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Mittwoch, 17. Dezember 2003

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  Schickt uns bitte eure Nachrichten, Meldungen und Ideen per Email an: widerstand at no-racism.net
Oder via Webformular anonym an die gleiche Adresse: no-id.com
 
Archiv  
  Hier findet ihr das MUND-Archiv aller Aussendungen seit dem Februar 2000.  
Editorial  
 

Ziel des widerst at nd-MUND (MedienUnabhängiger NachrichtenDienst) ist die möglichst rasche Information über gesellschaftspolitisch relevante Termine, Hinweise und Diskussionsbeiträge zu Widerstand und Antirassismus sowie verwandten Themen ... -> weiter

 
Update  
  Die stehts aktualisierten Widerstandsseiten präsentiert von popo.at

 
     
 

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INHALTSVERZEICHNIS  
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01 Tschetschenen schrien: "Asyl!"
von "asyl-in-not" <asyl-in-not at asyl-in-not.org>
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AKTIONEN/ANKÜNDIGUNGEN
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02 Einladung Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague
von "Werner Rotter" <Werner.Rotter at onb.ac.at>
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03 Soziales/Initiativen: Aktion Schlafsack
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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04 Termine ab Mittwoch, den 17.Dezember 2003
von von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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KOMMENTARE/MELDUNGEN
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05 HOSI Wien wird im Österreich-Konvent angehört
von Kurt Krickler <Kurt.Krickler at hosiwien.at>
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06 RKL vor dem Österreich-Konvent II
von "Rechtskomitee LAMBDA" <office at RKLambda.at>
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07 Das problematische "Recht auf Leben" im SPÖ-Österreich Konvent
von selbstbestimmungsrechtderfrau at gmx.net
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08 Fw: Schweiz anerkennt Völkermord an den Armeniern
von Ges. f. bedrohte Völker <office at gfbv.at>
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09 Fw: Afghanistan: Frauenrechte von internationaler
Staatengemeinschaft nicht durchgesetzt

von Ges. f. bedrohte Völker <office at gfbv.at>
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10 der grüne klub im rathaus sucht eine/n fachreferent/in für
senior/innenpolitik
von Grüne Andersrum <andersrum.wien at gruene.at>
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11 KPOe/EKH: Glasnost
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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12 EU/Recht/Kommentar: Sie nannten es "Verfassung"
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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13 SPOe/Verfassungsdebatte/Kommentar: Besser gehts nicht
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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REDAKTIONELLES  
 

Diese Ausgabe hat Angela Mores widerstand at no-racism.net zusammengestellt
Für diese Ausgabe nicht aufgenommen: 1 Beitrag vorerst zurückgestellt; nicht aufgenommen: Spam,
Attachments

 
  Bei weiteren Fragen bitte zuerst unser Editorial lesen.  
     
INHALT  
 

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01 Tschetschenen schrien: "Asyl!"
von "asyl-in-not" <asyl-in-not at asyl-in-not.org>
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Tschetschenen schrien: ≥Asyl !„
Erschütternde Protokolle der zurückgeschobenen Flüchtlinge:
Von Hunden ins Wasser getrieben,
in durchnässten Kleidern eingesperrt !
Der ≥Falter„ veröffentlich in der Ausgabe vom 17. Dezember neue, skandalöse
Einzelheiten über die Zurückschiebung der 74 Tschetschenen, die Herr
Strasser ≥zur Rückkehr eingeladen„ hat: Zweiundzwanzig dieser Flüchtlinge,
die sich nun in tschechischen Lagern befinden, haben nämlich Protokolle
geschrieben und nach Österreich geschickt. Darin steht, wie ungeheuerlich
sie von den tschechischen und österreichischen Beamten behandelt worden
sind:
Zuerst wurden sie von den Tschechen mit Polizeihunden durch den Grenzfluß
Lainsitz getrieben. Am anderen Ufer warteten die Österreicher. ≥Die
(tschechischen) Polizisten„, heißt es in einem Protokoll, ≥zeigten sich sehr
aggressiv; sie schimpften und stießen Frauen und Kinder. In Panik stürzten
einige von uns ins kalte Wasser. (...) Drüben wurde uns mitgeteilt, daß wir
abgeschoben werden sollten„.
Ein anderer Flüchtling schreibt: ≥Die Polizeihunde (der Tschechen) fingen an
zu bellen, aus Angst sprangen wir ins Wasser und wurden ganz naß.
Als er den Fluß überquert hatte, ≥schrien„ er und andere ≥das Wort ∫Asyl‚!
Die österreichischen Polizisten ≥waren sehr grob und lachten uns aus.„ Die
völlig durchnässten Tschetschenen wurden auf den Grenzübergangsposten Gmünd
gebracht. ≥Wir und unser Kind, bis zum Gürtel naß, saßen am Gang auf dem
kalten Boden.„ Ein anderer schreibt: ≥Unseren Kindern erlaubte man nicht,
sich am Heizkörper zu wärmen.
So gehen Beamte zu beiden Seiten des Eisernen Vorhangs mit verzweifelten,
schutzsuchenden Menschen um, die eindeutig vor politischer Verfolgung und
ethnischen Säuberungen geflüchtet sind.
Rechtsanwältin Nadja Lorenz und Rechtsanwalt Georg Bürstmayr haben gegen
gegen diese unmenschliche Behandlung und gegen die rechtswidrige
Zurückschiebung Beschwerden eingebracht. Asyl in Not hat Berufungen gegen
die Aufenthaltsverbote erhoben und eine Strafanzeige gegen Innenminister
Strasser und Mittäter in der Beamtenschaft wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung,
Quälen von Gefangenen, fahrlässiger Körperverletzung und Schlepperei
erstattet.
Dieser Innenminister, der zur Tatzeit am Tatort in Gmünd war und der
offenbar die rechtswidrige Aktion seiner Beamten gesteuert hat, ist völlig
untragbar geworden. Ich weiß schon: Wir wiederholen uns... Aber man kann es
nicht oft genug sagen: Ernst Strasser muß weg.
Michael Genner, Asyl in Not
Währingerstr. 59
1090 Wien
Tel. 408 42 10-15
Spendenkonto:
Bank Austria, Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557
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AKTIONEN/ANKÜNDIGUNGEN
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02 Einladung Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague
von "Werner Rotter" <Werner.Rotter at onb.ac.at>
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From: "Werner Rotter" <Werner.Rotter at onb.ac.at>
Subject: Einladung
Liebe VertreterInnen der NGOs
Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague lädt euch herzlich zu einem
Informationsabend ein
Donnerstag: 18. Dezember 2003
Ameringhaus
Stiftg 8
A-1070 Wien
Saal im Hof
Uhrzeit: 19 Uhr
- wir wollen über das laufende UVS Verfahren (Beschwerdeklage Krammer gegen
Bundespolizeidirektion Wien) berichten
- weiter Ziele
- wie können wir gemeinsam etwas bewirken.
Wir freuen uns auf euer Kommen und auf einen interessanten Diskussionsabend
Für Rückfragen: Gerechtigkeit.Seibane-Wague at gmx.at
Bitte an NGO Vertreter weiterleiten von denen ihr wisst, dass sie dieses
Mail nicht erreicht.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüsse

