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TEXTE:
- Integrationsvertrag BESCHLOSSEN (Regierungsbeschluss,
aus migration.cc)
- Resolution der Wiener Integrationskonferenz
zum "Integrationsvertrag"
- Anti-Diskriminierungs-Paket
KOMMENTARE:
- Ostarrichi integrativi (ljubomir bratic
in Jungle World Nr.37, 05.09.2001, S13)
- "Integrationsvertrag" =
Ausländer Raus! (Plattform Für eine Welt Ohne Rassismus)
- Interview von Ljubomir Bratic zum Integrationsvertrag
für die Volksstimme im Volltext
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Die Sondersitzung der Wiener Integrationskonferenz
am 24.10.2001 verabschiedet folgende
Resolution
zum "Integrationsvertrag",
der als Ministerratsbeschluss vom 2. Oktober 2001 vorliegt.
Präambel:
Die Wiener Integrationskonferenz ist sich ihrer Verantwortung als österreichweit
größtes Gremium von MigrantInnenorganisationen bewusst. Diese
Verantwortung verpflichtet die Wiener Integrationskonferenz, ein deutliches
Zeichen des Widerstands gegen den von der ÖVP-FPÖ-Regierung
beschlossenen "Integrationsvertrag" zu setzen. Mit diesem Zeichen
verbindet die Wiener Integrationskonferenz die Hoffnung, dass der Widerstand
gegen den "Integrationsvertrag" von anderen Gremien, Dachverbänden
und Einzel-Organisationen der MigrantInnen sowie solidarischen Nicht-MigrantInnen
aufgegriffen und in Richtung der Entscheidungsinstanzen der Republik Österreich
weitergetragen wird.
Die Wiener Integrationskonferenz mischt sich mit dieser Resolution in
die politische Auseinandersetzung zwischen den im österreichischen
Parlament vertretenen Parteien ein. Diese Einmischung soll nicht zu einer
Vereinnahmung durch die SPÖ oder die Grünen noch durch irgendeine
andere politische Partei führen. Die Wiener Integrationskonferenz
betont an dieser Stelle ihre Eigenständigkeit sowie den Umstand,
dass auch die Stadt Wien in Sachen Integration angesichts der seit Jahren
bestehenden Forderungen zur Aufhebung der Diskriminierungen gegen die
MigrantInnen keinesfalls genug politischen Einsatz und Umsetzungswillen
gezeigt hat. Dementsprechend richten sich die in dieser Resolution enthaltenen
Forderungen nicht nur an die Bundesregierung sondern an alle im Parlament
vertretenen Parteien und politischen Instanzen in Österreich.
1. Abschnitt: Der "Integrationsvertrag"
Artikel 1: Qualifikation des "Integrationsvertrages"
Der "Integrationsvertrag" ist eine rassistische Maßnahme.
Zwangssprachkurse unter Androhung von Geldstrafen und Verlust der Niederlassungsbewilligung
bzw. des Aufenthaltsrechts dienen nicht der Integration, sondern der Verunsicherung,
Diskriminierung, Schikanierung und Abschiebung von MigrantInnen.
2. Abschnitt: Forderungen gegen den "Integrationsvertrag"
Artikel 2: Forderung an die österreichische Bundesregierung
Die Wiener Integrationskonferenz lehnt den "Integrationsvertrag"
in seiner Gesamtheit ab und fordert die Bundesregierung auf, von der weiteren
Umsetzung ihres Beschlusses Abstand zu nehmen.
Artikel 3: Forderung an das österreichische
Parlament
Sollte die Bundesregierung eine entsprechende Regierungsvorlage ins Parlament
bringen, fordert die Wiener Integrationskonferenz die Abgeordneten aller
Parlamentsparteien auf, die Gesetzwerdung des "Integrationsvertrages"
zu verhindern.
Artikel 4: Forderungen an die Stadt Wien und die
übrigen Bundesländer
(a) Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Stadt Wien und die übrigen
Bundesländer auf, die im "Integrationsvertrag" vorgesehene
Kofinanzierung der Länder bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung zu
verweigern und damit die Regierungspläne zu Fall zu bringen.
(b) Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Wiener Landesregierung
auf, öffentlich rechtliche Schritte gemäß Art. 140 (1)
B-VG anzukündigen und sich auf eine Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof
vorzubereiten. Die Wiener Integrationskonferenz ersucht um einen Bericht
über die verfassungsrechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten seitens
der Landesregierung bei der nächsten Sitzung der Wiener Integrationskonferenz
am 15. Dezember.
