Montag, 29.07.2002

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01 kunst-stücke: Beschwerde bei, Kommunikationssenat
Von: Christian Apl <christian.apl@kabsi.at>
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02 HOSI Wien kritisiert Unterversorgung
Von: Homosexuelle Initiative Wien <office@hosiwien.at>
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03 Arizona Republic changes it`s mind
Von: Abraham J. Bonowitz <abe@cuadp.org>
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REDAKTIONELLES:
Nicht aufgenommen: Spams, Betrugsmails

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Wie der MUND entsteht ....

Schickt uns bitte eure Nachrichten, Meldungen und Ideen.
E-Mail-Adresse der Redaktion:

widerstand@no-racism.net

Im MUND findet Ihr eine Rubrik, die eine Konsequenz aus der redaktionsinternen Debatte um die Notwendigkeit, sexistische, antisemitische und rassistische Beiträge nicht zu veröffentlichen, einerseits, die Problematik von Zensur andererseits versucht: unter "B) Eingelangt, aber nicht aufgenommen" wird - in anonymisierter Form - auf angehaltene Beiträge hingewiesen und eine kurze Begründung der/des Tagesredaktuers für die Nichtaufnahme geliefert. Die AbsenderInnen werden hiervon informiert.
Ihr könnt Euch die Beiträge extra schicken lassen:
Mail an widerstand@no-racism.net genügt.

 




Quelle: www.popo.at


Und für nächsten Donnerstag:
Das Rechtshilfe-Manual
...und was mache ich eigentlich gegen rassisten?
online-diskussion

Editorial
Für den Inhalt verantwortlich: Ihr.
Die Beiträge werden von verschiedenen Redaktionsteams zusammengestellt.

Bitte weitersagen:
Für Personen ohne Internetzugang gibt es aktuelle Terminankündigungen
unter der Rufnummer 589 30 22 12 (Demoforum)
 


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01 kunst-stücke: Beschwerde beim Kommunikationssenat
Von: Christian Apl <christian.apl@kabsi.at>
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Liebe Unterzeichnerin, lieber Unterzeichner der kunst-stücke-Petition!
Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren wird am kommenden Mittwoch beim
Bundeskommunikationssenat eine Beschwerde gegen die Abschaffung der
kunst-stücke einbringen. Jede/r RundfunkteilnehmerIn kann diese Beschwerde
per Fax unterstützen.
Die Zeit drängt: bis Mittwoch, 10.00 Uhr, müssen dreihundert Unterschriften
versammelt sein, damit die Beschwerde eingebracht werden kann. Wenn Sie
ORF-Gebühren zahlen, wäre Ihre schnelle Unterschrift somit sehr hilfreich.
Alle weiteren Informationen finden Sie weiter unten in der Aussendung der
IG Bildende Kunst oder unter www.igbildendekunst.at. Das
Unterstützungsformular ist auch als Attachment diesem Mail angefügt.
Die Petition selbst wurde am 9. Juli 2002 gemeinsam mit 15.015
Unterschriften an Nationalratspräsident Heinz Fischer übergeben und wird im
Oktober im Petitionenausschuss des Parlaments behandelt werden.
Informationen und Reaktionen zu den kunst-stücken finden Sie unter
www.amourfou.at/kunst-stuecke.Mit den besten Grüßen,
Gabriele Kranzelbinder, Alexander Dumreicher-Ivanceanu

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Aussendung IG Bildende Kunst
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kunst-stücke: Ist die Abschaffung gesetzeswidrig?!
Dringender Aufruf zur Beteiligung an einer Beschwerde beim
Bundeskommunikationssenat.
Gerhard Ruiss legt Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat ein: Die
Rechtsaufsichtsbehöre möge feststellen, dass der ORF-Beschluss zur
Einstellung der Sendung kunst-stücke gesetzeswidrig ist und die Aufhebung
dieser Entscheidung verfügen. Mindestens 300 weitere
RundfunkteilnehmerInnen (GebührenzahlerInnen!) müssen die Beschwerde
unterstützen, damit sie eingereicht werden kann. Deadline ist bereits
Mittwoch 31.7., 10 Uhr.
Laut ORF-Gesetz hat sich der öffentliche Rundfunk an der Vielfalt der
Interessen aller SeherInnen zu orientieren und in seinen Sendungen durch
hohe Qualität auszuzeichnen. Der ORF hat Auftraggeber, Arbeitgeber und
Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst zu sein. Wird das
Sendeformat kunst-stücke ersatzlos gestrichen oder dessen Inhalte
zusammenhangslos auf beliebige Sendeplätze verteilt, ist der
Programmauftrag nicht mehr erfüllt. Fehlt die vorgeschriebene
Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wettbewerb mit
kommerziellen Sendern, ist auch die Einhebung von Programmentgelten nicht
mehr legitimiert.
Die Beschwerde im Volltext steht am Ende dieses Mails, der Wortlaut für die
Unterstützungserklärung ebenso. Zur Unterstützung den vorgefertigten Text
ausdrucken, ausfüllen (Name, Adresse, Geburtsdatum, Datum) und
unterschrieben bis spätestens Mittwoch 31.7. 10 Uhr vormittags an eine der
folgenden Nummern faxen:
01- 408 93 60 (IG Freie Theaterarbeit)
01- 587 59 66 (Galerienverband)
01- 503 71 20-15 (IG Kultur)
01- 526 55 01 (IG Bildende Kunst)
01- 526 20 44-55 (IG Autorinnen Autoren)
Kein Faxgerät?
Persönliches Unterzeichnen ist auch in der Galerie der IG BILDENDE KUNST
möglich:
Dienstag 30.7. von 10-20 Uhr, Gumpendorferstraße 10-12, 1060 Wien.
Kein/e Rundfunkteilnehmer/in (Gebührenzahler/in)?
Diesen Aufruf bitte weiterschicken. In Österreich gibt es lt. ORF "3,1 Mio
TV- und Radiohaushalte".Die Initiative zu dieser Beschwerde basiert auf einer Zusammenarbeit von:
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe; Verband
österreichischer Galerien Moderner Kunst; Secession; Amour Fou
Filmproduktion; Kulturpolitische Kommission. PLATTFORM DER UNABHÄNGIGEN
INTERESSENSVERTRETUNGEN IM KUNST- UND KULTURBEREICH. (Dachverband
Filmschaffender, IG Architektur, IG Autorinnen Autoren, IG Bildende Kunst,
IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, konsortium.Netz.kultur,
Musikergilde, Übersetzergemeinschaft, Verband Freier Radios, VOICE -
Verband der Sprecher und Darsteller, Berufsvereinigung der bildenden
Künstler - BV).Rückfragehinweis:
Daniela Koweindl
IG BILDENDE KUNST
<mailto:office@igbildendekunst.at>office<mailto:office@igbildendekunst.at>@i
gbil
dendekunst.at
Tel. 01- 524 09 09
Gerhard Ruiss
IG Autorinnen Autoren
<mailto:ig@literaturhaus.at>ig<mailto:ig@literaturhaus.at>@literaturhaus.at
Tel. 01- 526 20 44-13
Gabi Gerbasits
IG Kultur Österreich
office@igkultur.at
Tel. 01 - 503 71 20


