Praktische
Tips um Abschiebungen zu verhindern
Zwischenfälle
bei Abschiebungen
internationale
Allianzen gegen Abschiebungen
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Möglichkeiten
für ZeugInnen:
·
Die/den BetroffeneN fragen, ob man dableiben soll - wenn sie/er zustimmt,
gilt man als Vertrauensperson und darf nicht mehr von der Polizei weggewiesen
werden und auch bei einer eventuellen Festnahme die/den BetroffeneN begleiten!
· Wegweiserecht gem. § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz):
Um die Durchführung einer Amtshandlung zu gewährleisten, kann
die Polizei ZeugInnen - sofern sie keine Vertrauenspersonen der/des "Beamtshandelten"
sind (siehe oben) - formlos vom unmittelbaren Ort des Geschehens wegweisen;
allerdings nur so weit, daß man in die Amtshandlung nicht mehr unmittelbar
eingreifen kann! In diesem Fall also ein paar Schritte entfernt stehenbleiben
und das Geschehen unbedingt weiter beobachten!
· Man hat als ZeugIn das Recht, einer "beamtshandelten"
Person eine Visitenkarte oder einen Zettel mit (Name und) Telefonnummer
zu geben!
· Die/den Betroffenen nach dem Namen fragen und sofort aufschreiben!
(Falls sie/er verhaftet wird, ist es ohne Namen unmöglich herauszufinden,
wo sie/er sitzt.)
· Falls es sich offensichtlich um eine größere oder
länger andauernde Polizeiaktion handelt oder man selber keine Möglichkeit
hat, vor Ort zu bleiben, möglichst rasch andere Menschen informieren.
· ZeugInnen haben zwar KEIN Recht auf Ausfolgung der Dienstnummer
und Auskunft über den Grund der Anhaltung/Festnahme - fragen schadet
aber trotzdem nicht!
· Bei Übergriffen oder Festnahmen unbedingt möglichst
bald Gedächtnisprotokoll schreiben und an gemeinsam@action.at bzw.
an "Gemeinsam gegen Rassismus", Währingerstr. 59 1090 Wien
schicken!
als BetroffeneR:
Rechte:
· auf Verlangen Zweck und Anlaß des Einschreitens zu erfahren
· auf Verlangen die Dienstnummern der einschreitenden BeamtInnen
zu bekommen
· Beiziehen einer Vertrauensperson -wer das ist, bestimmt die/der
Betroffene! Wenn keine "echte" Vertrauensperson da ist, vertrauenswürdig
erscheinende ZeugInnen ansprechen - diese dürfen nicht mehr weggewiesen
werden!
· Aussagen (ausgenommen Name, Geburtsdatum, Meldeadresse) und Unterschriften
zu verweigern
speziell
bei Festnahme:
Voraussetzungen: bei einer strafbaren Handlung "betreten" worden
UND Identität nicht feststellbar oder Flucht- oder Wiederholungsgefahr
· in verständlicher Sprache über Gründe der Festnahme
unterrichtet zu werden
· Vertrauensperson UND Rechtsbeistand zu informieren
· bei Wegfall der Gründe der Festnahme bzw. nach max. 24 h
wieder freigelassen zu werden
Pflichten:
falls Verdacht einer strafbaren Handlung besteht
· Name, Geburtsdatum und Meldeadresse angeben
· "Fremde" (also Leute ohne österr. Staatsbürgerschaft)
sind nach FrG (Fremdengesetz) § 32/2 zum Mitführen eines Reisedokumentes
und zur Ausweisleistung ggü. der Polizei verpflichtet.
zusätzliche
Tips:
· bei Festnahme eventuellen ZeugInnen den Namen zurufen
· so bald wie möglich Gedächtnisprotokoll schreiben
sonstige Rechte im Umgang mit der Polizei:
Richtlinienverordnung
gem. § 31 SPG:
· vor Anwendung physischer Gewalt ist diese anzudrohen
· keine Diskriminierung aufgrund von "Rasse", ethnischer
Herkunft, Geschlecht oder politischer Auffassung
® bei
Verstoß gegen die Richtlinienverordnung: Richtlinienbeschwerde an
den UVS ("Unabhängiger" Verwaltungssenat) durch die/den
Betroffenen innerhalb von 6 Wochen nach dem Vorfall
Grundsatz
d. Verhältnismäßigkeit (§ 29 SPG):
· von allen zum Ziel führenden Mitteln sind jene zu wählen,
die am wenigsten in die Grundrechte eingreifen (physische Gewalt, Waffengebrauch,
Handfesseln etc. nur wenn unbedingt notwendig - siehe unten)
· Verhältnismäßigkeit zw. Schaden durch Eingriff
und ausgehender Gefahr muß gegeben sein
· Beendigung der Zwangsgewalt, sobald deren Ziel erreicht wurde
· Waffengebrauch nur um - wenn notwendig (nicht präventiv!)
- angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen
· auch Handfesseln fallen unter das Verhältnismäßigkeitsprinzip
des Waffengebrauchsgesetzes; UVS-Entscheidungen: am Rücken besonders
brutal, im Auto nicht erforderlich, ...
® bei
Verstoß: Maßnahmenbeschwerde an UVS durch die/den Betroffenen
innert 6 Wochen
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Die Zusammenstellung
dieser Tips und Richtlinien stammt vom Verein "Gemeinsam gegen
Rassismus"
Verein
Gemeinsam gegen Rassismus United Against Racism! Waehringerstrasse 59
A-1090 Wien gemeinsam@action.at
united@action.at http://united.action.at
Spendenkonto: BAWAG BLZ 14000, KtoNr 05410-668-507
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