellte und mir deutete, daß ich auf die andere Seite der Muschel, auf den Boden machen sollte, was ich tat. Die Polizisten vor der Türe amüsierte sich darüber, ich schämte mich, weil ich die Hose ganz hinunterziehen mußte, um mich nicht zu beschmutzen, und die Beamten alles sehen konnten. Die Polizistin sah sich dann mein Geschäft an, wobei sie hinter mir im WC-Abteil stand, und mich –hinter mir gehend- an den Beamten vorbei wieder ins Zimmer führte. Im Korridor sah ich zwei Hunde und viele Polizisten.
Zurück im Zimmer, waren dort gerade vier Beamten damit beschäftigt, unsere Sachen zu durchwühlen. Auch K wurde gleich nach mir von der Beamtin aufs WC geführt, sie kam weinend und mit nasser Hose zurück. Dann, es war ungefähr eine Stunde seit Beginn vergangen, kam die zweite Polizistin mit S ins Zimmer. Die erste Beamtin war nicht da, und die Beamten erlaubten A nicht, auch aufs WC zu gehen. Sie deuteten ihr, daß sie in einer Ecke ihr Geschäft erledigen sollte. Das tat sie dann, weinend, wobei sie auch sich selbst mit Urin beschmutzte. Keine von uns redete, ich glaube, daß wir das gar nicht gedurft hätten. Von den Beamten redete auch niemand mit uns.Es dauerte noch mindestens zwei Stunden, bis alles vorbei war. Zwei Frauen hatten vom Urin beschmutzte Hosen, es roch fürchterlich. Den Beamten war das aber egal. Die ersten Beamten, die ins Zimmer gekommen waren, hatten Schlagstöcke, Walkie-Talkies, Pistolen im Gürtel. Einer weiter hinten hatte eine Maschinenpistole im Anschlag.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. I., Elektroingenieur, geb. .1969 in Kinshasa, DR Kongo

Ich war der dritte, der aus dem Zimmer gewunken wurde, also hinter Albert NGBILIMA. Ich konnte aber nicht sehen, was am Korridor mit ihm passierte. Er wurde gerade weggeführt, als ich hinauskam. Ich habe versucht, ihm nachzusehen bzw. zu sehen, was sich vor der Küche abspielte, wurde aber jedesmal wenn ich den Kopf drehte, auf die Wange geschlagen. Anders als N habe ich nur einen Hund gesehen, vor der Küche. Sonst habe ich alles so erlebt wie von ihm erzählt.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. D., Schüler, geb.1982 in Monrovia, Liberia,

Ich wohne im Block Nr. 3, Obergeschoß, Zimmer X. Zu Beginn des Vorfalles waren wir zu elft im Zimmer. Einige saßen auf Sesseln oder auf den Betten, ein paar spielten. Plötzlich ging die Türe auf und stand ein Beamter, glaublich mit einer Maschinenpistole in der Hand, dort. Dahinter waren viele andere. Uns wurde befohlen „Don’t move ! Police!“ Keiner rührte sich. Jeder blieb so sitzen oder stehen, wie er war. Es stand dann immer mindestens ein Beamter an der Tür oder lehnte gegenüber, wo er alle im Auge hatte und sofort etwas rief bzw. Zeichen gab, wenn jemand aufstehen wollte etc. Miteinander reden durften wir dann schon.
Nach circa 45 Minuten wurden wir, einer nach dem anderen, hinausgewunken, aber immer erst, wenn sie mit dem vorherigen fertig waren und ihn gefesselt in Richtung Küche wegführten. Ich war glaublich der sechste aus unserem Zimmer. Draußen gruppierten sich drei bis fünf Beamte um mich. Einer fragte mich nach der Lagerkarte. Nachdem ich sie ihm gegeben hatte, rissen zwei Beamte meine Arme in die Höhe und schoben mich so mit dem Gesicht zur Wand. Meine Beine wurden auseinandergedrückt, ich wurde durchsucht, mußte aber nichts ausziehen. Dann wurden meine Hände wieder heruntergenommen und auf dem Rücken gefesselt, ich wurde umgedreht, fotografiert und weggeführt.
Vor der Küche standen fünf Beamte mit einem Hund. Ein Beamter –groß mit einem sehr charakteristischen Oberlippenbart- war offenbar der Anführer dieser Beamten und stieß mich in die Küche hinein, wo schon viele Leute waren. Am Ende waren es circa 25 Leute.
Ich erinnere mich, daß der genannte Beamte einen Mann, der sich wegen seiner Fesseln beschwerte –ich glaube, es war ein Kongolese- zu sich hinwinkte. Es schien, als wollte er ihm die Fesseln lockern. Stattdessen aber zog er ihm die Fesseln unter Gelächter noch fester an, sodaß der Mann laut schrie. Ein anderes Mal wollte ein anderer Mann –glaublich Sudanese- nicht aufhören, sich bei den Beamten über seine Behandlung zu beschweren (er sprach englisch). Der eine Beamte sagte immer „Shut up ! Nobody asked you to come here !“, und als der Mann nicht aufhörte, zu reden, ging er auf ihn zu, packte ihn an der Oberbekleidung und schüttelte ihn ein paar Mal vor und zurück.
Nach endlos langer Zeit wurden wir dann namentlich aufgerufen. Wir mußten einzeln an dem Hund vorbei aus der Küche gehen, wo sie uns mit dem Polaroidfoto verglichen und etwas schrieben. Dann schnitten sie die Fesseln durch, wobei sie zuerst nur ein Messer hatten. Bei mir bemühten sich gleich zwei oder drei Beamte, die Fessel mit dem Messer durchzuschneiden, was ziemlich weh tat, weil die Fesseln ohnehin schon sehr eng waren. Es gelang ihnen nicht bzw. kam dann ein Beamter mit einer Zange dazu, und war ich frei.
Ich habe nur den einen Hund in der Küche gesehen. Aus dem Küchenfenster konnte ich aber sehen, daß vor dem Haus mehrere Hunde waren. Ich habe nur einen Beamten mit einer Langwaffe gesehen. Das war der erste Polizist, der ins Zimmer trat. Ich habe nur eine Beamtin gesehen, die am Korridor stand. Zivilpersonen habe ich nicht gesehen. Viele Beamten trugen Gummihandschuhe. Der eine große vor der Küche zog sie sich extra an, bevor er auf den Sudanesen losging. Ich habe dann aber im Korridor keine Handschuhe herumliegen sehen, nur Fesseln.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. B. Medizinstudent, geb. 1978 in Brazzaville, Kongo

