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TEXTE:
- Integrationsvertrag BESCHLOSSEN (Regierungsbeschluss,
aus migration.cc)
- Resolution der Wiener Integrationskonferenz
zum "Integrationsvertrag"
- Anti-Diskriminierungs-Paket
KOMMENTARE:
- Ostarrichi integrativi (ljubomir bratic
in Jungle World Nr.37, 05.09.2001, S13)
- "Integrationsvertrag" =
Ausländer Raus! (Plattform Für eine Welt Ohne Rassismus)
- Interview von Ljubomir Bratic zum Integrationsvertrag
für die Volksstimme im Volltext
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Anti-Diskriminierungs-Paket
Forderungen für eine echte Integration
(vorläufige Arbeitsgrundlage zur weiteren Diskussion und Abstimmung
im Rahmen der Wiener Integrationskonferenz am 15. Dezember 2001 ... Kommentare
bitte an die Redaktion)
1.) Expertise der MigrantInnenorganisationen
Die Organisationen der MigrantInnen sind hervorragende ExpertInnen in
Sachen Integration. Die Wiener Integrationskonferenz bedauert, dass weder
die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen bisher auf diese Expertise
zurückgegriffen haben und fordert dazu auf, die folgenden Forderungen
in die Formulierung der künftigen Integrationspolitik einfließen
zu lassen.
Auf der ersten Wiener Integrationskonferenz 1999 wurde eine Arbeitsgruppe
"rechtliche Rahmenbedingungen" eingesetzt, die sich die Ausarbeitung
eines umfassenden Anti-Diskriminierungs-Pakets unter Einbeziehung des
Entwurfes für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz einiger NGOs unter
Federführung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte
zum Ziel gesetzt hat. Dieses Paket geht allerdings weit über das
Anti-Diskriminierungs-Gesetz hinaus, v.a. auf verfassungsgesetzlicher
und einfachgesetzlicher Ebene, und umfasst auch außerrechtliche
Maßnahmen.
2.) Änderung der Bundesverfassung
Das Anti-Diskriminierungs-Paket umfasst auf Verfassungsebene v.a. 3 Punkte:
(a) Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 7 der Bundesverfassung lautet: "Alle Bundesbürger sind
vor dem Gesetz gleich." Die Wiener Integrationskonferenz fordert
gemeinsam mit der Kampagne "ÖsterReich für Alle gleich"
eine Änderung des Artikels 7 der österreichischen Bundesverfassung.
Dieser soll lauten: "Alle Menschen, die in Österreich leben,
sind vor dem Gesetz gleich."
(b) Staatszielbestimmung zur Gleichstellung
Die formale Gleichheit vor dem Gesetz alleine droht die reale Ungleichheit
in der Gesellschaft zu zementieren. Um die rechtliche, politische und
soziale Gleichstellung aller Menschen in diesem Land zu erreichen, soll
in Artikel 7 der Bundesverfassung auch folgende Staatszielbestimmung verankert
werden: "Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem Streben
nach Gleichstellung aller Menschen unter Einbeziehung ihrer besonderen
Bedürfnisse getragen sein." Diese Staatszielbestimmung soll
den Staat zu positiver Diskriminierung verpflichten und eine gleichstellungsorientierte
Auslegung des Gleichheitssatzes durch den Verfassungsgerichtshof (statt
der konservativen Orientierung am "allgemeinen Sachlichkeitsgebot")
bewirken.
(c) Wahlrecht
Auf Verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene muss auch der Ausschluss
der MigrantInnen von den politischen Mitbestimmungsrechten beendet werden.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert das allgemeine, freie und gleiche
Wahlrecht für alle Menschen in diesem Land, vom Kommunal- bis zum
Parlamentswahlrecht sowie bei den Wahlen zu den Interessenvertretungen
(Betriebsrat, Kammern, ÖH). Österreich ist keine Demokratie,
solange weite Teile der Bevölkerung - österreichweit ca. 650.000
Menschen - den Gesetzen unterworfen sind, ohne an deren Entstehung teilzuhaben.
Die Diktatur der BürgerInnen muss beendet werden.