(c) Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Bildungsinstitutionen
auf, schon im Vorfeld der Gesetzwerdung gegen den "Integrationsvertrag"
Stellung zu beziehen.
Artikel 5: Forderungen für den Fall der Gesetzwerdung
Die Wiener Integrationskonferenz wird in den nächsten Wochen und
Monaten Maßnahmen setzen, die auf ein Scheitern der Pläne der
Bundesregierung zum Integrationsvertrag ausgerichtet sind. Von diesem
Ziel wird sich die Wiener Integrationskonferenz auch nicht durch die Gesetzwerdung
des "Integrationsvertrages" abbringen lassen, durch die im Gegenteil
rechtliche Gegenmaßnahmen erst möglich werden. Die Wiener Integrationskonferenz
geht (insbesondere aufgrund der Entstehungsgeschichte des Ministerratsbeschlusses
zum "Integrationsvertrag") nicht davon aus, dass die Regierungskoalition
von der gesetzlichen Umsetzung des "Integrationsvertrages" (bestenfalls
in einer gegenüber dem Ministerratsbeschluss etwas abgemilderten
Form) vollkommen Abstand nehmen wird. Daher sind schon jetzt Maßnahmen
ins Auge zu fassen, die im Fall der Gesetzwerdung des "Integrationsvertrages"
greifen.
(a) Forderung an die Oppositionspartien
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die SPÖ und die Grünen
auf, die sofortige und bedingungslose Abschaffung eines gesetzlich umgesetzten
"Integrationsvertrages" in ihr Paket für künftige
Regierungsverhandlungen durch öffentliche Deklaration aufzunehmen
und auch in Oppositionszeiten weiter auf die Abschaffung des "Integrationsvertrages"
hinzuwirken.
(b) Forderung der Einrichtung eines Rechtshilfefonds
Von der Stadt Wien im Speziellen fordert die Wiener Integrationskonferenz
im Rahmen des Budgets 2002 die Einrichtung eines Rechtshilfe-Fonds, der
es - sollte der "Integrationsvertrag" soweit umgesetzt werden
- den von den Zwangsmaßnahmen des "Integrationsvertrags"
Betroffenen ermöglicht, ohne finanzielles Risiko umgehend rechtliche
Schritte bis hin zum Verfassungsgerichtshof und zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte einzuleiten.
(c) Forderung an die Stadt Wien als Bildungsträgerin
Von der Stadt Wien im Speziellen fordert die Wiener Integrationskonferenz,
die Umsetzung des "Integrationsvertrages" in Bildungseinrichtungen
der Länder (z.B. Volkshochschulen und von der Stadt Wien finanzierte
NGOs) zu verweigern.
(d) Forderung an die Bildungsinstitutionen
Rassismus und Bildung sind unvereinbar. Die Wiener Integrationskonferenz
fordert die Bildungseinrichtungen in diesem Land auf, die Durchführung
der unter dem Deckmantel der Weiterbildung präsentierten Zwangsmaßnahmen
gegen MigrantInnen zu verweigern.
3. Abschnitt: Maßnahmen der Wiener Integrationskonferenz
Artikel 6: Erarbeitung eines umfassenden Anti-Diskriminierungs-Pakets
Die Organisationen der MigrantInnen sind hervorragende ExpertInnen in
Sachen Integration. Die Wiener Integrationskonferenz bedauert, dass weder
die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen bisher auf diese Expertise
zurückgegriffen haben.
Bis zur diesjährigen ordentlichen Sitzung der Wiener Integrationskonferenz
am 15. Dezember wird in Arbeitsgruppen ein umfassendes Anti-Diskriminierungs-Paket
im Rahmen von roundtables ausgearbeitet werden, das der Bundesregierung,
der Stadt Wien und anderen politischen Instanzen in diesem Land überreicht
werden wird. Die Forderungen der Wiener Integrationskonferenz sollen in
die Formulierung der künftigen Integrationspolitik einfließen.
Das Anti-Diskriminierungs-Paket soll insbesondere eine Änderung des
Artikels 7 der österreichischen Bundesverfassung enthalten. Dieser
soll lauten:
"(1) Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor dem Gesetz
gleich.
(2) Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem Streben nach Gleichstellung
aller Menschen unter Einbeziehung ihrer besonderen Bedürfnisse getragen
sein."