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03 Soziales/Initiativen: Aktion Schlafsack
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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Soziales/Initiativen:
> Aktion Schlafsack
Die Zahl der Menschen, die auf der Strasse schlafen muessen, war noch nie so
hoch wie heuer:
- die Gruft quillt ueber
- die Meldemannstrasse wurde gesperrt
- die Kontrolle der "Schillinghotels" (Klos) und Bahnhofshallen noch nie so
vehement!
Unterstuetzt mich bitte bei der Beschaffung von Schlafsaecken fuer diese
Menschen.
*Sylvia Wilke*
Kontakt: 0676/6448686
Spenden: Kt.: 7211717, bei 32000, Raika Wien-Bruennerstrasse, ltd. auf
Sylvia Wilke

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'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin

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04 Termine ab Mittwoch, den 17.Dezember 2003
von von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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Termine ab Mittwoch, den 17.Dezember 2003
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> Allgemeines
VHS 13, Dauerausstell.: Eugenie Schwarzwald & ihr Kreis. Mo-Fr 8,30 - 19,30.
1130 Hofwieseng.48
Museum Judenplatz, So bis Do 10-18h, Fr 10-14h, hier am So um 14h kostenlose
Fuehrungen. 1010 Wien
Juedisches Museum, Ausstellung bis 25.4.04: Oz Almog: Kosher Nostra -
juedische Gangster in Amerika 1890 bis 1980. 1010 Dorotheerg.11, So - Fr
10-18h, Do 10-20h
Treffpunkt des Rechtskomitees Lambda fuer politisch & rechtlich
interessierte Lesben, Schwule und Bisexuelle. Jed. 1. Montag im Monat ab 19h
in der X-Bar 1060 Mariahilferstr.45, Raimundpassage
Die Widerstandslesungen gibt es noch immer!!! wie gehabt jed. Do von 17 bis
19h am Ballhausplatz 1010 Wien
Botschaft der besorgten BuergerInnen: Plenum jed. Mittwoch um 17 Uhr, Ort:
Donaukanal bei der Urania
Buchhandlung Frauenzimmer, jed.Donnerstag ist Buecherabend, bis 21h
schmoeckern, gustieren, plaudern, Tee trinken, Buecher kauf, 1080
Zieglergasse 22
Bock auf Bier? Eine Aktion zur Unterstuetzung der Fluechtlingshelferin Ute
Bock. In div. Wr. Lokalen siehe http://www.fraubock.at, werden von jedem
ausgeschenktem Bier zehn Cent an den Verein Ute Bock gehen. Spenden ohne
Bierkonsum an Hypo Bank Tirol Kto 520 110 174 99, BLZ: 57000, Kennwort "Ute
Bocks Wohnprojekt". T-Shirts und 6er-Bierpacks koennen bestellt werden.
Ein ganzer Bezirk steht hinter Ute Bock: Rund um den Wallensteinplatz finden
bis 21.12. in div.Beisl Kulturveranst. statt. Programm siehe www.kunst20.at
Wien Museum/Historisches Museum der Stadt Wien, bis 6.01.04 zeigt eine
Ausstellung ueber Helmut Qualtinger (1928 - 1986): Quasi ein Genie. 1040
Karlsplatz
ebenda, Ausstellung vom 2.1.1 bis 11.04.04: gastarbajter: 40 Jahre
Arbeitsmigration. Freier Eintritt fuer Alle jew. Freitag von 9 bis 12 Uhr -
dies gilt in allen Museen der Stadt Wien. Oeffnungszeiten Die Bis So 9 bis
18h
Literaturhaus, Ausstellung bis 19.12.: Geteilte Erinnerung - Generationen
des Exils. Eroeffnung ist am 12.11. um 19h, geoeffnet: Mo, Mi 9-17, Di
9-19h, Fr 9-15h, Eingang Seidengasse, waehrend der Abendveranst. Eingang
1070 Zieglerg.26a
Museumsquartier, Ausstellung im Monochromraum bis 31.12.03 immer 10 bis 22h
bei freiem Eintritt: NIX KAUFEN, viel sparen? Ausgehend vom KAUF NIX- Tag
(war heuer am 29.11.) gibt es ein Rahmenprogramm, Info:
http://www.nixkaufen.at.tc und Tel.0650/20 40 451
Filmuseum in der Albertina: Vom 01. bis 30. 1. 04 (Fortsetzung im Februar)
werden Filme - Klassiker und Unbekanntes - von Ingmar Bergmann gezeigt.
Bildungsreise der OOe Gruenen nach Kuba vom 31.03.bis 15.04.04, Anm. bis
5.12. Tel.0732/730400-28 oder e-mail: heidi.obermaier at gruene.at
Bildungsreise vom 2.-12.4.04 der Gruebi OOe nach Siebenbuergen unter dem
Motto: Rumaenien auf dem Weg in die EU. Infos: 07673/2357,
marco.vanek at gruene.at
> Mittwoch, 17.12.
Vorstadtzentrum, 19h: Euskal Herria asaktasuna! "Demokratischer"
Ausnahmezustand in Europa - Veranst. mit Gaesten aus bask.
Unabhaengigkeitsbew.;
Meiselstrasse 46/4, 1150
SLP-Veranst., 19,30: Wie gegen Rassismus kaempfen? Mit einer Vertreterin von
ZARA. Ort: Cafe Club Internat. 1160 Brunnenmarkt/Payerg.14/Yppenplatz
IWK, 18,30, Maria Joo/Budapest: Simone de Beauvoir in der
postsozialistischen Situation, eine ethisch-politische Untersuchung. 1090
Bergg.17
ekh, 20h, queerbeisl: Kaernten/Koroska? Widerstand! Vortrag und anschl.
Diskussion
Kulturforum 21, 19h beim Heurigen Gstaltner, Lesung: Natur-Politik-Liebe.
1210 Stammersdorfer Str.21
> Donnerstag, 18.12.
SLP-Veranst.: 19,30, Bolivien - Massenproteste stuerzen Regierung. Ort:
Bunte Kuh, 1050 Zentagasse/Siebenbrunnengasse
223-Widerstandslesung ab 17h am Ballhausplatz!!!
ekh, 21h, desi soli mit den iron medels, scepsis, u.a.. 1100 Wielandg.2-4
TUeWI, 20h, SOLI-Fest Benefiz fuer den SCI. 1190 Peter Jordan Str.79
> Samstag, 20.12.
Soli-Flohmarkt ab 13h mit Buechertisch und Buffet fuers Ladyfest vom
10.-13.6.04 in Wien. Ort des Flohmarktes: 1060 Gumpendorferstr.26 im Marea
Alta
Gruenes Haus, 18h, Tauschkreis LETS: Winterfest "Mach Was Dir Gefaellt".
1070 Lindeng.40. infos: http://www.beam.to/lets , Tel 521-25/204
ekh, Konzert ab 21h: Dead Kaspar Hausers, Motus, Determination
> Sonntag, 21.12.
Volkstheater, 11h, Matinee: Globalisierung und Gewalt -Perspektiven nach dem
11. September, Votrag: Alexander Kluge: Die Luecke, die der Teufel laesst
Bock auf Kultur, Schauspielhaus, 11h, Matinee & Abschlussevent (im Exil):
Leon Askin liest: A Christmas Carol. 1090 Porzellang.19. Der Eintritt
