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INTEGRATIONSVERTRAG wurde beschlossen
1. Der Ministerratsvortrag zur
"Integrationsvereinbarung" im Wortlaut
2.Integrationsvertrag nicht nur für Neuzuwanderer
3. Österreich setzt Fingerprints für Asylanten um
4. Asylstatistik im europäischen Vergleich
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1. Der Ministerratsvortrag zur
"Integrationsvereinbarung" im Wortlaut
Die Bundesregierung hat am Dienstag die Eckpunkte
für den
geplanten Integrationsvertrag bzw. die "Integrationsvereinbarung"
beschlossen. Umgesetzt werden solle das Vorhaben im Rahmen
des Projekts "Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechts
mit dem Fremdenrecht". Ziel ist ein "Brückenbau zwischen
allen in
Österreich lebenden Menschen, um ein friedliches und
verständnisvolles Zusammenleben zu ermöglichen". Den
Zuwanderern solle die sprachliche und soziokulturelle Integration
erleichtert werden.
Hier die wesentlichen Punkte des Ministerratsvortrags:
"1. Zielgruppe:
- Neu zuziehende Arbeitsmigranten (Schlüsselkräfte)
und
Familienangehörige
- Arbeitslose Drittstaatsangehörige (durch
Qualifizierungsmaßnahmen des AMS)
- Nicht Aufenthaltsverfestigte im Sinne des Fremdengesetzes,
die
eine Verfestigung des Aufenthalts anstreben
Ausgenommen sind EWR-Bürger, Kleinkinder und
Schulpflichtige.
Fremde, die unter Bedachtnahme auf ihre Lebensumstände
entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen
(Paragraf 10a Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), können
befreit werden. Ein Aufschub wegen persönlicher
Lebensumstände (z.B. Mutter mit Säugling) ist möglich.
2. Deutsch-Integrationskurse:
a)
- Teilnehmer: alle Fremden der Zielgruppe; ausgenommen
Schlüsselkräfte und Fremde, die schon einen Nachweis gemäß
Paragraf 10a StbG erbringen.
- Organisation: Bund
- Durchführung: fachlich autorisierte/qualifizierte
Organisationen
der Erwachsenenbildung; der Lehrinhalt (Deutsch,
Staatsbürgerschaftskunde) wird durch die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch den Bundesminister
für Inneres zertifiziert. Die Prüfungsabnahme wird stichprobenartig
verifiziert.
- Kostenaufteilung: Der Bund übernimmt 50
Prozent der Kosten.
- Erfolgreicher Abschluss: Bestätigung des
Kursträgers über den
erfolgreichen Abschluss; der Nachweis ist vom Fremden zu
erbringen.
b)
- Teilnehmer: Schlüsselkräfte, die länger
als 24 Monate Aufenthalt
in Österreich anstreben; ausgenommen sind Fremde, die schon
einen Nachweis gemäß Paragraf 10a StbG erbringen.
- Organisation: Berufsvertretung
- Durchführung: siehe 2.a)
- Kostenaufteilung: Der Arbeitgeber übernimmt
50 Prozent der
Kosten.
- Erfolgreicher Abschluss: Bestätigung des
Kursträgers über den
erfolgreichen Abschluss; der Nachweis ist vom Fremden
zu
erbringen.
3. Maßnahmen bei Nichterfüllung:
- Setzung einer Nachfrist durch die zuständige
Behörde.
- Absenken bis Verlust des Bundesbeitrages.
- Keine Ausstellung des Niederlassungsnachweises.
- Verhältnismäßige Geldbußen
bei Integrationsverweigerung.
- Auslaufen des Aufenthaltsrechts unter Bedachtnahme
auf Art. 8
EMRK."
Mit der Schaffung einer Integrationsvereinbarung
werden die
Angebote zum Spracherwerb im Bildungsbereich verstärkt, das
kulturelle und soziale Zusammenleben gefördert, Ängste und
Sorgen der heimischen Bevölkerung abgebaut, sozialer
Missbrauch eingedämmt und Chancen für eine Weiterentwicklung
im beruflichen Bereich verbessert. Die Überprüfung der Einhaltung
erfolgt im selbstregulierenden System."
