Donnerstag, 10.7.2003


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AKTIONEN UND ANKÜNDIGUNGEN
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01 16. Juli 2003: Forum zu Konrad Lorenz, Austria, and the Nazi Past
From: OEKOLI_Wien@gmx.net
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MELDUNGEN UND KOMMENTARE
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02 EU-Konvent/Verfassung/Nein/KPÖ
From: KPÖ Steiermark <kpoe_stmk@hotmail.com>
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SOLIDARITÄT WELTWEIT
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03 MEMRI Special Dispatch - 8. Juli 2003
From: "Peter Florianschuetz" <peter.florianschuetz@gpa.at>
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04 [gipfelsoli] Thessaloniki --- Soliaktionen Genua --- Diaz-Schule
From: gipfelsoli-l@lists.nadir.org
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05 Neues zu den Ermittlungen und Verfahren wegen des G8 in Genua
From: gipfelsoli-l@lists.nadir.org
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LINKS / VERWEISE / HINWEISE
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06 Rassismus Report
From: "Verein Zara" <office@zara.or.at>
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Redaktionelles:
Für diese Ausgabe nicht aufgenommen:
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Wie der MUND entsteht ....

Schickt uns bitte eure Nachrichten, Meldungen und Ideen.
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widerstand@no-racism.net

Im MUND findet Ihr eine Rubrik, die eine Konsequenz aus der redaktionsinternen Debatte um die Notwendigkeit, sexistische, antisemitische und rassistische Beiträge nicht zu veröffentlichen, einerseits, die Problematik von Zensur andererseits versucht: unter "B) Eingelangt, aber nicht aufgenommen" wird - in anonymisierter Form - auf angehaltene Beiträge hingewiesen und eine kurze Begründung der/des Tagesredaktuers für die Nichtaufnahme geliefert. Die AbsenderInnen werden hiervon informiert.
Ihr könnt Euch die Beiträge extra schicken lassen:
Mail an widerstand@no-racism.net genügt.

 




Quelle: www.popo.at


Und für nächsten Donnerstag:
Das Rechtshilfe-Manual
...und was mache ich eigentlich gegen rassisten?
online-diskussion

Editorial
Für den Inhalt verantwortlich: Ihr.
Die Beiträge werden von verschiedenen Redaktionsteams zusammengestellt.

Bitte weitersagen:
Für Personen ohne Internetzugang gibt es aktuelle Terminankündigungen
unter der Rufnummer 589 30 22 12 (Demoforum)
 

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AKTIONEN UND ANKÜNDIGUNGEN
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01 16. Juli 2003: Forum zu Konrad Lorenz, Austria, and the Nazi Past
From: OEKOLI_Wien@gmx.net
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Republikanischer Club (Vienna), together with the Department of History of
Medicine, Medical University of Vienna are pleased to announce a Public Forum
on the Occasion of the ISHPSSB Conference (International Society for the
History, Philosophy and Social Studies of Biology) in Vienna (July 16-20,
2003):

Konrad Lorenz, Austria, and the Nazi Past

Place: Institut für Geschichte der Medizin, Währingerstraße 25, A-1090 Vienna

Time: July 16, 2003, 6.00 pm.

Organisation: Dr. Veronika Hofer, University of Vienna, Department of History

Chair: Prof. Friedrich Stadler, Director of the Department of Contemporary

History, University of Vienna

Participants:

Prof. Mitchell G. Ash, History of Science Division, Departmt. of History,
Vienna University
Science and National Socialism: Was Lorenz an Exceptional Case?

Prof. Richard Burkhardt jr., History of Science Departmt, University of
Urbana/Illinois, specialist in History of Ethology
"Debates on Konrad Lorenz in Anglo-American Academia: Past and Present"

Dr. Veronika Hofer, History of Science, Vienna University,
"Konrad Lorenz and the Intellectual Matrix of pre-1938 Vienna"

Prof. Michael Hubenstorf, Director Dpt. of History of Medicine, Medical
University Vienna
"Anatomy, Psychiatry, Pediatrics - Konrad Lorenz, Vienna Medicine, and the
Nazi Experience"

Dr. Doron Rabinovici, Historian, Writer, and Commentator
"Konrad Lorenz and the Jewish Public in Austria"

Dr. Klaus Taschwer, history and social studies of science, University of
Vienna, Science Reporter "Falter" City Magazine, Vienna; Biographer of K.
Lorenz
"The Austrian Denazification of Konrad Lorenz After 1945"

What is the Aim of this Meeting?

This forum wants to present recent Austrian historical research on Konrad
Lorenz to a wider international audience in academia. Austrian researchers
will have an opportunity to answer questions from an international audience
regarding the role of Konrad Lorenz in Austrian science and public life. This
should work also for those intellectual Austrians, who are not familiar with
the standard methods and the special sorts of questions, which are well
established in history, philosophy and social studies of biology. The
international and the local audience together could eventually find different
guidelines for the debate about Lorenz' Nazi past. The focus of this forum
gravitates towards the interdisciplinary borderlines of history of biology
itself (towards history of psychology, medicine, contemporary political
history of the Austrian science system, or local Jewish intellectual context),
which is why the reception among historians of biology has been (at best)
marginal so far. The presentation will take place in a rather unusual setting:

- participants will present and talk about Lorenz as a specifically Austrian
figure and as an integral part of the Austrian public (political as well as
scientific) discourse;

- this meeting will take place in a historical university building that has
been key to Konrad Lorenz' academic career in biology from 1933 to the 1950s,
although this particular context is almost unknown among historians of
biology.

Abstracts:
Mitchell G. Ash: Science and National Socialism: Was Lorenz an Exceptional
Case?
That many scientists behaved opportunistically under Nazism, for example by
joining the party to gain career advantage or presenting their own views as
compatible with Nazi ideology, is by now well known. Konrad Lorenz'
behavior between 1938 and 1943 is often viewed in this light and considered
- or even excused - as "normal" in the circumstances. I propose a different
view, focusing on "racial policy" practice rather than ideology or
careerism.

Richard Burckhardt: Debates on K. Lorenz in Anglo-American Academia: Past
and Present

Veronika Hofer: Konrad Lorenz and the Intellectual Matrix of pre-1938 Vienna
Konrad Lorenz was about preparing a new career in animal-psychology after
finishing his studies in medicine at the University of Vienna. The fact
that Lorenz was trained in psychology exclusively by Karl Bühler and his
Viennese school of psychology, received no more international attention or
close systematic examination than the fact that Lorenz established a close
intellectual cooperation with the very influential assistant of Karl
Bühler, Egon Brunswick, while preparing his Habilitation. I will make some
remarks on the meaning for the development of Lorenz' ideas in comparitive
psychology and how Lorenz treated this biographical episode later on. I
also propose a different view about his studies of psychological effects of
domestication by clarifying the intellectual background of this approach in
the specific local context of interwar-Vienna.

Michael Hubenstorf
"Anatomy, Psychiatry, Pediatrics - Konrad Lorenz, Vienna Medicine, and the
Nazi Experience"
K. Lorenz is known as an Austrian biologist, but he had his primary
training in medicine. For many years he was assistant to the anatomists
F.Hochstetter and E. Pernkopf in the medical school. And Hochstetter
continued to be Lorenz' foremost patron and advisor well into the early
1950s. So we might ask: What has been the scientific, cultural and
political influence of Vienna (Austrian? German?) medicine on Lorenz the
biologist? And why has this never been adequately investigated? I find the
medical influence in Lorenz' work to originate from the fields of human
embryology, neurophysiology/psychiatry, and pediatrics in 1930/40s Vienna.

Doron Rabinovici

Klaus Taschwer
"The Austrian Denazification of Konrad Lorenz After 1945"
After returning home from Russian captivity in March 1948, Konrad Lorenz's
"brown" past was thematized on a few occasions (e.g. his "re-habilitation"
at the University of Vienna, his failed appointment at the University of
Graz, even in parliament). Finally, it was one of the main reasons why
Lorenz left Austria to re-start his international career in Germany.

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Ökologische Linke (ÖKOLI)
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Unsere Aussendungen sind nicht zur Verbreitung über Indymedia
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MELDUNGEN UND KOMMENTARE
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02 EU-Konvent/Verfassung/Nein/KPÖ
From: KPÖ Steiermark <kpoe_stmk@hotmail.com>
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Tel. 03 16 / 71 24 36
Fax 03 16 / 71 62 91
email: kp.stmk@kpoe-graz.at
Mittwoch, 9. Juli 2003
Presseinformation der KPÖ Steiermark

EU-Konvent: Linke sollten Nein sagen!

"Der EU-Konvent soll in diesen Tagen über die neue EU-Verfassung
abstimmen. Ich kann nur hoffen und beten, dass die KommunistInnen und Linken
in dieser Versammlung gegen den vorliegenden Entwurf stimmen, der die
Militarisierung der EU festschreibt und die österreichische Neutralität
endgültig zu Grabe tragen würde.

Wer gegen die Eurofighter ist, kann diese Verfassung nicht akzeptieren. Die
KPÖ tritt bekanntlich für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in
Österreich ein."

Franz Stephan Parteder
Steirischer KPÖ-Vorsitzender
 
KPÖ-Steiermark
Lagergasse 98a
8020 Graz

Tel.: 0316 71 24 36
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03 MEMRI Special Dispatch - 8. Juli 2003
From: "Peter Florianschuetz" <peter.florianschuetz@gpa.at>
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MEMRI Special Dispatch - 8. Juli 2003

Offizieller iranischer Studentenverband appelliert an UNO

In einem offenen Brief an UN-Generalsekretär Kofi Annan wandte sich vorgestern
der iranische Studentenverband "Büro zur Festigung der Einheit" gegen
Menschenrechtsverletzungen im Iran. Drei Tage vor dem 9. Juli, dem vierten
Jahrestag der bisher größten Studentendemonstrationen, überrascht die offene
Kritik dieses offiziellen Verbandes, der weiterhin unter dem Emblem Khomeinis
auftritt und vor allem die vom Regime geduldete islamische Opposition an den
Universitäten vertritt: Die Organisation greift das Regime in einem Ton an,
den sonst meist nur Exilgruppen verwenden. Das deutet darauf hin, wie weit der
Abwendungsprozess vom Regime zumindest in der Studentenschaft fortgeschritten
ist. Der Brief ist nicht namentlich, sondern im Namen des ´Büros zur Festigung
der Einheit´ von 30 iranischen Universitäten unterzeichnet und unter
www.akunews.org/News/print.asp?ID=2488 auf der Site der Amir Kabir Universität
Teheran erschienen:

"Vollständige Abschrift eines Briefes des 'Büros zur Festigung der Einheit' an
den verehrten Vorsitzenden der Vereinten Nationen"

"Sehr geehrter Kofi Annan,

diese Tage, sind schwarze und verlorene Tage für diejenigen [selbstlosen]
Menschen, die nach einem hellen Morgen suchen, ein Morgen, an dem sie ihr
Schicksal und ihre Regierung selbst bestimmen.

Wir, die Studenten und Mitglieder des islamischen Studentenvereins, die
gewählten Vertreter der Universitäten des Landes [vom 'Büro zur Festigung der
Einheit'; d. Ü.] richten als einzige nicht verbotene derjenigen
Organisationen, die in den vergangenen Jahren die Forderungen der Studenten
vertraten und trotz des Druckes und der gegenwärtigen Auseinandersetzungen -
aber [.] in der Erkenntnis unserer Hoffnungslosigkeit bezüglich der
Reformierbarkeit der existierenden Regierung - diesen Brief an Sie, damit sich
angesichts des Berichts über die von der iranischen Regierung begangenen
Menschenrechtsverletzungen, die Vereinten Nationen einschalten.

Wir richten unsere Beschwerde an Sie, weil die politische Apartheid dem
iranischen Volk jegliche Sicherheit genommen hat, weil sie uns das Recht auf
Selbstbestimmung genommen hat, weil sie unsere Existenz auf die Befriedigung
elementarster Bedürfnisse reduziert hat und weil wir in diesem historischen
Moment die Wiederholung der Erfahrungen unserer Nachbarn befürchten: Wir
fürchten die Wiederholung solcher humanitärer Katastrophen, die die
Selbstsüchtigen an den Tiefpunkten der Geschichte anrichten, um ihre Macht zu
erhalten. Wir leben in einem Land, in dem jedes Individuum in seiner
Privatsphäre wie im sozialen Leben in direkter und absoluter Verbindung mit
dem riesigen Regierungsapparat steht. Bedauerlicherweise ist das
Herrschaftssystem verhärtet und nicht in der Lage zu antworten, weil es seine
Macht nur im Erhalt der gegenwärtigen Bedingungen sichern will. Daher führen
weder faire und einfühlsame Kritiken zu einem Ergebnis, noch sind die
Bemühungen der Bürger zur Verbesserung der gegenwärtigen Lage wirksam.

Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit für Vereine und
Gewerkschaften, Religionsfreiheit [.], Pressefreiheit, Frauenrechte, das Recht
auf freie Kleidungswahl, der Schutz der Privatsphäre vor der Willkür des
Staates, faire Gerichtsverfahren - all diese Rechte sind Bestandteil der
Erklärung der Menschenrechte, die die iranische Regierung unterschrieben hat.
Allerdings fühlt sie sich dieser Erklärung leider nicht nur nicht
verpflichtet, sondern verletzt diese Rechte in einem Maß, als ob solche
Verpflichtungen gar nicht bestünden.

Sehr geehrter Herr Kofi Annan,

[.] Mit diesem Schmerzensbrief stellen wir fest, dass fast alle Menschenrechte
von den Herrschenden mit Füßen getreten werden. Eines der größten Opfer der
Nichtbeachtung dieser Prinzipien ist Mohammad Jafar Puyande, dessen Name auf
der Veröffentlichung der Menschenrechtserklärung als Übersetzer glänzt, der
von den brutalen Regierungshenkern aber erbarmungslos ermordet wurde.

Seit Jahren trennt die aus einem falschen Verständnis von Religion erwachsende
politische Apartheid die Khodis [die unsrigen] von den Nicht-Khodis [den
ihrigen]. Sie trennt die Gleichgesinnten von den Andersdenkenden,
Revolutionäre von Nicht-Revolutionären und schließlich Bürger erster Klasse
von den Bürgern zweiter Klasse. All dies hat dazu geführt, dass Macht,
Reichtum, Positionen und Informationen für den einzelnen nur in Abhängigkeit
von der herrschenden Regierung zu erlangen sind. Dabei heißt es doch in
Artikel 1 und 2 der Erklärung der Menschenrechte: "Alle Menschen sind frei und
gleich an Würde und Rechten geboren." Und weiter: "Jedermann hat Anspruch auf
die in dieser Erklärung proklamierten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine
Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion,
politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft,
nach Vermögen, Geburt oder sonstigem Status."

Die iranischen Studenten wissen, dass der Weg zu Entwicklung, Wohlstand,
Freiheit und Demokratie nur im Bestehen auf den Menschenrechten und einem
friedlichen Kampf zu suchen ist. Daher fordern sie die Regierenden vornehm
auf, gemäß der politischen Moral und im Respekt der Menschenrechte zu
handeln. Und während die Drohungen der mächtigen Staaten, die zuletzt
Empfindlichkeiten bezüglich des Iran geäußert haben, auf ihren eigenen
Interessen basieren, erhoffen wir von der UNO, dass sie im Sinne der Menschen
und der Verbesserung der Situation auf unser Land blickt. [.]

Sehr geehrter Herr Kofi Annan,

I) In Artikel 3 der Menschenrechtserklärung heißt es: "Jedermann hat das Recht
auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."

In unserem Land sind aber in den 80er und 90er Jahren viele Morde und
Verbrechen geschehen, an denen die Herrschaft - zumindest aber Teile der
Herrschaft - direkt beteiligt waren. Die Ermordung von unabhängigen
Schriftstellern und Intellektuellen wie Dr. Sami, Dariush Foruhar, Parvane
Eskandari, Majid Sharif, Jafar Muyande, Said Sirjani, Pirus Dawani und anderer
berühmter und vieler unbekannter Personen in den 80er und 90er Jahren
(insbesondere im Herbst 1999) durch Informations- und Sicherheitskräfte der
Regierung zeugen ebenso von den Verletzungen der Menschenrechte, [.] die der
Staat eigentlich schützen soll, wie die Hinrichtung einer Vielzahl von Gegnern
des iranischen Regimes ohne Gerichtsverfahren in den 80er Jahren (insbesondere
im Jahr 1988). Die iranische Judikative hat das Recht, Menschen als Abtrünnige
zu verurteilen und hinzurichten. Ihnen wird das Recht auf Leben genommen (und
wir fürchten schon die Hinrichtungsurteile für einige der in den letzten Tagen
Verhafteten).