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FORMULAR UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG
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Unterstützungserklärung
Ich bin RundfunkteilnehmerIn und schließe mich der an den
Bundeskommunikationssenat gerichteten Beschwerde des Rundfunkteilnehmers
Gerhard Ruiss vom 25.7.2002 an.
Der Bundeskommunikationssenat wolle feststellen, dass der Beschluss des
Beschwerdegegners (Österreichischer Rundfunk, 1136 Wien, Würzburggasse 30)
vom 19.06.2002 zur Einstellung der Sendung kunst-stücke gesetzwidrig ist.
Gemäß § 37 Abs. 2 Rundfunkgesetz wolle der Bundeskommunikationssenat
weiters die Aufhebung der Entscheidung 19.06.2002 zur Einstellung der
Sendung kunst- stücke verfügen.Name Adresse Geburtsdatum
Datum u. Unterschrift
(in BLOCKSCHRIFT) (in BLOCKSCHRIFT)Bitt bis spätestens Mittwoch 31.7., 10 Uhr, an eine der folgenden Nummern
faxen:
01- 408 93 60 (IG Freie Theaterarbeit)
01- 587 59 66 (Galerienverband)
01- 503 71 20-15 (IG Kultur)
01- 526 55 01 (IG Bildende Kunst)
01- 526 20 44-55 ( IG Autorinnen Autoren)