Ich wohne in Block 3, Obergeschoß, Zimmer Nr. X. Am 17.01.2000 wohnten dort nur ich und S aus Ruanda. Es ist dies jenes Zimmer, durch welches man gehen muß, um zum Zimmer Nr. 13 zu gelangen, wo am 17.01.2000 nur zwei Frauen und ein Baby wohnten. Es war 19.30 Uhr, als plötzlich die Türe aufging und zwölf Polizisten mit einem Hund hereinstürmten. Diese riefen „Police ! Don’t move ! Stay where you are !“. Sechs von den Polizisten und der Hund gingen weiter ins Zimmer Nr. 13. Bei diesen war keine Frau dabei. Es begann dann das Baby im Zimmer Nr. 13 zu schreien.
Die verbliebenen sechs Polizisten verlangten unsere Lagerkarten. Dann forderten sie uns auf Englisch auf, alles was mir gehörte, hierhin, und alles was Georges gehörte, dorthin auf einen Haufen zu legen. Ich verstehe Englisch, aber nicht gut. Die Beamten konnten, glaube ich, auch nur ein paar Worte. Ich wurde nach meinem Namen gefragt und dann aus dem Zimmer gebracht, wo ich an der Ecke zwischen der Tür von Zimmer 11 und der Durchgangstür im Korridor hingestellt wurde. Ich mußte mit erhobenen Händen und Gesicht zur Wand dortstehen und wurde überall abgetastet. Ein Beamter fesselte mir die Hände am Rücken, ein anderer fotografierte mich und der erstere bachte mich in die Küche, wobei er etwas mit seinem Schlagstock nachhalf. Ich war der erste dort. Nach mir ist Gaspard hingekommen. Es wurden dann immer mehr Leute in der Küche. Drei wurden wieder hinausgeholt, glaublich Nigerianer. Sie habe ich nicht mehr gesehen. Am Ende war die Küche voller Leute. Alle mußten stehen. Ich erinnere mich, daß ein Mann –er sprach glaublich Französisch- sich beim Chef der Beamten vor der Küche wegen seiner Fesseln beschwerte und sie von ihm dann unter Gelächter noch fester angezogen erhielt, bis er schrie. Es ging in der Küche ziemlich zu, manche schrien, manche jammerten. Wenn der Tumult zu groß war, ließen die Beamten einen Hund ins Zimmer, sodaß sich alle zurückdrängten. Wir wurden dann nach ziemlich langer Zeit einzeln aus der Küche gerufen, mit den Polaroids verglichen und freigelassen
Ich habe nur eine Polizistin gesehen. Diese befand sich am Korridor, als ich in die Küche gebracht wurde. Ich habe keine Langwaffen gesehen. Der erste Trupp, der in unser Zimmer kam, hatte neben Schlagstöcken auch Pistolen, die sie aber dann gleich versorgten. Meiner Meinung nach trugen nur manche Beamten Gummihandschuhe. Ich habe mich an den Aufräumarbeiten im Korridor nicht beteiligt, weil unser eigenes Zimmer ziemlich chaotisch aussah. Ich kann daher auch nicht sagen, ob gebrauchte Gummihanschuhe herumlagen. Ich habe auf meinem Weg zurück ins Zimmer keine gesehen.