Artikel 7: Veranstaltungen gegen den "Integrationsvertrag"
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Vereine
und die solidarischen Kräfte im Rahmen der österreichischen
Zivilgesellschaft auf, sich an der im Rahmen der Kampagne "ÖsterReich
für Alle gleich" organisierten Aktionswoche gegen den "Integrationsvertrag"
von 22.11. bis 30.11.2001 zu beteiligen, eigene Informationsveranstaltungen
zu organisieren und insbesondere für die große Kundgebung am
Freitag, 30.11. um 17.00h vor dem Parlament zu mobilisieren.
Artikel 8: Informationsmaterial gegen den "Integrationsvertrag"
Die Wiener Integrationskonferenz wird in den nächsten Wochen und
Monaten verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die vom "Integrationsvertrag"
Betroffenen über das Vorhaben der Bundesregierung zu informieren.
Dazu wird es notwendig sein, Informationsmaterialien in verschiedenen
Sprachen zu produzieren und in ausreichender Anzahl zu vervielfältigen.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert den Wiener Integrationsfonds
dazu auf, für die Produktion und Vervielfältigung solcher Informationsmaterialien
für den Wiener Raum Ressourcen in ausreichendem Ausmaß zur
Verfügung zu stellen.
Artikel 9: Koordinationsgruppe gegen den "Integrationsvertrag"
Die Wiener Integrationskonferenz beschließt die Einsetzung einer
offenen Arbeitsgruppe aus dem Kreis ihrer Mitglieder, die bis zum 15.
Dezember 2001 die laufenden Aktionen gegen den "Integrationsvertrag"
koordinieren und der ordentlichen Integrationskonferenz Vorschläge
für die weitere Vorgehensweise unterbreiten soll.
Der Bundesregierung ruft die Wiener Integrationskonferenz
zu: Wenn ihr die Gleichheit aller Menschen respektiert, werdet ihr die
MigrantInnen auch ohne Zwangssprachkurs verstehen!
"Integrationsvertrag"? ... Nicht mit uns!
*** ENDE der RESOLUTION ***
Der folgende Anhang enthält eine vorläufige Arbeitsgrundlage
zur weiteren Diskussion über das Anti-Diskriminierungs-Paket gemäß
Artikel 7 der Resolution:
Anhang: Forderungen für eine echte Integration
/
Anti-Diskriminierungs-Paket
1.) Expertise der MigrantInnenorganisationen
Die Organisationen der MigrantInnen sind hervorragende ExpertInnen in
Sachen Integration. Die Wiener Integrationskonferenz bedauert, dass weder
die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen bisher auf diese Expertise
zurückgegriffen haben und fordert dazu auf, die folgenden Forderungen
in die Formulierung der künftigen Integrationspolitik einfließen
zu lassen.
Auf der ersten Wiener Integrationskonferenz 1999 wurde eine Arbeitsgruppe
"rechtliche Rahmenbedingungen" eingesetzt, die sich die Ausarbeitung
eines umfassenden Anti-Diskriminierungs-Pakets unter Einbeziehung des
Entwurfes für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz einiger NGOs unter
Federführung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte
zum Ziel gesetzt hat. Dieses Paket geht allerdings weit über das
Anti-Diskriminierungs-Gesetz hinaus, v.a. auf verfassungsgesetzlicher
und einfachgesetzlicher Ebene, und umfasst auch außerrechtliche
Maßnahmen.
2.) Änderung der Bundesverfassung
Das Anti-Diskriminierungs-Paket umfasst auf Verfassungsebene v.a. 3 Punkte:
(a) Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 7 der Bundesverfassung lautet: "Alle Bundesbürger sind
vor dem Gesetz gleich." Die Wiener Integrationskonferenz fordert
gemeinsam mit der Kampagne "ÖsterReich für Alle gleich"
eine Änderung des Artikels 7 der österreichischen Bundesverfassung.
Dieser soll lauten: "Alle Menschen, die in Österreich leben,
sind vor dem Gesetz gleich."
(b) Staatszielbestimmung zur Gleichstellung
Die formale Gleichheit vor dem Gesetz alleine droht die reale Ungleichheit
in der Gesellschaft zu zementieren. Um die rechtliche, politische und
soziale Gleichstellung aller Menschen in diesem Land zu erreichen, soll
in Artikel 7 der Bundesverfassung auch folgende Staatszielbestimmung verankert
werden: "Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem Streben
nach Gleichstellung aller Menschen unter Einbeziehung ihrer besonderen
Bedürfnisse getragen sein." Diese Staatszielbestimmung soll
den Staat zu positiver Diskriminierung verpflichten und eine gleichstellungsorientierte
Auslegung des Gleichheitssatzes durch den Verfassungsgerichtshof (statt
der konservativen Orientierung am "allgemeinen Sachlichkeitsgebot")
bewirken.