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VOLLTEXT DER BESCHWERDE
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An den
Bundeskommunikationssenat
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Wien,
am 26.07.2002Beschwerdeführer: Gerhard Ruiss (Rundfunkteilnehmer)
unterstützt von weiteren 300
Rundfunkteilnehmern lt. Liste
Beschwerdegegner: Österreichischer Rundfunk, 1136 Wien, Würzburggasse 30
vertreten durch: Dr. Monika Lindner, Generaldirektorin, eben dort
wegen: Verletzung von Bestimmungen des RundfunkgesetzesBESCHWERDE
2-fach, 1 Rubrik, 1 Liste
In umseitig bezeichneter Bundeskommunikationssenatssache und unter
Anschluss der vom Gesetz geforderten 300 Unterstützungserklärungen weiterer
Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer erhebe ich in offener Frist
nachstehende
BESCHWERDE
an den Bundeskommunikationssenat.Begründung: Mit Beschluss vom 19.06.2002 hat das zuständige Gremium des
Beschwerdegegners, der Stiftungsrat des ORF, auf Antrag der
Generaldirektorin des ORF eine Programmjustierung und damit die Einstellung
der Sendung kunst-stücke beschlossen. Mit dem Beschluss der Einstellung
dieser Sendung ist für die beschwerdeführenden Rundfunkteilnehmer ein
rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Gesetzwidrigkeit
dieses Beschlusses wegen Verstoßes gegen den § 4 des Rundfunkgesetzes
(Programmauftrag) gegeben.
Ich erlaube mir, die zentralen Passagen des Rundfunkgesetzes, auf die sich
diese Beschwerde bezieht, zu zitieren. Dort heißt es unter anderem
(Hervorhebungen durch den Beschwerdeführer):
§ 4. (1) Der Österreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit
seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme zu sorgen für:
1. die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen
politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen;
2. ...
3. ...
4. ...
5. die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft;
6. die angemessene Berücksichtigung und Förderung der
österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion;
7. die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots;(2) In Erfüllung seines Auftrages hat der Österreichische Rundfunk ein
differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und
Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der
Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu
berücksichtigen.
(3) Das ausgewogene Gesamtprogramm muss anspruchsvolle Inhalte gleichwertig
enthalten. Die Jahres- und Monatsschemata des Fernsehens sind so zu
erstellen, dass jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in
der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen. Im Wettbewerb mit den
kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die
Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks
zu achten. Die Qualitätskriterien sind laufend zu prüfen.
(4) Insbesondere Sendungen in den Bereichen Information, Kultur und
Wissenschaft haben sich durch hohe Qualität auszuzeichnen. Der
Österreichische Rundfunk hat ferner bei der Herstellung und Sendung von
Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf die kulturelle Eigenart, die Geschichte
und die politische und kulturelle Eigenständigkeit Österreichs sowie auf
den föderalistischen Aufbau der Republik besonders Bedacht zu nehmen.Mit dem Beschluss vom 19. 06. 2002 durch das zuständige Gremium des
Beschwerdegegners wurde, wie oben bereits geschildert, der Programmauftrag
desavouiert.
Die kunst-stücke sind der einzige ORF-Programmplatz, der per definitionem
für innovative, künstlerische Fernsehformen jenseits inhaltlicher und
formaler Konventionen offen steht und der die Produktion und die
Ausstrahlung ästhetisch riskanter Projekte im ORF ermöglicht. Die
kunst-stücke sind dabei nicht nur eine der international bekanntesten
Marken des ORF, sie begleiten und fördern seit ihrer Gründung das
österreichische Filmschaffen und einige seiner erfolgreichsten
Protagonisten. Als Forum für avancierte Kurz-, Experimental- und
Animationsfilme ebenso wie für Dokumentarfilme, als Initiator, Unterstützer
und Auftraggeber für unkonventionelle Film- und Fernsehprojekte haben die
kunst-stücke eine zentrale Bedeutung in der österreichischen Filmlandschaft.
Gleichzeitig sind die kunst-stücke die einzige Sendung, die innovative,
künstlerische Film- und Fernsehformen einem österreichweiten Publikum
zugänglich macht. Gerade abseits der großen Städte sind die kunst-stücke
für viele Österreicherinnen und Österreicher die einzige Möglichkeit,
künstlerische filmische Arbeiten jenseits des Mainstreams zu sehen.
Es bedarf keiner besonderen Erörterung, dass die Hauptaufgabe eines
bundesweiten österreichischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der
Wahrung der kulturellen Identität besteht. Umso mehr als die Geltung der
Republik Österreich auf ihrer Bezeichnung als "Kulturnation" beruht.
Umstritten ist, dass das österreichische kulturelle Erbe und die
österreichische Gegenwartskunst innerhalb und außerhalb Österreichs
Anerkennung finden und maßgeblichen Einfluss auf die europäische und
weltweite Kulturentwicklung hatten und haben. Gerade in den letzten Jahren
kommt dem österreichischen Filmschaffen dabei eine bedeutende Rolle zu: die
großen Erfolge von Künstlern wie Michael Haneke (Großer Preis der Jury in
Cannes für "Die Klavierspielerin"), Ulrich Seidl (Preis der Jury in Venedig
für "Hundstage") oder Virgil Widrich (Oscar-Nominierung für "Copy Shop")
beweisen, dass der heimische Film zu einem der wichtigsten kulturellen
Botschafter Österreichs in der Welt und zu einem zentralen
identitätsstiftenden Element österreichischer Kultur geworden ist.
Den kunst-stücken kommt dabei im Rahmen des ORF-Programms eine ganz
wesentliche Rolle zu: während die Sendung "Treffpunkt Kultur" über
wichtige, aktuelle Ereignisse vor allem im Bereich der Hochkultur
berichtet, sind die kunst-stücke jene Sendung, die die Produktion und die
Ausstrahlung von innovativen künstlerischen Werken (Kino- und TV-Filmen)
ermöglicht. Es ist die einzige, in einer selbständigen Programmabteilung
organisierte Sendung des ORF mit Image, Label, Sendeplatz und eigenem
Produktions- und Ankaufsbudget, die eigenständige künstlerische Arbeiten
mit innovativem Charakter im ORF verankern, unterstützen und ausstrahlen
kann.
Wird das dazugehörige Sendeformat gestrichen, wird ein Abstellgleis für
bedeutende Bereiche der österreichischen Gegenwartskunst geschaffen. Mit
Produktionen, denen später kein Sendeplatz zur Verfügung steht, wird die
Verpflichtung zu "Vermittlung und Förderung von Kunst" im Rahmen eines
differenzierten Gesamtprogramms, das "anspruchsvolle Inhalte gleichwertig"
enthält, unterlaufen. Die im ORF-Gesetz geforderte Unverwechselbarkeit des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks (und diese bezieht sich ausdrücklich auf