Dies in einem Land, in dem nach einem (gescheiterten) Plan der
Sicherheitskräfte 30 Schriftsteller und Intellektuelle in ein Tal geworfen
werden sollten [bei einem inszenierten Busunfall; d.Ü.], in einem Land, in dem
vor ungefähr vier Jahren die Studentenwohnheime von Polizisten und
paramilitärischen Einheiten überfallen wurden, die von der von Regierung
abhängig und ihr zugehörig sind [.]. In den letzten Tagen beobachteten wir
erneut, dass die Wohnheime der Universitäten von Teheran, Alame Tabatabai,
Hamedan und Yasd mit Messern und Stöcken überfallen und die Studenten brutal
verletzt wurden. Jetzt haben sie sogar jene Kritiker bedroht, die einen Brief
an den Führer der Ordnung geschrieben haben. Selbst ein
(Majless/Parlaments)-Vertreter, der den Brief unterschrieben hatte, wurde in
einem fingierten Autounfall von der Straße abgebracht. Wie können sich
Kritiker, protestierende Menschen und [Regierungs-]Gegner da sicher fühlen?

II) Im Artikel 5 der Erklärung heißt es: "Niemand darf der Folter oder
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
unterworfen werden."

Im Iran werden aber viele politische Aktivisten und aktive Studenten
gefoltert, erhalten grausame Strafen und werden ungerecht und unmenschlich
behandelt. Auch "einfache Menschen" werden von solch erniedrigenden
Behandlungsmethoden nicht verschont. Einige Beispiele: Unerträgliche Folter
zur Erzwingung von Geständnissen, Erniedrigung, Beschimpfungen und
Beleidigungen der Verhafteten, das Anbinden an den Betten, um die Menschen zu
schlagen, erzwungene andauernde Schlaflosigkeit im Stehen, Scheinhinrichtungen
am Galgen.... Das sind Beispiele für das Vorgehen von Untersuchungsbeamten und
Folterern in den unbekannten unkontrollierten Gefängnissen. Die Briefe
u.a. von Ali Afshari, Ahmad Batebi, Esatollah Sahabi, Mohamad Maleki, Amir
Farshad Ebrahimi, Aliresa Jabari, Faraj Sarkuhi bezeugen das. Und das sind nur
die Briefe derjenigen, die wegen ihrer Bekanntheit ohne Angst vor den Folgen
veröffentlicht werden konnten. Vielen unschuldigen Menschen bleibt angesichts
ihrer nicht-existenten Rechte der Schrei im Halse stecken. Auch von den
Mitgliedern des 'Büros zur Festigung der Einheit' sind nur wenige nicht
gefoltert worden. Wir weisen dazu auf den Film über die Untersuchungsmethoden
im Zusammenhang mit den Serienmorden [eine Reihe von Morden an Politikern und
Intellektuellen, d.Ü.] der Jahre 1998/99 hin. Er zeigt, dass
Untersuchungsbeamte, um ihre Aussagen stützen zu lassen, sogar die eigenen
Familienangehörigen unmenschlich behandelten.

III) In den Artikeln 6, 7 und 8 heißt es: "Jedermann hat das Recht, überall
als rechtsfähig anerkannt zu werden." Und: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das
Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung."

Im Iran werden diese Artikel mehrfach verletzt: Viele politische und
studentische Aktivisten sind seit längerer Zeit ohne Anwalt und wegen
unbegründeten Vorwürfen in Haft, ohne dass sie in einem öffentlichen
Gerichtsverfahren verurteilt worden wären. Als Beispiele können die
Verhaftungen von Ali Afshari, Esatollah Sahabi, Akbar Ganji, Habibollah
Peyman, Taqi Rahmani, Resa Alijani, Aliresa Rejai, Hoda Saber und Ahmad
Seyabadi sowie alle Verhafteten der letzten Tage genannt werden. In all diesen
Fällen hat das Gericht sich noch nicht einmal bemüht, überhaupt einen Prozess
zu eröffnen. Die politischen Gefangenen werden für lange Dauer in Haft
behalten und die Anwälte haben kein Recht ihre Klienten zu
verteidigen. Stattdessen wurden die Anwälte im Zusammenhang mit den
Serienmorden (Nasser Sarafshan) und die Anwälte der nationalreligiösen und
politischen Aktivisten und der Studenten wegen der Verteidigung ihrer Klienten
selbst gerichtlich verfolgt. Einige wurden verhaftet, andere haben
Berufsverbot bekommen - wie etwa Nasser Sarafshan, Mohammad Ali Dadkhah,
Abdolfatah Soltani, Rahami und Shirin Ebadi. Damit werden eindeutig die
Artikel 6, 7 und 8 der Menschenrechtserklärung verletzt.

Im Iran überfallen [.] die bewaffneten Terroristen [Bassijis; d.Ü.] die
Studenten in ihren Wohnheimen. [.] In aller Offenheit demonstrieren sie mit
Unterstützung der Macht ihre Willkür. Auf der anderen Seite werden alle
mutigen Anwälte in die Gefängnisse geworfen und geben ihr Klagerecht zurück.
Im Iran ist die Verhaftung von Studenten und anderen Personen [.] mit
Schlägen, Narkosegasen, dem Einsatz von Waffen und Schockmitteln sowie mit
Menschenraub verbunden. Über lange Zeit erfährt man nicht, wann und wo die
Menschen verhaftet wurden.

IV) Artikel 9: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder
des Landes verwiesen werden."

Es vergeht kaum ein Tag, an dem dieser Artikel nicht verletzt wird. Beweis ist
die Verhaftung einer Vielzahl von befreundeten Studenten: a) Dazu zählen die
einjährige Verhaftung von Ali Afshari, Sahabi, Habibollah Peyman, Hoda Saber,
Resa Alijani, Taqi Rahmani, Aliresa Rajai, Mohammad Maleki, Mohammad
Bastenegar, Ahmad Seydabadi, Mohammad Tawasoli oder Hashem Sabaqian im Jahr
2000 in Verbindung mit Einzelhaft, Folter und Psychofolter. Nun sind drei
Jahre vergangen und immer noch haben viele von ihnen kein Gerichtsverfahren
bekommen. Willkürlich waren auch die Festnahmen von Beschuldigten in der
Sache Volksbefragung (Abas Abdi, Qasian und Geranpaye) [Diese hatten in einer
Befragung eine proamerikanische Haltung in der Bevölkerung festgestellt; d.Ü.]
sowie von Schriftstellern, Intellektuellen, Journalisten und Studenten, die
auf offener Straße unter dem Vorwand staatlicher Sicherheitsinteressen
festgenommen wurden. b) Auch die Verhaftungen von Studenten aus der Bewegung
vom Juli 2002 fanden ohne Gerichtsurteile statt. [.] Zu erwähnen sind die
willkürlichen Verhaftungen von Abdollah Momeni, Said Rasawi Faqih, Akbar Atri
und Mehdi Aminsadeh (Mitglieder des 'Zentralrates des Büros zur Festigung der
Einheit'), sowie von Ali Farokhi, Farid Modaressi, Said Moradi, Mortesa
Sawarsadeghan, Mitglieder des allgemeinen Rates des 'Büros zur Festigung der
Einheit' und die Verhaftung von 300 weiteren Studenten. c) Nach einem
Eingeständnis von Herrn Namasi, Oberstaatsanwalt des Landes, führten die
Übergriffe im Juli diesen Jahres zu 4000 Verhaftungen im gesamten
Land. Darunter waren viele Zuschauer und Passanten. [.] Die Verhaftung von
Rusbe Shafii, Mohammad Farqdani, Abdollah Momeni, Mehdi Aminsadeh, Mojtaba
Najafi, Baqer Oskui, Ruhollah Rohani, Mehdi Khosrawi, Mitglieder des
islamischen Studentenvereins der Universität Teheran, sind Beispiele dieser
unendlichen Reihe von Verhaftungen an unbekannten Orten und weit entfernt von
Augen des Gesetzes und der Beobachter der internationalen Menschenrechte. Der
Schatten von Menschenraub und willkürlichen Verhaftungen übt einen permanenten
Druck auf uns aus. Alltäglich müssen wir in jedem Moment mit unserer
Verhaftung oder der von Freunden rechnen.

V) In Artikel 10 der Menschenrechtserklärung heißt es: "Jedermann hat in
voller Gleichberechtigung Anspruch darauf, dass über seine Ansprüche und
Verpflichtungen und über jede gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage durch
ein unabhängiges und unparteiisches Gericht in billiger Weise und öffentlich
verhandelt wird." Und in Artikel 11: "Jeder wegen einer strafbaren Handlung
Angeklagte hat Anspruch darauf, als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld in
einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung
notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

[Immer wieder.. finden Verfahren statt], bei denen die Abwesenheit von
Geschworenen und Urteile von Richtern bevor der Schuldbeweis erbracht ist,
diese Artikel verletzt. [.] Die Judikative hat immer und immer wieder den
Artikel 11 der Menschenrechtserklärung verletzt und die Angeklagten gezwungen,
falsche Aussagen für die Medien zu machen. [.] Ali Afshari hat im
Staatsfernsehen bereuen müssen, Siamak Pursand hat in verschiedenen
Fernsehsendungen eine ähnliche Rolle gespielt. Esatollah Sahabi musste unter
Zwang ein Selbstbezichtigungsschreiben aufsetzen, das in den Zeitungen
abgedruckt wurde. Dies alles, ohne das ein Gericht sie verurteilt hatte. Auch
die angeklagten Teilnehmer der Berliner Konferenz [.] wurden in der
Öffentlichkeit zunichte gemacht.

VI) In Artikel 12 heißt es: "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein
Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder
rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt
werden."

Die Verhaftungen der letzten Jahre, gingen meist einher mit Haus-, Büro-, und
Medienkontrollen. Firmen wie Jameje Rus und Zeitungen wie Jamee, Tus und
Neshat wurden geschlossen, das Büro von Esatollah Sahabi wurde gänzlich
durchsucht und das Büro der Zeitschrift Irane Farda geschlossen, die Häuser
von Ebrahim Yasdi und Habibollah Peyman wurden durchsucht und die Büros der
nationalreligiösen Nehsate Asadi geschlossen. Weiterhin wurden die Häuser von
Resa Alikhani, Taqi Rahmani, Hoda Saber, Mehdi Aminsadeh durchsucht. Dabei
wurden die Beschwerden der betroffenen Personen gerichtlich nicht beachtet.

VII) In Artikel 18 der Menschenrechtserklärung heißt es: "Jedermann hat das
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst
die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die
Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft
mit anderen, öffentlich oder privat durch Unterricht, Ausübung, Gottesdienst
und Beachtung religiöser Bräuche zu bekunden."

Mit dem Urteil über Abtrünnige ist dieses Recht gänzlich in Frage gestellt
[.]. Diesem Urteil zu Folge steht auf Religionswechsel die Todesstrafe.

VIII) In Artikel 19 der Menschenrechtserklärung heißt es: "Jedermann hat das
Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst
die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf
Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu
beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Lehrverbot für viele Professoren, wie Dr. Sorush, und Ayatollah Montaseri, die
Verhaftung von Dr.Kadiwar [.], die Verkündung der Todesstrafe für Dr. Hashem
Aqajeri, wegen eines Vortrages über islamischen Protestantismus, langjährige
Haft für Akbar Ganji und Emadoldin Baqi wegen ihrer mutigen Kritiken, die
Verhaftung von vielen Journalisten wie Masud Behnud und Ebrahim Nabawi,
Mashallah Shamsolwaezin, Hamidresa Jalaipur oder Mohsen Sasegara, die
Schließung von 14 Zeitungen in einer Nacht (April 2000) und seither das Verbot
von über 100 Zeitungen und Zeitschriften wegen Meinungsäußerung [.], die
Schließung von Internet-Nachrichtensites, und die Installierung von Filtern in
Internet- und der Bau von Parasitensystemen, die den Empfang von Satelliten
und von Radios erschweren [.] - all das sind Beispiele für die Verletzung des
Artikels 19 der Menschenrechtserklärung. Im Iran hat jeder Angst, seine
Meinung und Vorstellungen öffentlich zu erklären. Mit dem Verbot der freien
Meinungs- und Gedankenäußerung wurde die Angst vor den Konsequenzen für die
Bevölkerung natürlich. Die Zensur ist zu einem Teil unseres Wesens geworden.

IX) In Artikel 20 heißt es: "Jedermann hat das Recht auf Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken."

Seit mehr als fünf Jahren hat die Islamische Studentenvereinigung im ganzen
Land keine Erlaubnis erhalten, Veranstaltungen außerhalb der Universität
abzuhalten. Seit Jahren können Parteien, Vereine oder Gewerkschaften ihre
Mitglieder nicht auf Veranstaltungen versammeln. Auch Lehrer- und
Arbeiterverbände dürfen sich nur im Rahmen staatlich angeordneter
Pflichtveranstaltungen versammeln. [.] Der Sitzstreik von 30 Personen vor dem
Präsidentenbüro in Teheran, die Proteste der Nationalreligiösen vor dem
UNO-Gebäude und viele andere Proteste mit dem Ziel, Rechte einzufordern,
wurden mit harten Reaktionen der Sicherheitskräfte beantwortet. Die Nehsate
Asadi des Iran, die Organisation der Bewegung der Nationalreligiösen des Iran,
wurde aufgelöst. Ihre Mitglieder wurden unter dem Vorwurf der illegalen
Mitgliedschaft in Gruppierungen zu Feinden des Islam (Mahareb) erklärt. Und
der Schriftstellerverband darf sich nicht einmal zur Wahl seiner Gremien
treffen. Seine Mitglieder leben ständig in einem von der Polizei erzeugten
Klima aus Angst und Schrecken.

X) In Artikel 21 heißt es: "Jedermann hat das Recht, an der Gestaltung der
öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei
gewählte Vertreter teilzunehmen." "Jedermann hat unter gleichen Bedingungen
das Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande." Und: "Der Wille
des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; der
Wille muss durch wiederkehrende, echte, allgemeine und gleiche Wahlen zum
Ausdruck kommen, die mit geheimer Stimmabgabe oder mit einem gleichwertigen
freien Wahlverfahren stattfinden"

Die Führung unseres Landes arbeitet gegenwärtig auf der Grundlage einer Wahl
aus dem Jahr 1979.[.] Nur wer zuvor von der Herrschaft bestätigt und durch
hunderte von offiziellen und inoffiziellen Filtern gegangen ist, erhält das
Recht, als Vertreter des Volkes gewählt zu werden und die Menschen zu
vertreten. Um seine Berechtigung und Kompetenz zu beweisen, muss im Iran jeder
Kandidat zunächst nachweisen, dass er unschuldig und rein ist. [.] Das
Bestehen eines Parlamentes ist im Iran nur eine demokratische Schau. Schon die
kleinste Entscheidung des Parlaments, welche die tyrannischen Gesetze und
Herrschaftsmethoden infrage stellen könnte, wird durch Fatwas seitens der
nicht gewählten Vertreter der absoluten Herrschaft begegnet, so dass alle Wege
verschlossen bleiben. Welches Land der Welt (in dem eine wirklich
parlamentarische Ordnung herrscht) ist Ihnen bekannt, wo die
Parlamentsmitglieder zur Erfüllung der Rechte der Bevölkerung in Streik
treten? Der Präsident des Iran, der in den letzten 6 Jahren zwei Mal von mehr
als 20 Millionen Iranern gewählt worden ist, hat nach seinen eigenen
Ausführungen bei der Ausführung der Verfassung und der Durchsetzung der
Menschenrechte weniger Rechte als ein normaler Mensch. Die Position des
Präsidenten ist also de facto eine rein repräsentative. Er darf nur in den
Fällen aktiv werden, in denen die absolute Herrschaft nicht in Frage gestellt
wird. Was aber bleibt unter diesen Bedingungen übrig von der Selbstbestimmung
des Volkes? [.]

Sehr geehrter Herr Kofi Annan,

nun da wir unsere Beschwerde vorgetragen und die bitteren Erinnerungen der
letzten Jahre erneut berichtet haben; nun da wir keine Möglichkeit unserer
freien Entwicklung erkennen - ist es da nicht an der Zeit, nach unserer
Pflicht und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu fragen und unsere
Bürgerrechte neu zu definieren? Wir bedauern, dass die grundlegenden Rechte
und Freiheiten, [Gerechtigkeit und Moral] und der allgemeine Wohlstand der
Gesellschaft mit Füßen getreten werden und die fairen Kritiken der
Intellektuellen und der Reformer uns nicht weiter bringen.

Sehr geehrter Herr Kofi Annan,

diese Tage sind schwarze und verlorenen Tage für diejenigen [selbstlosen]
Menschen, die nach einem hellen Morgen suchen, ein Morgen, an dem sie ihr
Schicksal und ihre Regierung selbst bestimmen. Schenken Sie dieser
Ungerechtigkeit Gerechtigkeit. Wir suchen heute demütig Schutz bei Ihnen und
warten darauf, dass [.]Tragödien und Katastrophen vorgebeugt werden kann und
der Schatten verschwindet, der in diesem Land auf Frieden und Freiheit,
Demokratie und Menschenrechten liegt."