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Konf. vom 20.01.2000, mit Hr. B, geb. 1978 in Angola,

Ich bin seit X.11.1999 in Österreich und hatte noch kein Asylinterview. Ich wohne in Block 3, im Obergeschoß, im Zimmer Nr. X. Gerade als alles anfing, hatten wir schon zu essen begonnen und wollte ich in die Küche Wasser holen gehen. Von außen wurde gegen die Tür geschlagen, ich wollte gerade die Tür aufmachen und wurde diese aber von außen zugezogen. Schließlich ging die Tür auf, und ein Polizist mit der Aufschrift „SG“ auf der Kappe stand vor mir. Er zeigte mir, daß ich stehenbleiben soll. Alle anderen waren sehr überrascht. Eine Frau wollte am Polizisten vorbei hinaus, mußte aber im Zimmer bleiben.
Wir mußten dann einer nach dem anderen hinaus auf den Korridor. Ich wurde mit einer Sofortbildkamera fotografiert, durchsucht, mußte die Hose hinunterziehen, die Hände hochnehmen, durfte die Hose wieder hinaufziehen und erhielt die Hände am Rücken mit einem Plastikband gefesselt. Niemand sagte etwas zu uns, außer Befehlen, wie wir uns verhalten sollten. Wir wurden dann in die Küche gebracht. Dort waren nur Männer, keine Frauen. Wir konnten nicht sitzen. Es gab nichts zum Sitzen.Ich erinnere mich, daß ein junger Mann, ich glaube aus Sierra Leone, von einem Beamten etwas wollte und deshalb geschlagen wurde. Vor der Küche wurde ich dann mit einer Farbkopie meines Polaroidfotos verglichen und durfte ohne Fessel wieder zurück ins Zimmer. Wir haben in den Zimmern keine Kästen, nur unsere Koffer und Taschen.

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Konf. vom 21.01.2000, mit Hr. A., Fußballer, geb. 1983 in Malakal, Sudan