(c) Wahlrecht
Auf Verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene muss auch der Ausschluss
der MigrantInnen von den politischen Mitbestimmungsrechten beendet werden.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert das allgemeine, freie und gleiche
Wahlrecht für alle Menschen in diesem Land, vom Kommunal- bis zum
Parlamentswahlrecht sowie bei den Wahlen zu den Interessenvertretungen
(Betriebsrat, Kammern, ÖH). Österreich ist keine Demokratie,
solange weite Teile der Bevölkerung - österreichweit ca. 650.000
Menschen - den Gesetzen unterworfen sind, ohne an deren Entstehung teilzuhaben.
Die Diktatur der BürgerInnen muss beendet werden.
3.) Aufhebung der gesetzlichen Diskriminierung
Es gibt Hunderte Gesetze und Verordnungen im einfachen Bundes- und Landesrecht,
die in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Teil der systematischen Diskriminierung
der MigrantInnen in allen Lebensbereichen ausmachen. Ein Anti-Diskriminierungs-Paket
muss daher den Rechtsbestand laufend durchforsten und die Diskriminierungen
von MigrantInnen in den verschiedenen Einzelgesetzen aufheben. Die Wiener
Integrationskonferenz fordert die Aufhebung der gesetzlichen Diskriminierungen.
Dieser Teil des Anti-Diskriminierungs-Pakets orientiert sich an einem
Konzept der Wohnbürgerschaft und umfasst insbesondere:
(a) Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Koppelung
von Niederlassungsrecht mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt
(b) Aufhebung aller Ausschlüsse von Sozialleistungen (z.B. bei der
Familienbeihilfe)
(c) quotenfreie Familienzusammenführung
(d) Abschaffung von Illegalisierung, Abschiebung und Schubhaft, (stattdessen
Schaffung eines einfachen Bleiberechts) sowie Entschädigung von Abschiebungsopfern
und Personen, die durch die Ausweisung einen Schaden erlitten haben, (Entschädigung
der Opfer des Aufenthaltsgesetzes 1993)
(e) faires Asylverfahren mit gesichertem Aufenthalt und sozialer Grundsicherung
(Bundesbetreuung)
(f) schnellere und billigere Einbürgerungsmöglichkeit
(g) Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft
(h) Zugang von NichtstaatsbürgerInnen zu Arbeitsverhältnissen
im öffentlichen Dienst
4.) Aufhebung der Diskriminierung in der Privatwirtschaftsverwaltung
Bund, Länder und Gemeinden agieren auch als TrägerInnen von
Privatrechten und nehmen als solche im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
zentrale öffentliche Aufgaben wahr. Auch in diesem wichtigen Bereich
werden MigrantInnen systematisch diskriminiert, weshalb ein Anti-Diskriminierungs-Paket
auch hier ansetzen muss. Die Wiener Integrationskonferenz fordert von
der Gemeinde Wien insbesondere
(a) Freier Zugang zum Gemeindebau für NichtstaatsbürgerInnen
(b) faktische Gleichstellung bei der Wohnbeihilfe und beim Zugang zu Genossenschaftswohnungen
(Abschaffung von speziellen Fristen und Vormerkscheinregelungen für
NichtstaatsbürgerInnen)
5.) Maßnahmen gegen Diskriminierung durch
BeamtInnen u.a. Staatsbedienstete
Nicht nur durch die Rechtsnormen wird systematische Diskriminierung produziert,
sondern vielfach auch durch das Verhalten der vollziehenden BeamtInnen
bzw. Vertragsbediensteten. Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher
insbesondere
(a) Schadenersatz durch die Behörde, wenn in ihrem Bereich Diskriminierungen
gesetzt wurden
(b) Einrichtung einer Beschwerdestelle mit ärztlicher und psychologischer
Betreuung insbesondere auch für Opfer von Polizeiübergriffen
6.) Maßnahmen gegen Diskriminierung unter
Privaten
Nicht nur im Verhältnis zwischen MigrantInnen und dem Staat soll
durch die Abschaffung von diskriminierendem Recht und diskriminierendem
Staatshandeln der Boden für eine gelungene wechselseitige Integration
bereitet werden. Auch von privaten Rechtssubjekten werden MigrantInnen