Mit Dank und Hochachtungsvoll

Die islamischen studentischen Vereinigungen:

TU Amir Kabir (Polytechnick Tehran), Pädagogikuniversität Sabsewar, Uni-Sistan
und Baluchestan, Uni Sahand Tabris, Post-Universität, TU Scharif, Shahid Rejai
Uni-Tehran, Fars-Bushehr Uni, TU-Isfahan, Medizinische Uni Hamedan,
Pädagogik-Uni-Teheran, Uni-Scharekurd, Uni Sabol, Uni Lorestan, TU-Khaje
nasir, Uni Sanjan, Uni Ahwas, Uni-Wasser und Elekrizität Abaspur,
Alsahra-Uni-Tehran, Uni Payame Nur Somesahra, Wirtschaftsuni, Uni-Irak,
Uni-Mashhad, Uni-Ardebil, Uni-Alame Tabatabai, Uni-Kerman,
Medizinische-Uni-Iran, Medizinische-Uni-Isfahan, TU-Iran

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The Middle East Media Research Institute (MEMRI) is an independent, non-profit
organization that translates and analyzes the media of the Middle East.
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04 [gipfelsoli] Thessaloniki --- Soliaktionen Genua --- Diaz-Schule
From: gipfelsoli-l@lists.nadir.org
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Gipfelinfo - Meldungen über globalisierte Solidarität
und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung
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- Thessaloniki: Infos zum Inhaftierten Carlos
- Freiburg: Bilder die den Rahmen sprengen...
- 2 Jahre Genua: Antirep Spaziergang in Zürich!
- Der Entscheid der Ermittlungsrichterin, der die 93 Angeklagten der Diaz
Schule entlastet.

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Thessaloniki: Festgenommen, gefoltert und angeklagt -
Letzte Information über die Situation des in Griechenland gefangenen Genosse
Carlos Martinez Martin (Aktivist der CNT-IAA Aranjuez)

In unserem Lokal haben sich am 30. Juni 2003 mehr als 50 Personen
zusammengefunden und die "Versammlung zur Unterstützung der in Thessaloniki
Festgenommenen" zu gründen. Ab jetzt - unabhängig davon, was wir in der CNT in
bezug auf die Freiheit von Carlos und der anderen Festgenommenen unternehmen -
wird diese Versammlung Informationen herausgeben und sich um einen Teil der
Prozesskosten und der Kosten für die griechischen Anwälte kümmern. Die
Versammlung kümmert sich auch um Aktionen, Demonstrationen, Auftritte,
Konzerte und jede Art von Aktivität für die Finanzierung und Weiterverbreitung
[von Informationen] über die Situation des Genossen.

Es gibt auch ein Konto, das die Genossen von SOV Aranjuez führen, wo alle die
Einzahlungen gemacht werden können, die momentan wichtig und dringend sind.

Die Familie hat uns informiert, dass es Carlos im Vergleich zu dem Jungen aus
Burgos einigermassen gut geht. Sie leben alle zusammen im gleichen Trakt,
weshalb sie sich gelegentlich zufällig treffen und unterhalten können.

Die "Versammlung zur Unterstützung der in Thessaloniki Festgenommenen" hat
bereits ihre erste Aktion geplant: am 10.Juli treffen wir uns, um den Tag des
Kampfes und Protestes, der in Griechenland stattfindet, auf internationaler
Ebene zu unterstüten und widmen uns Objekten des griechischen Interesses. In
Madrid treffen wir uns am 10.Juli um 12 Uhr vor der griechischen Botschaft (c/
Arce 24 - Metro Santiago Bernabeu). Es ist eine Übergabe geplant und es wird
um ein Treffen mit dem griechischen Repräsentanten in Madrid
gebeten. Treffpunkt ist am 10.Juli um 20 Uhr im Aussenministerium (Plaza de
las Provincias / Metro La Latina).

Von diesem Syndikat und von der Unterstützungsversammlung wollen wir euch
aufrufen zu diesen Treffen und zu allen Veranstaltungen in allen Städten,
Provinzen und Dörfern zu kommen.

Die Kontonummer ist die folgende:
La Caixa - 2100-1676-89-0200051753

Juan Antonio López
S. Juridica y Pro-Presos/as
Comite Regional Centro - CNT-AIT

In den Morgenstunden des Samstag, 21. Juni, wurden als Ergebnis der Welle von
Repressionen hunderte Demonstranten aus ganz Europa und unter ihnen eine
Gruppe spanische Aktivisten nach intensiven und schweren Auseinandersetzungen
zwischen Antiglobalisierungsgruppen und Anarchisten mit der griechischen
Polizei und dem Militär festgenommen.

Nachdem sie befragt, gefoltert und bedroht wurden, wurden alle spanische
Aktivisten - bis auf zwei - freigelassen. Under den beiden ist der
anarchistische Genosse Carlos Martinez Martin, ein Aktivist des CNT-Syndikats
von Aranjuez. Wir, die Mitglieder des "Comite Regional Centro", konnten nach
mehreren Telefonaten mit Familienangehörigen, Genossen und Anwälten erfahren,
dass die Situation, in der sich die Genossen befinden wie folgt ist:

Der Genosse Carlos (Aktivist der CNT) wurde auf der griechischen
Polizeistation schwer misshandelt. Nach Information der Anwälte hat man ihm
die Haare ausgerissen und ausserdem hat er Prellungen am ganzen Körper. Nach
staatlichen, griechischen Quellen war das Anfangsmotiv seiner Verhaftung die
Mitgliedschaft, Teilnahme und der Besitz von explosiven Stoffen. Die
Nachrichten, die uns erreichen zeigen, dass Carlos konfrontiert wird mit einem
Prozess, der ihn in Verbindung mit bewaffneten Banden bringt, was einen
mindestens 18-monatigen Aufenthalt in griechischen Gefängnissen zur Folge
haben kann.

Die griechischen Anwälte, die alle Mobilisierungen unterstützen, haben uns
informiert, dass sie es geschafft haben, dass Carlos die erste und schwerste
Anschuldigung zurückzieht. Es scheint so, dass sie ihn jetzt nur anklagen,
weil er eine Steinschleuder dabei hatte. Alles hängt jetzt davon ab, ob die
Staatsanwaltschaft diesen Einwand akzeptiert. Jetzt verbleiben wir in der
Hoffnung, dass der Anwalt und die Familie uns über den Prozessverlauf
informieren. Im Anschluss übersetzen wir euch das Protestschreiben, um es der
spanischen und griechischen Botschaft als Zeichen des Protestes, der
Entschlossenheit und Solidarität mit den festgenommenen Genossen zu schicken:

"Wir fordern die sofortige Freilassung unseres Genossen und Freundes Carlos
Martinez Martin. Wir finden die Mittel, die die griechische Polizei und Justiz
gegen einen Demonstranten angewendet hat - aufgrund der einfachen Tatsache,
dass er seine Gegnerschaft zum Globalisierungsprozess, den vielen Problemen
und Kriegen zum Ausdruck gebracht hat - ungerecht und unverhältnismässig.

Ausserdem fordern wir die Freilassung der restlichen festgenommenen und
gefolterten Demonstranten aus aller Welt. Wir werden nicht aufhören bis wir
Gerechtigkeit für die Unsrigen erreicht haben. Wir werden nicht zurückweichen
bis wir Schluss gemacht haben mit der Barbarei und dem Gewaltmonopol der
Mächtigen."

Das wars für den Augenblick, den wir genutzt haben, um an eure Solidarität zu
appellieren und wir wiederholen unsere kraftvolle Antwort gegen diese
Ungerechtigkeit.

Es lebe die CNT - es lebe die Anarchie!

Ihre Welt zerstört uns - schaffen wir unsere eigene.

http://www.cnt.es

Übersetzung: Anarchosyndikat eduCAT
http://anarchosyndikalismus.org
Homepage:: http://anarchosyndikalismus.org ¦

[indymedia.de, von mr. knabbits - 08.07.2003 00:59]

ERGÄNZUNGEN
Antiautoritäre Solidaritäts-Versammlung [Ede Katz 08.07.2003 10:43]

Griechenland: Antiautoritäre Versammlung für Solidarität mit den verhafteten
Genossen in Thessaloniki

Kurze Chronik der Verhaftungen:

Inmitten einer von den Medien ausgelösten Hysterie über die "Randalierer" vom
21.Juni und in der Todesstille über den Mord an 250 Einwanderern, die
kaltblutig von der italienischen Kriegsmarine umgebracht wurden, wurden 27
verhaftete DemonstrantInnen vor den Untersuchungsrichter gebracht. Am
Dienstag, den 24.Juli, verwandelte der Samthandschuh des griechischen,
demokratischen Rechtssystems alle kleinen Kriminaldelikte in Schwerverbrechen
um. 19 der Verhafteten wurden gegen Kaution oder mit Auflagen wieder
freigelassen. Am Mittwoch wurden die 7 Demonstranten, denen von Anfang an
Kapitalverbrechen vorgeworfen wurden, einem Richer vorgeführt, der das von der
Verteidigung vorgelegte, reichlich vorhandene Bildmaterial ignorierte und ihre
Haft anordnete. Simon Chapman (England), Fernando Perez und Carlos Martin
Martinez (Spanien), Suleyman Dakduk (Syrien) und Spiros Tsitsas (Griechenland)
befinden sich im Gefängnis von Diabata, und Michalis Traikapis und Dimitris
Fliouras (Griechenland) sind im Gefängnis in Avlona.

Solidaritätsaktionen bisher:

Samstag, 21.6.
- Kopenhagen (DK): Solidaritätsdemo mit 500 AnarchistInnen

Sonntag 22.6.
- Thessaloniki (GR): Versammlung vor dem Gerichtshof, 250 AnarchistInnen, die
von der Polizei angegriffen wurde, 2 Personen ins Krankenhaus und 4 Personen
wurden festgenommen.

Montag 23.6.
- Berlin: Besetzung des griechischen Konsulats

Donnerstag 26.6.
- Rethymnon (Kreta/GR) : Solidaritätsdemo mit 200 Personen
- Madrid : Solidaritätsversammlung
- Berlin : Solidaritäts-Besetzung des Goethe Instituts

Freitag 27. 6.
- Graz (A): Solidaritätsdemo
- Berlin (D): Demo gegen Polizei-Repression in Evian (F) und Thessaloniki (GR)
- Valencia (E): Solidaritätsversammlung

Samstag 28.6.
- Mytilene (GR): Solidaritätskonzert
- Xanthi (GR): Solidaritätsversammlung
- Kavala (GR) : Solidaritätskonzert im autonomen Sozial-Zentrum

Sonntag 29.6.
- Milano (I): Solidaritätsversammlung

Montag 30.6: -Iraklio (GR): Solidaritätsaktion

Geplante Solidaritätsveranstaltungen in Griechenland:

Mittwoch, 9.7.
- Thessaloniki: Solidaritätskonzert
- Athen: Solidaritätskonzert

Donnerstag, 10.7.
- Thessaloniki (GR): Solidaritätsdemonstration mit Motorrädern zum
Diabata-Gefängnis
- Athen (GR): Solidaritätsdemonstration

Donnerstag, der 10.7., wurde zum Internationalen Solidaritätstag erklärt.

Eine antiautoritäre Versammlung wurde einberufen, die sich wöchentlich zu einem
festen Termin trifft, mit den Zielen:

- Informationen auszutauschen und die Organisation von Solidaritätsaktionen zu
planen

- die finanziellen Angelegenheiten für die Bedürfnisse der Inhaftierten auf
Ebene der Gerichtskosten und Kautionsgelder, sowie deren persönlichen Ausgaben
zu regeln

- Kontakte mit Gruppen in Griechenland und im Ausland herzustellen, um die
Koordination von Solidaritätsaktionen auf internationaler Ebene zu schaffen,
sowie um mit den GenossInnen der Verhafteten im Ausland zu kommunizieren

- die Lebensbedingungen der Verhafteten zu verbessern (z.B. mit Büchern,
Kleidung und Telefonkarten)

Um die oben genannten Ziele in verantwortlicher Weise zu erfüllen, hat diese
Versammlung drei Untergruppen gebildet: eine betreut die Finanzen, eine die
internationalen Kontakte und eine die Verbesserung des alltäglichen Lebens der
Häftlinge. Jeder Untergruppe hat ihre eigene E-Mail: Die E-Mails lauten
financial2003@disobey.net, contacts2003@disobey.net und
solidarity2003@disobey.net.

Es ist bereits ein Bankkonto zur finanziellen Unterstützung bei der
Piraeus-Bank eingerichtet worden (gr. ??????? ????????): Konto-Nummer
5209-0164-58-443

Es wäre gut, wenn bei jeder Überweisung an die Finanz-E-Mail (
financial2003@disobey.net) eine Benachrichtigung schicken würde, sobald Geld
auf das Konto eingezahlt wird. Das Geld derart gesammelt, dass angenommen
wird, dass es von den an der Versammlung teilnehmenden Leuten akzeptiert
wird. Falls bestimmte Gruppen wünschen Geld auf eine andere Art zu sammeln,
können sie dies auf eigene Initiative und Verantwortung machen. Auf jeden Fall
bleibt das letzte Wort in diesen Angelegenheiten den Genossen in Haft
überlassen.

Wenn jemand an die Gefangenen schreiben will, müssen die Namen der Verhafteten
in griechischen Buchstaben geschrieben sein (der Postbote im Gefängnis kann
keine lateinische Schrift lesen). Folgt dem Link
http://www.thessaloniki.indymedia.org/front.php3?lang=el&article id=12691

Antiautoritäre Versammlung für Solidarität
Homepage:: http://anarchosyndikalismus.org

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Freiburg: Bilder die den Rahmen sprengen...
CINE REBELDE präsentiert:

GENUA
open air Film zu den Protesten gegen den G8 Gipfel 2001
(90 min - deutsch)

Sa. 19. Juli 2003 - 22:00h
Stühlinger park (vor der Kirche)
Eintritt frei

mitbringen: bequeme Sitzmöglichkeit und Leckerlis
Seit den Blockaden von Seattle 1999 isat die neue weltweite Mobilisierung
gegen die neoliberalen "Schlösser des Kapitalismus" und für den Traum einer
anderen welt ohne Armut und Unterdrückung stark angewachsen. Die Proteste
treffen die Mächtigen doch empfindlich. Vorläufiger Höhepunkt ihrer Reaktion
gegen die Störaktionen ihrer Bankette waren im Jahre 2001 die Repressionen
gegen Demonstrationen und Blockaden des G8-Gipfels in Genua, die zu einem
Todesopfer führten.

Eine solche offene Gewalt hat man in Westeuropa lange nicht mehr erlebt. Mit
der Regierung Berlusconi war ein rechtsfaschistisches Regierungsbündnis für
die Durchführung der Repressionen verantwortlich. Das heisst aber nicht, dass
so etwas woanders nicht möglich ist. Denn mit ihrem Schweigen über die
Vorfälle erklärten auch die Vertreter der anderen Teilnehmernationen ihr
Einverständnis für die Staatsgewalt.

Wir möchten über die Hintergründe der Repressionen in Genua informieren. Wie
gezielt versucht wurde, die 300 000 protestierenden Globalisierungsgegner zu
delegitimieren und ihnen mit der staatlichen Gewalt zu drohen, auch im
Hinblick auf zukünftige Auseinandersetzungen hin.

Dieses Ziel, die Gegner einzuschüchtern und ihren Widerstand zu brechen, wurde
nicht erreicht. Die Proteste gingen und gehen weiter. Zuletzt protestierten
Hunderttausende Menschen in Evian und Thessaloniki. Die Tendenz der
offiziellen Öffentlichkeit, darüber zu schweigen und somit staatliche Gewalt
zu ermöglichen, hält aber weiterhin an.

In Genua gab es über Hunderte von Verhaftungen. Die Mehrzahl der
Anklageerhebungen aber werden für den Herbst dieses Jahres erwartet. Dann kann
einigen Beteiligten an den Protesten in Genua eine Haftstrafe von bis zu 15
Jahren drohen.

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2 Jahre Genua: Antirep Spaziergang in Zürich!

Samstag, 19. Juli, 14.00 Uhr, Helvetiaplatz Zürich

Vor zwei Jahren demonstrierten in Genua 100.000e gegen den G8-Gipfel.
Höhepunkt der massiven staatlichen Repression war die Ermordung von Carlo
Giuliani. Es sind, wie auch in Göteborg und Thessaloniki, immer noch Personen
auf ungewisse Zeit eingeknastet. Wehren wir uns gegen die verschärfte
Kriminalisierung von politischen AktivistInnen!

- Sofortige Freilassung der politischen Gefangenen von Göteborg, Genua und
Thessaloniki und Einstellung aller Verfahren!
- Freispruch für unsere Genossin Andi!
- Freiheit für Marco Camenisch!
- Keine Räumung besetzter Häuser!