14,--/7 Euro geht zu 100% an Ute Bock
MQ, monochromraum, 14h, meinungsfreinachten - die Meinungsfreien zu Gast bei
"nix kaufen, viel sparen"
Vorstadtzentrum, 18h: Demokratischer Ausnahmezustand in Europa. Euskal
Herria asaktasuna. 1150 Meiselstr.46/4
> Mittwoch, 24.12.
FLEX, ab 23 Uhr X-masspecial: london calling, live: Louie Austen. 1010
Donaukanal/Schottenring
> Donnerstag, 25.12.
ekh, unzumutBAR ab 21h. 1100 Wielandg.2-4
> Freitag, 26.12.
ekh, ab 21h Konzert mit Peace of Mind und Fifth Hour Hero
SLP-Ortsgruppe Wien Margareten feiert Kubanische Weihnachten ab 20h. Ort ev.
Bunte Kuh, 1050 Zentagasse/Siebenbrunnengasse - Infos Tel.524 63 10
FLEX, ab 23h: london calling
> Samstag, 27.12.
ekh, ab 21h Konzert mit Shiock Troop, Fight Back, Los Primjer, Dislike
> Sonntag, 28.12.
FLEX, ab 20h Film-Nacht, Eintritt 1 Euro, dieser geht zu 100% an das Ute
BOCK - Projekt
> Mittwoch, 31.12.
FLEX, ab 22h Silvesterspecial: london calling
Schauspielhaus, ab 21h Gruene Silvesterveranstaltung mit Peter Pilz, Infos
im Parlamentsklub bei Niki Kunrath, sowie im Schauspielhaus. 1090
Porzellangasse
> Freitag, 2.1.04
Wien 1010 Graben/Pestsaeule, ab 17h Mahnwache der Frauen in Schwarz/Wien:
Stopp der israelischen Besatzung palaestinensischen Landes - der Weg zum
Frieden. Stopp der militaerischen Besatzung im Irak. Gleiche Rechte fuer
alle Menschen im Nahen und Mittleren Osten
> Mittwoch, 7.1.
IWK, 18,30, Psyche und Soma - Normalitaet, Normalisierung, Normativitaet::
Ist die Psychoanalyse ein Instrument der Normierung. 1090 Bergg.17
> Samstag, 10.1.
ekh, 21h Pakistan/Indisches Fest. 1100 Wielandg.2-4
Kunsthistorisches Museum, 15h, Ausstellungsfuehrung von Dieter Schrage fuer
die IGS Wien: Francis Bacon und Meisterwerke des KHM. Treffpunkt bei der
Kassa
> Sonntag, 11.1.
Vorstadtzentrum, 18h, Buchpraes. mit Rolf Schwendter: Subkulturelles Wien -
die informelle Gruppe 1959-1971. 1150 Meiselstr.46/4
> Montag, 12.1.04
Ab 18 Uhr AKIN-Redaktionssitzung in 1170 Lobenhauerng.35/2
Rep.Club., 19h: Widerstand und Geschichte. Veranstaltungsreihe gem.mit LICRA
und Context XXI, 1010 Rockhg.1
> Dienstag, 13.1.
Ab 13 Uhr AKIN-Produktion mit anschl.guter Jause im AUGE-Buero 1040
Belvedereg.10
EBENDA, ab 18h im Auge-Buero BetriebsraetInnen-Kaffee mit dem Thema: Lukas
Wurz hat sich die Pensionsmodelle von OeGB und den Gruenen angeschaut und
versucht, die relevanten Unterschiede herauszuarbeiten. Ab ca 2ssh steht
Heinz Duerr wieder fuer Fragen und Problemen im Betrieb etc. zur Verfuegung.
Rep.Club, 19,30: Frauen im Widerstand
IWK, 18,30, Studien zur ArbeiterInnenbewegung: Natur und Arbeit: Einleitung
zu "Menschenwissenschaften". 1090 Bergg.17
Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum, 19h, Sigi Mattl spricht ueber den
Zusammenbruch des Kommunismus und die Entstehung eines neuen globalisierten
Weltsystem: Nach dem Tode der Sowjetunion. 1050 Vogelsangg.36.
> Mittwoch, 14.1.
Altes AKH, Hoersaal A, 19,30: Jahrbuch der Theodor Kramer Gesellschaft::
Frauen im Exil.
VHS Favoriten, 19h: Berta von Suttner in Georgien. 1100 Arthaberplatz 18
> Donnerstag, 15.1.
Institut Francais - Salon Rouge, 19h: Widerstand in Frankreich und Belgien.
1090 Waehringerstrasse bzw. :Liechtensteinstrasse
Frauenhetz, 18,30, Vortrag und Diskussion: Weibliche Subjektwerdung im
Spaetkapitalismus. 1030 Untere Weissgerberstr.41, UKB 4 Euro
IWK, 18,30, Universitaet, Wissenschaft und Demokratie in Oesterr.:
Wissenschaft, Demokratie und politische (Selbst)Bildung an den
oesterr.Universitaeten im 20.Jahrhundert. 1090 Bergg.17
> Freitag, 16.1.
IWK, 16h, Biografia/Frauen im Exil: Fremdheit und Sprache
Amerlinghaus, 19h, Vortrag & Diskussion Wilhelm Reich Forum: Traenenreiche
Babyzeit - Emotionelle Erste Hilfe fuer Saeuglinge. 1070 Stiftg.8
ebenda, 20h, Lesung P.P. Wipplinger und Norman Weichselbaum:
"Erinnerungsliteratur" zweier Autoren, deren Jugenderlebnisse in zwei
verschiedene "Kulturzeitalter" fallen - Oesterreich 1950/1970 und Land/Stadt
> Samstag, 17.1.
Wahl der AUGE/Alternative und Gruene GewerkschafterInnen/Unabhaengige
GewerkschafterInnen-KandidatInnen zur Arbeiterkammerwahl von 10 bis 17h,
Ort: AMS 1030 Esteplatz 2/Ecke Uchatiusg. im Stufensaal im 5. Stock
Anschliessend findet ab 19,30 das AUGE - Wahl - Auftakt - Fest im
Bruecke-Kulturraum 1010 Wipplingerstr.23 statt
SOL-Quartalstreffen von 10 bis 17 Uhr, im Clubraum der Pfarre "Namen Jesu",
Themen: futuro und Nachhaltigkeitsspiel, Clean clothes, Fair Tradfe & Co,
Symposium: Jugend - Arbeit - Werte. sowie Erweiterte EU und Lebensstil, SOL
und Tauschkreise. 1120 Schedifkaplatz
> Sonntag, 18.1.
Vorstadtzentrum, 18h, Diskussion von der Antiimperialistischen Koordination:
Dreizehn Jahre Krieg gegen den Irak. 1150 Meiselstrasse 46/4
> Montag, 19.1.
ESRA, 19h: Widerstand, Trauma und Gesellschaft. 1020 Tempelgasse
> Dienstag, 20.1.
Altes AKH Hoersaal A, 19h: Zeitzeuginnen - Frauen im Widerstand gegen den
Nationalsozialismus
Kandinsky, Cafe & Galerie, 19h: Die Gruenen frauen.polit.tisch zu
"Feministisch Steuern. Gruene Forderungen zur Steuerreform. 1070
Lerchenfelder Strasse 13
Frauenhetz, 18,30, Vortrag und Diskussion: Frauenbewegungen: Denken, Lesen,
Schreiben, Erzaehlen. UKB 4 Euro, Kinderbetreuung wird angeboten. 1030
Untere Weissgerberstr.41
> Mittwoch, 21.1.
IWK, 18,30, Psyche und Soma: Die Normativitaet der Natur. Grundzuege eines
biozentrischen Normalismus bei Georges Canguilhem
SLP Wien Mitte, 19h, Disk: Internationale Krise in der Flug- und
Tourismusbranche. Amerlinghaus, 1070 Stiftg.8

