Der nächste Tote der "Law and Order" - Politik von FPÖVP

Inhalt:

Imre B. von Polizeibeamten erschossen
Lokalaugenschein am Auto von Imre B.
Der schießende Beamte leitet selbst die ZeugInnenvernehmung

Imre B. von Polizeibeamten erschossen

Bei einer Drogenrazzia hat die österreichische Polizei in der Nacht von gestern auf heute "irrtümlicherweise" einen Mann erschossen, der angeblich für einen Drogendealer gehalten wurde. Der Polizist habe versucht den vermeintlichen Drogenhändler am Flüchten zu hindern, wobei der Todesschuß abgefeuert wurde. Er saß bereits in einem Auto als der Todesschütze die Wagentüre öffnete und den unbewaffneten Mann erschoß. Polizeipräsident Stiedl behauptete in einer ersten Stellungnahme natürlich, der Schuß habe sich "irrtümlich" gelöst.

Dieser "irrtümlich gelöste Schuß" führt nun innerhalb von drei Wochen zum dritten Toten des Anti-Drogenkrieges der österreichischen Polizei. Bereits Anfang Mai waren in Polizeigewahrsam zwei angebliche Drogendealer ums Leben gekommen. Im Auto des heute Nacht erschossenen "Drogenhändlers" fanden sich übrigens keinerlei Drogen!

Wir rufen alle Menschen und Organisationen in Österreich und aller Welt auf, gegen die Ermordung dieser drei Menschen aufs Schärfste zu protestieren! Wir befürchten, daß dies nur die ersten Toten der neuen "law and order"-Politik sein werden, wenn diese Regierung nicht bald zum Rücktritt gezwungen wird!

oekoli_wien@gmx.net


Nach sechs Wochen wurde das Auto von Imre nun erstmals auf Schmauchspuren untersucht.

Am Mittwoch, dem 5.7.00 wurde ein Lokalaugenschein am Auto von Imre B. durchgeführt. Der 35-jährige wurde als mutmaßlicher Drogendealer am 20. Mai 2000 bei einer Polizeirazzia in Wien Penzing von einem Polizisten erschossen. Weder bei ihm noch in seinem Auto wurden Drogen gefunden.

Zumindest gibt es gegen den Polizisten eine gerichtliche Voruntersuchung wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig. Nun wurde ein Lokalaugenschein durchgeführt. Der Anwalt des Polizisten Werner Tomanek spricht von einer "Verkettung sehr ungklückseliger Umstände".

Die zuständige U-Richterin Patrizia Kobinger verlegte den Lokalaugenschein vom Tatort auf den Autoabstellplatz der MA 48 in Wien-Simmering. Grund: MedienvertreterInnen sollten nicht zu nahe kommen, da das Vorverfahren nicht öffentlich ist. Der Hergang des Geschehens wurde dann im Detail rekonstruiert, wobei ein Ermittler vom Sicherheitsbüro die Rolle des zu Tode Gekommenen übernahm.

Der Täter deponierte grundsätzlich, er wisse nach wie vor nicht, wie es zu dem Schuss gekommen sei. Dann machte er deutlich, er habe die Hände des am Steuer eines Chevrolet sitzenden Imre B. nicht gesehen. Weil dieser der Aufforderung, den Wagen zu verlassen, nicht nachgekommen sei, habe er die Fahrertür aufgerissen. "Und die ist plötzlich sehr leicht aufgegangen, obwohl sie eigentlich klemmt. Er hat von der Tür einen Schlag gegen die linke Schulter bekommen, hat das Gleichgewicht verloren und eine Rotationsbewegung gemacht", so sein Rechtsanwalt Werner Tomanek am Mittwochnachmittag gegenüber der APA.

In einem "Greifreflex" habe sein Mandant die Hand auf den Abzug seiner Dienstwaffe bekommen. Wie sich mittlerweile herausstellte schoß der Polizist jedoch mit seiner privaten Glock-Pistole, die sich durch einen längeren Lauf von der Dienstwaffe unterscheidet. Warum er bei Amtshandlungen seine private Waffe bei sich trägt, und wofür er eine solche benötigt, wurde in der Verhandlung bisher nicht geklärt. Der Beamte bedaure zutiefst die Folgen. "Aber er weiß nicht wirklich, was er falsch gemacht hat", meinte Tomanek. Der Polizist habe "sicher nicht willkürlich" zur Waffe gegriffen. Tomanek glaubt, dass die Voruntersuchung schon demnächst abgeschlossen und der zuständige Staatsanwalt eine Anklage einbringen wird. Noch sind aber die Gutachten des Gerichtsmediziners sowie des Schießsachverständigen Ingo Wieser ausständig.