Der Staat zeigt seine Zähne. Sorgen wir für Zahnausfall!

[indymedia.ch, Revolutionäres Bündnis, 08.07.2003 11:42]

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Der Entscheid der Ermittlungsrichterin, der die 93 Angeklagten der Diaz Schule
entlastet.

Vollständiger Text

Die Richterin Dr. Anna Ivaldi,

visiert den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, der von der
Staatsanwaltschaft am 4.12.02 vorgetragen wurde; erhebt nach Einsicht der
Akten folgendes:

am späten Abend des 21.7.01 drang die Polizei in die Diaz Schule ein, mit dem
Ziel eine Durchsuchung im Sinne des Artikels 41 des "TULPS" (vereinheitlichter
Text der Gesetze der öffentlichen Sicherheit) durchzuführen. Das Gebäude war
dazu vorgesehen, die ankommenden Demonstranten, die wegen des am nächsten Tage
endenden G8-Gipfels, nach Genua kamen, aufzunehmen. Die Operation führte zur
Beschlagnahmung einer Serie von Gegenständen und zur Festnahme der aktuell 93
Angeklagten. Im Verhaftungsprotokoll wurden die Begebenheiten folgendermaßen
berichtet:

Um 22.30 Uhr wurde ein Kontingent der Staatspolizei, im Vorbeifahren vor der
Schule in der "Via Cesare Battisti", zum "Objekt eines gewaltigen Wurfes von
stumpfen Gegenständen von Seiten zahlreicher Personen". Da deswegen vermutet
wurde, dass sich eine beträchtliche Anzahl von Anhängern der "tute nere" in
der Schule aufhielten, wurde ein Eingriff veranlasst, der auf die Suche nach
Waffen und Sprengstoff, der Individualisierung der Urheber des Wurfes von
Gegenständen auf das Kontingent der Staatspolizei, sowie auf die
Individualisierung der Verantwortlichen der Unruhen, die sich in den
vergangenen Tagen ereignet hatten, ausgerichtet war.

Bei Ankunft der Polizei hatte eine Gruppe von Jugendlichen das Gittertor der
Zufahrt geschlossen. Das Tor wurde von der Polizei eingedrückt, wozu sie einen
Polizeitransporter der mobilen Kommandos der Staatspolizei benützten. Im
Atrium (oder genauer im Hof) der Schule wurden die operierenden Polizeikräfte
"Ziel eines heftigen Wurfes von Gegenständen jeder Art".

Nachdem die Polizei den Haupteingang der Schule aufgebrochen hatte, leisteten
die im Innern anwesenden Jugendlichen weiteren Widerstand, in dem sie "zuerst
eine Schlägerei mit den Anklagenden eröffneten und sich dann auf die
verschiedenen Stockwerke des Gebäudes zerstreuten, um sich die Möglichkeit zu
sichern, unerwartet alle Arten von Fallen stellen zu können". Zu jenem
Zeitpunkt wurde dem Polizeibeamten Massimo NUCERA der I. Mobilen Einheit einen
Messerstich am Brustkorb versetzt. Er wurde nicht verletzt, da er eine
schusssichere Weste trug.

Es wurden eine Reihe von Gegenständen beschlagnahmt: Allzweckmesser und
Küchenmesser, Werkzeuge (Schaufeln, Spitzhacken und Bauhelme), Gasmasken und
Tauchmasken, schwarze Kleidung, Fahnen und Spruchbänder. Es wurden auch
Schwimmbrillen, Fotoapparate, Schlüssel, Walkmans und Mobiltelefone
beschlagnahmt. Im Erdgeschoss, in der Nähe des Eingangs wurden schließlich
"einige Sprengkörper des Typs Molotowcocktail" gefunden (im Protokoll wird
keine genauere Anzahl angegeben).

Als Folge dieser Vorgänge "wurden zahlreiche Jugendliche verletzt, einige von
ihnen sind nach wie vor in städtischen Krankenhäusern untergebracht, sowie
viele Angehörige der Ordnungskräfte".

Es werden Straftaten der Art. 416, 419, 420, 582, 336, 337 und 339 Abs. 2 110
StGB, 21. 895/67 vermutet.

Der Staatsanwalt forderte gegenüber den 78 Ausländern die Haftbestätigung und
als Maßnahme die Verhängung der Untersuchungshaft, da er dies wegen der
Verdunkelungsgefahr, der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr eine für sie
begründete Vorsichtsmassnahme hielt. Er verfügte hingegen die Freilassung der
15 Inhaftierten Italiener, für die er die Fluchtgefahr ausschloss.

Die Straftaten, zu welchen der Staatsanwalt seinen Antrag stellte, betrafen
die Art. 337 - 339, 56 - 61 Nr. 2 und 10 - 582 - 583 StGB, 41.1100/75,
21.895/67 und 416 StGB. Die Haftbestätigungsverhandlungen der Gruppe von
Verhafteten, die in die Haftanstalten verschiedener Städte überführt wurden,
während einige in Genueser Krankenhäusern eingeliefert wurden, wurden nebst
jenes Ermittlungsrichters, der Verfahrensinhaber ist, auch von 9 weiteren
Richtern abgehalten. Außer für zehn Beschuldigte wurde die vorläufige
Festnahme nicht bestätigt.

Für einen von denen wurde als Maßnahme Untersuchungshaft verhängt und nachher
vom Überprüfungsgericht widerrufen. In allen anderen Fällen wurde die Haft
nicht bestätigt, da wegen der Vagheit der Verhaftungs- und
Beschlagnahmungsprotokolle, nicht genügend Elemente zum Verantwortungsbereich
der einzelnen zuordenbar waren, wenn auch die Begehung der Straftat nicht
ausgeschlossen werden konnte. Als die Haftprüfung abgeschlossen war, wurden
die Ausländer augenblicklich aus nationalem Territorium ausgeschafft. Viele
von ihnen wurden mittels internationaler Rechtshilfe angehört.

Nach Beendigung der Vernehmungen meldeten die Vernehmungsrichter der
Generalstaatsanwaltschaft des Genueser Appellationsgericht und der
Staatsanwaltschaft (der Republik) die körperliche Verfassung, in denen sich
der größte Teil der Verhafteten befanden (sie zeigten Gipsverbände, genähte
Wunden, auffällige Hämatome, Kopfverbände auf) und dass die ihnen
diesbezüglich berichteten, wiederholt und ungerechtfertigt geschlagen worden
zu sein, mit Tritten, Knüppeln und Mobiliar, das ihnen entgegengeschleudert
wurde.

Es folgten Anzeigen und Erklärungen von vielen Verhafteten, die das
gewalttätige Vorgehen der Polizei betreffen und zum großen Teil im Ausland
gesammelt wurden.

Dies gab den Ausschlag zu einem anderen Strafverfahren (Nr. 14525/01), in
welchem die polizeiliche Verantwortlichkeit der Polizisten, die an der
Operation in der Diaz Schule teilnahmen, untersucht wird. Dies wegen der
erlittenen Verletzungen der Verhafteten sowie wegen des Strafbestandes der
bewiesenen Fälschung der Verhaftungs- und Durchsuchungsprotokolle und
Dienstberichte.. Deshalb sind auf eine einzige erwiesene Begebenheit zwei
verschiedene Strafverfahren im Gange und in diesem Strafverfahren sind in
großer Menge die Akten des andern eingeflossen.

Das Verhaftungsprotokoll trägt 14 unleserliche Unterschriften. Von den
Unterschreibenden können aufgrund der Erklärungen von MORTOLA (DIGOS
[italienische Staatssicherheitsabteilung] Genua) folgende leitende Beamte
ausgemacht werden: DOMINICI (Mobile Einheit), DI SARRO (DIGOS Genua),
CALDAROZZI (Zentraler Operationsdienst SCO), FERRI (Mobile Einheit von Rom),
PFIFFERI (DIGOS Padua), NUCERA und PANZERI, Polizeibeamter, beziehungsweise
Inspektor der Mobilen Einheit von Rom.

Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens betrifft weder die Straftat unter
Art. 416 StGB, für welche der Staatsanwalt die Trennung von diesem Verfahren
verfügt hat und zu dem Ermittlungen im Gange sind, noch die Episode des von
NUCERA berichteten Messerstiches. Bezogen auf diesen kann man im Antrag auf
Einstellung des Verfahrens lesen, dass die Trennung deshalb verfügt worden
ist, da eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Polizei gesehen
wurden.

Ein Sachverständigengutachten, das im Verfahren zur Ermittlung des
Gegenstandsinhabers angeordnet wurde, ergab, dass die Schnitte auf den
Kleidungsstücken des oben genannten "nicht mit jenen kompatibel waren, die
experimentell nach den Dynamiken, die den Aussagen des Polizeibeamten zu
entnehmen möglich waren, erhalten wurden".

Der Frage, ob den Verhafteten oder einigen von ihnen die vermuteten Straftaten
zur Last gelegt werden können, muss zuerst die Auswertung des Bestehens
derselben vorangehen.

Obwohl, wie schon gesagt, gegen die Unterzeichnenden ein Verfahren wegen
Fälschung läuft, bejaht die Staatsanwaltschaft im Antrag auf Einstellung des
Verfahrens, auch auf der Grundlage jener Akten, das Bestehen der Straftaten
des schweren Widerstands, des schweren Diebstahls, des Besitz waffenähnlicher
Gegenstände. Die Einstellung wird in der Tat beantragt, "weil die individuelle
Feststellung der Verantwortlichen der verschiedenen beschriebenen
Strafbeständen in den Einleitenden Mitteilungen nicht möglich ist".

Nur was die beiden Molotowcocktails betrifft, die in den Verhaftung- und
Beschlagnahmungsprotokollen aufgeführt wurden, schließt der Staatsanwaltschaft
aus, dass ihr Besitz auch nur annähernd den Beschuldigten dieses Prozesses
zugeschrieben werden kann. Diese Schlussfolgerung ist völlig vertretbar: in
den im Strafverfahren Nr. 14525/01 ausgeführten Ermittlungen kam heraus, dass
die beiden Molotowcocktails, die laut dem Durchsuchungsprotokoll in der
Eingangshalle im Erdgeschoss der Schule Diaz gelegen haben sollen, in Wahrheit
mehrere Stunden vor der Durchsuchung der Schule an einem ganz anderen Ort
(Corso Italia) gefunden wurden, wie aus der SIT (Zeugenvernehmung) des
Staatsanwalts von GUAGLIONI, BURGIO und DONNINI hervorgeht.

Während den Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Vorfall
bezüglich des Überfalls eines Kontingents der Staatspolizei, der von nicht
identifizierten Personen einige Stunden vor dem Eindringen der Polizei in die
DIAZ durchgeführt worden sei, nicht in Betracht gezogen wird: Der Vorfall hat
tatsächlich nichts mit den Vorhaltungen gegen die Angeklagten zu
tun. Vorhaltungen, die das Verhalten derselbigen in einem folgenden Moment
betrifft, das heißt in der Phase unmittelbar vor der Durchsuchung und im Laufe
derselben.

Was das Ergebnis der Durchsuchung angeht, stellt man fest, dass im Antrag auf
Einstellung des Verfahrens die Straftat (nicht zur Last gelegt in der
Haftbestätigung und in der Bestätigung der vorbeugenden Maßnahmen) von
schwerem Diebstahl, in Bezug auf einige Werkzeuge, wie Schaufel, Spitzhacke
etc. die dem Bauwesen gehören, angenommen wird. Im SIT (Zeugenvernehmung)
wurde in dem Zusammenhang von GABURRI ausgesagt, dass in der Schule
Bauarbeiten im Gange waren, die vorübergehend unterbrochen wurden. Das für
diese Arbeiten benutzte Material wurde in einen unter der Treppe liegenden
Hohlraum gebracht, dessen Türen mit einem Vorhängeschloss verschlossen
wurden. Als der Zeuge am 26. 7. 01 wieder in die Schule eintrat, stellte er
fest, dass eine der Türen aufgebrochen war und dass Material fehlte (in Bezug
auf dieses der Zeuge nicht nach genaueren Angaben gefragt wurde).

Es gibt keinerlei Elemente auf deren Grundlage man irgendwie den Diebstahl
dieses Materials den aktuell 93 Beschuldigten oder einigen von ihnen,
zurechnen könnte (wie gesagt jedenfalls nicht auf Grund der Akten, wie vom
Staatsanwalt behauptet). Man könnte nur zu diesem Schluss kommen, wenn man mit
einiger Sicherheit bestätigen könnte (und man sieht in der Folge weshalb dies
nicht möglich ist), dass diejenigen, die sich in der Diaz Schule befanden in
der Phase vor dem Eindringen der Polizei oder im Verlaufe derselben, sich die
Werkzeuge aneignet hätten, nachdem sie das Schloss des Hohlraums im
Untergeschoss gewaltsam geöffnet hätten. Aber eine solche Bestätigung ist
nicht möglich.

Es gibt keine Elemente die auch nur annähernd den Beschuldigten den Diebstahl
zuschreiben ließen. Der Zugang zum Untergeschoss kann effektiv durch
diejenigen, die die Schule besetzten, in den vorhergehenden Tagen sowie am 21.
Juli aufgebrochen worden sein; oder am Abend selbst im Laufe der Durchsuchung
durch die Polizeibeamten, um sicher zu sein, dass sich dort niemand versteckt.
In dem Zusammenhang muss der Umstand herausgehoben werden, dass aus dem
Bericht von CENNI, Gruppenchef der mobilen Einheit, hervorgeht, dass diese im
Verlaufe der Operation einer Kontrolle im Untergeschoss vorgenommen haben, um
dabei festzustellen, dass die Lokale offen, aber leer waren und dass zwei
Eisentüren regulär geschlossen waren.

In der Folge wird es keinerlei Hinweise bezüglich der Tatsache, dass die Türen
aufgebrochen wurden, geben. Auch der Gruppenchef LUCARONI, der erklärt, sich
mit deinen Männern ins Untergeschoss begeben zu haben und es schnell
untersucht zu haben, erwähnt in keiner Weise, dass die Türen aufgebrochen
wurden.

Im Zusammenhang mit dem beschlagnahmten Material (größtenteils aus völlig
irrelevanten Dingen wie Thermosflaschen, Kleidungsstücke, Tauchmasken,
Mobiltelefone, Fotokameras; Filme und Floppy Disks etc. bestehend ) bleibt
folglich nur der Strafbestand der Gesetzesübertretung darunter Art. 4 von i.
110/110/1975 (es wurden in der Tat einige Schweizer Taschenmesser und
Allzweckmesser gefunden), Gesetzesübertretungen die übrigens keine sofortige
Festnahme legitimieren.

Mit Sicherheit komplexer ist die Rekonstruktion dessen, was unmittelbar vor
dem Eindringen der Polizei und im Verlaufe der Durchsuchung geschah. Bevor das
Problem der der Zuweisung bestimmter Straftaten an allen oder einigen der
Verhafteten angegangen wird, geht es darum zu sehen, ob Anzeichen für den
Strafbestand des schweren Widerstandes, der schweren Körperverletzung oder der
versuchten schweren Körperverletzung seitens der Personen, die sich in der
Diaz Schule befanden, vorliegt.

Bevor mit dieser Rekonstruktion fortgefahren wird, muss man den neuen Umstand
berücksichtigen, nämlich, dass Elemente aufgetaucht sind, die den Staatsanwalt
veranlasst haben, in Zusammenhang mit den Protokollen den Straftatbestand der
Fälschung zu vermuten (man nennt hier Beobachtungen, die in Bezug auf das auf
das Auffinden der Molotowcocktails hervorgegangen sind).

Der Staatsanwalt schließt aus, dass sich aus diesen Protokollen jedwede
Gewissheit über den tatsächlichen Hergang der Dinge gewinnen lassen. Außerdem
darf bei der Auswertung der Polizeiprotokolle der leitenden Polizeibeamten,
die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass sie ihrerseits im Zusammenhang
mit den Vorgängen in der Diaz Schule, im Strafverfahren 14525/01 angeklagt
sind.

Die Erklärungen, die von den Verhafteten im Zuge der Haftbestätigungs-
verhandlung, in der Strafverhandlung 14525/01 und im Verlauf der Anklage und
der Vernehmung der Beschuldigten in diesem Verfahren abgelegt wurden, stehen
im Widerspruch zu dem, was im Verhaftungsprotokoll (und in den Dienst-
berichten, von denen nachher gesprochen wird), festgehalten wurde.

Laut den Aussagen der Beschuldigten, habe sich am späten Abend des 21. Juli
2001 eine erhebliche Anzahl Ordnungskräfte zur Diaz Schule begeben. Sie hätten
dann mit einem Polizeitransporter das Tor durchbrochen, durch welches man in
den Schulhof gelangt (das Schloss war von Innen von Personen geschlossen
worden, die nachher in die Schule flüchteten).