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2.Integrationsvertrag nicht nur für Neuzuwanderer
Der Ministerrat hat am Dienstag die Eckpunkte zum
geplanten
Integrationsvertrag beschlossen. Wie Bundeskanzler Schüssel und
Vizekanzlerin Riess-Passer mitteilten, wird die Vereinbarung nicht nur
für Neuzuwanderer gelten, sondern auch für bereits in Österreich
lebende arbeitslose Ausländer sowie für Schlüsselarbeitskräfte
und
deren Familienangehörige. *****
Auch, wer eine so genannte Aufenthaltsverfestigung
anstrebt, wird
die Kurse belegen müssen. Auf Saisonniers soll der
Integrationsvertrag nicht angewandt werden. Die Kosten für die
Sprachschulungen übernimmt zu 50 Prozent der Bund bzw. bei
Schlüsselarbeitskräften der Arbeitgeber, für die restlichen
50 Prozent
strebt man finanzielle Beteiligung der Gebietskörperschaften bzw.
von
Nicht-Regierungsorganisationen an. Möglich wäre allerdings auch
ein
50-prozentiger "Selbstbehalt" für die Betroffenen.
Bei Nicht-Erfüllung der Bedingungen des Integrationsvertrages
droht
den nicht erfolgreichen Kursabsolventen eine Reihe von Sanktionen:
Ein Absenken bzw. gänzlicher Verlust der Kostenbeteiligung des
Bundes am Kurs, "verhältnismäßige Geldbußen"
sowie ein Auslaufen
des Aufenthaltsrechts bzw. die Verweigerung des
Niederlassungsnachweises. Allerdings ist auch die Setzung einer
Nachfrist durch die zuständige Behörde möglich. Für
die
Durchführung der Kurse zuständig sollen
Erwachsenenbildungsorganisationen sein, die Lehrinhalte (im
Wesentlichen Deutsch und Staatsbürgerschaftskunde) werden von
Bildungs- und Innenministerium festgelegt.
Die Kurse sollen neben Deutschkenntnissen auch
Landeskunde
sowie praktische Ratschläge etwa für Behördenwege vermitteln.
Sowohl Schüssel als auch Riess-Passer meinten deshalb, die Kurse
wären auch im Interesse der betroffenen Ausländer. Schüssel
sprach
von einem "wichtigen Beitrag zur Integration von Ausländern
in der
österreichischen Gesellschaft".
Vizekanzlerin Riess-Passer war Dienstagabend dann
bei einer
Pressekonferenz bemüht, den Asylrechtsstreit der vergangenen Tage
zu relativieren: Es gebe lediglich das gemeinsame Bemühen "dafür
zu
sorgen, dass der Flüchtlingsstatus nicht missbraucht wird".
Österreich
habe eine "makellose" Tradition in der Flüchtlingshilfe.
Der "Schutz
der Bevölkerung vor Menschen, die das Asylrecht missbrauchen",
sei
aber eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung.
Die Forderung des Kärntner Landeshauptmannes
Haider, eine
Neudefinition des Flüchtlingsbegriffs vorzunehmen, sieht Riess-Passer
nicht als Forderung nach einer Änderung der Genfer Konvention.
Vielmehr habe Haider lediglich klarstellen wollen, "das niemand als
Flüchtling nach Österreich kommen kann, der kein Flüchtling
ist".
Zudem sieht Riess-Passer in der Asylpolitik "überhaupt
keinen
Widerspruch" zwischen ihr und Haider. Es gebe auch kein
Doppelpassspiel, wonach Haider mit scharfen Vorschlägen
vorpresche und sie dann die Aufgabe habe, diese zu relativieren,
sagte Riess-Passer Dienstagabend im Fernseh-"Report".
Was Haider sage, unterscheide sich durch gar nichts
von dem was
der deutsche SPD-Innenminister Schily sage. Dessen Vorschläge
würden ernsthaft diskutiert, bei Haider gebe es hingegen eine
"moralische Entrüstung", meinte Riess-Passer. (APA)
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3. Österreich setzt Fingerprints für
Asylanten um
Österreich werde als eines der ersten europäischen
Länder so
bald als möglich Fingerprints für Asylanten einführen.
Dies sei eine
Maßnahmen, die am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde,
sagte Bundeskanzler Schüssel beim Foyer nach der
Regierungssitzung. Sollte es zu einer gemeinsamen europäischen
Einwanderungspolitik kommen, könnte dieses System auch
ausgedehnt werden. ****
Fingerabdrücke werden Asylwerbern in Österreich
bereits seit 1991
abgenommen. Das stellte der Sprecher von Innenminister
Strasser, Gerhard Karner, Dienstagabend gegenüber der APA
klar. Die angekündigte Umsetzung der Fingerprints für Asylwerber
betreffe nur die technische Umsetzung von Eurodac, der
EU-Datenbank für Fingerabdrücke von Asylwerbern und illegal
Aufgegriffenen.