3.) Aufhebung der gesetzlichen Diskriminierung
Es gibt Hunderte Gesetze und Verordnungen im einfachen Bundes- und Landesrecht,
die in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Teil der systematischen Diskriminierung
der MigrantInnen in allen Lebensbereichen ausmachen. Ein Anti-Diskriminierungs-Paket
muss daher den Rechtsbestand laufend durchforsten und die Diskriminierungen
von MigrantInnen in den verschiedenen Einzelgesetzen aufheben. Die Wiener
Integrationskonferenz fordert die Aufhebung der gesetzlichen Diskriminierungen.
Dieser Teil des Anti-Diskriminierungs-Pakets orientiert sich an einem
Konzept der Wohnbürgerschaft und umfasst insbesondere:
(a) Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Koppelung
von Niederlassungsrecht mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt
(b) Aufhebung aller Ausschlüsse von Sozialleistungen (z.B. bei der
Familienbeihilfe)
(c) quotenfreie Familienzusammenführung
(d) Abschaffung von Illegalisierung, Abschiebung und Schubhaft, (stattdessen
Schaffung eines einfachen Bleiberechts) sowie Entschädigung von Abschiebungsopfern
und Personen, die durch die Ausweisung einen Schaden erlitten haben, (Entschädigung
der Opfer des Aufenthaltsgesetzes 1993)
(e) faires Asylverfahren mit gesichertem Aufenthalt und sozialer Grundsicherung
(Bundesbetreuung)
(f) schnellere und billigere Einbürgerungsmöglichkeit
(g) Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft
(h) Zugang von NichtstaatsbürgerInnen zu Arbeitsverhältnissen
im öffentlichen Dienst
4.) Aufhebung der Diskriminierung in der Privatwirtschaftsverwaltung
Bund, Länder und Gemeinden agieren auch als TrägerInnen von
Privatrechten und nehmen als solche im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung
zentrale öffentliche Aufgaben wahr. Auch in diesem wichtigen Bereich
werden MigrantInnen systematisch diskriminiert, weshalb ein Anti-Diskriminierungs-Paket
auch hier ansetzen muss. Die Wiener Integrationskonferenz fordert von
der Gemeinde Wien insbesondere
(a) Freier Zugang zum Gemeindebau für NichtstaatsbürgerInnen
(b) faktische Gleichstellung bei der Wohnbeihilfe und beim Zugang zu Genossenschaftswohnungen
(Abschaffung von speziellen Fristen und Vormerkscheinregelungen für
NichtstaatsbürgerInnen)
5.) Maßnahmen gegen Diskriminierung durch
BeamtInnen u.a. Staatsbedienstete
Nicht nur durch die Rechtsnormen wird systematische Diskriminierung produziert,
sondern vielfach auch durch das Verhalten der vollziehenden BeamtInnen
bzw. Vertragsbediensteten. Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher
insbesondere
(a) Schadenersatz durch die Behörde, wenn in ihrem Bereich Diskriminierungen
gesetzt wurden
(b) Einrichtung einer Beschwerdestelle mit ärztlicher und psychologischer
Betreuung insbesondere auch für Opfer von Polizeiübergriffen
6.) Maßnahmen gegen Diskriminierung unter
Privaten
Nicht nur im Verhältnis zwischen MigrantInnen und dem Staat soll
durch die Abschaffung von diskriminierendem Recht und diskriminierendem
Staatshandeln der Boden für eine gelungene wechselseitige Integration
bereitet werden. Auch von privaten Rechtssubjekten werden MigrantInnen
vielfach diskriminiert. Die Wiener Integrationskonferenz fordert insbesondere
(a) arbeitsrechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen durch ArbeitgeberInnen
sowohl im Betrieb (Gehaltsschema, Beförderung, Weiterbildung) als
auch bei der Arbeitssuche/ Stellenbewerbung (gilt auch für Bund,
Länder und Gemeinden als ArbeitgeberInnen)
(b) Schutz und effektive gerichtliche Maßnahmen gegen Mobbing, rassistische
Ehrverletzungen und Angriffe im Alltag durch Aussagen und Taten sowie
gegenüber Medien, die Rassismus verbreiten
(c) Verbot und effektive gerichtliche Anfechtbarkeit von diskriminierenden
Verträgen (z.B. Mietwucher, überhöhte Kredit- und Versicherungsraten)
7.) Einrichtung von Ombudsstellen gegen Diskriminierung
Oft sind MigrantInnen aufgrund von Rechtsunkenntnis oder Sprachproblemen
nicht in der Lage, sich gegen Diskriminierungen unter den Voraussetzungen
von Fairness und "Waffengleichheit" mit den Diskriminierenden
auseinanderzusetzen. Daher fordert die Wiener Intergrationskonferenz die
Einrichtung von Ombudsstellen in allen Bundesländern. Diese Ombudsstellen
sollen die Diskriminierten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche
bei den Schlichtungsstellen und Gerichten unterstützen.