Die Polizei habe dann, ohne Warnung, die Türen des Schulgebäudes aufgebrochen,
vor die jemand, nachdem er sie verschlossen hatte, Sitze und Bänke gestellt
hatte. Dem Eindringen der Polizei sei kein Entgegenwerfen von Gegenständen
vorausgegangen (oder zumindest bestreiten die 93 Beschuldigten einen solchen
Wurf getätigt zu haben und verneinen auch, dass sie jemanden etwas werfen
gesehen hätten).

Kaum seien die Polizeibeamten eingetreten gewesen, hätten sie die
Polizeiknüppel gegen diejenigen, die sich im Erdgeschoss befanden, eingesetzt,
obwohl diese die Hände erhoben und keinerlei Widerstand geleistet hätten. Ein
Teil der Beamten sei sofort in den ersten Stock hinauf gegangen.

Dort befanden sich weitere Personen und solche, die vor Schreck von unten
dorthin geflüchtet waren. Dort im 1. Stock seien die Personen, die an der Wand
standen und die Hände erhoben, mit den Polizeiknüppeln geschlagen worden und,
obwohl sie dem Polizeibefehl gehorchten und sich auf den Boden geworfen
hätten, seien sie von neuem mit den Polizeiknüppeln geschlagen und getreten
worden.

In der Folge seien die, die in den oberen Stockwerken Zuflucht gesucht hätten,
nach unten in die Turnhalle im ersten Stock geführt worden. Während sie die
Treppen hinunter gingen, seien sie von neuem mit Knüppeln geschlagen worden.

Während dieses Einsatzes seien die Angeklagten beschimpft und bedroht worden,
obwohl sie keinerlei Widerstand leisteten und durch die brutale und grundlose
Gewalt der Polizei sehr verängstigt und eingeschüchtert waren.

Die Rekonstruktion der Vorgänge beruht auf den Erklärungen der
Angeklagten. Eine Auswertung dieser muss nun durch mögliche Bestätigungen
gemacht werden. Eine erste Bestätigung findet sich in der Übereinstimmung der
Aussagen der Angeklagten, insbesondere bei denen, die bei der
Haftbestätigungsverhandlung gemacht wurden.

Dabei ist die Tatsache zu betonen, dass die 78 verhafteten Ausländer in vier
verschiedene Haftanstalten (Pavia, Voghera, Vercelli, Genua-Marassi) überführt
wurden, während einige von ihnen verhört wurden, als sie in den zivilen
Krankenhäusern Genuas lagen.

Dieser Umstand macht die Möglichkeit, dass selbige ihre Aussagen hätten
koordinieren können, voll und ganz unwahrscheinlich und verleiht somit der
Tatsache, dass ihre Schilderungen auch in spezifischen Punkten übereinstimmen,
besonderen Wert. Viele von denen, die sich im Erdgeschoss befanden, als die
Polizei eindrang, berichten (so HAGER, ALLUEVA, MARTINEZ, LANASPA, MOSSO,
MORET, BALBAS, NOGUERAS) von Bänken und Stühlen, die ihnen von den Polizisten
entgegengeschleudert wurden.

Andere, die sich im ersten Stock befanden sagen, dass sie sich auf den Boden
legen mussten und dann von neuem geschlagen wurden, bis dass ein leitender
Polizeibeamter auftauchte, der den Polizisten den Befehl gab, die Prügelei zu
beenden (POLLOK, CANNIESCK, BARRINGHANS, ALBRECHT).

Nochmals andere berichten von Beschimpfungen und Drohungen seitens der
Polizisten währenddem sie die Beschuldigten schlugen (ALBRECHT, GALLOWAY,
DOHERTY, OLLSON, BRUSCHI: "sie schrieen, dass sie uns töten würden, da ja doch
niemand wisse, dass wir da seien").

Außerdem wurden die Ausländer, sobald man sie frei gelassen hatte, zum
Gegenstand von Ausweisungsmaßnahmen. Ein Umstand, der ausschließen lässt, dass
sie die Version über die Ereignisse mit den 15 Italienern hätten absprechen
können, die später vom Staatsanwalt gehört wurden.

Folglich bestätigen auch die Erklärungen der Italiener das, was die Ausländer
über die Unmittelbarkeit des Sachverhaltes aussagten. Außerdem wurden zwei der
Italiener, PANCIOLI GUADAGNUCCI und CESTARO, am 23.7.01 durch den Staatsanwalt
angehört, während sie wegen den Verletzungen , die ihnen im Verlaufe der
Operation in der Diaz Schule zugefügt wurden, im Krankenhaus "San Martino"
untergebracht waren.

Die Versionen der beiden (die sich im Moment des Eindringens in der Turnhalle
befanden) stimmen mit dem überein, was die Ausländer gegenüber dem
Ermittlungsrichter, im Bezug zum Sachverhalt, dass die Personen von der
Polizei geschlagen wurden, obwohl sie keinen Widerstand leisteten
aussagten.

Analoge Bestätigungen finden sich in den Aussagen, die von den verhafteten
Italienern (die, wie gesagt, nichts mit Ausländern abgesprochen haben können,
die am 25.7.01 ausgeschafft wurden), vor dem Staatsanwalt abgegeben wurden,
weder in der Beschreibung des Sachverhalts noch in den Einzelheiten (zum
Beispiel: PRIMOSIG und GALANTE bestätigen die Beschimpfungen und Drohungen,
die sie während der Prügel erhalten hatten, GALANTE bestätigt auch die
Tatsache, dass die Polizisten auch Stühle auf die im Turnhalle am Boden
liegenden Personen warfen).

Da ist noch die Bestätigung durch die Aussagen von Michel Roland
GIESER. Dieser, er meldete sich am 22.7.01 in der Abteilung des Ersten
Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft und wurde nachher, am 16.8.01 vom
Staatsanwalt angehört, berichtete, dass er sich im Moment als die Polizei in
die Schule eindrang, dort befand.

Er erklärte genau, wie einige Personen Bänke vor die Türe gestellt hatten,
obwohl andere sagten, es nicht zu tun, dass die Türe von der Polizei
aufgebrochen wurde; dass er mit anderen in den ersten Stock hinauf gegangen
war, wo alle mit den Armen und Beinen ausgebreitet auf den Boden gelegen haben
(GIESER erinnert sich nicht mehr, ob aus eigener Initiative oder weil die
Polizisten es ihnen befahlen); dass die Polizisten sie alle mit Knüppeln und
Tritten zu prügeln anfingen, trotz der Position, die von den Anwesenden
eingenommenen wurde (die offensichtlich keinerlei Widerstand leisteten), bis
dass ein leitender Polizeibeamter "basta" schrie, ohne jedoch die Prügel
unterbrechen zu können, die erst auf wiederholten Befehl beendet wurde.

Der Zeuge fügte hinzu, dass unter den Verletzten eine junge Frau mit rasierten
Haaren war, die in einer speziell schlimmen Verfassung schien (JONASCH, von
welcher auch andere, darunter FOURNIER sprechen werden. Zu den erlittenen
Verletzungen hat JONASCH, die während der Vernehmung durch den
Ermittlungsrichter wegen eines Schädelbruches im Krankenhaus "San Martino"
lag, ausgesagt, dass sie, während sie im ersten Stock mit erhobenen Händen
war, ein Polizist mit einem Knüppel angriff. Sie verlor das Bewusstsein und
kam erst zwei Tage später im Krankenhaus wieder zu sich).

Als die Krankenwagen ankamen, begleitete er einen jungen Mann mit einer heftig
blutenden Kopfverletzung die Treppe hinunter und schaffte es dann, aus der
Schule zu entkommen. Die Aussagen von GIESER, die diejenigen Aussagen der
Verhafteten, die sich im ersten Stock der Schule befanden bestätigen,
verdienen Aufmerksamkeit.

Es handelt sich nämlich um eine Person, die nicht unter Anklage steht und die
sich gleich nach den Vorfällen spontan bei der Generalstaatsanwaltschaft
zeigte. In einem Moment also, in dem er keine Kenntnisse der anderen Aussagen
(die noch nicht einmal gemacht waren. Die Vernehmungen der Verhafteten fanden
erst am 25.7.01 statt), haben konnte. GIESER machte eine Strafanzeige wegen
der erlittenen Verletzungen, die ihm in einem ärztlichen Befundbericht des
Krankenhauses "Maggiore di Milano" am 22.7.01 attestiert wurden.

Eine wichtige Bestätigung der Version der Angeklagten kommt erst noch von den
Aussagen vieler Polizisten. Betreffend dieser Aussagen muss vorausgeschickt
werden, dass diese, auch wenn sie nicht aus regelrechten Zugeständnissen
bestehen, doch einen eigenartigen Wert haben. Betrachtet man, wer sie aussagt,
dann wird im Grunde die Version des Sachverhaltes in den Protokollen
widerlegt.

Es ist folglich schwierig anzunehmen, dass die Wahl, diese Aussagen zu machen
von etwas anderem inspiriert worden sei, als vom Respekt gegenüber der
Wahrheit. Bevor zur gesamthaften Untersuchung der Aussagen der Polizeikräfte
übergegangen wird, muss vorangeschickt werden, dass die befragten Beamten
nicht übereinstimmende Versionen des Eindringens in das Schulgebäude abgegeben
haben, indem sie jeweils den anderen bezichtigten, als ersten hineingegangen
zu sein.

So verhindern sie die Identifikation (übrigens sicherlich wichtiger im
Strafverfahren 14525/01 als an diesem Ort) der Polizisten, die, nachdem die
Türen aufgebrochen worden sind, als erst eintraten. An der Operation
beteiligten sich die Mobile Einheit von Rom, geführt von CANTERINI (etwa 60/70
Männer), Personal von mobilen Truppen aus verschiedenen Polizeipräsidien und
Personal des zentralen Operationsdienstes (SCO) von GRATTERI geführt.

Die gesamten Polizeikräfte begaben sich in zwei Kolonnen aufgeteilt zur
Schule, geführt von den Polizeibeamten der DIGOS (Politische Polizei) MORTOLA
beziehungsweise DI SARRO. Was das Ziel und die Modalitäten der Operation
angeht, wurde laut den Aussagen der daran teilnehmenden leitenden
Polizeibeamten, diese Durchsuchung im Sinne des Art. 41 TULPS
(vereinheitlichte Fassung des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit) geführt.

Aufgabe der Mobilen Einheit war es, zu garantieren, dass diese unter sicheren
Bedingungen durchgeführt werden konnte. Übrigens besteht nicht einmal in
diesem Punkt Übereinstimmung der Versionen oder zumindest Klarheit. In den
Berichten von CANTERINI und von FOURNIER liest man nämlich, dass das Ziel der
Operation die Räumung des Instituts Diaz war (Bericht CANTERINI vom 27.7.01)
oder "die Verhaftung der Personen des aufständisch-anarchistischen Umfelds,
die sich in ein Missbräuchlicherweise besetztes Schulgebäude zurückgezogen
hatten" (Bericht FOURNIER).

Alle diejenigen, die als Unterzeichnende des Verhaftungsprotokolls
identifiziert worden sind, haben ausgesagt, keine Widerstandshandlungen in der
Diaz Schule gesehen zu haben, dass sie aber von anderen davon gehört
hätten. Besonders von CANTERINI, der auch einen Bericht unterschreibt, welcher
dem Verhaftungsprotokoll angeheftet ist und in dem man von solchen Handlungen
spricht. Er schreibt davon, in der Schule eine "heftige Gegenwehr seitens
einiger Besetzter" angetroffen zu haben, die von der Zeit profitiert hätten,
die verstrich bis die Türe aufgebrochen worden war.

Während dieser Zeit sei eine Flut von stumpfen Gegenständen, vor allem
Flaschen heruntergefallen, die Besetzer hätten sich mit Stangen und Stöcken
bewaffnet. Der Kommandant der Mobilen Einheit von Rom schreibt hingegen in
einem folgenden Bericht, der auf den 27.7.01 datiert ist, dass er sich im
Moment des Polizeieingriffs mit seinem Vize FOURNIER in einer hinteren
Position befand; dass er, als es ihnen gelungen war einzutreten, Jugendliche
an die Mauer gekauert sah, einige von ihnen seien am Kopf verletzt gewesen;
dass ihn eine ähnliche Szene einen Stock höher erwartete, wo er eine junge
Frau mit rasierten Haaren bemerkte, die eine schwere Verletzung am Kopf hatte
(JONASCH, von der schon gesprochen wurde) und wo FOURNIER den Befehl gab, die
Schlagstöcke wieder zurück zu stecken.

In der Vernehmung vom 21.9.01 (im Prozess n 14525/01 abgelegt) präzisiert er
außerdem, dass das was er im Bericht geschrieben hatte, seine Schlussfolgerung
war, oder präziser, das, was ihm von Polizisten, die nicht aus seiner
Abteilung stammten, berichtet wurde. Diese Polizisten, kann er nicht
benennen. Was die Phase unmittelbar vor dem Eindringen in die Schule angeht,
so erklärt er in der Vernehmung vom 21.9.02, dass der Wurf von Gegenständen
nicht sehr stark war und dass er nur "etwas, dass gegen die Schutzschilder
flog" wahrgenommen hatte. Es finden sich bei den Akten Berichte von FOURNIER
und der Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, die einige Tage nach den
Geschehnissen verfasst wurden (es sind alle auf den 27.7.01 datiert).

Der Bericht von FOURNIER und seine Aussagen während der Vernehmung vom 21.9.01
bestätigen grundsätzlich die Version der Verhafteten. Nach dem, was ein
leitender Beamter berichtete, drängten sich in der Tat eine Flut von
Polizeikräften vor die beiden Türen der Schule (der Haupteingang und die
Seitentüre links), beide mit Möbeln und Brettern verbarrikadiert. Den
Polizeikräften, die sich vor der Diaz Schule befanden, wurde keine Weisung
erteilt "eine vernünftige Handlungsweise anzustreben", wie es sonst
normalerweise in ähnlichen Fällen gemacht wird. Weder in dieser Phase noch
vorher nahm FOURNIER ein Wurf von Gegenständen wahr.

Als die Türe aufgebrochen war, gestaltete sich das Hineingehen chaotisch und
verwirrlich. Er stieg sofort die Treppen hoch, schreiend und den
Polizeiknüppel ziehend aus Angst vor einem Angriff. Im 1. Stock angekommen,
sah er im Korridor 10 oder 12 kauernde oder liegende Jugendliche, welchen er
in Italienisch und Englisch befahl, sich gegen die Mauer zu stellen.

Sofort bemerkte er, dass diese seinen Befehl aufgrund ihrer Verfassung nur mit
Mühe befolgen konnten. Er bemerkte dann eine junge Frau mit rasierten Haaren
in einer Blutlache. Er schrie "basta, basta", befahl den Polizeiknüppel
zurückzustecken und die Schule zu verlassen und forderte den Polizeiarzt auf,
ärztliche Hilfe zu leisten.

Während er mit allen Mitteln versuchte, der jungen Frau erste Hilfe zu
leisten, traf der Gruppenchef TUCCI zu ihm.

Die Berichte der Gruppenchefs stimmen in dem Punkt überein, als dass keine
genauen Angaben zur Aufgabe, die die Abteilung während der Operation ausführen
sollten, gemacht wurden. Zur Aufgabe derselben war nur mitgeteilt worden, dass
es sich um ein Eindringen in ein besetztes Gebäude mit gefährlichen
Gegenständen handle.

Einige der Gruppenchefs berichten, dass dem Eindringen in die Schule ein Wurf
von Gegenständen voranging (so TUCCI, STRANIERI- der von einem "kleinen
Balken" sprach- und ZACCARIA, der hingegen von einem "starken Wurf zahlreicher
stumpfer Gegenstände" spricht). Andere (CENNI, COMPAGNONE, LUCARONI und
LEDOTI), sprechen in der Vernehmung durch den Staatsanwalt davon, obwohl sie
im Bericht schweigen.

BASILI, der kein Gruppenchef ist, sagt vor der Staatsanwaltschaft aus, dass
ein Zimmermannshammer und anderes geworfen wurde. TUCCI berichtet außerdem,
dass die Beamten MANGANELLI und ANTEI von einem Stein getroffen wurden und
Verletzungen davon trugen, die ihnen in einem ärztlichen Befund nachgewiesen
wurden. Der "starke Wurf zahlreicher stumpfer Gegenstände" von dem ZACCARIA
berichtet, scheint nicht von allen so wahrgenommen worden zu sein.

CENNI etwa schweigt nicht nur im Bericht darüber, sondern kann auch in der
Vernehmung nicht genau sagen kann, was für Gegenstände geworfen wurden. Er
schließt auch nicht aus, dass es sich um "Dreckklumpen, die vom Gerüst flogen"
handeln könnte. Weiter sagt er, dass er den Lärm der Gegenstände, die die
Schutzschilder seiner Männer getroffen hätten, nicht gehört habe, obwohl er
bestätigt, dass dort ein Wurf stattfand. Es liegt eine sichtbare
Unstimmigkeit zwischen den Berichten vor, auch was die Wahrnehmungen jedes
einzelnen Gruppenchefs im Innern des Gebäudes betrifft.

