Die AktivistInnen der Arbeitsgruppe Antidiskriminierungsgesetz rufen zu
einer Kundgebung am 26. Mai 2004, 18.00 vor dem Gebäude Friedrich Schmidt-Platz
2, 1010 Wien (ÖVP-Zentrale) auf.
Wir fordern:
° ein Antidiskriminierungsgesetz, das seinen Namen verdient
° gleiches Schutzniveau für alle Diskriminierungsfälle
° eine klare Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen
° Bestimmungen gegen Akkumulationsdiskriminierer
° eine allgemein öffentlich zugängliche Ombudsstelle für Betroffene von
Diskriminierung
° Vertretung von unabhängigen Organisationen im Gleichbehandlungssenat
° ein Verbandsklagerecht für VertreterInnen von Betroffenen
° Anhebung der Strafen für DiskriminiererInnen auf ein Niveau, das als
Deliktstrafe erkennbar ist
° Maßnahmen und Förderungen gegen Diskriminierung
° verfassungskonforme Weisungsfreistellung der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft
° Entfernung aller diskriminierenden Rechtsinhalte in gültigen Gesetzen
Begründung
Am 19. Mai wurde im Gleichbehandlungsausschuss im Parlament ein Gesetzesentwurf
für ein Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, der in vielerlei Hinsicht
den Antirassismunsrichtlinien und den Antidiskriminierungsrichtlinien
der EU nicht gerecht wird. Vielmehr wurde im Menschenrechtsbeirat ein
Inititivantrag zur Implementierung eines Antidiskriminierungsgesetzes
mit Mehrheit der Regierungsparteien abgelehnt. Bereits am kommenden Mittwoch,
den 26. Mai wird die Regierungsvorlage soll dieser Entwurf im Parlament
verabschiedet werden. Die Gesetze treten dann mit 1. Juli in Kraft.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jede/r, die/der sich für eine Antisdiskriminierungsgesetz
ausgesprochen hat, jede/r die /der Diskriminierung am eigenen Leib erfahren
hat auch in dieser situation gegen das Vorgehen dieser Regierung protestiert.
Cn sind weiter akut von abschiebung bedroht. Weitere Informationen und
Aktionen sollten folgen.