Ich wohne in Block 3, Zimmer Nr. X/Obergeschoß. Zu Beginn des Vorfalles waren rund 8 Personen im Zimmer. Ich spielte mit einem Kollegen Dame. Es wird wohl so nach 19.00 Uhr gewesen sein, als plötzlich die Tür aufgestoßen wurde und drei Polizisten mit Schlagstöcken, einer auch mit einer Pistole, in der Tür standen. Wir waren alle vor Schreck erstarrt, keiner rührte sich oder sagte etwas. Zwei Beamten blieben in der Tür stehen, einer ging weg. Dahinter waren viele andere Beamten zu sehen, die hin- und herliefen. Da die Tür offen war und auch ein Fenster gekippt, fröstelte mich ziemlich, obwohl ich meine Jacke anhatte. Wir konnten uns nicht entspannen, weil jedem, der sich bewegte, sofort etwas zugerufen wurde, meist auf Englisch (Stop ! Stay where you are ! Don’t move !).
Es mag wohl über eine halbe Stunde vergangen sein, als sie begannen, uns einen nach dem anderen auf den Korridor zu winken. Ich war der erste und mußte mich bis auf die Jeans ausziehen. Neben vielen anderen Beamten stand auch eine Polizistin am Korridor, zwischen Zimmer 10 und Zimmer 9. Frauen aus Zimmer 9 habe ich nicht gesehen, obwohl bereits auch damit begonnen worden war, die Leute aus diesem Zimmer herauszuholen. Mit entblößtem Oberkörper mußte ich mich, Gesicht und die erhobenen Hände zur Wand, aufstellen, meine Beine wurden von hinten auseinandergerückt und ein Beamter klopfte mich an den Hosen ab. Ich habe nicht gehört, daß sich Beamten über mich oder andere lustig gemacht hätten. Ich wurde dann nach meiner Karte gefragt und mußte sie aus meiner Jacke, die am Boden lag, herausnehmen. Irgendwie haben die Beamten meine Karte in der Mitte auseinandergebrochen, ich bekam sie in zwei Teilen zurück und verwende sie so nach wie vor.
Ich glaube, daß bis zu sieben Beamte auf einmal mit den Checks vor unserem Zimmer beschäftigt waren. Auch vor Zimmer 9 hatten sie schon begonnen. Ich schätze, daß sich um die 25 Beamten im Korridor aufhielten. Ein Beamter packte von hinten meine Arme und legte eine Fessel um die Handgelenke. Er brüllte mich an und zerrte die Arme nach unten, weil ich mich verkrampfte. Er zog die Fessel dann sehr fest an. Als ich den Korridor hinunter zur Küche geführt wurde, sah ich vor dem Zimmer 9, wie ein Beamter mit einem Gummihandschuh eine Analvisitation bei einem völlig nackten, größeren Mann durchführte. Dieser Beamter sah nicht aus wie ein Arzt, sondern so wie alle Beamten. Wo die Polizisten zu dem Zeitpunkt war bzw. ob schon Frauen aus Zimmer 9 am Korridor gestanden hatten, kann ich nicht sagen. Ich habe aber eine Frau schreien hören, als ich an der Analvisitation vorbeigeführt wurde.
Zwei Beamte stießen mich von hinten in die Küche, vor der insgesamt fünf Beamte und ein bellender Hund standen. Zum Schluß waren wir wohl 25 Personen in der Küche. Ich war sicher drei Stunden lang dort. Mir traten die Tränen in die Augen, weil die Fesseln weh taten, egal ob ich die Arme ruhig hielt oder bewegte. Ich versuchte deshalb einen großen, dicken Polizisten anzusprechen, der offenbar vor der Küche Chef war. Er schrie mich nur an, fiel mir ins Wort und hörte nicht, was ich wollte. Er sagte unter anderem: „Nobody invited you to come here and seek asyl. You have to shut your mouth.“ Schließlich ging er ziemlich schnell auf mich zu, packte mich an der Schulter und schüttelte mich vor und zurück. Dann stieß er mich gegen die Brust, sodaß ich zurück auf die anderen Kollegen fiel. Viele Kollegen protestierten und gingen auf die Tür zu, woraufhin die Polizisten den Hund an der Leine ins Zimmer ließen und ihn anfeuerten, sodaß er sich fast überschlug vor Wut.
Ich hatte Angst, besonders vor dem großen Polizisten und dem Hund, und zog mich daher zum hinteren Fenster zurück. Zweimal wurden Leute aus unserer Gruppe geholt und weggebracht. Ich habe vom Fenster aus auch zweimal gesehen, daß jemand in Polizeifahrzeugen weggebracht wurde. Ich kann aber nicht sagen, ob einer davon ein junger Angolaner war.
Zum Schluß wurden wir dann alle, einer nach dem anderen, beim Namen aus der Küche gerufen. Mein Gesicht wurde mit dem zuvor angefertigten Polaroid verglichen, ein Beamter schrieb etwas und ein anderer zwickte mit einer Zange die Fesseln durch. Ich blieb stehen und rieb meine Handgelenke. Direkt hinter mir schrie ein Beamter „Schwarz raus !“ und stieß mich am Hinterkopf, sodaß ich nach vorne geschleudert wurde und mich gerade noch an der Uniform eines Beamten halten konnte, sonst wäre ich hingefallen. Mehrere Beamten lachten oder grinsten zumindest, als ich an Ihnen vorbei ins Zimmer X zurückging. Das Zimmer war verwüstet. Wir mußten eine Zeitlang suchen, was uns und was jemand anderem gehörte. Im Endeffekt fehlte aber nichts. Ich sah nur den einen Hund vor der Küche. Ich sah auch nur einen Beamten mit einer Langwaffe in der Hand am Korridor. Zivilbeamte sah ich nicht, auch keine Zivilfahrzeuge vom Küchenfenster aus. An der Reinigung des Korridors habe ich mich nicht mehr beteiligt. Ich habe keine Handschuhe herumliegen sehen, wohl aber dort, wo ich freigelassen wurde, viele Fesseln.

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Anzeige in Verbindung mit dem Vorfall am 17.1.00

An die
Staatsanwaltschaft beim
Landesgericht Wiener Neustadt
Maria Theresien-Ring 5
2700 Wiener Neustadt Wien, am 24.03.2000/hr
per Telefax 02622 – 21510 –272