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'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin
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KOMMENTARE/MELDUNGEN
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05 HOSI Wien wird im Österreich-Konvent angehört
von Kurt Krickler <Kurt.Krickler at hosiwien.at>
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Medienaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 15. Dezember 2003
Österreich-Konvent/HomosexualitätAnhörung im Österreich-Konvent:
Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien fordert Gleichstellung in der Verfassung
Im Rahmen der Anhörung von VertreterInnen nichtstaatlicher Organisationen wird heute HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz die lesbisch-schwulen Anliegen in Hinblick auf eine neue Verfassung dem Österreich-Konvent präsentieren. „Unsere wesentlichste Forderung ist die ausdrückliche Aufnahme von Œsexueller Orientierung‚ und von ŒGeschlechtsidentität‚ als Nichtdiskriminierungsmerkmale in den bestehenden Artikel 7 BVG‰, erklärt Pankratz. „Daraus muss sich dann der Anspruch auf Gleichbehandlung in allen Lebenslagen ableiten, also etwa beim Recht auf Eheschließung und Familiengründung.‰
„Wobei wir‰, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „zugleich Nichtdiskriminierung aufgrund des Familienstands einfordern, also die Privilegierung der Ehe ablehnen. Diese wird ja meist damit begründet, dass die Ehe den Rahmen für die Kindererziehung bildet. Doch das trifft ja längst nicht mehr ausschließlich zu. Heute werden viele Kinder außerhalb der Ehe großgezogen, und viele Ehepaare bleiben kinderlos. Privilegien bzw. Unterstützung für Kindererziehung sollten nur jene bekommen, die tatsächlich Kinder erziehen, unabhängig von der Lebensform, in der dies geschieht.‰
„Weiters ist uns wichtig, dass die Unantastbarkeit der Würde des Menschen garantiert wird‰, führt Pankratz weiter aus, „und insbesondere dann als höheres Gut eingestuft wird, wenn andere Grundrechte damit in Konflikt geraten. Etwa wenn das Recht auf Überzeugungs- oder Religionsfreiheit dazu missbraucht wird, um gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung zu hetzen oder deren Menschenwürde massiv zu verletzen, wie das immer wieder durch lesben- und schwulenfeindliche Dokumente des Vatikans passiert.‰
Hinweis: Die Stellungnahme der HOSI Wien an den Österreich-Konvent ist auf ihrem Website abrufbar: www.hosiwien.at
Rückfragehinweis:
Helga Pankratz, Obfrau: Tel. 893 75 70;
Christian Högl, Obmann: Tel. 0699-118 11 038;
Kurt Krickler, Generalsekretär:
Tel. 545 13 10 oder 0664-57 67 466;
<mailto:office at hosiwien.at>mailto:office at hosiwien.at;
www.hosiwien.at <<http://www.hosiwien.at>http://www.hosiwien.at>

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06 RKL vor dem Österreich-Konvent II
von "Rechtskomitee LAMBDA" <office at RKLambda.at>
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Sexuelle Orientierung
Für einen verfassungsgesetzlichen Schutz vor Diskriminierung

Rede vor dem Österreich-Konvent (<http://www.konvent.gv.at/>www.konvent.gv.at),
Parlament, Wien (15.12.2003)

Dr. Helmut GRAUPNER (<http://www.graupner.at/>www.graupner.at)
Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (<http://www.rklambda.at/>www.RKLambda.at)

Im Jahre 1787 hat Josef II. die Todesstrafe für homosexuelle Kontakte aufgehoben. Österreich war damit der erste Staat der Welt, der diesen Schritt gesetzt hat. Aber auch Josef II. konnte sich nicht durchringen, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu entkriminalisieren, wie dies zwei Jahre danach durch die Französische Revolution und in deren Gefolge in immer weiteren Teilen Europas der Fall war. Österreich fiel in diesem Bereich vom fortschrittlichsten Staat der Welt zurück in einen der rückständigsten.[i] 

