Rechtliches zu Anhaltungen, Perlustrationen, Festnahmen und Razzien
19.04.2001
no-racism.net | deportatiNO

       

Praktische Tips um Abschiebungen zu verhindern

Zwischenfälle bei Abschiebungen

internationale Allianzen gegen Abschiebungen

 

Möglichkeiten für ZeugInnen:

· Die/den BetroffeneN fragen, ob man dableiben soll - wenn sie/er zustimmt, gilt man als Vertrauensperson und darf nicht mehr von der Polizei weggewiesen werden und auch bei einer eventuellen Festnahme die/den BetroffeneN begleiten!
· Wegweiserecht gem. § 38 SPG (Sicherheitspolizeigesetz): Um die Durchführung einer Amtshandlung zu gewährleisten, kann die Polizei ZeugInnen - sofern sie keine Vertrauenspersonen der/des "Beamtshandelten" sind (siehe oben) - formlos vom unmittelbaren Ort des Geschehens wegweisen; allerdings nur so weit, daß man in die Amtshandlung nicht mehr unmittelbar eingreifen kann! In diesem Fall also ein paar Schritte entfernt stehenbleiben und das Geschehen unbedingt weiter beobachten!
· Man hat als ZeugIn das Recht, einer "beamtshandelten" Person eine Visitenkarte oder einen Zettel mit (Name und) Telefonnummer zu geben!
· Die/den Betroffenen nach dem Namen fragen und sofort aufschreiben! (Falls sie/er verhaftet wird, ist es ohne Namen unmöglich herauszufinden, wo sie/er sitzt.)
· Falls es sich offensichtlich um eine größere oder länger andauernde Polizeiaktion handelt oder man selber keine Möglichkeit hat, vor Ort zu bleiben, möglichst rasch andere Menschen informieren.
· ZeugInnen haben zwar KEIN Recht auf Ausfolgung der Dienstnummer und Auskunft über den Grund der Anhaltung/Festnahme - fragen schadet aber trotzdem nicht!
· Bei Übergriffen oder Festnahmen unbedingt möglichst bald Gedächtnisprotokoll schreiben und an gemeinsam@action.at bzw. an "Gemeinsam gegen Rassismus", Währingerstr. 59 1090 Wien schicken!


als BetroffeneR:

Rechte:
· auf Verlangen Zweck und Anlaß des Einschreitens zu erfahren
· auf Verlangen die Dienstnummern der einschreitenden BeamtInnen zu bekommen
· Beiziehen einer Vertrauensperson -wer das ist, bestimmt die/der Betroffene! Wenn keine "echte" Vertrauensperson da ist, vertrauenswürdig erscheinende ZeugInnen ansprechen - diese dürfen nicht mehr weggewiesen werden!
· Aussagen (ausgenommen Name, Geburtsdatum, Meldeadresse) und Unterschriften zu verweigern

speziell bei Festnahme:
Voraussetzungen: bei einer strafbaren Handlung "betreten" worden UND Identität nicht feststellbar oder Flucht- oder Wiederholungsgefahr
· in verständlicher Sprache über Gründe der Festnahme unterrichtet zu werden
· Vertrauensperson UND Rechtsbeistand zu informieren
· bei Wegfall der Gründe der Festnahme bzw. nach max. 24 h wieder freigelassen zu werden

Pflichten:
falls Verdacht einer strafbaren Handlung besteht
· Name, Geburtsdatum und Meldeadresse angeben
· "Fremde" (also Leute ohne österr. Staatsbürgerschaft) sind nach FrG (Fremdengesetz) § 32/2 zum Mitführen eines Reisedokumentes und zur Ausweisleistung ggü. der Polizei verpflichtet.

zusätzliche Tips:
· bei Festnahme eventuellen ZeugInnen den Namen zurufen
· so bald wie möglich Gedächtnisprotokoll schreiben


sonstige Rechte im Umgang mit der Polizei:

Richtlinienverordnung gem. § 31 SPG:
· vor Anwendung physischer Gewalt ist diese anzudrohen
· keine Diskriminierung aufgrund von "Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht oder politischer Auffassung

® bei Verstoß gegen die Richtlinienverordnung: Richtlinienbeschwerde an den UVS ("Unabhängiger" Verwaltungssenat) durch die/den Betroffenen innerhalb von 6 Wochen nach dem Vorfall

Grundsatz d. Verhältnismäßigkeit (§ 29 SPG):
· von allen zum Ziel führenden Mitteln sind jene zu wählen, die am wenigsten in die Grundrechte eingreifen (physische Gewalt, Waffengebrauch, Handfesseln etc. nur wenn unbedingt notwendig - siehe unten)
· Verhältnismäßigkeit zw. Schaden durch Eingriff und ausgehender Gefahr muß gegeben sein
· Beendigung der Zwangsgewalt, sobald deren Ziel erreicht wurde
· Waffengebrauch nur um - wenn notwendig (nicht präventiv!) - angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen
· auch Handfesseln fallen unter das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Waffengebrauchsgesetzes; UVS-Entscheidungen: am Rücken besonders brutal, im Auto nicht erforderlich, ...

® bei Verstoß: Maßnahmenbeschwerde an UVS durch die/den Betroffenen innert 6 Wochen

 

Die Zusammenstellung dieser Tips und Richtlinien stammt vom Verein "Gemeinsam gegen Rassismus"

Verein Gemeinsam gegen Rassismus United Against Racism! Waehringerstrasse 59 A-1090 Wien gemeinsam@action.at united@action.at http://united.action.at Spendenkonto: BAWAG BLZ 14000, KtoNr 05410-668-507

   
 

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