vielfach diskriminiert. Die Wiener Integrationskonferenz fordert insbesondere
(a) arbeitsrechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen durch ArbeitgeberInnen
sowohl im Betrieb (Gehaltsschema, Beförderung, Weiterbildung) als
auch bei der Arbeitssuche/ Stellenbewerbung (gilt auch für Bund,
Länder und Gemeinden als ArbeitgeberInnen)
(b) Schutz und effektive gerichtliche Maßnahmen gegen Mobbing, rassistische
Ehrverletzungen und Angriffe im Alltag durch Aussagen und Taten sowie
gegenüber Medien, die Rassismus verbreiten
(c) Verbot und effektive gerichtliche Anfechtbarkeit von diskriminierenden
Verträgen (z.B. Mietwucher, überhöhte Kredit- und Versicherungsraten)
7.) Einrichtung von Ombudsstellen gegen Diskriminierung
Oft sind MigrantInnen aufgrund von Rechtsunkenntnis oder Sprachproblemen
nicht in der Lage, sich gegen Diskriminierungen unter den Voraussetzungen
von Fairness und "Waffengleichheit" mit den Diskriminierenden
auseinanderzusetzen. Daher fordert die Wiener Intergrationskonferenz die
Einrichtung von Ombudsstellen in allen Bundesländern. Diese Ombudsstellen
sollen die Diskriminierten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche
bei den Schlichtungsstellen und Gerichten unterstützen.
8.) Durchsetzung gegen Diskriminierung
Der Weg zu Gericht zur Durchsetzung gegen Diskriminierungen ist ein riskantes
weil möglicherweise sehr kostenintensives Unterfangen. Um die effektive
Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Dikriminierungen zu gewährleisten,
fordert die Wiener Integrationskonferenz daher insbesondere folgende organisatorische
und verfahrenstechnische Maßnahmen:
(a) Einrichtung von Schlichtungsstellen bei den Oberlandesgerichten, welche
von den Diskriminierten vor dem Gang zu Gericht angerufen werden können
(b) Beweiserleichterung: Diskriminierte brauchen den Diskriminierungstatbestand
nur glaubhaft machen, dann muss die Gegenseite den Beweis antreten, dass
sie nicht diskriminiert hat.
(c) Verstärkte Informationspflichten des Staates über institutionelle
Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zu wehren, damit diese
auch wahrgenomen werden (z.B. die Möglichkeit der Überprüfung
von Sonderschulzuweisungen durch eine unabhängige ExpertInnenkommission).
9.) Einrichtung einer Forschungsstelle gegen Diskriminierung
Diskriminierungen ändern sich laufend. Es werden laufend neue Gesetze
geschaffen und oft zeigen sich die diskriminierenden Auswirkungen erst
in der Rechtspraxis. Ebenso ändern sich die Diskriminierungsdiskurse.
Umgekehrt müssen auch effektive Maßnahmen gegen Diskriminierungen
und für gesellschaftliche Gleichstellung von benachteiligten Gruppen
laufend neu entwickelt werden. Daher fordert die Wiener Integrationskonferenz
die Einrichtung einer Forschungsstelle gegen Diskriminierung, welche auch
die Aufgabe hat, international nach best practice zu suchen und das Wissen
über Diskriminierung und effektive Gegenmaßnahmen zu verbreiten.
Diese Forschungsstelle muss mit entsprechenden finanziellen und personnellen
Mitteln aus öffentlicher Hand ausgestattet werden.
10.) Equality-targets
Ein Anti-Diskriminierungs-Paket umfasst auch Maßnahmen, mit denen
eine systematische Gegenströmung zur gesellschaftlich systematischen
Diskriminierung geschaffen wird. Equality-targets stellen (im Gegensatz
zu starren Quotenregelungen) eine geeignete flexible Maßnahme der
positiven Diskriminierung dar. Sich Equality-targets (übersetzt etwa:
Gleichstellungsziele) setzen, bedeutet für eine Organisation (und
auch für Einzelpersonen), die eigenen Vergabeentscheidungen (bezüglich
Arbeitsplätzen, Bildungschancen, Aufstiegsmöglichkeiten, Aufträgen,
Konsumverhalten, Repräsentationsfunktionen, Kompetenzverteilungen,
usw.) bewußt zu Gleichstellungsentscheidungen zu machen. Equality-targets
zielen auf die bewußte Verwendung von Ressourcen zugunsten von Diskriminierten.