Hatte Josef II. die Strafe auf maximal ein Monat Haft reduziert, wurden die Strafen von seinen Nachfolgern wieder massiv erhöht. Noch bis 1971 waren gleichgeschlechtliche Kontakte mit schwerem Kerker von mindestens einem halben Jahr bis zu fünf Jahren bedroht. Und auch nach Aufhebung des Totalverbots hat Österreich diskriminierende Sonderstrafbestimmungen beibehalten, von denen die letzte, § 209 Strafgesetzbuch (StGB), erst im Vorjahr aufgehoben worden ist. In den 21 Jahren seines Bestehens sind allein diesem antihomosexuellen Strafgesetz, seit 1971, nahezu 2.000 homo- und bisexuelle Männer zum Opfer gefallen.[ii]

§ 209 ist auch nicht ersatzlos aufgehoben worden. Seine Ersatzbestimmung, § 207b StGB, unterscheidet zwar vom Wortlaut her nicht mehr auf Grund sexueller Orientierung, wird aber unverhältnismäßig oft gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewendet. Zwischen 50 und 100% aller neu eingeleiteten Gerichtsverfahren nach dieser Bestimmung betreffen homosexuelle Beziehungen.[iii] Das europäische Parlament hat deshalb Österreich erst kürzlich aufgefordert, diese Diskriminierung in der Vollziehung des § 207b zu beenden.[iv]

Gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen sind, wie es die Parlamentarische Versammlung des Europarates so treffend formulierte, Opfer jahrhundertealter Vorurteile.[v] Homo- und bisexuelle Frauen und Männer gehörten auch zu den Hauptzielgruppen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Abertausende von ihnen mussten in den Konzentrationslagern wegen ihrer sexuellen Orientierung ihr Leben lassen. Die Zweite Republik setzte die Verfolgung fort; freilich mit anderen Mitteln: mit Strafverfolgung, Kerker und, oft genug damit verbunden, der Vernichtung der bürgerlichen Existenz.

Nach der heute ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die sexuelle Selbstbestimmung ein zentrales Schutzgut der Europäischen Menschenrechtskonvention[vi] und Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung inakzeptabel.[vii]

Der Gerichtshof erachtet solche Diskriminierung als ebenso schwerwiegend wie Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Religion, der Rasse, Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft[viii] und verlangt für die Rechtfertigung von Differenzierungen auf Grund der sexuellen Orientierung dementsprechend besonders schwerwiegende Gründe.[ix]

Unterschiedliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenssachverhalte einerseits und verschiedengeschlechtliche andererseits müssen für die Erfüllung eines legitimen Zieles notwendig sein, bloße Plausibilität, Vernünftigkeit, Sachlichkeit oder die bloße Eignung das Ziel zu erreichen, genügen nicht. Unterscheidungen sind, wie bei Geschlecht, der Religion, der Rasse, Hautfarbe und ethnischer Herkunft nur zulässig, wenn diese Unterscheidungen wirklich notwendig sind.[x]

Vorurteile einer heterosexuellen Mehrheit gegenüber einer homosexuellen Minderheiten können, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ebensowenig eine ausreichende Begründung für Eingriffe in die Rechte homo- und bisexueller Menschen bieten, wie ähnlich negative Einstellungen gegenüber Menschen anderer Rasse, Herkunft oder Hautfarbe.[xi] Der Gerichtshof betonte dabei, dass der Gesellschaft auch ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten zuzumuten ist, um dem Einzelnen ein Leben in Würde und im Einklang mit seiner sexuellen Identität zu ermöglichen.[xii]

Die Aufhebung sämtlicher diskriminierender Bestimmungen ist mittlerweile eine Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder in den Europarat[xiii] und in die Europäische Union[xiv], und die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung wiederholt als ≥besonders abscheulich„ und als ≥eine der abscheulichsten Formen von Diskriminierung„ verurteilt.[xv] 

Die österreichische Verfassung hingegen kennt bis heute keine Bestimmung, die es dem Staat ausdrücklich verbietet, auf Grundlage der sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Privaten werden jedoch ˆ durch die geplanten Gleichbehandlungsgesetze[xvi] - ab nächstem Jahr solche Diskriminierungen per Gesetz verboten sein.

Auch in die Diskriminierungsverbote der Bundesverfassung sollte daher ≥sexuelle Orientierung„ als geschützte Kategorie aufgenommen werden. So wie dies bereits in Art. 13 des EG-Vertrages und in Art. 21 der EU-Grundrechtecharta der Fall ist.

Das sollte schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit erfolgen. Damit sich die Staatsgewalt nicht erlaubt, was sie den Rechtsunterworfenen verbietet. Aber nicht zuletzt auch aus Verantwortung vor der eigenen unehrenvollen Geschichte von Verfolgung und Unterdrückung.