Anzeiger : L


Angezeigte : unbekannte Täter (Beamte) des Landes-
gendarmeriekommandos Niederösterreich und
des Bundesministeriums für Inneres, sowie diesen
nachgeordneter Dienststellen


wegen : §§ 15, 83, 88, 92, 99, 115, 286, 302, 303, 313 StGB


S A C H V E R H A L T S D A R S T E L L U N G



Der Anzeiger hielt sich zu Beginn der bereits am 05.03.2000 von den Anzeigern A.ua. gegen dieselbe Tätergruppe zur Kenntnis gebrachten Vorfälle vom 17.01.2000 im Bereich des Flüchtlingslagers Traiskirchen am Lokalbahnhof Traiskirchen auf, wo er eine Zugverbindung nach seinem Wohnort Wien abwartete.
Als er gegen 19.00 Uhr den Bahnsteig betrat, wurde er einer Gruppe von sechs bis sieben Uniformierten gewahr, welche soeben eine schwarzafrikanische Person „beamtshandelten“.
Der Anzeiger wollte deshalb den Bahnsteig wiederum verlassen, wurde jedoch von einem Uniformierten aus der genannten Gruppe, welcher ihm nacheilte, durch Zurufe zum Stehenbleiben aufgefordert.
Der Beamte, der dem Anzeiger trotz Verlangens (auf Französisch, Englisch und Deutsch) keinerlei Auskunft über den Grund des Einschreitens nannte, packte diesen an den Armen und fesselte ihm diese mittels eines Plastikbandes am Rücken, wobei die verwendeten Fesseln sich tief einschnitten. Anschließend wurde dem Anzeiger die Kleidung abgeklopft und erhielt er dabei Stöße in die Rippen und –offenbar weil er nicht aufhörte, nach dem Grund dieser Behandlung zu fragen- Ohrfeigen.
Gemeinsam mit dem bereits zuvor beamtshandelten Schwarzafrikaner wurde der Anzeiger dann von Beamten mit den Worten „Gemma, gemma !“ von der Lokalbahnstation weg in Richtung des Flüchtlingslagers Traiskirchen gebracht.
Alldies geschah vor den Augen mehrerer unbeteiligter Fahrgäste.
Offenbar weil er dem ihn führenden Beamten klarmachen konnte, daß er nicht im Lager Traiskirchen wohnte, sondern in Wien, hielt dieser Rücksprache mit einem Kollegen und schnitt dem Anzeiger die Fesseln durch. Die Anhaltung hatte insgesamt rund 20 bis 30 Minuten gedauert.

Der Anzeiger ist in der Lage, die eingeschrittenen Uniformierten wie auch den vor bzw. gleichzeitig mit ihm „beamtshandelten“ Schwarzafrikaner im Rahmen einer Gegenüberstellung zu erkennen.
Es besteht daher der Verdacht, daß die gegen den Anzeiger eingeschrittenen Beamten sich durch die dargestellten Verhaltensweisen der (versuchten) Körperverletzung nach §§ 15, 83, 88 StGB, des (versuchten) Quälens eines Gefangenen nach §§ 15, 92 StGB, der rechtsgrundlosen Freiheitsentziehung (§§ 99, 303 StGB), der (tätlichen) Beleidigung (§ 115 StGB) und des Mißbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) strafbar gemacht haben.

Es scheint aber auch hinsichtlich der bloß anwesend gewesenen, an der Beamtshandlung des Anzeigers selbst unbeteiligten Beamten der Tatbestand nach § 286 StGB verwirklicht, da diese es unterließen, die obenangeführten strafbaren Handlungen, die schon begonnen hatten, zu verhindern. Sie waren ebenso wie die Täter selbst besonders geschult und wußten daher exakt um die Strafgesetzwidrigkeit der vom Anzeiger zu erduldenden Handlungen.

Alle Angezeigten haben durch eigene Initiative oder durch das kritiklose Gewährenlassen anderer Beamter teils als unmittelbare Täter, teils als Mit- bzw. Beitragstäter, teils durch aktives Tun, teils durch Unterlassung, teils in Form des Versuches, jedenfalls wissentlich, teilweise vorsätzlich, teils zumindest fahrlässig die angeführten strafbaren Handlungen begangen. § 313 StGB ist mitzuberücksichtigen. Rücktritt vom Versuch ist in keinem Faktum anzunehmen, auch nicht Notwehr, Nothilfe, Rechtsirrtum oder Putativnotwehr.
Erschwerend kommen noch Strafverschärfungsgründe nach § 34 StGB hinzu, so daß mehrere strafbare Handlungen verwirklicht wurden (Z.1), die allein auf den Umstand der Hautfarbe und Herkunft des Anzeigers und damit auf rassistische, fremdenfeindliche oder sonst verwerfliche Gründe aufbauende Tatmotivation (Z.5), die für das Opfer qualvolle Begehensweise (Z.6) sowie die Begehung an einem Wehr- und Hilflosen (Z.7).

Dies alles wird hiermit zur
A N Z E I G E

gebracht, wobei der Anzeiger –soweit zur strafrechtlichen Verfolgung der Angezeigten erforderlich- die Verfolgungsermächtigung erteilt.