Einige (TUCCI und COMPAGNONE) werden nicht von Widerstandshandlungen seitens
der Besetzer der Schule getroffen und sehen auch keine solchen. Sie sahen
hingegen Polizeikräfte, die mit dem Schlagstock Personen schlugen, welche
keinerlei Widerstand leisteten. Speziell TUCCI sah Kollegen mit Schlagstöcken,
welche sie verkehrt herum hielten, zuschlagen, und er sah einen von denen eine
junge Frau an den Haaren ziehen, währenddem er fortfuhr, sie zu
schlagen. COMPAGNONE sah, kaum dass er eingetreten war, einen alten Mann, der
sich auf sie zu bewegte und der "von blindwütigen Polizisten überwältigt
wurde" deren Abteilungszugehörigkeit er nicht kennt.

Im dritten Stock angekommen bemerkt er "einfache Polizeibeamte und andere wie
wilde Tiere über die Jugendlichen herziehen und sie schlagen. Einer von diesen
lag in einer Blutlache und gab keine Lebenszeichen mehr von sich".

Andere hingegen (CENNI, LEDOTI, ZACCARIA) berichten von
Widerstandshandlungen. Speziell CENNI schreibt, dass er, während er die
Treppen der Schule hoch stieg, mit stumpfen Gegenständen beworfen wurde, einer
von diesen habe den Beamten PACE verletzt, dieser wurde jedoch nicht
begutachtet. Bei der Vernehmung durch den Staatsanwalt ändert er jedoch diese
Version und sagt, dass er nicht mehr wisse, ob es einen Wurf von Gegenständen
gab oder nicht und gibt an, im Bericht das geschrieben zu haben, was ihm PACE
berichtet habe (dieser wurde nie angehört).

LEDOTI sagt aus, von einer vermummten Person angegriffen worden zu sein,
während er die Treppen hoch ging. Er fügt an, dass von den oberen Stockwerken
Gegenstände aller Art fielen (Gegenstände die alle nicht protokolliert sind
und von denen auf den Fotografien, die im Innern der Schule, vor allem auf den
Treppen durch die Carabinieri am 23.7.01 aufgenommen wurden, keine Spur zu
sehen ist).

Er berichtet, dass er von neuem angefallen wurde, von einer Person mit einem
Stock bewaffnet. Vom darauf folgenden Kampf trug er eine Distorsion des
rechten Knies davon, die ihm in einem Attest bestätigt wurde. Er fügt an, dass
er, im dritten Stock angekommen, eine junge Frau sah, die verängstigt weinte
und er beschloss, sie nach unten zu begleiten.

Er sagt weiter, dass sie, während sie hinunter gingen, beide von
Knüppelschlägen getroffen wurden und einer von denen die junge Frau am Nacken
traf, worauf die Frau zu bluten anfing. (diese Tatsache wird in der Folge auch
von der jungen Frau berichtet, BARTESAGHI, die aussagt, von Knüppeln und
Spucke getroffen worden zu sein, während ein Beamter - logischerweise LEDOTI -
sie ins Erdgeschoss begleitete.

BARTHESAGHI sagt jedoch, dass sie im Nacken getroffen wurde, bevor sie von
LEDOTI herunter begleitet wurde. Dieser Umstande, der von LEDOTI nicht
berichtet wird, wird im Bericht von TUCCI bestätigt, in welchem steht: "ich
sah den V.S. Ledoti, der eine junge Frau trug ... damit sie nicht nochmals
geschlagen wird")

Was die Männer seiner Einheit angeht, berichtet LEDOTI, dass VACCARO ihm
sagte, dass er sich verletzt habe (es ist jedoch nicht begutachtet worden) und
dass MARRA (wegen einer Verletzung am rechten Handgelenk begutachtet) ihm
sagte, dass er sich mit dem Schild verletzt habe, während er im Begriff war,
in die Schule einzudringen.

Auch ZACCARIA berichtet, dass sie, während sie die Treppen hoch gingen, mit
Gegenständen beworfen wurden (Stühle, Eisenrohre und verschiedenen
Holzstücke. Auch hier gilt, was gegen den Aussagen von LEDOTI erhoben wurde),
einer von diesen traf den Polizeibeamten SALVATORI (gegen welchen eine Anzeige
läuft und der nicht angehört wurde).

ZACCHARIA sagt zudem, er habe die Beamten seiner Einheit immer unter Kontrolle
gehabt und keiner von ihnen sei verletzt worden, während Anzeigen gegen zwei
Polizisten der Einheit von ZACCHARIA, LICCARDO und GALUPPI, laufen. Die
letzteren zwei, wie übrigens alle diejenigen, die der Mobilen Einheiten
angehören und denen Verletzungen attestiert wurden, wurden, mit Ausnahme von
LEDOTI, nicht angehört.

Zudem bestätigt ZACCARIA, dass es im ersten Stock zu Zusammenstössen zwischen
Polizisten in zivil und denen, die sich dort befanden, kam. Aber diese Aussage
widerspricht den Aussagen von FOURNIER und TUCCI, die sich ebenfalls auf
demselben Stockwerk befanden. LUCARONI sieht, als er hinein geht,
Polizeipersonal in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Anwesenden
verwickelt "auch in einer erhöhten Anzahl gegenüber den Gegnern operierend".

Auch auf dem dritten Stock sieht er Auseinandersetzungen zwischen einfachen
Polizeibeamten die "sehr wahrscheinlich" annahmen, auf widerstand zu stoßen,
und den anwesenden Jugendlichen, präzisiert jedoch, dass weder er noch seine
Männer Gegenstand von Widerstandshandlungen wurden. STRANIERI, der selbst
aussagt, dass er Mitglieder seiner Einheit in einem Handgemenge mit den in der
Turnhalle anwesenden Personen sah (er spricht von einem gegenseitigen
Herumgeschubse), bestätigt, dass weder er noch die Personen, die mit ihm waren
Widerstandhandlungen antrafen.

Er fügt an, einen jungen Mann verteidigt zu haben, der am Kopf getroffen wurde
und dem Kollegen in zivil weitere Schläge austeilten. BASILI sagt hingegen
aus, einen Schlag an der Schulter gespürt zu haben und sich mit dem
Schlagstock verteidigt zu haben (steht nicht im Bericht) und "lebendigen"
Widerstand seitens der Jugendlichen gesehen zu haben, die dann von Beamten in
Zivil auf dem Boden immobilisiert wurden.

Wie man sieht, stoßen die Gruppenchefs innerhalb ihrer selbst auf beachtliche
Widersprüche und diese lassen schließlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln
(z.B.: LEDOTI, der in der Schule war, als sich auch TUCCI und FOURNIER darin
befanden, liefert eine völlig andere Beschreibung der Fakten als diese).

Das Bild, dass sich insgesamt aus ihren Aussagen ergibt (oder zumindest aus
den übereinstimmenden Punkten), ist jenes von ungerechtfertigt ausgeübter
Gewalt seitens der Polizeibeamten, in Abwesenheit von Widerstands-
handlungen. (So FOURNIER, aber auch TUCCI, COMPAGNONE, LEDOTTI - die
Knüppelschläge, die ihm und BARTESAGHI zugefügt wurden, während sie die
Treppen hinunter gingen - und zum Schluss abgeschwächt auch ZACCARIA).

Von jenen, die das Verhaftungsprotokoll unterzeichneten, erhält man keine
klarere Rekonstruktion. PFIFFERI (DIGOS Padua) erreicht die Schule nachdem die
Durchsuchung beendet war und MORTOLA (DIGOS Genua) wurde damit beauftragt, das
aufgefundene Material zu ordnen. MORTOLA sagt in der SIT vom 23.7.01., dass er
nicht an der Stürmung der Diaz und an der Verhaftung der Besetzer teilgenommen
habe, dass er durch die anderen von dem Wurf von Gegenständen und von der
Gewalt erfahren habe.

In der Vernehmung vom 23.7.02 sagt man jedoch unerklärlicherweise sicher, dass
"etwas geflogen sei", dass man den Lärm von zerbrechenden Flaschen gehört habe
und ein Hammer von oben herab fallen gesehen habe. CICCIMARRA (Mobile Einheit
von Neapel) geht in die Schule hinein, während die Operation noch im Gange
ist. Er sagt, dass es vor dem Eingang der Schule stumpfe Gegenstände
"regnete", aber kann nicht präzisieren, um was für Gegenstände es sich
handelte, er hatte nur das Gefühl von zerbrochenen Glasscheiben. Er sagt aus,
dass er im ersten Stock einen Polizist gesehen hatte, der im Begriffe war,
einen jungen Mann, der in Schutzstellung da stand, zu schlagen und dass er
zwei Mal intervenieren musste, um ihn zum Aufhören zu bringen.

DI BERNARDINI (Mobile Einheit von Rom) sah weder Widerstandshandlungen der
Besetzer noch Gewalt von Seiten der Polizei. FERRI (Mobile Einheit von La
Spezia) bestätigt den Wurf von Gegenständen, sagt aber aus, keine
Widerstandshandlungen wahrgenommen zu haben. DOMINICI (Mobile Einheit von
Genua) begab sich mit GAVA zu der PASCOLI, weil von dort der Wurf von
Gegenständen herkam (man wird weiter vorne sehen, wie die Hypothese, dass,
sofern es einen Wurf gab, dieser nicht von der Diaz sondern von der PASCOLI
kam, ein paar Bestätigungen in den Aussagen von CALDACI findet, der die Mobile
Funkeinheit der Carabinieri führte sowie in den Aussagen des Präfekten LA
BARBERA). DI SARRO (DIGOS Genua), spricht nicht vom Wurf von Gegenständen aus
den Fenstern, obwohl er ankam, bevor das Tor der Schule geöffnet war.

CALDAROZZI (SCO) kommt an, nachdem die Polizei schon eingedrungen war. Er
sieht Blutspuren auf dem Boden der Schule, während ihm von
Widerstandshandlungen berichtet wurde. Zusammenfassend sind die einzigen
übereinstimmenden Punkten der Aussagen aller anwesenden leitenden Beamten
(seien es diejenigen der Mobilen Einheiten, der Polizeipräsidien oder der SCO)
die folgenden: beim Eintreffen des Kontingents schlossen nicht identifizierte
Personen das Tor, das zum Hof vor der DIAZ Zugang bietet und zogen sich in die
Schule zurück.

Das Tor wurde mit einem Polizeitransporter aufgebrochen, während die Türen des
Schulgebäudes von innen verschlossen wurden. Wenige Minuten nach dem
Eindringen der Polizeikräfte, waren unter den jugendlichen Besetzern
verletzte, einige von ihnen waren schwer verletzt. Die Aussagen der leitenden
Beamten stimmen hingegen, wie man gesehen hat, nicht überein, was den Wurf von
Gegenständen aus den Fenstern der DIAZ betrifft. Der Wurf, der hätte
stattfinden sollen, während die Polizeikräfte sich vor den verschlossenen
Türen formierten und der im Verhaftungsprotokoll als "sehr stark" beschrieben
wird, aber von den anwesenden leitenden Beamten nicht einmal bemerkt wurde.

Vom Wurf sprechen vor allem die Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, ihre
Aussagen sind jedoch widersprüchlich: jemand spricht von einem wahren "Flut"
von Gegenständen (ZACCARIA, laut ihm wurden Bolzen, Steine, Flaschen und
Glasscheiben geworfen), jemand (CENNI, am 22.9.01 befragt) sagt, dass es sich
auch um Dreckklumpen handeln könnte, die vom Gerüst flogen. Von denjenigen,
die die Abteilung leiteten, redimensioniert CANTERINI den heftigen Wurf von
stumpfen Gegenständen, von dem er im ersten Bericht spricht, indem er sagt,
"er habe nur etwas auf die Schilder fallen hören", während FOURNIER aussagt,
keinen Wurf wahrgenommen zu haben.

Wie schon gesagt wurde, taugen nicht einmal die Aussagen von denjenigen, die
das Verhaftungsprotokoll unterschrieben haben dazu, die Zweifel, die von den
Berichten, von der SIT und der Vernehmungen der Angehörigen der Mobilen
Einheiten herkommen, zu tilgen. Hierbei muss unterstrichen werden, dass DI
SARRO, der eine der beiden Kolonnen leitete, keinerlei Bezug zu einem solchen
Wurf nimmt. MENGONI, der Teil dieser Kolonne war, sagt aus, Leute an den
Fenstern gesehen zu haben, "die schrieen und Fotos schossen". Der Präfekt LA
BARBERA spricht von einem Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, aber er
bezieht ihn auf den Moment, als das Tor aufgebrochen wurde, während alle, die
einen solchen Wurf bestätigen, ihn zu dem Zeitpunkt sehen, als sich die
Polizeikräfte schon im Hof vor der Schule befanden und versuchten die Türe
aufzubrechen.

In einer folgenden Vernehmung wird LA BARBERA sagen, dass er sich daran
erinnert, wie die Objekte nicht von den Fenstern der DIAZ aus geworfen wurden,
sondern von denen der PASCOLI. LUOERI (Zentraldirektion für Staatsschutz und
Terrorismusbekämpfung) sagt aus, dass er von einer im Hintergrund liegenden
Stellung aus sah, wie Gegenstände auf die Männer geworfen wurden, die schon im
Hof standen.

Aber dann berichtigt er diese Aussage (Vernehmung vom 12.6.02) und präzisiert,
nur den " Eindruck gehabt zu haben, dass Gegenstände aus den Fenstern geworfen
worden seien", da FIORENTINO ihm auf dem Boden ein Stück Marmor oder Zement
gezeigt habe, das "nach seinen Angaben" aus einem Fenster geworfen worden sei.

GRATTERI, Direktor der SCO, nimmt den Wurf von Gegenständen nicht wahr, obwohl
auch er dort anwesend war. Schließlich CALDAROZZI, der ankam, nachdem die
Polizei eingedrungen war, sagt aus, keinerlei Gegenstände außerhalb des
Gebäudes gesehen zu haben, die dem Wurf zuzuordnen gewesen wären und dass,
diese Behauptung durch die Fotografien, die zwei Tage später durch die
Carabinieri gemacht werden, bestätigt wird (wie später nochmals gesagt wird).
Man steht folglich zwei gegensätzlichen Versionen gegenüber: auf der einen
Seite die der Verhafteten, die den Wurf von Gegenständen verneinen, auf der
anderen Seite jene einige leitender Polizeibeamten, die bestätigen, dass ein
solcher Wurf da war. Die letzteren wird, wie man gesehen hat, von den eigenen
Kollegen widersprochen.

Ihre Version kann auch nicht durch die Aussagen des Zeugen TUMIATI bestätigt
werden, der sagte, er hätte gesehen, wie aus der Schule "Steine, Prügel und
jede Art waffentauglicher Gegenstände" geworfen wurden. Aus dem Zusammenhang
seiner Aussagen kann entnommen werden, dass er den Wurf von seiner Wohnung aus
gesehen habe (der Zeuge sagt nämlich nicht, dass er sich auf der Strasse
befunden habe).

TUMIATI wohnt in der Via Trento 7, ein Gebäude, das sich hundert Meter von der
Schule entfernt befindet, und zurückversetzt ist. Deshalb hat nur ein kleiner
Teil der Wohnungen (die Wohnungsnummer des Zeugen wird im Protokoll des SIT
nicht aufgeführt) Sicht darauf und die ist in jedem Fall sehr eingeschränkt.

Auch wenn sich die Wohnung von TUMIATI unter denen befinden würde, so wäre es
unwahrscheinlich, dass er in der Dunkelheit der Nacht aus einer Distanz von
rund hundert Metern ein Wurf von nicht sehr großen Gegenständen sehen konnte;
ein Wurf, der nicht einmal von einigen leitenden Beamten, die sich auf Platz
befanden, bemerkt wurde.

CALDACI, Verantwortlicher einer mobilen Einheit von Carabinieri (den
Carabinieri wurde die Aufgabe zugewiesen, während der Operation einen Kordon
rund um die Schule zu bilden), kam an, als das Tor aufgebrochen war. Auch er
berichtet von einem Wurf von Gegenständen, behauptet aber, dass dieser nicht
von der DIAZ, jedoch von der PASCOLI kam ("einige Gegenstände, wie eine
Glasflasche, die vor mir zerbrach, es war auf jeden Fall wenig Ware und sie
hörten sofort auf damit"):

Schließlich gibt es in den Akten Fotografien, die vom Provinzialkommando der
Carabinieri am Morgen des 23. gemacht wurden, auf einigen von ihnen ist der
Hof vor der DIAZ abgebildet. Auf jenen Fotos sieht man am Boden Papier,
Abfallsäcke und neben einer Mauer auch beschädigte (aber nicht zertrümmerte)
Bildschirme, was uns glauben macht, dass in der kurzen Zeit, seit der Nacht
vom 21./22. niemand gekommen ist, um den Hof zu putzen. Aber auf den Fotos
erkennt man keine Spur der "stumpfen Gegenstände" (Steine, Flaschen,
Zementstücke, alle nicht aufgeführten Gegenstände) die geworfen worden sein
sollen.