[i] Zur historischen Entwicklung siehe ausführlich Helmut Graupner, Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte: Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung (Frankfurt/M., Peter Lang, 1997a); Helmut Graupner, "Von 'Widernatürlicher Unzucht' zu 'Sexueller Orientierung': Homosexualität und Recht" in Hey, Pallier & Roth (eds.), Que(e)rdenken: Weibliche/männliche Homosexualität und Wissenschaft (Innsbruck, Studienverlag, 1997b).
[ii] Siehe im Detail Helmut Graupner, Homosexualität & Strafrecht in Österreich, (Rechtskomitee LAMBDA, Wien, 2002), <http://www.rklambda.at/>www.RKLambda.at (Publikationen). 
[iii] Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, Parlamentarische Anfragebeantwortung, 02.09.2003, XXII. GP-NR 660/AB; Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, Parlamentarische Anfragebeantwortung, 03.04.2003, XXII. GP-NR 21/AB;
[iv] Europäisches Parlament, Entschließung zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2002), 04.09.2003 (par. 79)
[v] Parlamentarische Versammlung des Europarates, Empfehlung 924 (1981) (par. 3) 
[vi] L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98), judg. 09.01.2003, par. 36 (« most intimate aspect of private life »); S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003, par. 29 (« most intimate aspect of private life »); Dudgeon vs. UK (7525/76), judg. 22.10.1981, par. 41, 52; Norris vs. Ireland (10581/83), judg. 26.10.1988 (par. 35ff); Modinos vs. Cyprus (15070/89), judg. 22.04.1993 (par. 17ff);  Laskey, Brown & Jaggard sv. UK (21627/93; 21826/93; 21974/93) 19.02.1997, par. 36; Lustig-Prean & Beckett vs. UK (31417/96; 32377/96) (par. 82), 27.09. 1999; Smith & Grady vs. UK (33985/96; 33986/96), judg. 27.09.1999 (par. 90); A.D.T. vs. UK (35765/97), judg. 31.07.2000 (par. 21ff); Fretté vs. France (36515/97), judg. 26.02.2002 (par. 32); European Commission of Human Rights: Sutherland vs. UK 1997 (25185/94), dec. 01.07.1997 (par. 57: "most intimate aspect of effected individuals 'private life'", also par. 36: "private life (which includes his sexual life)"
[vii] Salgueiro da Silva Mouta vs. Portugal (33290/96), judg. 21.12.1999 (par. 36)
[viii] Lustig-Prean & Beckett vs. UK (31417/96; 32377/96), judg. 27.09. 1999 (par. 90); Smith & Grady vs. UK (33985/96; 33986/96), judg. 27.09.1999 (par. 97); Salgueiro da Silva Mouta vs. Portugal (33290/96), judg. 21.12.1999 (par. 36); L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98), judg. 09.01.2003 (par. 45, 52); S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003 (par. 37, 44); Karner vs. Austria, appl. 40016/98 (par. 37);
[ix] L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98), judg. 09.01.2003 (par. 45); S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003 (par. 37)
[x] Karner vs. Austria, appl. 40016/98 (par. 41)
[xi] Lustig-Prean & Beckett vs. UK (31417/96; 32377/96), judg. 27.09. 1999 (par. 90); Smith & Grady vs. UK (33985/96; 33986/96), judg. 27.09.1999 (par. 97); L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98), judg. 09.01.2003 (par. 52); S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003 (par. 44)
[xii] Christine Goodwin vs. UK (28957/95), judg. 11.07.2002 [GC] (par. 91); I. vs. UK (25680/94), judg. 11.07.2002 [GC] (par. 71)
[xiii] Parliamentary Assembly of the Council of Europe: Written Declaration No. 227, Febr. 1993; Halonen-Resolution (Order 488 [1993]); Opinion No. 176 (1993); Opinion 221 (2000); <http://assembly.coe.int/>http://assembly.coe.int 
[xiii] Opinion 216 (2000); Rec. 1474 (2000) (par. 7) ; In September 2001 the Committee of Ministers of the Council of Europe assured the Assembly „that it will continue to follow the issue of discrimination based on sexual orientation with close attention‰ (Doc 9217, 21.09.2001).          
[xiv] European Parliament: Urgency Resolution on the Rights of Lesbians and Gays in the European Union (B4-0824, 0852/98; par. J), 17.09.1998; Resolution on the Respect of Human Rights within the European Union in 1997 ((A4-0468/98; par. 10), 17.12.1998; Resolution on the Respect of Human Rights within the European Union in 1998/99 (A5-0050/00; par. 76, 77), 16.03.2000; <http://www.europarl.eu.int/plenary/default_en.htm>http://www.europarl.eu.int/plenary/default_en.htm
[xv] Opinion 216 (2000); Rec. 1474 (2000) (par. 7) ; Im September 2001 hat das Ministerkomitee des Europarates der Versammlung versichert „that it will continue to follow the issue of discrimination based on sexual orientation with close attention‰ (Doc 9217, 21.09.2001).          
[xvi] Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (285 Blg., XII. GP-NR); Regierugnsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz)
geändert werden (307 Blg., XII. GP-NR)

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07 Das problematische "Recht auf Leben" im SPÖ-Österreich Konvent
von selbstbestimmungsrechtderfrau at gmx.net
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sind auf Ihren Entwurf zum Österreichkonvent/Grundrechtskatalog
aufmerksam gemacht worden und drücken Ihnen hiemit unser Entsetzen u. unsere größten
Bedenken aus!
Massive Hinweise auf einen jederzeit zu erwartenden Angriff auf das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen - auf das Recht, einen Schwangerschaftsabbruch auf
Verlangen in ganz Österreich legal durchführen zu lassen - sind seit
Regierungsantritt immer wieder zu vernehmen.
So ist es unserer Einschätzung nach als fahrlässig zu bezeichnen, wenn nun
ausgerechnet die SPÖ, die an der Durchsetzung der Fristenlösung in Österreich
massiv beteiligt war,
eine derartige Formulierung wie im Artikel 2, ohne jeden Hinweis auf das
Selbstbestimmungsrecht der/jeder Frau über ihren Körper und damit ihr Leben,
anbietet:
"Artikel 2.
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf körperliche und geistige
Unversehrtheit.
(2) Ein Eingriff in diese Rechte ist nur zulässig, wenn er gesetzlich
vorgesehen, verhältnismäßig und unbedingt erforderlich ist. Ein das Leben
gefährdender Eingriff ist überdies nur zulässig
1. um andere Menschen vor rechtswidriger Gewaltanwendung zu schützen,
2. um eine gesetzmäßige Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer
gesetzmäßig festgehaltenen Person zu verhindern."
Das unentwegte Rütteln von radikalen Abtreibungsgegner, aber auch der
katholischen Kirche, für die das Leben mit der Hinterlegung des männlichen Samens
in den weiblichen Körper beginnt,
sollte doch auch Ihnen geläufig sein - denn es ist unüberseh- und
unüberhörbar!
Geht es gar nach Leuten wie jenen von HLI, Ja zum Leben, dann werden nicht
nur Frauen in ganz Österreich vor Arztpraxen und Schwangerambulatorien
tyrannisiert, es wäre auch Sexualaufklärung und effektive Verhütung sowie der
Geschlechtsverkehr ausserhalb der Ehe verboten!
Wir fordern Sie im Namen zahlreicher Frauen in Österreich auf,
diese Formulierung zu überarbeiten und unmissverständlich zum Ausdruck zu
bringen,
dass es sich um bereits geborenes Leben handelt, das dieser Artikel 2
anspricht,
bzw. das am Selbstbestimmungsrecht der Frauen, einen sicheren und legalen
Schwangerschaftsabbruch in allen Bundesländern durchführen lassen zu können,
gearbeitet wird!
Wir erwarten Ihre Stellungnahme und stellen diese Formulierung des
Österreich-Konvents in der kritischen Öffentlichkeit zur Diskussion.
Mit feministischen Grüßen
Aktionsk. f.d. Selbstbestimmungsrecht der Frauen, Österreich--
Aktionskomitee für das Selbstbestimmungsrecht der Frau
Selbstbestimmungsrechtderfrau at gmx.net
<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++>
detailierte Infos zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich auch auf:
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www.die-abtreibung.at.tf
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08 Fw: Schweiz anerkennt Völkermord an den Armeniern
von Ges. f. bedrohte Völker <office at gfbv.at>
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Die Schweiz anerkennt den Völkermord an den Armeniern
Bern, 16. Dezember 2003

Die Gesellschaft Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und die Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) nehmen mit grosser Genugtuung vom Entscheid des Nationalrates Kenntnis, den Völkermord an den Armeniern von 1915 zu anerkennen. Der Entscheid fiel mit 107 zu 67 Stimmen eindeutig.