Weiters
e r k l ä r t

der Anzeiger, sich dem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligter mit einem vorläufigen Schadensbetrag von öS 10.000,00 für die erwachsene Unbill und menschenunwürdige Behandlung anläßlich des dargestellten Vorfalles anzuschließen, und stellt gleichzeitig gemäß § 47 Abs.2 Z.2 StPO den
A n t r a g

auf Gewährung der Akteneinsicht.
L.
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Schreiben vom 15.03.2000 an den Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates.

Herrn
SC Univ. Doz Dr. Gerhart Holzinger
Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates

Bundesministerium f. Inneres
Bräunerstraße 5
1014 Wien Wien.15.3.2000
Sehr geehrter Herr Sektionschef!

Besten Dank für Ihr Antwortschreiben vom 9. dM.

Die in meinem Schreiben aufgezeigte Problematik ist – so bin ich überzeugt – kein Einzelfall. Es herrschen strukturelle Mängel bei der Beachtung der Menschenrechte durch Sicherheitsbehörden und Exekutivorgane vor, die dringend beseitigt werden müssen. Der Vorfall vom 17.1.2000 im Lager Traiskirchen ist einer von vielen gleich oder ähnlich gelagerter Fälle

Wie Sie den in Kopien beiliegenden Antrag auf Akteneinsichtnahme an den Jugendgerichtshof Wien und Schreiben an den Herrn Bundesminister für Inneres entnehmen können, fand am 17.2.2000 im Kolpingheim 1100 Wien, Sonnwendgasse, wiederum ein – rechtlich bedenklicher - Vorfall statt

Besonders markant daran ist , dass– infolge Anordnung des BMI Abt III/14 - drei Personen, darunter eine Mutter mit ihrem 3 monatigem Säugling, vom Lager Traiskirchen in das Kolpingheim Wien verlegt wurden, welche bereits Opfer des Vorfalls in Traiskirchen am 17.01.2000 waren. Sie wurden erneut Opfer eines menschenrechtswidrigen Einsatzes.

Ich bin überzeugt, dass der gesetzes- und rechtsgrundlose Einsatz am 17.2.2000 ebenfalls keinen Einzelfall darstellt

Organe versuchen hier - besonders bei Personen schwarzafrikanischer Herkunft – derart dramatisch unrechtmäßig vorzugehen, um hier offenbar einen Abschreckungseffekt erzielen zu wollen. Diese Vorgehensweise halte ich nicht nur für unzulässig sonder auch für äußerst bedenklich.

Strukturell scheint auch ein rassistisch angelegter, xenophober Grundtenor vorzuherrschen. Besonders rüde und unfreundlich, menschenrechts- und einfach gesetzwidrig sowie SPG- Richtlinien verletzend werden Personen schwarzafrikanischer Herkunft behandelt.

Ich habe daher die Europäische Stelle zu Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) von diesen beiden Vorfällen in Kenntnis gesetzt.

ME werden die Rechtsvorschriften u.a. auch deswegen nicht eingehalten und missachtet, weil offen damit spekuliert wird , dass sich das Erheben von Beschwerden an unabhängige Verwaltungssenate in Grenzen hält und beschuldigte Organe –

im Gegenzug – mit Verleumdungsanzeigen reagieren, wozu noch kommt, dass – nach wie vor – Erhebungen gegen Organe durch die jeweilige Dienstbehörde selbst durchgeführt werden.

Dieses Rechtsdefizit ist Gegenstand jahrelanger Beratungen, aber außer Beratungen sind – soweit ersichtlich – keine Fortschritte in legistischer Hinsicht bisher erzielt worden.

Im Feber 1997 erfolgte in einem ähnlich gelagerten Fall eine rechtswidrige und ungesetzliche Hausdurchsuchung des Flüchtlingsheimes 1070 Wien, Neustiftgasse, das von der Caritas der Erzdiözese Wien betreut wurde.

Hier dauerte das Verfahren rund 3 Jahre, nachdem zunächst die Behörde ( BPDion Wien ) alles bestritt und sich der UVS Wien zunächst pauschal ( in 25 Schimmelbescheiden ) für unzuständig erklärte. Erst nachdem durch den VwGH klar ausgesprochen wurde, dass ( auch bei einem gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehl ) der Verwaltungsexzess der Behörde zuzurechnen ist, fand ein umfangreiches Beweiserhebungsverfahren statt. In der Folge musste dann der UVS Wien diverse Rechtsverletzungen im zweiten Rechtsgang feststellen.

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass die belangte Behörde im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien bis zuletzt beinahe alles und jedes bestritt.