Eine letzte Betrachtung bestätigt die Aussagen der Verhafteten und der
leitenden Beamten, die im Verhaftungsprotokoll keinen solchen Wurf
erwähnen. Diese Betrachtung kommt von der Untersuchung der ärztlichen Berichte
bezüglich der Verletzungen von den Polizeibeamten. Nachdem das Tor
aufgebrochen wurde, drängten sich im Hof vor der DIAZ Schule mehr als hundert
Polizisten.

Nur die Hälfte dieser (die Polizisten der Mobilen Einheiten) hatte
Schutzschilder, der Rest des Polizeipersonals war nur mit einem Helm
geschützt. Die Verletzungen, die in den Berichten aufgeführt sind, betreffen
18 Polizisten. Nur zwei von denen, die Inspektoren COZZOLINO und SALOMONE,
gehören nicht zu den Mobilen Einheiten. Was die Verletzungen der beiden
betrifft, so sagte der Erste aus, sich versehentlich verletzt zu haben, als er
eine Krankenbahre trug und der Zweite sagte aus, dass er sich verletzte, als
er in die PASCOLI, und nicht in die DIAZ, hineinging und dass auch er sich
verletzte, während er beim Verletztentransport half.

Es ist also völlig unwahrscheinlich, dass es vom Wurf von Gegenständen, ob nun
stärker oder nicht, in einem Hof, wo sich mehr als hundert Männer
zusammendrängen, nur zwei Männer (ANTEI und MANGANELLI, die nie angehört
wurden) gibt, die Verletzungen davon tragen. Beide gehören zu den Mobilen
Einheiten, die einzigen, die Schutzschilde trugen.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die zwei Männer der Mobilen Einheiten
verletzten, weil sie die ersten waren, die in die Schule hineingingen (und
sich folglich vor den zwei Türen zusammendrängten), denn in den Aussagen aller
leitenden Beamten dieser Abteilungen (CANTERINI, FOURNIER und die
Gruppenchefs, da auch die mit eingeschlossen, die einen Wurf von Gegenständen
bejahen), wird behauptet, dass die vorausgehenden Polizeikräfte (und folglich
Mitgliedern der Mobilen Einheiten und der DIGOS der verschiedenen
Polizeipräsidien) "mit Bruststück" versehen waren oder mit der Uniform
"atlantica" (SCO).

Während nicht ausgeschlossen werden kann, dass etwas aus den Fenstern der
PASCOLI, und folglich in einer gewissen Distanz zu den Polizeikräften, die im
Hof der DIAZ versammelt waren, geworfen worden ist (aber offensichtlich völlig
unrelevant für den Beschluss ist), kann hingegen nicht einmal mit der
geringsten Gewissheit bestätigt werden, dass diejenigen Personen, die sich in
der DIAZ befanden und nachher verhaftet wurden, Gegenstände auf die
Polizeikräfte geworfen haben.

Es muss zudem ausgeschlossen werden, dass diese Personen Widerstand gegenüber
dem Polizeipersonals geleistet haben, nachdem die Polizei in die DIAZ
eingedrungen war.

Von allen angehörten leitenden Polizeibeamten berichteten nur die Angehörigen
der mobilen Einheiten berichteten über Widerstandshandlungen: LEDOTI und
BASILI sagen aus, tätlichen Widerstand erlitten zu haben, aber der Zweite trug
keinerlei Verletzungen davon und der Erste hatte eine Distorsion des Knies,
die nur schwer von dem von ihm beschriebenen Hergang stammen kann.

STRANIERI (der erste sagt, an "gegenseitigem Herumgeschubse" zwischen Personen
seiner Einheit und Personen, die in der Turnhalle anwesend waren teilgenommen
zu haben und ZACCARIA spricht von Verletzungen die der Polizeibeamte SALVATORI
davongetragen hat.

Diesen Aussagen stehen jedoch jene anderer Angehörigen der selben Mobilen
Einheit gegenüber (FOURNIER und CATERINI, aber auch TUCCI, CENNI, LUCARONI und
COMPAGNONE),die bestreiten an solchen Widerstandshandlungen beigewohnt zu
haben, sondern feststellten, dass viele von den Verhafteten Verletzungen
aufwiesen, vorwiegend am Kopf (a propos, FOURNIER gebraucht den Ausdruck
"mexikanisches Blutbad").

Es handelt sich um Polizisten, die alle der selben Abteilung angehören und
folglich, wie chaotisch das Eindringen in die DIAZ auch gewesen sein mag,
gleichzeitig oder im Abstand von wenigen Minuten hineingegangen sein müssen
(so viel kommt auch aus ihren Aussagen hervor, was man, wie schon gesagt, in
den Abhandlungen von LEDOTI, TUCCI und FOURNIER betrachten konnte).

Eine letzte Bestätigung der aus den Ermittlungen hervorgegangen Version des
Vorgangs, laut welcher das Polizeipersonal über Personen, die keinerlei
Widerstand leisteten, hergezogen ist, geht aus den Aussagen der Unterzeichner
des Verhaftungsprotokolls hervor. Obwohl sie behaupteten, "als alles bereits
erledigt war" dahergekommen zu sein, haben sie doch gesagt, die Folgen der an
den Verhafteten ausgeübten Gewalt wahrgenommen zu haben.

Jedoch konnten sie nichts über irgendwelche Spuren von Widerstandshandlungen,
die die Besetzer ausgeübt haben sollen, sagen (zum Beispiel verletzte Beamte
aber auch verstreute Gegenstände auf den Treppen, von welchen man hätte
schließen können, dass sie sie den Beamten als stumpfe Gegenstände entgegen
geworfen wurden).

Den oben aufgeführten Aussagen muss diejenige von LUPERI angefügt werden, der,
als er etwa zehn Minuten später nach den ersten Männern hineinging, im
Erdgeschoss 40 oder 50 Personen sitzen sieht, einige davon verletzt; und jene
Aussage von MURGOLO (Polizeipräsidium von Bologna), der die Szene sah und
CATERINI nach Erklärungen dafür fragte, worauf er die Antwort erhielt, dass es
Handlungen von Widerstand gab (Handlungen von denen CANTERINI nachher aussagt,
nicht gesehen zu haben, wie schon bemerkt wurde).

Die aussagenden Verhafteten finden schließlich eine wichtige Bestätigung in
den Arztberichten über die erlittenen Verletzungen. Von den Verhafteten
mussten 62 die Leistungen der Notfallaufnahme der städtischen Spitäler in
Anspruch nehmen. Drei von ihnen (COVELL, BARO UND JANOSCH) schwebten in
Lebensgefahr und 28 wurden stationär aufgenommen. In fast allen Berichten wird
die Diagnose eines "Schädeltraumas" aufgeführt, bei vielen sind zusätzlich
Knochenbrüche der oberen Extremitäten aufgeführt, da sich die Verletzten mit
den Armen gegen die Schläge auf den Kopf zu schützen versuchten.

Die Version wird auch nicht von den 18 Berichten über die von den
Polizeiagenten rapportierten Verletzungen widerlegt.

Hierbei wird erinnert, dass sich nur zwei Polizeibeamte (COZZOLINO und
SALOMONE der Mobilen Einheiten von Neapel) zu einer Notaufnahme begeben
mussten, während bei allen anderen (die alle zur Mobilen Einheit von Rom
gehörten) eine Untersuchung eines Arztes der Staatspolizei genügte. Für keinen
von diesen wurden schlimmere Verletzungen diagnostiziert (zudem ist wahr, dass
die Anfrage, die von der Verteidigung einiger Verhafteten nach weniger als
einer Woche nach dem Vorfall eingereicht wurde, vom Ermittlungsrichter
Dr. TODELLA am 31.7.01 zurückgewiesen wurde. Mit dem Gutachten hätten der
Grund und die Höhe der durch die Polizeibeamten rapportierten Verletzungen
festgestellt werden sollen. TODELLA begründete seine Ablehnung damit, dass
"ein gerichtsmedizinisches Gutachten über so leichte Verletzungen, bei denen
die Zeit, in der eine Prognose gestellt werden kann bereits vorbei ist, da
diese schon geheilt sind, kein befriedigendes Resultat liefern würden).

Die sichtbare Unverhältnismäßigkeit zwischen den erlittenen Traumata der
Verhafteten und den Verletzungen die aus den Berichten der Polizeibeamten
hervorgehen, lassen nicht per se ausschließen, dass gewisse Widerstands-
handlungen stattfanden, welcher eine blinde und gewalttätige Reaktion von
Seiten der Polizeibeamten gefolgt ist.

Und dennoch, außer nochmals in Erinnerung zu rufen was über die Aussagen der
leitenden Polizeibeamten gesagt wurde, die ihre Kollegen Personen schlagen
sahen, die keinerlei Widerstand leisteten, muss angefügt werden, dass die
Polizeibeamten COZZOLINO und SALOMONE ( die einzigen der Begutachteten außer
LEDOTI, die angehört wurden) ausgesagt haben, wie schon gesagt, dass sie sich
verletzt haben, während sie beim Transport der Verletzten halfen.

Dem muss angefügt werden, dass sich aus den Aussagen von LEDOTI und von
LUCARONI ergibt, dass die Beamten MARRA, FINOCCHIO und CASTAGNA Verletzungen
erlitten, weil sie mit anderen Kollegen zusammengeprallt sind, während sie in
die Schule eindrangen. Dies reduziert nicht nur die Anzahl der Beamten, deren
Verletzungen von den Widerstandshandlungen herrühren könnten, auf 12, sondern
macht auch glaubhaft, dass jene Verletzungen versehentlich zugezogen wurden,
vor allem in der Phase des Eindringens in die DIAZ (beschrieben, unter anderem
von FOURNIER, als außergewöhnlich chaotisch), mit der Konsequenz, dass nicht
einmal diese 12 Befunde die Version des Vorgangs, mit welchen die Aussagen der
Verhafteten und vieler Polizisten übereinstimmen, widerlegt werden können.

Es gibt noch ein letztes Element, das den Schluss aus der Rekonstruktion
stützt, dass seitens der Polizei bei den nachher Verhafteten, völlig losgelöst
von Widerstandshandlungen Gewalt ausgeübt wurde.

Einer jenen, die am schwersten verletzt wurden, ist der englische Journalist
COVELL. Er wurde vom Staatsanwalt am 27.7.01 vernommen (er konnte wegen seines
schlechten Gesundheitszustands nicht am Haftprüfungstermin, der am 25.
stattfand, erscheinen. Er befand sich in einem tatsächlich kritischen Zustand,
wegen eines "Pneumothoraxes, eines halbseitigen Thoraxtraumas, Schulter- und
Humerustraumen und eines Schädeltraumas") und gab folgende Version des
Tathergangs zu Protokoll:

am Abend des 21., während er in der DIAZ war, hörte er jemanden "Carabinieri,
Carabinieri" schreien. Er rannte folglich mit einer anderen Person heraus (die
von ihm als "Sebastian" bezeichnet wurde) und fand das Tor mit einem
Vorhängeschloss verschlossen vor. Der junge Mann, der es geschlossen hatte,
öffnete es ihm, und so konnte er auf die Strasse hinausgehen.

Er sah ein "Aufmarsch von etwa 200 Carabinieri". Die Person, die sich an der
Spitze des Aufmarsches befand, schlug ihn "mit einem Instrument" auf den
Nacken, ein anderer drückte ihn mit dem Schild gegen die Mauer und schlug ihm
mit dem Knüppel auf die Beine, so dass er das Gleichgewicht verlor.

Er begann zu rufen, dass er Journalist sei ("press, press"), in der Hoffnung
sie zu stoppen, aber ihm wurde geantwortet " you are black block, we gonna
kill blackblocks". Zu fünft oder sechst begannen sie, ihn mit Knüppelschlägen
und Tritten zu traktieren, während er am Boden lag.

Nach einigen Minuten, gab ihm ein "Carabiniere" ein tritt in den Rücken,
gefolgt von anderen, die ihn während etwa fünf Minuten mit Fußtritten
traktierten, "wie ein Fußball" umherkickten, bis er in die Mitte der Strasse
lag. Es kam ein weiterer "Carabiniere", der seinen Kollegen anordnete,
aufzuhören und den Hals des Verletzten fühlte um den Puls zu spüren. Er sah
dann einen Polizeitransporter, der das Tor aufbrach, durch welches sie in den
Hof der DIAZ eindrangen - hundert Männer, von allen Seiten kommend.

Da versuchte er aufzustehen um zu fliehen, aber es kam sofort ein Polizist
dazu, der ihm mit dem Knüppel mehrere Schläge versetzte, einer von denen ließ
ihn einen Zahn und Blut verlieren und er wurde bewusstlos.

Nicht anders als die anderen Verhafteten, beschreibt auch COVELL, dass der
Gewalt (eine außergewöhnlich blindwütige und wiederholte in seinem Fall)
keinerlei Widerstand von ihm vorausgegangen war. Die Einzigartigkeit seines
Berichts besteht klar aus der Tatsache, dass er auf einer öffentlichen Strasse
geschlagen wurde, noch bevor die Durchsuchung begonnen hatte (und folglich
bevor der Wurf von Gegenständen und die Widerstandshandlungen der Verhafteten
hätten stattfinden können).

Der Bezug auf die "Carabinieri" (auch wenn das Missverständnis gerechtfertigt
scheint, da es sich um einen Ausländer handelt) könnte dazu führen, seine
Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, da er sich friedlich verhielt und das Kontingent
der Carabinieri die Weisung hatte, einen Kordon um die DIAZ zu bilden, während
COVELL sich auf das Aufbrechen des Tores und das Eindringen bezieht.

Aber der Bericht von COVELL ist nur deshalb schwer anzuzweifeln, weil er nicht
nur Bestätigung im Befundbericht der festgestellten Verletzungen findet,
sondern auch in den Aussagen zweier Polizeiangehöriger.

MORTOLA hat in der Tat ausgesagt (Vernehmung vom 23.7.02) "auf der äußeren
Seite des Tores, erinnere ich mich, von meiner Stellung aus eine Person
gesehen zu haben, die zwischen den Müllcontainern zu Boden gefallen war. Ich
sage es deshalb so, weil sie, als ich sie sah, schon am Boden lag. Ich kann
nicht sagen, ob sie verletzt war. Ich habe mich nicht darum gekümmert, weil
einige Polizisten in der Nähe waren und sich um ihn kümmerten. Ich kann nicht
einmal sagen, ob diese Person verhaftet wurde".

Im Zusammenhang mit der Aussage von MORTOLA ging aus der Befragung hervor,
dass sich der Leiter der DIGOS außerhalb des Tores befand (das zu dem
Zeitpunkt schon aufgebrochen war), etwa 20 - 25 Meter vom Tor entfernt. Dem
fügt sich die Aussage des Polizeibeamten BURGIO an, der als Zeuge im
Zusammenhang mit den Ereignissen der Molotowcocktails angehört wurde.

Bei dieser Gelegenheit berichtete BURGIO, mit dem Polizeitransporter einem
Auto der SCO gefolgt zu sein, in der Mitte der Piazza Merani parkiert zu haben
und in Richtung der DIAZ gegangen zu sein. Dabei hat er bemerkt, dass " ein
Krach und Durcheinander vor der Schule herrschte. Ich erinnere mich auch
daran, wie in geringer Distanz zu der Piazetta eine Person, die stark verletzt
war, am Boden lag. Ich habe persönlich Hilfe geleistet, in dem ich Wasser auf
die Wunden leerte. Es war kein Italiener. Ich kümmerte mich darum dringend
eine Ambulanz anzufordern".

Die Aussagen, die anzuzweifeln kein Grund besteht, können sich nur auf COVELL
beziehen, da sich keine anderen Verhafteten außerhalb der Schule befanden und
da es keine Kenntnisse über Verletzte außerhalb der Operation DIAZ in jener
Nacht in der via Cesare Battisti gibt, die ärztlich verpflegt werden
mussten.

Es ist zudem undenkbar (und es berichtet vor allem niemand davon), dass COVELL
währenddem die Durchsuchung Gange war, in dem sehr schlechten Zustand, in dem
er sich befand, aus der Schule heraus hätte gehen können, und den Hof hätte
überqueren können um auf die Strasse zu gelangen ohne dass einer der
zahlreichen anwesenden Polizisten ihn bemerkt hätte. Es hat also keiner der
angehörten Polizisten die Aussagen von COVELL widerlegt, im Gegenteil haben
zwei von ihnen eine Bestätigung geliefert.