das Angebot von anspruchsvollen Sendungen!) im Wettbewerb mit den
kommerziellen Sendern ist damit im Bereich der Kunst und Kultur nicht mehr
gegeben und die "angemessene Berücksichtigung und Förderung der
österreichischen künstlerischen kreativen Produktion" sowie die
"Vermittlung eines Vielfältigen Angebots" bleibt unberücksichtigt.
Die geplante Abschaffung der Sendung kunst-stücke hat eine breite Welle des
Protests unter den ORF-Seherinnen und Sehern und unter den
Kulturschaffenden ausgelöst. Mehr als 15.000 Menschen haben eine Petition
unterzeichnet, die die Erhaltung und den gezielten Ausbau der kunst-stücke
fordert. Diese Petition ist mittlerweile dem Parlament übergeben worden und
wird dort im Oktober im zuständigen Petitionen-Ausschuss behandelt werden.
Die breite Unterstützung für die Petition zeigt deutlich, dass der ORF mit
der Abschaffung der kunst-stücke eine Grenze überschreiten würde: wenn der
ORF zentrale Aufgaben des Programmauftrags nicht mehr wahrnehmen sollte,
dann stellt sich die Frage, ob er überhaupt noch den gesetzlichen
Anforderungen, die an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestellt werden,
entspricht.
Die Sendungsinhalte der kunst-stücke sollen nach den vom Stiftungsrat
genehmigten Programmplänen auf verschiedene Sendeflächen aufgesplittet
werden. Diese Aufsplitterung bedeutet in Wahrheit mittelfristig die
endgültige Abschaffung dieser Inhalte: denn wenn es keine fixe,
eigenständige Sendung mit Namen, Marke, eigenem Budget und eigener
Verantwortlichkeit und Entscheidungsgewalt mehr gibt, dann kann auch kein
Sendungsprofil entwickelt werden, es kann keine Publikumsbindung
hergestellt werden, und die Inhalte der kunst-stücke werden ein
Schattendasein in Programmflächen lange nach Mitternacht führen, um
schliesslich ganz zu verschwinden oder abseits der Wahrnehmung des
Publikums, sozusagen als kulturelle Alibiaktion, mit minimalem Aufwand
weitergeführt zu werden.
Hiezu meint etwa Werner Richter, der Vorsitzende der
Übersetzergemeinschaft, in einem Schreiben im Namen der Kulturpolitischen
Kommission: "Es geht hier auch um die Verantwortung gegenüber der
(kunst)-interessierten Bevölkerung: die vom ORF nun offenbar geplante
Zersplitterung der Sendungsinhalte der kunst-stücke auf drei verschiedene
Sendeplätze mit unvorhersehbaren und wechselhaften Sendezeiten
(euphemistisch: ,inhaltliche Weiterführung') ist gewiss kein adäquater Weg,
dem Publikum diese Inhalte irgendwie zugänglicher zu machen. Der
offensichtlich programmbestimmende Vorwurf der geringen Einschaltquoten
(der mit der gleichzeitigen Betonung, derartige Sendungen seien immer ein
Minderheitenprogramm, ohnehin schon ad absurdum geführt ist) wird auf diese
Weise ja perpetuiert und sogar verschärft und als Damoklesschwert über
anspruchsvolle Sendebeiträge gehängt, die in Zukunft noch dazu ohne
irgendein Rahmenprogramm auftauchen sollen."
In einem Offenen Brief von Daniela Koweindl (Kulturpolitische Sprecherin
der IG Bildende Kunst), der ebenfalls im Namen der Kulturpolitischen
Kommission an den Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und an den
Herrn Staatssekretär Franz Morak gerichtet wurde, heißt es: "Der
Stiftungsrat des ORF hat am 19.6.2002 eine Programmjustierung ab Oktober
2002 und dabei die Einstellung der Sendung kunst-stücke beschlossen. Die
Kulturpolitische Kommission protestiert auf das Schärfste gegen diese
konzeptlose Streichung des einzigen fixen Sendeplatzes für
Auseinandersetzung mit zeitgenössischer, innovativer Kunst im
öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Die Absetzung der kunst-stücke hätte eine
massive Gefährdung von Arbeitsfeldern für Kunstschaffende sowie den Verlust
von Informations- und Konsumationsquellen für Kunstinteressierte zur Folge."
Ich, der unterzeichnende Beschwerdeführer, und die Unterstützerinnen und
Unterstützer dieser Beschwerde, sind der Meinung, dass mit der Abschaffung
der kunst-stücke ein zentraler Baustein aus jenem Gefüge herausgelöst wird,
der die Umsetzung des Kulturauftrages des ORF garantiert. Wird die Sendung
tatsächlich abgeschafft, dann gibt es keine Sendung im ORF mehr, die die
Arbeiten bedeutender österreichischer Filmemacherinnen und Filmemacher
ermöglicht, unterstützt und der breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Das Publikum würde gleichzeitig das einzige Fenster für avancierte Film-
und TV-Formen im ORF-Programm verlieren.
Die Petition zum Erhalt und Ausbau der kunst-stücke, die auf den
Kulturauftrag des ORF verweist, wurde bis zum heutigen Tag von 15.203
ORF-Seherinnen unterstützt, darunter zahlreiche prominenten Künstlerinnen
und Künstlern. Die Petition wird weiters von Kulturinstitutionen getragen -
wie die Austrian Film Commission, der Dachverband der Österreichischen
Filmschaffenden, das Drehbuchforum Wien, der Drehbuchverband Austria, die
IG Bildende Kunst, die IG Kultur Österreich, die IG Architektur, der
Verband der Filmregisseure Österreichs, der Verband Film- und Videoschnitt,
der Verband Österreichischer Filmschauspieler (VÖFS), der Verband
Österreichischer Kameraleute (AAC), die Verwertungsgesellschaft Bildender
Künstler VBK oder der Österreichische Komponistenbund.
Die Petition als auch die lange Liste der Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner wurden Generaldirektorin Dr. Monika Lindner übergeben und
sämtlichen Entscheidungsträgern am 19.6.2002 vor der entscheidenden Sitzung
zur Kenntnis gebracht. Die massive Kritik von zu diesem Zeitpunkt bereits
über von 12.000 Menschen und damit die "Vielfalt der Interessen aller (...)
Seher" wurde schlichtweg ignoriert. Von einer Orientierung an den
Interessen "aller" oder einer ausgewogenen Berücksichtigung im Angebot -
wie im ORF-Gesetz verlangt - kann keine Rede sein!
Die breite Unterstützung für die kunst-stücke ist eine klare Bestätigung
meiner Einschätzung, dass die Abschaffung der kunst-stücke den
Programmauftrag des ORF eklatant verletzt und damit dem ORF-Gesetz
zuwiderläuft. Da der ORF ein unter anderem durch Programmentgelte
finanzierter, öffentlich-rechtlicher Sender ist, muss er sich in seiner
Programmgestaltung von einem privaten, kommerziell ausgerichteten Sender
unterscheiden. Daher widerspricht die Abschaffung der einzigen Sendung, die
mit einem eigenen Ankaufs- und Produktionsbudget für innovative,
nicht-kommerzielle Film- und TV-Projekte ausgestattet ist, dem gesetzlichen
Programmauftrag des ORF.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Abschaffung der kunst-stücke
in mehreren Punkten eine Verletzung des ORF-Gesetzes begangen wird. Diese
Feststellung treffe ich als Beschwerdeführer unter besonderer
Berücksichtigung der Tatsache, dass die öffentlich gemachten Plänen der
ORF-Leitung die Inhalte und Formen der kunst-stücke nicht oder nur in sehr
geringer Form übernehmen soll: die Sendefläche am Donnerstag um 23.30 soll