Bei dieser technischen Umsetzung gehe es um die
Ausstattung
der entsprechenden Stellen mit den notwendigen Computern und
die Vernetzung mit dem europäischen Zentralrechner. Dafür gebe
es auf europäischer Ebene einen Grundsatzbeschluss, stellte
Karner klar. Gesetzliche Grundlage für die schon bestehende
Abnahme von Fingerabdrücken von Asylwerbern ist das
Asylgesetz von 1997.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung zudem eine
weitere
Finanzhilfe für Afghanistan und Pakistan beschlossen. Es werde
zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Dollar geben, und
zwar
über das hinaus, was die Europäische Union bereits tue.
Schüssel betonte, angesichts der aktuellen
Diskussion über den
Flüchtlingsstatus, sowohl in der Genfer Flüchtlingskonvention
als
auch in der UNO-Sicherheitsresolution vom 28. September werde
eine klare Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Terroristen
sowie deren Netzwerken vorgenommen. Vizekanzlerin
Riess-Passer unterstrich, dass es auf europäischer Ebene
Bestrebungen gebe, künftig zu verhindern, dass Kriminelle unter
dem Deckmantel der politischen Verfolgung Asyl bekämen. (APA)
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4. Asylstatistik im europäischen Vergleich
1.002 Personen haben im Vorjahr in Österreich
Asyl bekommen.
Auf 100.000 Einwohner kamen damit etwas mehr als zwölf positiv
erledigte Fälle. Die Alpenrepublik liegt damit über dem
europäischen Durchschnitt. Auf die EU bezogen, liegt der
entsprechende Wert nach Zahlen des UNHCR und eigenen
Berechnungen der APA bei 9,5. Mehr Flüchtlinge aufgenommen
haben allerdings Belgien, Deutschland, Irland, Großbritannien,
Dänemark und - außerhalb der EU - die Schweiz.
In absoluten Zahlen liegt Österreich freilich
weit hinter jenen
Ländern, die laut UNHCR die größte Zahl an Flüchtlingen
aufnehmen. An erster Stelle nennt die UNO-Organisation dabei
die USA mit 24.000, gefolgt von Kanada mit knapp 14.000 und
Deutschland mit 11.446. Großbritannien hat im Vorjahr 10.185
Anträge positiv beschieden.
Auch bei der Anerkennungsquote - im Verhältnis
zur Zahl aller
erledigten Anträge - liegt Österreich unter dem Durchschnitt.
In 38
vom UNHCR untersuchten Ländern haben im Vorjahr rund zwölf
Prozent der Asylanträge tatsächlich in die Gewährung des
Flüchtlingsstatus gemündet. Deutlich über diesem Wert lag
die
Rate in Kanada (49 Prozent), Türkei (48) und Australien (25),
deutlich darunter neben Österreich (5), in Irland (5), der Schweiz
(4) sowie Tschechien, Ungarn, Polen, Schweden und den
Niederlanden (je 2) und Finnland und Norwegen (je 1).
Das österreichische Innenministerium kommt
hinsichtlich der
Anerkennungsquote allerdings zu einem Wert von rund 17
Prozent. Hintergrund dieser Differenz ist eine unterschiedliche
Berechnungsweise. Während das UNHCR auch die hohe Zahl
(2000: 14.725) der eingestellten Verfahren als negativ
abgeschlossen wertet, wird dieser Wert vom Innenministerium nicht
mitgerechnet.
Zusätzlich zu den Asylanten nach der Genfer
Konvention kommt
nicht nur in Österreich die Gewährung eines humanitären
Aufenthaltsrechts. Während in der Genfer Konvention die
begründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Zugehörigkeit
zu einer Rasse, Religion, Nationalität oder einer sozialen Gruppe
sowie wegen der politischen Überzeugung als Asylgrund genannt
ist, fordert die Europäische Menschenrechtskonvention
weitergehende Schutzverpflichtungen ein. Grund dafür kann etwa
das Folterverbot oder der Schutz vor unmenschlicher Behandlung
sein.
In Österreich wurde im Vorjahr laut den Daten
des UNHCR 1.567
Personen dieser Status gewährt; üblicherweise sei dies mit einer
befristeten Aufenthaltsgenehmigung verbunden, hieß es beim
UNHCR. Sehr hohe Werte dabei verzeichneten Großbritannien
(21.695), die Schweiz (16.966), Schweden (8.565) und die
Niederlande (7.918).
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