Die einzige auf der Grundlage der Verfahrensakten mögliche Rekonstruktion
dessen, was sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 01 in der DIAZ ereignete
ist die, die de facto ausschließt, dass die Beschuldigten
Widerstandshandlungen geleistet haben. Das, was diese zu Protokoll gaben,
konnte keinerlei Widerlegung finden.

Es fanden sich aber sehr wohl Bestätigungen in den Aussagen der Polizisten in
den Akten des Prozesses Nr. 14125/01, die als Kopie beigefügt sind. Akten, aus
welchen im Wesentlichen die Ermittlungen zu diesen Fall stammen.

Es bleibt schließlich noch den Strafbestand nach Artikel 337 StGB in der Form
der "indirekten Gewalt" (violenza impropria) zu untersuchen. Die
Staatsanwaltschaft erkennt diese Straftat im Verhalten jener, die bei Ankunft
der Polizei die Türen verschlossen, indem sie Möbel dagegen stellten.

Das dies geschah ist belegt: in diesem Punkt stimmen die Aussagen der
leitenden Polizeibeamten und des Zeugen GIESSER überein und auch einige der
Verhafteten stimmten dem zu indem sie sagten, dass sie anderen dabei zugesehen
hätten.

Das sorgfältige Durchlesen von der juristischen Ausarbeitung des Konzeptes der
"indirekten Gewalt" und im Speziellen von Straftaten, in welchen man den
Bestand dieser erkannte führt dazu, dass diese Art von Gewalt in zu
untersuchenden Fall ausgeschlossen werden kann.

Es ist unbestritten, dass die im Artikel 337 StGB aufgeführte Gewalt nicht
notwendiger Weise gegen Amtspersonen ausgeübt werden muss, sondern dass sie
auch Sachen oder nichtamtliche Personen zum Gegenstand haben kann (dort mit
eingeschlossen der eigentliche Täter - wie im Urteil der 6. Kammer des
Kassationsgerichts Nr. 2020 vom 11.2.89).

Dennoch muss es sich immer um Gewalt handeln und so sind die Beispiele
"indirekten Gewalt", die sich in der Rechtsprechung finden auch solche wie:
jemand reisst ein Dokument aus den Händen einer Amtsperson und versucht es zu
zerreissen; Fans greifen ein Auto an, das die Gastmannschaft transportiert
(6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 15040 vom 3.11.89); jemand versetzt einem
Fahrzeug einen Tritt und trifft den Carabiniere (6. Kammer des
Kassationsgericht Nr. 3682 vom 28.10.97) und jemand begeht mit einem Auto
gefährliche Manöver um sich einer Verfolgung zu entziehen (4. Kammer des
Kassationsgerichts Nr. 4325 vom 13.1.83) oder leistet dem Befehl anzuhalten
keine Folge und versucht die Beamten einzuschüchtern, indem er mit dem
Fahrzeug auf sie zufährt (6. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 7061 vom
15.7.96).

Aus der Untersuchung der gängigen Beispiele in der Rechtssprechung ergibt
sich, dass nicht jede Handlung zur Behinderung der Ausführung der Handlung
einer Amtsperson indirekte Gewalt ist, sondern dass der Strafbestand nur dann
erfüllt ist, wenn auf die Sachen eine direkte Gewalt ausgeübt wird, mit dem
Ziel es zu schädigen oder zu zerstören (sich ein Dokument aneignen um es zu
zerstören, ein Auto angreifen, einem Fahrzeug einen Tritt versetzen) oder auch
wenn das Verhalten Sachen oder Personen gefährdet (die waghalsigen Manöver des
Automobilisten auf der Flucht) jedoch nicht im Beispiel des Falles, der häufig
vorkommt und ganz ähnlich dem ist, den wir gerade untersuchen:

Eine Person, die im Besitze von Rauschgift ist, sieht die ankommende Polizei
und schließt die Haustüre zweifach, indem sie noch den Riegel vorschiebt. Mit
den vorhergegangenen Erläuterungen muss folglich der Anfrage der
Staatsanwaltschaft stattgegeben werden.

Aus diesen Gründen wird die Einstellung des Prozesses verfügt und die Rückgabe
der Akten an den zuständigen Staatsanwalt angeordnet.

Genua, 12.5.03

[DIE RICHTERIN - (Dr. Anna Ivaldi)]

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05 Neues zu den Ermittlungen und Verfahren wegen des G8 in Genua
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Neues zu den Ermittlungen und Verfahren wegen des G8 in Genua

Stand: Juli 2003

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Die Verfahren zur Diaz-Schule

Es gibt wegen der Diaz-Schule Verfahren gegen Polizei/ Carabinieri und gegen
AktivistInnen. Für beide Ermittlungsstränge gilt, dass sie bis spätestens Juli
abgeschlossen sein müssen. Dies sieht das Gesetz vor; Ermittlungen in Italien
müssen 2 Jahre nach Identifizierung einer verdächtigen Person beendet werden
(gegen alle Nichtidentifizierten müssen sie dann eingestellt werden, können
aber bei späterer Identifizierung neu aufgenommen werden). Danach kann Anklage
erhoben werden.

Ermittlungen gegen AktivistInnen

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Waffenbesitz und Bildung einer
kriminellen Vereinigung. Die Ermittlungen wegen Waffenbesitz sind nunmehr
eingestellt; es wurde auch offenkundig, dass die durch die Polizei vorgelegten
Beweise gefälscht wurden (die Begründung der Einstellung können wir euch auf
deutsch zusenden). Vermutlich werden auch die Ermittlungen wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung eingestellt.

Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings Ermittlungen gegen Betroffene der
Diaz-Schule, die sich auf Handlungen auf den Demonstrationen beziehen. Dies
könnte Personen betreffen, die bei Videoauswertungen identifiziert wurden.
Genauere Informationen hierzu liegen nicht vor. Allerdings kann mensch davon
ausgehen, dass es schon lange bekannt wäre, wenn Personen aus der Scuola Diaz
bei Straftaten während Demonstrationen identifiziert worden wären, da hieran
seitens der Polizei großes Interesse bestanden hätte.

Ermittlungen gegen Polizei und Carabinieri

Es werden noch weitere ZeugInnen gehört, dann werden auch diese Ermittlungen
beendet. Es sieht so aus, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird.
Angeklagt werden vor allem die Leiter der Einsatzgruppen (wegen
Nichtverhinderung von Straftaten) und die identifizierten beteiligten
Polizeikräfte (wegen Körperverletzung, Falschaussage, falschen
Verdächtigungen, Freiheitsberaubung im Amt). Ermittelt wird auch gegen
Polizeiangehörige, die am späten Nachmittag an der Diaz-Schule vorbeifuhren
und behaupteten, sie seien vor der Schule angegriffen worden (dies wurde als
Legitimation für die Razzia angeführt. ZeugInnen sollten sich melden!).

Es gibt wegen des Übergriffs in der Diaz-Schule politische Konflikte. Bei der
Razzia waren verschiedene Polizeieinheiten eingesetzt: SCO (Servizio Centrale
Operativo), Riparto Mobile Anti Somoza 7. Nucleo (die vor Genua spezielle
Aufstandsbekämpfungstrainings durchliefen), Anti-Mafia-Einheiten der Polizei
und Beamte der DIGOS. Alle Einsatzgruppen stehen unterschiedlichen politischen
Parteien nahe. Mittlerweile gibt es ein Angehörigen-/Elternkomitee, das die
Aufklärung fordert.

Auch wegen der Razzia in der Pascoli-Schule (gegenüber der Diaz-Schule) gibt
es Ermittlungen gegen Polizeikräfte wegen Körperverletzung, illegaler
Durchsuchung und Diebstahl/ Raub. Hierfür werden ebenso ZeugInnen gesucht!

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Ermittlungen zur Polizeikaserne in Bolzaneto

Die Ermittlungen gegen die Leiter der Abteilungen werden ebenso im Sommer
enden. Betroffen sind verantwortliche Einsatzleiter der Carabinieri, Polizei
und Guardia Finanzia wegen Körperverletzung und Mißhandlung. Ebenso ermittelt
wird gegen wiedererkannte Polizeikräfte bzw. Personal.

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Zu den anderen Verfahren - "Bildung einer internationalen kriminellen
Vereinigung 'Black Bloc’"

Es gab insgesamt etwa 350 Festnahmen in Genua während der Proteste. Dabei ist
eine Unterscheidung in vor Samstag, 14.00 Uhr und danach wichtig. Am Samstag,
14.00 Uhr wechselten die verantwortlichen Polizeieinheiten. Bis dahin wurden
etwa 120 Personen festgenommen, denen Widerstand, Verwüstungen und
unzulässiger Waffenbesitz angelastet wird. Dies betrifft hauptsächlich
ItalienerInnen. Ab Samstag 14.00 Uhr gab es erste Massenfestnahmen (z.B. 23
Leute der COBAS); die Vorwürfe lauten fortan auf Plünderung, Verwüstung und
vor allem "Bildung einer internationalen kriminellen Vereinigung 'Black Bloc’
mit dem Ziel, Verwüstungen anzurichten".

Es gibt im Hinblick auf die Frage der Untersuchungshaft ein Urteil des Corte
Cassazione (etwa: Bundesgerichtshof), das besagt, dass unter Umständen bereits
das Tragen von schwarzer Kleidung in einer Gruppe während der Demonstrationen
zusammen mit wenigen anderen Indizien die Mitgliedschaft im 'Black Bloc’
bedeuten könne.

Die Carabinieri haben 1.900 Seiten Material zum 'Black Bloc’-Konstrukt
zusammengetragen. Behauptet wird die Existenz einer international
organisierten Gruppe, die auch bei anderen Gipfelereignissen operiert und per
Internet kommuniziert. Die Carabinieri wollen die Staatsanwaltschaft von der
Existenz des 'Black Bloc’ überzeugen und AktivistInnen verurteilen lassen.

Allerdings spielt dies für die im Raum stehenden Strafen keine Rolle: Das
Strafgesetzbuch sieht auch für Verwüstung 8-15 Jahre Haft vor. Die muss
allerdings bewiesen werden.

--------------------------------------------------------------------
Über die Ermittlungen und Verfahren

Nach dem G8-Gipfel hat die Polizei umfangreiche Ermittlungen
angestrengt. Erstes offensichtliches Resultat der Ermittlungen war die
Festnahme von 23 Personen (21 ItalienerInnen, 1 Schweizer, 1 Grieche) am
4.12.2002. Ihnen wird Plünderung und Verwüstung zur Last gelegt (im Februar
2002 gab es allerdings schon eine Razzia u.a. bei Indymedia Italien, wo Videos
beschlagnahmt wurden). Unter den Festgenommen waren 3 Personen, denen
Mordversuch bei dem Vorfall auf der Piazza Alimonda vorgeworfen wird.

Haftgrund war Fluchtgefahr, Vernichtung von Beweismitteln und
Wiederholungsgefahr. Eine Person befindet sich weiter in Haft, ein Antrag auf
Hafterleichterung wurde kürzlich abgelehnt. 4 weitere sind in Hausarrest,
andere haben Meldeauflagen.

Auf einer Pressekonferenz am Tag nach der Verhaftung meldete die DIGOS, dass
400 weitere Personen identifiziert worden seien. Darüber ist seitdem nichts
Neues bekannt geworden. Die ermittelnden Polizeikräfte haben Fotos und Videos
an ausländische Polizei zur weiteren Identifizierung
weitergegeben. Möglicherweise gibt es auch Ermittlungsverfahren im Ausland.

Es gibt schon laufende Verfahren in Genua bzw. erste Verurteilungen. Zunächst
werden die "einfacheren" Fälle verhandelt. Diejenigen, die zu einer
Verurteilung führten, endeten mit verhältnismäßig hohen Strafen (1 Jahr, 6
Monate; 1 Jahr/ 8 Monate; beide allerdings zur Bewährung ausgesetzt). Ein
Verfahren gegen einen Iren wegen schwerem Widerstand wurde eingestellt, da der
Polizei scheinbar die Fälschung der Aussage vorgeworfen wird.

Nach dem Abschluß der Ermittlungen schreibt die Staatsanwaltschaft einen
Abschlußbericht, der einige Tage später an die Betroffenen (bzw. wenn bekannt
an die AnwältInnen) geschickt wird (das sollte jedenfalls so sein!). Dann
läuft eine Widerspruchsfrist, innerhalb derer neue Beweismittel benannt werden
können.

Bis Anfang Oktober sind Gerichtsferien, bis dahin wird scheinbar nicht viel
passieren. Außerdem muss nicht sofort Anklage erhoben werden. Theoretisch hat
die Staatsanwaltschaft dafür 15 Jahre Zeit. Mit mündlichen Hauptverhandlungen
wird nicht vor nächstem Jahr gerechnet.

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Klagen auf Schadensersatz
Schadensersatz kann auf 2 Arten geltend gemacht werden:

1. Entschädigung für ungerechtfertigte Freiheitsentziehung. Dieser Antrag wird
beim Corte d’Appello (etwa: Oberlandesgericht) gestellt. Der Staat muß eine
Entschädigungszahlung leisten, deren Höhe aber unklar ist. Wahrscheinlich wird
sie in den bekannten Fällen 3.000 € nicht überschreiten. Der Antrag wird
erst nach Einstellung etwaiger Ermittlungen gegen betroffene AktivistInnen
bearbeitet. Verdienstausfall wegen der Freiheitsentziehung kann ebenso geltend
gemacht werden; Nachweise müssen allerdings erbracht werden.

2. Schadensersatz für Körperverletzung und Misshandlung. Hier können die
Betroffenen zu NebenklägerInnen in den Strafverfahren gegen die Polizeikräfte
werden. Sie werden dann als ZeugInnen gehört. Auch für die Einforderung von
Schadensersatz braucht es Nachweise: Atteste, Berichte, ZeugInnenaussagen. Die
Höhe des gezahlten Schmerzensgeldes hängt von der Art der Verletzung ab und
wird nach Tabellen errechnet. Auch aus den Verletzungen resultierende
Arbeitsunfähigkeit kann geltend gemacht werden. Insoweit sind auch stets
nachweise erforderlich. Die Betroffenen sollten sich die Folgen der
Verletzungen daher regelmäßig von Neuem attestieren lassen.

Wenn die angeklagten Polizeikräfte wegen der Diaz-Schule und Bolzaneto
verurteilt werden, gilt die Zahlung von Schadensersatz als sicher. Aber auch
wenn einzelne freigesprochen werden, da ihnen eine Straftat nicht zugeordnet
werden kann, sind Ansprüche möglich.

Schadensersatz kann auch für Misshandlungen auf den Demonstrationen eingeklagt
werden! In diesem Fall muss ein Zivilverfahren nach einer Strafanzeige gegen
Unbekannt (oder Bekannt, so sie identifiziert sind) angestrengt werden.

Für die Verfahren kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Die
Gewährung wird nach dem Einkommen berechnet. Das Jahreseinkommen darf dabei
nicht über 9.002 Euro liegen; pro Familienmitglied werden weitere 1.000 Euro
angerechnet, soweit zusammen gelebt wird. Die PKH wird nicht
zurückgefordert. Veränderungen der Einkommensverhältnisse während der
Verfahren müssen allerdings mitgeteilt werden.

Zivilprozesse (z.B. auf Schadensersatz) in Italien sind gekennzeichnet von
sehr langer Dauer. 3-4 Jahre sind die unterste Grenze.

Bei Gerichten in Genua stehen noch 12 Kisten mit beschlagnahmten Material aus
der Diaz-Schule. Dort können Anträge auf Herausgabe gestellt werden, wobei
aber die Gegenstände so genau beschrieben werden müssen, dass sie
identifizierbar sind.

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Einreiseverbote

Fast alle festgenommen AusländerInnen bekamen ein 5jähriges
Einreiseverbot. Alle Klagen, die EU-BürgerInnen dagegen angestrengt haben,
wurden gewonnen, soweit die Fristen nicht verpasst wurden. Dies ist auf einen
Formfehler zurückzuführen:

Die zuständigen Behörden haben vergessen, das Komitee für nationale Sicherheit
zu konsultieren um die Einreiseverbote auszusprechen. Die Verhängung ohne
Konsultierung dieser Behörde ist nur bei Nicht-EU-Angehörigen rechtmäßig.
Allerdings wurden auch von Nicht-EU-Angehörigen Klagen gewonnen.

Auch für den Fall, dass Personen mit Einreiseverbot im Land kontrolliert
werden, werden diese anscheinend nicht verhaftet. Sie bekommen eine
Aufforderung, das Land innerhalb 5 Tagen zu verlassen.

Dennoch sollten alle, die eine Reise planen, Kontakt mit italienischen
AnwältInnen aufnehmen, denn einige Betroffene, die Verfahren gewonnenen haben,
sind im SIS nicht gelöscht worden (dies geschieht nur auf Antrag). Besser ist
auch, nicht über die Schweiz einzureisen, da sie "EU-Ausland" ist.

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Redaktionsschluss: 22:00 Uhr
Diese Ausgabe hat Albert Brandl
zusammengestellt



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