nach Medienberichten für eine Jugendsendung genutzt werden (wobei der
Sendetermin kurz vor Mitternacht am Abend vor einem Schul-, Arbeits- und
Universitätstag aus naheliegenden Gründen nicht wirklich ideal erscheint,
aber dies ist nicht das Thema der vorliegenden Beschwerde). Die geplante
Aufsplitterung der kunst-stücke-Inhalte auf verschiedene Sendetermine, zum
Teil weit nach Mitternacht, würde die Themen und Inhalte der kunst-stücke
so marginalisieren, dass auch diese Aufsplitterung die Abschaffung der
Sendung keinesfalls rechtfertigen oder ausgleichen würde.
Wird die Sendung kunst-stücke also mehr oder weniger ersatzlos gestrichen
und werden (wie geplant) dessen Inhalte zusammenhangslos auf beliebige
Sendeplätze verteilt, drängt sich die Frage auf, wo im
öffentlich-rechtlichen Fernsehen das im ORF-Gesetz verlangte "Forum für
Gegenwartskunst" noch existiert! Keine andere Sendung aus dem bestehenden
Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens erfüllt dieses
Kriterium. Eine Zersplitterung des Sendeplatzes auf mehrere
unzusammenhängende Einheiten macht die Erfüllung dieser Aufgabe gänzlich
unmöglich. Der Beschluss, die Sendung kunst-stücke einzustellen wurde
gefasst, obwohl zum genannten Zeitpunkt kein Konzept oder ein wie auch
immer gearteter Alternativvorschlag vorlag, wie die zitierte Forderung des
ORF-Gesetzes in irgendeiner Weise in Zukunft erfüllt werden könnte. Im
Gegenteil: die geplante Programmjustierung schließt eine Verwirklichung
dieses Programmauftrages gänzlich aus.
Eine Einstellung der Sendung kunst-stücke und eine Zersplitterung des
Sendeplatzes macht es außerdem unmöglich, die ausgestrahlten Beiträge in
ein notwendiges Rahmenprogramm zur Kunstvermittlung einzubetten und die lt.
ORF-Gesetz bestehende Verpflichtung zur "Vermittlung von Kunst"
wahrzunehmen.Folgende Bestimmungen des ORF-Gesetzes würden somit durch die Abschaffung
der kunst-stücke verletzt werden:§4 (1) 5: die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft
Durch die Abschaffung der kunst-stücke würde ein wichtiger Teil des
österreichischen Kunst- und Kulturlebens, nämlich das innovative
österreichische Filmschaffen, vom ORF nicht mehr an das Publikum vermittelt
und auch nicht mehr gefördert werden.§ 4 (1) 6: die an angemessene Berücksichtigung und Förderung der
österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion;
Durch die Abschaffung der kunst-stücke würde die einzige Sendung
abgeschafft werden, die an österreichische (Film)künstlerinnen und
-künstler direkt Produktionsaufträge für die Herstellung innovativer
künstlerischer Arbeiten vergeben kann, und zwar unabhängig von Format,
Länge, Genre und künstlerischer Konzeption.§ 4 (1) 7: die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots;
Durch die Abschaffung der kunst-stücke würde die Vielfalt des vermittelten
kulturellen Angebots nicht mehr gewährleistet sein, weil ein wichtiges
Spektrum österreichischer Kultur im ORF nicht mehr vertreten wäre;§ 4 (2): In Erfüllung seines Auftrages hat der Österreichische Rundfunk ein
differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und
Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der
Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu
berücksichtigen.
Durch die Abschaffung der kunst-stücke wäre die Differenziertheit des
Gesamtprogramms nicht mehr gegeben, weil ein bedeutender Teilbereich
österreichischer Kultur nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden
könnte. Darüberhinaus würden die Interessen eines Teils der
ORF-Gebührenzahlerinnen, darunter die Unterzeichneten, nicht mehr
berücksichtigt werden, da es keine regelmässige Sendung mehr gäbe, die
diese Interessen abdecken würde. Da über 15.000 Personen die Petition für
die kunst-stücke unterschrieben haben, ist das an den Inhalten und Themen
der kunst-stücke interessierte Publikum erwiesenermaßen eine im Sinne des
ORF-Gesetzes zu berücksichtigende Größe.§ 4(3): Das ausgewogene Gesamtprogramm muss anspruchsvolle Inhalte
gleichwertig enthalten. Die Jahres- und Monatsschemata des Fernsehens sind
so zu erstellen, dass jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22
Uhr) in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen. Im Wettbewerb
mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die
Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks
zu achten. Die Qualitätskriterien sind laufend zu prüfen.
Während die Sendung "Treffpunkt Kultur" die Berichterstattung zur
Hochkultur abdeckt und der ORF auf verschiedenen Sendeflächen Oper und
Theater wahrnimmt, sind die kunst-stücke die einzige Sendung, die dem
innovativen Filmschaffen und den damit verbundenen Inhalten Raum im ORF
gibt und die Herstellung von Arbeiten in diesem Kontext unterstützt und
ermöglicht. Die Abschaffung der Sendung würde daher einerseits das Angebot
anspruchsvoller Inhalte markant reduzieren und andererseits ein zentrales
Merkmal der Unterscheidung zwischen einem öffentlich-rechtlichen und einem
kommerziellen Sender verschwinden lassen.§ 4 (4): Insbesondere Sendungen in den Bereichen Information, Kultur und
Wissenschaft haben sich durch hohe Qualität auszuzeichnen. Der
Österreichische Rundfunk hat ferner bei der Herstellung und Sendung von
Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf die kulturelle Eigenart, die Geschichte
und die politische und kulturelle Eigenständigkeit Österreichs sowie auf
den föderalistischen Aufbau der Republik besonders Bedacht zu nehmen.Die kulturelle Eigenständigkeit Österreichs ist in den letzten Jahren durch
die Erfolge des österreichischen Films (international und in Österreich
selbst) offensiv weiterentwickelt und im Filmbereich neu definiert und
verankert worden. Zu dieser sehr erfreulichen Entwicklung haben die
kunst-stücke mit ihrer Unterstützung innovativer filmischer Projekte und
durch deren Ausstrahlung im ORF wesentlich beigetragen. Darüber hinaus sind
die kunst-stücke jene Sendung, die sich gezielt der Förderung des
Nachwuchses, also der jungen Regisseurinnen und Regisseure (etwa von den
Kunstuniversitäten und der Filmakademie), widmet und damit das kreative
heimische Potenzial unterstützt. Die Abschaffung der kunst-stücke wäre
somit auch eine Entscheidung gegen die Förderung der kulturellen Eigenart
und Eigenständigkeit Österreichs, die im Bereich des Filmschaffens
internationale Anerkennung genießt.Aus all diesen Gründen stelle ich - unterstützt von 300 weiteren
Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern den
A N T R A G
der Beschwerde Folge zu geben. Der Bundeskommunikationssenat wolle
feststellen, dass der Beschluss des Beschwerdegegners vom 19.06.2002 zur
Einstellung der Sendung kunst-stücke gesetzwidrig ist. Gemäß § 37 Abs. 2
Rundfunkgesetz wolle der Bundeskommunikationssenat weiters die Aufhebung
der Entscheidung 19.06.2002 zur Einstellung der Sendung kunst- stücke
verfügen.