Dieser hatte heute erstmals Gelegenheit, den Chevrolet im Auftrag des Gerichts auf Schmauchspuren zu untersuchen. Wieser soll auch noch fündig geworden sein - unter anderem am Sicherheitsgurt.

Bereits unmittelbar nachdem Imre von dem Polizisten erschossen wurde, viel auf, dass die Polizei keine Schmauchspuren an dem Auto suchten. Außerdem wurde das Fahrzeug den Witterungsbedingungen ausgesetzt. Durch Regen usw. werden die Spuren sehr bald weg sein, wurde schon im Mai von ExpertInnen erklärt.

APA/Für eine Welt ohne Rassismus


Polizei am Gipfel der Glaubwürdigkeit: Todesschütze ermittelte gegen sich selbst!

Anwalt empört - Die übrigen an der Amtshandlung beteiligten Beamten scheinen in einschlägigen Amnesty Reports auf

Wien - Der Fall Imre B. sorgt weiter für Aufregung. Wie der "Falter" in seiner morgen erscheinenden Ausgabe berichtet, hat Bezirksinspektor E., jener Mann, der den unbewaffneten und mutmaßlichen Drogendealer Imre B. in Wien Penzing nach einer Razzia auf der Flucht erschossen hatte, noch in der Nacht nach der tödlichen Schußabgabe persönlich die verhafteten Tatzeugen des tödlichen Vorfalles einvernommen. Dies geht aus dem Polizeiakt der umstrittenen Amtshandlung hervor, der dem "Falter" vorliegt. Gegen den Inspektor läuft nun ein Strafverfahren am Wiener Landesgericht.

Laut Polizeipräsident Stiedl hat der "schwer geschockte Beamte", der an einem Post Shooting-Trauma leide, noch am am Tag nach dem Vorfall eine Hausdurchsuchung, sowie am 24. Mai eine weitere Einvernahme durchgeführt. Er wurde weder wegen psychologischer Ausnahmesituation beurlaubt, noch suspendiert.

Heinrich Vana, der Anwalt eines der beschuldigten mutmaßlichen Dealer, ist laut "Falter" empört: "Es widerspricht dem Geist der Anti-Folter-Konvention, wenn jener Mann, der beschuldigt ist, einen Mann erschossen zu haben, in der selben Nacht die Tatzeugen seiner eigenen Tat vernimmt". Im Innenministerium bestätigt ein hoher Beamter, daß die "Optik schief" ist. Polizeipräsident Stiedl will zu dem Skandal nicht Stellung nehmen.

"Die Polizisten waren nicht berechtigt zu schiessen"
Vana erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei: "Ich habe die internen Richtlinien der Polizei und den Akt genau studiert. Die Polizisten waren überhaupt nicht berechtigt, die Waffe zu ziehen, geschweige denn zu schiessen." Ein tödlicher Schusswaffengebrauch sei nur zulässig, wenn eine Person oder die Sicherheit des Staates gefährdet wären. Dies war aber nicht gegeben.

Ein zweiter Augenzeuge bestätigt: Die Autotüre des Wagens wurde nicht gegen den Beamten geschleudert. Vielmehr hätte der Beamte nach den Worten: "Bleib stehen!" einfach auf den Wagen geschossen. Vergangene Woche sagte ein Anrainer zum "Falter": "Sie haben gesagt: Bleib stehen Du Sau. Dann wurde geschossen!".

Ermittler: "Die Polizeiversion kann nicht stimmen"
Nach dem Obduktionsbericht saß der Erschossene "linke Schulter links, rechte rechts" gerade im Auto. Ein Ermittler: "Die Polizeiversion kann nicht stimmen. Der Mann kann die Türe nicht aufgerissen haben. Der Einschusskanal in seinem Körper wäre anders verlaufen".

Kurto.Wendt@reflex.at


Für eine Welt ohne Rassismus
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