Ich darf Ihnen – im Hinblick auf Ihre nächste Sitzung des Menschenrechtsbeirates am 4.4.2000 die oa Unterlagen zur Verfügung stellen und wäre dankbar, wenn Sie mich über die Beratungsergebnisse und – fortschritte informieren könnten.

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Schreiben an den Innenminister Strasser vom 6.3.2000

Herrn
Dr. Ernst STRASSER
Bundesminister für Inneres
persönlich

Herrengasse 7
1014 Wien Wien, am 06.03.2000/hr


Betrifft : „Opfer- und Zeugenschutz“ für Betroffene der
Razzia vom 17.01.2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen


Sehr geehrter Herr Bundesminister !

Ich vertrete rechtsfreundlich 32 Betroffene der am Abend des 17.01.2000 von Beamten des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich im Haus Nr. 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen durchgeführten Razzia.

Aus Anlaß dieses Einsatzes wurden von meinen Klienten übereinstimmend und mEn. in völlig glaubhafter Weise schwerwiegende Vorwürfe gegen die eingeschrittenen Organe erhoben. Meine Kanzlei hat rund 40 getrennte Einzelinterviews durchgeführt. Die Betroffenen stammen aus verschiedenen Sprach- und Kulturkreisen Afrikas, waren bzw. sind miteinander nicht bekannt und halte ich vorherige Absprachen nicht zuletzt deshalb für ausgeschlossen.
Die Vorwürfe reichen vom offensichtlich rassistisch motivierten Einschreiten einzelner Beamter, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen, Mißhandlungen und Körperverletzungen, über das vorsätzliche Quälen von Gefangenen bis hin zu völlig anlaß- und rechtsgrundlosen sowie jeweils coram publico durchgeführten Entkleidungen und Anal- bzw. Vaginalvisitationen.
Zum Näheren darf ich auf das Vorbringen in den in Kopie beiliegenden Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerden verweisen, welche ich auftrags meiner Mandanten beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich eingebracht habe. Wiederholt hatten meine Mandanten auch Gelegenheit dazu, ihre Erlebnisse via Presse, Hörfunk und Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit zu schildern.

Dem Landesgericht für Strafsachen Wiener Neustadt sind diese Sachverhalte bereits im Rahmen von § 113 StPO-Beschwerden Anfang Februar bekanntgeworden. Inzwischen wurde mir auch vom Landesgendarmiekommando Niederösterreich mitgeteilt, daß bereits Vorerhebungen gegen die eingeschrittenen Organe im Gange seien. Auftrags meiner Klienten habe ich daher die UVS-Beschwerden gemeinsam mit einer Sachverhaltsdarstellung auch noch an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gesandt und den Privatbeteiligtenanschluß meiner Klienten im einzuleitenden Straf-verfahren erklärt (vgl. die beiliegende Strafanzeige).

Meine Klienten verfügen als Asylwerber derzeit –soferne überhaupt- lediglich über einen ungesicherten, vorläufigen Aufenthaltsstatus. Mindestens zwei davon –Herr Joseph O. sowie Herr.J. befinden sich nach negativer erstinstanzlicher Erledigung ihrer Asylverfahren bereits seit Anfang Februar auf Veranlassung der Bezirkshauptmannschaft Baden in Schubhaft.

Da im Sinne einer gründlichen und rückhaltlosen Aufklärung der Geschehnisse die Vernehmungen aller Betroffenen als Parteien bzw. als Zeugen sowohl vor dem UVS, als auch im Strafverfahren, als auch nach Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Geschehnisse in zivilgerichtlichen Entschädigungsverfahren erforderlich sein werden und dies durch die drohenden bzw. zum Teil bereits in Angriff genommenen Aufenthaltsbeendigungen erheblich gefährdet wird, darf ich mich namens meiner Mandanten an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, wenden mit dem Ersuchen, alle erforderlichen Veranlassungen zu treffen, um meinen Mandanten die uneingeschränkte Teilnahme an diesen Verfahren zu ermöglichen.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf § 10 Abs.4 letzter Satz FrG verweisen, wonach der Gesetzgeber die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis als Maßnahme zum Zeugen- bzw. Opferschutz in Zusammenhang mit strafrechtlichen Erhebungen wegen Menschenhandels ausdrücklich normiert hat. Umso mehr wird ein Anlaß zur Gewährung von Opfer- und Zeugenschutz in Form eines gesicherten Aufenthaltsstatus in einem Fall wie diesem als gegeben anzunehmen sein müssen, wo schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe gegen Organe der Rechtspflege selbst erhoben wurden.
Es böte sich hier aber auch noch die Gewährung vorläufigen Abschiebungsschutzes, zB nach § 40 Abs.1 bzw. § 56 Abs.2 FrG, als adäquates Mittel an, um eine verfrühte Abschiebung meiner Mandanten, noch bevor die anhängigen Verfahren abgeschlossen sind, hintanzuhalten.