Wien, am 26.07.2002 Gerhard Ruiss
u. weitere 300 Rundfunkteilnehmer/innen

 

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02 HOSI Wien kritisiert Unterversorgung
Von: Homosexuelle Initiative Wien <office@hosiwien.at>
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Medienaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 28. Juli 2002:Homosexuelle/Literatur/Steiermärkische Landesbibliothek/HOSI Wien
HOSI Wien kritisiert Unterversorgung mit Lesben- und Schwulenliteratur in
den öffentlichen Bibliotheken
"Lesbendiskriminierung ist kein 'KavaliersdeliktO. Österreichs lesbische
Frauen lassen sich eine männlich-chauvinistische Larmoyanz in so
unerträglichem Ausmaß nicht mehr bieten“, kommentiert HOSI-Wien-Obmann
Christian Högl die Vorgangsweise der Steiermärkischen Landesbibliothek.
Deren Leiter, Dr. Josef F. Desput, wollte zwei langjährige
Bibliotheksnutzerinnen daran hindern, weiterhin aktuelle Buchtitel von und
für Lesben, die zwar im Handel befindlich, aber in den Buchregalen der
Bibliothek extreme Mangelware sind, ins so genannte "Wunschbuch“ der
Steirischen Landesbücherei einzutragen (Berichte im Standard vom 19. und 23.
Juli).
"Herrn Desputs Argument begrenzter finanzieller Mittel kann in diesem
Zusammenhang nur als ganz besonders erbärmlich bezeichnet werden”, ergänzt
Obfrau Helga Pankratz, "wenn man bedenkt, dass bei den Buchankäufen ja
bereits seit Jahrzehnten auf Kosten der legitimen Bedürfnisse lesbischer
Leserinnen und, wie Recherchen der HOSI Wien ergeben, genau so sehr auf die
der schwulen Leser 'gespartO wurde, während andere - und hier häufig nicht
unbedingt die fortschrittlichsten - Leserinteressen reichlich bedient
werden.“
Bildungsauftrag verfehlt
"Nicht nur die Steirische Landesbibliothek hat einen offenkundigen
Nachholbedarf an bislang extrem vernachlässigten Ankäufen von zeitgemäßen
wissenschaftlichen Werken auf dem Gebiet der Frauen-, Lesben- und
Schwulenforschung, der Queer-Studies sowie bei aktueller Belletristik mit
lesbischer und schwuler Thematik und vor allem auch bei Coming-out-Ratgebern
und Literatur für jugendliche Lesben und Schwule,“ konstatiert Pankratz,
"generell mangelt es in den meisten öffentlichen Bibliotheken an
entsprechenden Beständen und vielerorts an der richtigen Beschlagwortung mit
expliziter Nennung von 'LesbenO und 'SchwulenO, von Homo- und Bisexualität.“
"Eine gute Versorgung sowohl mit aktueller Unterhaltungsliteratur aber auch
mit Sachbüchern und Ratgebern zum Thema Homosexualität ist keineswegs nur
für jene etwa 10% der Bevölkerung, die selbst lesbisch oder schwul sind
relevant“, gibt Högl zu bedenken, "Sie dient genau so sehr der Aufklärung
der Öffentlichkeit. Lektüre, die Verwandte und Bekannte von Lesben und
Schwulen, LehrerInnen und sämtliche andere Berufsgruppen, beim Abbau von
Vorurteilen und Erwerb von neuem Wissen unterstützt, ist für ein
gedeihliches Zusammenleben der heterosexuellen Mehrheit und der
homosexuellen Minderheit unerlässlich. Insofern wird hier eindeutig der
Bildungs- und Informationsauftrag verfehlt.“
"Für jugendliche Lesben und Schwule ist sehr oft die Suche nach Lektüre der
erste Schritt im Coming-out,“ erläutert Pankratz und bezeichnet es als
“erschütternd, zu wissen, dass es diese Lektüre sehr wohl gibt, sie jenen,
die sie ganz besonders dringend brauchen, durch solche Vorgangsweisen jedoch
vorenthalten wird. Ein Verhalten, das nur als Zensur und als brutale
Informationsunterdrückung bezeichnet werden kann.”
Aufruf zur Wunschoffensive!
"Den beherzten Grazerinnen, die mit ihrer Wunschbuch-Offensive den Stein ins
Rollen gebracht haben, gilt unser besonderer Dank“, meint sie weiter,
"Bücher mit offenkundig lesbischem Inhalt zu bestellen, bedeutet
schließlich, mit vollem Namen und Adresse zu diesem Anliegen zu stehen. Und
wir fordern Österreichs Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und
selbstverständlich auch solidarische heterosexuelle Männer und Frauen auf,
sich an ihnen ein Vorbild zu nehmen. Fühlt dem Bücherbestand Eurer
nächstgelegenen öffentlichen Bibliothek auf den Zahn! Wünscht euch gute
aktuelle Bücher!”Gezeichnet: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und
Schwulenverband Österreichs.
Rückfragehinweise: Helga Pankratz: Tel. 893 75 70; Christian Högl: 0669-11
811 038; office@hosiwien.at; www.hosiwien.at

