Zusammenfassung der parlamentarischen Anfrage zu "Problemabschiebungen"
06.05.2001
no-racism.net | deportatiNO

       
Text der Anfrage und der Anfragebeantwortung   Am 21.2.01 wurde im österreichischen Parlament von den Grünen eine parlamentarische Anfrage betreffend "den Umgang der Behörden mit sogenannten Problemabschiebungen" eingebracht. Am 20.4.01 wurde diese Anfrage beantwortet. Die Fragen betrafen einerseits die Zusammenhänge von Unternehmen mit dem Abschiebesystem und andererseits den Umgang der Behörden mit Personen, die abschoben werden sollen. Einige interessante Informationen wollen wir hier zusammenfassen.

Abschiebungen aus Österreich werden hauptsächlich mit der Bahn, aber auch mit Flugzeugen und Fahrzeugen der Exekutive durchgeführt. 1999 wurden 20.207 Menschen, davon 17.698 auf dem Landweg und 2.509 auf dem Luftweg abgeschoben. Im Jahr 2000 wurden 18.074 Menschen, davon 15.647 auf dem Landweg und 2.427 auf dem Luftweg abgeschoben. Für Fluggesellschaften besteht keine Verpflichtung Abschiebungen durchzuführen.

Die Befehls- und Zwangsgewalt bei Abschiebungen per Flugzeug geht ab Verschliessen der Aussentüren des Flugzeuges von den begleitenden PolizistInnen auf den/die PilotIn des Flugzeugs über (Tokioter Abkommen). Der/die PilotIn hat das Recht, die Mitnahme des/der PassagierIn zu verweigern, wenn er/sie die Sicherheit an Bord voraussichtlich stören wird. Der/die PilotIn kann Besatzungsmitglieder oder andere Fluggäste (also auch PolizistInnen) dazu ermächtigen, ihn/sie bei der Ausübung von Zwang gegen eine Person zu unterstützen. Die "Flugtauglichkeit" von abzuschiebenden Personen muss spätestens 24 Stunden vor dem Flug von einem Arzt diagnostiziert werden.

Am 4. Dezember 2000 leistete der nigerianische Staatsbürger Anthony Onyeij beim Versuch, ihn per Flugzeug aus Österreich abzuschieben Widerstand. Er wurde daraufhin wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt festgenommen und in Untersuchungshaft überstellt. Österreichische StaatsbürgerInnen werden wegen des Vorwurfs, Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben in der Praxis nicht in Untersuchungshaft genommen. Eine Frage betraf nun dieses Vorgehen der Behörden im allgemeinen. Nach Angaben des Innenministeriums haben 1998 6 Personen, 1999 13 Personen und 2000 18 Personen am Flughafen Wien-Schwechat beim Versuch ihrer Abschiebung per Flugzeug Widerstand geleistet. Gegen 9 dieser Personen wurde Haftbefehl erlassen und sie wurden in die Justizanstalt Korneuburg bei Wien in Untersuchungshaft eingeliefert.

In einem inofiziellen EU-Ratstreffen am 17. September 1999 einigten sich die Innenminister Deutschlands und Österreichs künftig gemeinsam "Problemabschiebungen" mit Charterflugzeugen durchzuführen. Laut Innenministerium werden Charterabschiebungen dann durchgeführt, wenn offensichtlich ist, dass die abzuschiebende Person durch Gewalt seine/ihre Abschiebung verhindern will oder seine/ihre Abschiebung bereits einmal abgebrochen wurde. Sogenannte "Problemabschiebungen" erfolgen in der Regel aber mit Linienflugzeugen. Das "psychologische Einfühlungsvermögen" der Begeleitbeamten gewährleistet laut Angaben des Innenministeriums in den meisten Fällen eine problemlose "Problemabschiebung". Insgesamt wurden seit 1999 drei Charterabschiebungen aus Österreich, alle mit dem INTERNATIONALEN FLUGRETTUNGSDIENST AUSTRIA (IFRA), durchgeführt. Das Innenministerium gibt weiters an, dass seit Herbst 2000 die Möglichkeit besteht, dass die Schweiz, Deutschland und Österreich gemeinsame Charterabschiebungen durchführen. Dies dann, wenn entsprechend der Grösse der eingesetzten Maschinen freie Plätze, die nicht vom jeweiligen "Organisationsland" gefüllt werden können, vorhanden sind. Deutschland ist seither zweimal an Österreich und die Schweiz herangetreten, wobei eine der Charterabschiebungen schliesslich von Deutschland und der Schweiz durchgeführt wurde. Österreich nahm nur deswegen nicht teil an diesen Charterabschiebungen, weil zu diesem Zeitpunkt gerade kein Schubhäftling in das angeflogene Zielland abgeschoben werden sollte.

Gefragt wurde auch, in welchem Ausmass die österreichischen Fluglinien AUSTRIAN AIRLINES, LAUDA AIR und TYROLEAN AIRWAYS Abschiebungen durchführen. Genaue Zahlen wurden nicht angegeben, das Innenministerium stellte aber fest, dass alle drei genannten Fluglinien Abschiebungen durchführen.

Das österreichische Innenministerium hat mit dem Reisebüro TOUROPA AUSTRIA seit 1994 einen Vereinbarung über die zentrale Beschaffung von Flugtickets für abzuschiebende Personen laufen. TOUROPA AUSTRIA bucht möglichst rasch einen Flug zum günstigsten Tarif. TOUROPA AUSTRIA ist Teil von GULET TOUROPA TOURISTIK (GTT). Im Februar 2000 wurde GTT von der deutschen TUI-Reisegruppe aufgekauft. 25 Prozent der Anteile blieben bei den AUSTRIAN AIRLINES. In der Anfrage wurde die Frage gestellt, ob diese Vereinbarung über die Beschaffung von Flugtickets bei Abschiebungen nach wie vor aufrecht ist. Laut Angaben des Innenministeriums gibt es keine formelle Vereinbarung mit TOUROPA AUSTRIA. Das Reisebüro hat im Zusammenhang mit Abschiebungen eine organisatorische Vereinfachung und die Buchung von Abschiebeflügen zu den kostengünstigesten Tarifen selbst angeboten. Gibt es günstigere Angebote von anderen Reisebüros, werden diese zur Buchung von Abschiebeflügen herangezogen.


 

www.deportation-class.com

Abschiebefluglinien:
www.tyroleanairways.com
www.aua.com
www.laudaair.com
www.ifra.at


Abschiebereisebüros:
www.touropaaustria.at
   
 

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