8.) Durchsetzung gegen Diskriminierung
Der Weg zu Gericht zur Durchsetzung gegen Diskriminierungen ist ein riskantes
weil möglicherweise sehr kostenintensives Unterfangen. Um die effektive
Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Dikriminierungen zu gewährleisten,
fordert die Wiener Integrationskonferenz daher insbesondere folgende organisatorische
und verfahrenstechnische Maßnahmen:
(a) Einrichtung von Schlichtungsstellen bei den Oberlandesgerichten, welche
von den Diskriminierten vor dem Gang zu Gericht angerufen werden können
(b) Beweiserleichterung: Diskriminierte brauchen den Diskriminierungstatbestand
nur glaubhaft machen, dann muss die Gegenseite den Beweis antreten, dass
sie nicht diskriminiert hat.
(c) Verstärkte Informationspflichten des Staates über institutionelle
Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zu wehren, damit diese
auch wahrgenomen werden (z.B. die Möglichkeit der Überprüfung
von Sonderschulzuweisungen durch eine unabhängige ExpertInnenkommission).
9.) Einrichtung einer Forschungsstelle gegen Diskriminierung
Diskriminierungen ändern sich laufend. Es werden laufend neue Gesetze
geschaffen und oft zeigen sich die diskriminierenden Auswirkungen erst
in der Rechtspraxis. Ebenso ändern sich die Diskriminierungsdiskurse.
Umgekehrt müssen auch effektive Maßnahmen gegen Diskriminierungen
und für gesellschaftliche Gleichstellung von benachteiligten Gruppen
laufend neu entwickelt werden. Daher fordert die Wiener Integrationskonferenz
die Einrichtung einer Forschungsstelle gegen Diskriminierung, welche auch
die Aufgabe hat, international nach best practice zu suchen und das Wissen
über Diskriminierung und effektive Gegenmaßnahmen zu verbreiten.
Diese Forschungsstelle muss mit entsprechenden finanziellen und personnellen
Mitteln aus öffentlicher Hand ausgestattet werden.
10.) Equality-targets
Ein Anti-Diskriminierungs-Paket umfasst auch Maßnahmen, mit denen
eine systematische Gegenströmung zur gesellschaftlich systematischen
Diskriminierung geschaffen wird. Equality-targets stellen (im Gegensatz
zu starren Quotenregelungen) eine geeignete flexible Maßnahme der
positiven Diskriminierung dar. Sich Equality-targets (übersetzt etwa:
Gleichstellungsziele) setzen, bedeutet für eine Organisation (und
auch für Einzelpersonen), die eigenen Vergabeentscheidungen (bezüglich
Arbeitsplätzen, Bildungschancen, Aufstiegsmöglichkeiten, Aufträgen,
Konsumverhalten, Repräsentationsfunktionen, Kompetenzverteilungen,
usw.) bewußt zu Gleichstellungsentscheidungen zu machen. Equality-targets
zielen auf die bewußte Verwendung von Ressourcen zugunsten von Diskriminierten.