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03 Arizona Republic changes it`s mind
Von: Abraham j. Bonowitz <abe@cuadp.org>
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Hi Folks,
Contributions are trickling in - thanks to those of you who have sent
something recently.
Many of you send interesting notes and comments, and words of
encouragement, which are always nice to receive.
Some also send questions with contributions, such as this one by Susan K.
in Florida. Susan writes:
"... Do you sense a change in national or local feelings on the death
penalty? So many [people] around me - when the question comes up - are so
firmly convinced there should be capital punishment - that I get
discouraged when I try to argue *against.* So I can see how hard you have
to work..."
Thank you Susan, for your contribution to the work, and for your question.
Perhaps more than ever before (in my 15 years of doing this work), it is
easier to stand tall in the face of opposition to abolition. Please
remember that for most people who support the death penalty, they are
personalizing the issue by thinking about the "Crack-head killer" and the
"little girl that was killed last week." They are not looking at the
bigger picture.
So, the challenge is twofold.
#1 - Share that rage. Find common ground with death penalty supporters by
acknowledging their anger and recognizing that it is valid. Who among us
is not angry about horrible crimes, and who among us does not want to be
protected from drug addicted killers running amuck? Make it clear to
people you talk with that you share that frustration and you also feel that
anger, BUT...
#2 - Share that you recognize that once a killer is apprehended, more
violence is unnecessary, wasteful, and even harmful. Don't try to win
arguments - just plant seeds of doubt. For example:
"I agree with you that we must protect society from killers and at the same
time, those killers must be punished. That is why I prefer life
imprisonment without the possibility of parole (LWOP) - for at least 25
years, and in some cases, forever. LWOP is really a "slow death
sentence." Here in Florida, if you commit capital murder, you either get
death, or LWOP. Either way you will only leave prison horizontally. And
quite frankly, I would rather save the extra money we spend to kill fewer
than one out of 100 killers (at least $51 million annually in Florida), and
put that money into prevention, education, and restitution services for
victims and their survivors."
Others have different ways of putting it. Every conversation is
different. All we can do is practice, and learn from our mistakes. I am
still learning. The other night I was tabling at the John Mellencamp
concert, and I had to deal with some very angry people. Sometimes we just
have to agree to disagree. But most people can be given food for
thought....
It is very important to educate ourselves about all of the issues so that
we can respond directly to a person's specific concerns. For example, when
I engage someone in dialog about this issue (or rather, when they engage
me!), I always let them go first. "You support the death
penalty? Really? Why?" And let them go at it until they finish. Listen
carefully, and then address THEIR specific issues. Don't waste your time
talking about pragmatics when a person says "The bible says so." (Biblical
arguments are another e-mail, but) Address the issue from the perspective
of the person you are talking to....
I invite people to send me their questions and challenges, and I'll send
back my stock responses: Send your toughest question to
<abe@abolition.org>.
***
And yes, Susan and all, things are changing. Check out the following
editorial from the Arizona Republic, which today reversed its position on
the death penalty to support ABOLITION!
paz!
--abe
CLICK HERE: <http://www.cuadp.org/support.html>
PS - BE SURE TO READ ALL THE WAY TO THE END!
*******Arizona should end death penalty (editorial)
Old arguments for execution won't stand up against evidence of mistakes
July 28, 2002
The constitutional defect the U.S. Supreme Court found in Arizona's death
penalty last month is easily fixed.
Currently, judges decide whether there are aggravating circumstances that
warrant, weighed against mitigating factors, death rather than life in
prison.
Arizona law spells out the aggravating circumstances to be considered, such
as a murder especially cruel or depraved, a murder for hire, or one of a
police officer.
All the court decision in the Timothy Ring death-penalty case really
requires is that the existence of such aggravating circumstances be
determined by a jury rather than a judge. That would render Arizona's death
penalty comparable to that of 29 other states, constitutionally sound and
secure.
Until the U.S. Supreme Court changes its mind again.
Undoubtedly there will be a demand for the Legislature to do exactly that:
Fix the problem and move on.
Instead, the Legislature should join 12 other states and abolish the death
penalty, leaving the maximum punishment under Arizona law as life in prison
without parole.
We urge that course of action with great respect for the arguments in favor
of the death penalty and those who make them. After all, until now we were
among their ranks.
But the argument against the death penalty has become more profound and
salient. Simply put, we now know beyond dispute that the criminal-justice
system wrongly sentences people to death. We even know their names, because
since 1970, 101 of them have subsequently been found innocent. Moreover,
the pace of exonerations has been accelerating, due in part to the wider
use of DNA evidence.
And we know it can happen here in Arizona, because it did. Ray Krone, who
spent 10 years in Arizona prisons, nearly three of them on death row, was
No. 100 of the 101.
The theoretical argument that the criminal-justice system, being a human
institution, is bound to be fallible is no longer theoretical. It's a
reality, and public policy must confront it.
Certainly the arguments in favor of the death penalty continue to be
powerful. For most people, there are some crimes so heinous that death is
the only appropriate punishment. The vile attacks of Sept. 11 underscore
that sentiment. And the sense of closure the families of many victims
report experiencing after executions is real and important.
But society can no longer ignore the practical consequences and risks of
the death penalty.
Arguments about deterrence are fruitless. Supporters of the death penalty
point out that national murder rates increased after the court basically
shut down the death penalty during the 1970s but declined once states
resumed executions.
But opponents point out that the 12 states without the death penalty have
lower murder rates than those with it, and experienced similar trends
during the same time periods.
In reality, execution does not follow the capital offense either quickly or
consistently enough to know whether the death penalty serves as a deterrent.
Nor will it. Neither the courts nor society will ever again permit a quick
trigger on the death penalty.
And if the death penalty were more swiftly applied, 101 innocent people may
very well have been executed.
Nor can we have confidence that better forensics, such as DNA evidence,
will eliminate such errors in the future. The bounds of human error are
limitless. And the criminal-justice system is a profoundly human one, a
search for truth among often cloudy circumstances and murky motives.
Perhaps it can be argued that, perfectly applied, the death penalty is
still the most appropriate penalty for some crimes. But an injustice isn't
served by sentencing a murderer to life in prison without parole. That is
the punishment prescribed by 12 other states and most of the industrialized
world.
Most important, life imprisonment permits the correction of error. Given
what we now know, justice requires retaining that possibility.