Gesellschaftliche Gleichstellung wird so zu einer Priorität beim
Ressourcentransfer.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher die staatlichen Stellen
ebenso wie Firmen und NGOs dazu auf, sich im eigenen Einflussbereich Equality-targets
zu setzen und somit proaktiv zur gesellschaftlichen Gleichstellung von
diskriminierten Gruppen durch eine Summe von zumeist "kleinen"
Maßnahmen beizutragen.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert auch die in ihr vertretenen Vereine
dazu auf, solidarisch mit anderen diskriminierten Gruppen in der Gesellschaft
zu sein. Wenn die Vereine der MigrantInnen Gleichstellung anstreben, dann
dürfen sie sich nicht nur mit Rassismus auseinandersetzen. Sie müssen
auch mit Sexismus, Homophobie, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Behinderung,
sowie der Diskriminierung von Kranken, Alten, Jungen und autochthonen
Minderheiten umgehen und sich selbst Equality-targets setzen.
11.) Teilhabe an der Öffentlichkeit
In Werbebroschüren und auf Plakaten kommen die Bilder von Diskriminierten
höchstens als sprachlose Opfer vor. In öffentlichen Auftritten
und in den Medien findet nur sehr selten ein Dialog zwischen den MigrantInnen
und den anderen Gruppen in dieser Gesellschaft statt. Ein solcher Dialog
voller Respekt und Akzeptanz als GesprächspartnerInnen auf derselben
Ebene ist jedoch notwendig, um die Diskriminierung aus den Köpfen
zu vertreiben. Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher die Verantwortlichen
in der Politik, in den Medien und in den Werbefirmen auf, einem gleichberechtigten
Dialog mit den MigrantInnen gebührenden Platz einzuräumen und
im Gegenzug auf die Inszenierung von Opfern und auf das Sprechen über
die MigrantInnen hinweg zu verzichten.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Vereine
dazu auf, verstärkt die Teilhabe an der Öffentlichkeit in dieser
Gesellschaft zu suchen und wenn es sein muss auch für diese Teilhabe
zu streiten. Parallel dazu sollen die Vereine ihre Kräfte zum Aufbau
von eigenen Medien zusammenlegen.
12.) Empowerment
Der Unterschied zwischen Integration und Assimilation besteht darin, dass
Integration nicht nur ein Aufgehen in der bestehenden Gesellschaft meint.
Vielmehr kommt es durch die wechselseitige Integration der verschiedenen
Bevölkerungsgruppen zu einer Transformation der Gesamtgesellschaft.
Eine gelungene Integration verlangt daher auch nach Möglichkeiten,
neue Perspektiven zu schaffen, neue Räume zu erschließen und
eigene Wege gehen zu können. Dazu ist Empowerment von diskriminierten
Gruppen notwendig. Empowerment bedeutet Steigerung der selbständigen
und selbstverantwortlichen Handlungsfähigkeit. Dies wird zum Teil
durch den Abbau der Diskriminierungen erreicht. Teilweise kann ein Transfer
von Ressourcen, die notwendig sind, um sich in dieser Gesellschaft durchzusetzen,
aber auch eigenständig durch Organisationsarbeit, Selbsthilfe, Weiterbildung
und Vernetzung zur Verfolgung der eigenen Ziele gewährleistet werden.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Organisationen
auf, ihre Kräfte verstärkt auf die Vernetzung und gegenseitige
Unterstützung zu richten und solchermaßen Empowerment gezielt
zu betreiben.
13.) Politisches Engagement
Die gesellschaftlich systematischen Diskriminierungen verschwinden nicht
von alleine. Die Wiener Integrationskonferenz fordert die MigrantInnen
dazu auf, stärker als bisher an den politischen Auseinandersetzungen
teilzunehmen, sich in Allianzen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen
zusammenzuschließen, um in der Zukunft Mehrheiten für die Abschaffung
der Diskriminierungen zu gewinnen. Die politische Aufbauarbeit erfordert
den verstärkten Austausch zwischen den Vereinen und Communities sowie
die Kooperation darüber hinaus. Die MigrantInnen sollen zu einem
ernstzunehmenden politischen Faktor in diesem Land werden, damit künftige
Regierungen nicht wieder einseitige "Integrationsverträge"
abschließen.
"Integrationsvertrag"? ... Nicht mit
uns!
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