Damit hat die Schweiz den verschiedenen Aufrufen seitens der Historiker wie auch der Schweizer Justiz Folge geleistet und ein klares Zeichen gesetzt; ein Zeichen der Gerechtigkeit für die Opfer des Völkermordes und deren Nachfahren.

Mit der Anerkennung handelt die Schweiz im Sinne des Internationalen Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 (UNO-Völkermordkonvention) und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Sie trägt auch zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern bei. Diese kann nur auf dem Fundament der historischen Wahrheit beruhen und setzt den Willen zu einem ernsthaften Dialog voraus; einem Dialog, der die Anerkennung des Völkermordes durch die Türkei verlangt.

Die Schweiz hat bewiesen, dass sie den mannigfaltigen Druckversuchen der offiziellen Türkei widerstehen kann. Diese hatte mit wirtschaftlichen und politischen Erpressungsmassnahmen versucht, den Bundesrat sowie die Nationalräte und Nationalrätinnen zu beeinflussen.

Unter diesen Umständen wird es kaum mehr möglich sein, den Völkermord an den Armeniern straffrei zu leugnen, zu verharmlosen oder zu rechtfertigen. Vor noch nicht allzu langer Zeit sprach ein Berner Richter Vertreter türkischer Vereine von diesem Vorwurf frei, weil sie von der Tatsache des Völkermordes angeblich nichts gewusst haben wollen.

Die Schweiz reiht sich als fünfzehnte Nation in die Liste der Staaten ein, die auf nationaler Ebene die Verbrechen von 1915 - 1918 als Völkermord im Sinne der UNO-Völkermordkonvention anerkannt haben.


GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER - SCHWEIZ
SOCIETE POUR LES PEUPLES MENACES - SUISSE
ASSOCIAZIONE PER I POPOLI MINACCIATI - SVIZZERA
SOCIETY FOR THREATENED PEOPLES - SWITZERLAND

Wiesenstrasse 77, CH-3014 Bern
Tel +41-31-311 90 08 Fax +41-31-311 90 65
e-mail: <mailto:info at gfbv.ch>info at gfbv.ch Web: <http://www.gfbv.ch>www.gfbv.ch
PC 30-27 759-7

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09 Fw: Afghanistan: Frauenrechte von internationaler
Staatengemeinschaft nicht durchgesetzt
von Ges. f. bedrohte Völker <office at gfbv.at>
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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEERKLÄRUNG Göttingen, den 16.12.2003
Frauen-Protest gegen Diskriminierung bei Ratsversammlung in
Afghanistan
Internationale Staatengemeinschaft hat Rechte der Frauen in
Afghanistan nicht durchgesetzt
Die internationale Staatengemeinschaft hat ihre Versprechungen,
Frauen in Afghanistan Freiheit und Gleichheit zu bringen, bisher
nicht erfüllt. Diesen Vorwurf hat die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV) am Dienstag erhoben. "Der Protest von Frauen gegen ihre
Diskriminierung bei der großen Ratsversammlung Loja Dschirga in Kabul
zeigt, wie wenig sich die Lage der Frauen in Afghanistan nach dem
Sturz der Taliban gebessert hat", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich
Delius in Göttingen. "Die auch von der Bundesregierung geförderte
Ausarbeitung einer neuen Verfassung hat leider nicht dazu
beigetragen, dass grundlegende Rechte der Frauen in der neuen
Verfassung verankert werden." Für die Frauen Afghanistans bedeute
dies, dass Zwangsheirat und Rechtlosigkeit auch weiterhin ihren
Alltag bestimmen würden.
Montagabend hatten afghanische Frauen bei der Ratsversammlung, die
über die neue Verfassung entscheiden soll, gegen ihre Diskriminierung
und mangelnde Vertretung bei der Loja Dschirga protestiert. Obwohl
Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen und für den
Wiederaufbau des Landes von zentraler Bedeutung sind, sind nur 100
der 500 Delegierten Frauen. Die Frauen kritisierten, als Menschen
zweiter Klasse behandelt und bei der Besetzung von Führungspositionen
in der Ratsversammlung systematisch übergangen zu werden.
Seit Monaten verfolgen afghanische Menschenrechtlerinnen den
Verfassungsprozess mit großer Sorge, da die Rechte von Frauen in dem
Entwurf einer neuen Verfassung für Afghanistan nicht ausdrücklich
gesichert werden. Nur mit größter Mühe konnten sich Frauen vor der
Verfassungskommission Gehör verschaffen. Ihre Forderungen wurden von
der Kommission jedoch weitestgehend ignoriert. So wird die Gleichheit
von Frauen und Männern in dem Verfassungsentwurf nicht betont. Auch
wird kein Mindestalter für die Heirat angeben oder festgehalten, dass
Frauen und Männer bei Ehescheidungen die gleichen Rechte genießen.
Vergeblich hatten Frauen zudem gefordert, ein Verbot der Sklaverei in
der Verfassung festzuschreiben.
Ulrich Delius ist auch erreichbar unter Tel. 0160 95 67 14 03.
=========================================================
Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel. +49/551/49906-25, Fax:+49/551/58028
E-Mail: presse at gfbv.de, Hompage:http://www.gfbv.de