Gesellschaftliche Gleichstellung wird so zu einer Priorität beim
Ressourcentransfer.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher die staatlichen Stellen
ebenso wie Firmen und NGOs dazu auf, sich im eigenen Einflussbereich Equality-targets
zu setzen und somit proaktiv zur gesellschaftlichen Gleichstellung von
diskriminierten Gruppen durch eine Summe von zumeist "kleinen"
Maßnahmen beizutragen.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert auch die in ihr vertretenen Vereine
dazu auf, solidarisch mit anderen diskriminierten Gruppen in der Gesellschaft
zu sein. Wenn die Vereine der MigrantInnen Gleichstellung anstreben, dann
dürfen sie sich nicht nur mit Rassismus auseinandersetzen. Sie müssen
auch mit Sexismus, Homophobie, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Behinderung,
sowie der Diskriminierung von Kranken, Alten, Jungen und autochthonen
Minderheiten umgehen und sich selbst Equality-targets setzen.
11.) Teilhabe an der Öffentlichkeit
In Werbebroschüren und auf Plakaten kommen die Bilder von Diskriminierten
höchstens als sprachlose Opfer vor. In öffentlichen Auftritten
und in den Medien findet nur sehr selten ein Dialog zwischen den MigrantInnen
und den anderen Gruppen in dieser Gesellschaft statt. Ein solcher Dialog
voller Respekt und Akzeptanz als GesprächspartnerInnen auf derselben
Ebene ist jedoch notwendig, um die Diskriminierung aus den Köpfen
zu vertreiben. Die Wiener Integrationskonferenz fordert daher die Verantwortlichen
in der Politik, in den Medien und in den Werbefirmen auf, einem gleichberechtigten
Dialog mit den MigrantInnen gebührenden Platz einzuräumen und
im Gegenzug auf die Inszenierung von Opfern und auf das Sprechen über
die MigrantInnen hinweg zu verzichten.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Vereine
dazu auf, verstärkt die Teilhabe an der Öffentlichkeit in dieser
Gesellschaft zu suchen und wenn es sein muss auch für diese Teilhabe
zu streiten. Parallel dazu sollen die Vereine ihre Kräfte zum Aufbau
von eigenen Medien zusammenlegen.
12.) Empowerment
Der Unterschied zwischen Integration und Assimilation besteht darin, dass
Integration nicht nur ein Aufgehen in der bestehenden Gesellschaft meint.
Vielmehr kommt es durch die wechselseitige Integration der verschiedenen
Bevölkerungsgruppen zu einer Transformation der Gesamtgesellschaft.
Eine gelungene Integration verlangt daher auch nach Möglichkeiten,
neue Perspektiven zu schaffen, neue Räume zu erschließen und
eigene Wege gehen zu können. Dazu ist Empowerment von diskriminierten
Gruppen notwendig. Empowerment bedeutet Steigerung der selbständigen
und selbstverantwortlichen Handlungsfähigkeit. Dies wird zum Teil
durch den Abbau der Diskriminierungen erreicht. Teilweise kann ein Transfer
von Ressourcen, die notwendig sind, um sich in dieser Gesellschaft durchzusetzen,
aber auch eigenständig durch Organisationsarbeit, Selbsthilfe, Weiterbildung
und Vernetzung zur Verfolgung der eigenen Ziele gewährleistet werden.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Organisationen
auf, ihre Kräfte verstärkt auf die Vernetzung und gegenseitige
Unterstützung zu richten und solchermaßen Empowerment gezielt
zu betreiben.
13.) Politisches Engagement
Die gesellschaftlich systematischen Diskriminierungen verschwinden nicht
von alleine. Die Wiener Integrationskonferenz fordert die MigrantInnen
dazu auf, stärker als bisher an den politischen Auseinandersetzungen
teilzunehmen, sich in Allianzen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen
zusammenzuschließen, um in der Zukunft Mehrheiten für die Abschaffung
der Diskriminierungen zu gewinnen. Die politische Aufbauarbeit erfordert
den verstärkten Austausch zwischen den Vereinen und Communities sowie
die Kooperation darüber hinaus. Die MigrantInnen sollen zu einem
ernstzunehmenden politischen Faktor in diesem Land werden, damit künftige
Regierungen nicht wieder einseitige "Integrationsverträge"
abschließen.
"Integrationsvertrag"? ... Nicht mit
uns!
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