Der Großteil meiner Klienten befinden sich derzeit noch in Bundesbetreuung. Dem Vernehmen nach wären jedoch der Evangelische Flüchtlingsdienst und auch die Caritas, nach Ausschöpfung der gesetzlich möglichen Höchstdauer der Bundesbetreuung, zur Unterkunftsgewährung und Versorgung, einschließlich der Vermittlung kostenloser medizinischer Versorgung über ein vorhandenes Netzwerk von Ärzten bzw. Privatspitälern, bereit.
Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, daher um dringliche Prüfung des Anliegens meiner Mandanten, aufenthaltsrechtlichen Zeugen- und Opferschutz für die Dauer der anhängigen Verfahren eingeräumt zu erhalten, ersuchen, und darf Ihrer –möglichst zeitnahen- Rückäußerung hierzu mit Interesse entgegensehen.

Insbesondere wäre Ihre dringende Intervention zugunsten der bereits in Schubhaft befindlichen Betroffenen –zB der Herren O. und J.- erforderlich, deren Außerlandesschaffung bereits vorbereitet wird.

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Artikel aus dem Standard vom 25.1.2000:

65 Beschwerden nach Drogenrazzia.Gendarmerie: "Erfundene Geschichten" von Michael Simoner

Wien/Traiskirchen - "Wir können mutmaßliche Verbrecher nicht mit Samthandschuhen anfassen. Jeder hat natürlich das Recht, sich über die Exekutive zu beschweren." Dieser Empfehlung der Sicherheitsdirektion Niederösterreich folgen dieser Tage gleich 65 Menschen auf einmal. Alle sind Asylwerber aus Afrika, die Montag vergangener Woche eine Drogenrazzia im Flüchtlingslager Traiskirchen miterlebt hatten. Wie DER STANDARD berichtete, behaupten Betroffene, dass einige der 130 eingesetzten Gendarmen äußerst brutal vorgegangen seien.

Bei der Razzia - Codename: "Streetrunner" - waren 80 Menschen überprüft, 15 davon wegen Verdachts auf Drogenhandel verhaftet worden. Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Rainer wird im Namen jener 65 Asylwerber, gegen die nichts Strafrechtliches vorliegt, eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat einbringen. Seine Mandanten, darunter auch alte und kranke Menschen, seien "vorsorglich" mit Plastikbändern gefesselt und dabei auch verletzt worden. Zudem habe es anale Leibesvisitationen ohne Handschuhwechsel im Beisein zahlreicher Personen gegeben.

Der Rechtsanwalt sieht in dem Vorgehen der Beamten eine Verletzung des Rechts auf Unversehrtheit des Körpers und der Menschenwürde. Rainer zum STANDARD: "Egal, ob Verdächtiger oder nicht, jeder Mensch hat ein Recht auf menschenwürdige und korrekte Behandlung." Er überlege auch Strafanzeigen gegen einzelne Beamte.

Bei der federführenden Kriminalabteilung Niederösterreich spricht man hingegen von "Verleumdung" und "erfundenen Geschichten". Rektaluntersuchungen seien gar nicht üblich. "Wenn wir den Verdacht haben, dass jemand in Kügelchen verpacktes Suchtgift im Körper versteckt hat, warten wir, bis es von selbst zum Vorschein kommt", so ein Sprecher der Kriminalabteilung. Dafür gebe es spezielle Toiletten, die mit einem Sieb ausgestattet seien

NGOs als Beobachter

Die Razzia war vom Landesgericht Wiener Neustadt per Haussuchungsbefehl abgesegnet, doch die sichergestellte Menge Suchtgift mit 75 Gramm eher gering. "Da stellt sich für mich auch die Frage der Verhältnismäßigkeit", meint Rechtsanwalt Rainer. Er fordert bei derartigen Amtshandlungen die Anwesenheit von Rechtsanwälten. Was im Innenministerium "prinzipiell vorstellbar" ist; als unabhängige Beobachter seien aber nichtstaatliche Organisationen (NGOs) sinnvoller.


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Beschwerde an den UVS in Niederösterreich

Roland HERMANN
c/o Dr. Wolfgang RAINER
Schwedenplatz 2/74
1010 Wien
Tel. +43/1/533 05 90
Fax. +43/1/533 05 90-11
Mobil.+43/676/416 64 98
Mail. hermann@deranwalt.at

   
 

www.no-racism.net