Reversing an editorial stand is result of study, reflection
By Keven Willey
Republic columnist
July 28, 2002 12:00:00
When the U.S. Supreme Court ruled last month against Arizona's death
penalty, we on the Editorial Board weren't immediately sure what to say.
Last year, we favored legislation banning the application of the death
penalty to the mentally retarded. But historically this newspaper has
supported the death penalty in other cases.
"Although capital punishment as an issue demands constant reflection and
reassessment, there are no second thoughts here about the fate of John
Sansing," we wrote on Oct. 1, 1999, of the west Phoenix man sentenced to
death for attacking, raping and murdering church volunteer Trudy Calabrese
while his children watched cartoons on TV in a nearby room.
At the time of this editorial, our most recent expression of opinion on the
appropriateness of the death penalty, I'd been editor nearly two years and
the board favored the death penalty by a more than 2-1 ratio.
But last month the high court, in effect, reversed its own interpretation
of what constitutes a constitutional death penalty. The practical impact of
the new ruling on the inmate who filed the action, Timothy Ring, and the
other 168 prisoners on death row in Arizona and four other states wasn't
immediately clear. Sorting through those impacts would be the
responsibility of the Arizona Legislature. Our struggle: What should we
urge lawmakers to do?
Much has changed since that 1999 editorial.
First, the use of DNA evidence has become common. Several inmates sentenced
to death have since been exonerated by DNA evidence.
Second, evidence of both racial disparities and court inconsistencies in
the application of the death penalty has increased, raising tough questions
about whether this ultimate of penalties can, in fact, be administered
fairly.
These two factors prompted a couple of veteran board members to move from
supporting the death penalty to opposing it.
Third, the composition of the Editorial Board changed. After lengthy, and
at times painful, discussions we discovered that a narrow majority of the
board now opposes the death penalty. Some for moral reasons; some for more
practical reasons, such as the newly documented certainty that many
innocent people have indeed been sentenced to death.
Like most such debates, our positions don't fall along partisan lines.
Several Republican board members oppose the death penalty and some of our
Democrats favor it. Both independents oppose it. The writer who led the
charge to re-examine our position is probably the most conservative member
of the board.
Accordingly, we urged Publisher Sue Clark-Johnson to reverse course.
Instinctively wary of altering precedent, she was reluctant to embrace the
change. Still, after careful reflection, she was persuaded by the logic
behind the recommendation of her Editorial Board.
That's the path that led to today's editorial. Some will blast us as going
"soft" on crime. Such rhetoric is a disservice to heartfelt arguments on
both sides of the issue. The truth is it wasn't any sort of grand
conspiracy or lightning bolt of divine inspiration that prompted us to
shift course. It was just a group of well-intentioned people sorting
through new information and making the best recommendation they could on
behalf of the newspaper they serve.
"For all its ambiguity and apparent contradictions, the imposition of
capital punishment makes a single undeniable, crystal-clear statement: We
value the victims of criminal acts," we wrote in March 1999, in defending
the death penalty for Timothy McVeigh and two horrible Arizona murderers,
the LaGrand brothers.
Upon reflection, we value the victims of criminal acts no less by
sentencing their killers to life in prison with no parole.SENT BY:Abraham J. Bonowitz
Director, CUADP
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YES FRIENDS!
There is an Alternative to the Death Penalty
Citizens United for Alternatives to the Death Penalty
(CUADP) works to end the death penalty in the United
States through aggressive campaigns of public education
and the promotion of tactical grassroots activism.
Visit <http://www.cuadp.org> or call 800-973-6548
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Redaktionsschluss: 28. Juli 2002, 22.00 Uhr
Diese Ausgabe hat Gernot Pürer widerstand@no-racism.net
zusammengestellt



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