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10 der grüne klub im rathaus sucht eine/n fachreferent/in für
senior/innenpolitik von Grüne Andersrum <andersrum.wien at gruene.at>
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2003-12-16 15:30
der grüne klub im rathaus sucht eine/n fachreferent/in für senior/innenpolitik
Stellenausschreibung: Fachreferent/in für SeniorInnenpolitik
Der Grüne Klub im Rathaus sucht eine/n Fachreferent/in für SeniorInnenpolitik
20 Stunden/Woche ab 1. 2. 2004
Tätigkeitsbereich:
· inhaltliche Betreuung des Bereichs kommunale SeniorInnenpolitik
· Koordination von Arbeitskreisen, Projekt- und Kampagnenplanung, Ideenentwicklung
· Inhaltliche Vorbereitung von Pressekonferenzen
· Vorbereitung von Gemeinderats-Landtags- und Ausschusssitzungen
Anforderungsprofil:
· Umfassende Kenntnisse im Bereich SeniorInnenpolitik
· Erfahrung und Vertrautheit im Umgang mit Aufbereitung und Verfassung von politischen Texten
· Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit selbständig zu arbeiten
· Sehr gute EDV-Kenntnisse
Bewerbungen bis 9. 1. 2004 an Grüner Klub im Rathaus, 1082 Wien bzw. per E-Mail an <mailto:daniela.musiol at gruene.at>daniela.musiol at gruene.at
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Die superüberdrübergrüne LesBiSchwule- & TransGender-Organisation
<http://wien.gruene.at/andersrum/>http://wien.gruene.at/andersrum/

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11 KPOe/EKH: Glasnost
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Dezember 2003; 19:01
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KPOe/EKH:
> Glasnost
Ueber den Umgang mit dem EKH (in der KPOe-Wahrnehmung, die "Wielandschule")
gibt es unterschiedliche Haltungen in der Partei. Im folgenden drei
repraesentative Stellungnahmen.
1. Ein Diskussionsbeitrag auf dem 32. Parteitag (Juni 2003)
Auf dem 32. Parteitag der KPOe (Juni 2003) aeusserte sich Karl Russheim,
Gemeinderat aus Trofaiach, folgendermassen:
"Liebe Genossinnen und Genossen. Ich moechte da eine Frage anschneiden, die
ich nie richtig beantwortet bekommen habe vom Gen. Graber. Wir haben jetzt
praktisch alles verkauft, was wir gehabt haben, ausser das Globus-Haus, dass
wir verpachtet haben. Aber es gehoert uns noch die Wielandschule. Die
Wielandschule bringt uns nichts, da muss die Partei jedes Jahr ein Geld
hineinzahlen, dass sie ueberhaupt bestehen kann. Immer wieder, wenn ich den
Gen. Graber getroffen habe und mit ihm diskutiert habe, habe ich gesagt,
verkauft die Wielandschule! Zurerst hat es immer das Argument gegeben, wir
koennen das nicht, das kommt bei den Linken schlecht an in Wien, wenn wir
das Haus dort verkaufen und raeumen lassen. Inzwischen wird wohl jeder in
der Partei darauf gekommen, dass die Leute, die in dem Haus drinnen sind,
nicht unsere Buendnispartner sind, in keiner Weise. Das zweite war dann,
dass man gesagt hat, das Haus ist nicht zu verkaufen, weil das kauft uns
keiner ab, weil der Vertrag, was besteht, kauft keiner so ein Haus, wenn er
die nicht hinausbringt. Ich bin der Meinung, dass diese Argumente nicht
richtig sind. Ich habe gesagt, uebergebt mir das, ich verstehe zwar nichts,
aber der erstgroesste Haeusermarkler in Wien der kauft das und zwar aus dem
Grund, weil der Standort der dort ist, mitten in Wien schon so viel wert
ist. Der macht sich keine Sorgen wie er die Leute dort hinausbringt aus
diesem Haus. Also, wuerde ich sagen, wenn wir schon kein Geld mehr haben und
das haben wir sicher nicht, dann versuchen wir wenigsten jetzt die
Wielandschule loszubringen, das wir noch ein Geld hereinbringen, wo wir
sowieso nichts mehr davon haben."
2. Der Brief an die Gemeinde Wien
Folgenden Brief hat der Parteivorsitzende, Walter Baier im November an die
Wiener Vizebuergermeisterin gerichtet:
"Sehr geehrte Frau Vizebuergermeisterin,
werte Frau Laska,
wie den Medien zu entnehmen ist, befindet sich die Kommunistische Partei
Oesterreichs in der Lage, fuer das in ihrem Eigentum stehende Haus in der
Wielandgasse 3 ("Wielandschule"/"Ernst Kirchweger-Haus") eine andere Loesung
als die Fortfuehrung des bisherigen Zustandes anzusteuern.
Die Problematik des Hauses besteht darin, dass dort
ImmigrantInnen-Organisationen, Fluechtlinge und Kulturprojekte ein
selbstverwaltetes Nebeneinander gefunden haben, dessen Aufrechterhaltung aus
kultur- und kommunalpolitischer Sicht mehr als gerechtfertigt ist.
Andererseits sieht sich die KPOe finanziell ausserstande die bisherigen
Rahmenbedingungen weiter zu garantieren. Ich meine, dass auch aus der
Perspektive der Gemeinde Wien die Weiterfuehrung der Projekte bei
Respektierung ihrer Eigenart und ihrer Autonomie Sinn macht.
Ueber diese Fragen und die sich daraus ergebenden Moeglichkeiten moechte ich
gerne ein Gespraech mit Ihnen fuehren. Unueblicherweise wurde diese Absicht
bereits ueber die Medien kolportiert, ich meine aber, dass dies einer
sachlichen Aussprache nicht im Wege stehen muss.
Ich werde mich in den naechsten Tagen ueber Ihr Buero um die Verabredung
eines Termines bemuehen."
3. Beschluss der KPOe-Wien
Auf der Landeskonferenz der KPOe-Wien am 8. Dezember wurde der folgende
Beschluss gefasst.
"Die Landeskonferenz der KPOe Wien ist sich des doppelten Problems um die
ehemalige Wielandschule bewusst, es handelt sich um ein finanzielles und um
ein politisches Problem.
Aus Sicht der finanziellen Notwendigkeiten der KPOe ist es logisch, zum
jetzigen Zeitpunkt eine Verkaufoption nicht ausschliessen zu koennen. Es
soll jedoch in Zusammenarbeit mit den im EKH taetigen Initiativen auch nach
anderen Finanzierungsmoeglichkeiten gesucht werden, um einen Verkauf
tunlichst abwenden zu koennen.
Die heute zusammen das `Ernst Kirchweger Haus (EKH)' bildenden politischen,
kulturellen und sozialen Initiativen stellen einen wichtigen Teil der Wiener
Linken und Sozialbewegung dar. Die gemeinsame Entwicklung einer den Verkauf
verhindernden finanziellen Loesung soll den Charakter des EKH als soziales
Zentrum erhalten, verbreitern und absichern. Die Landeskonferenz sieht in
solchen Bemuehungen die Moeglichkeit, eine finanziell tragfaehige Loesung
wie auch einen politischen Erfolg im Interesse der Wiener Linken UND der
KPOe finden zu koennen.
Die Landeskonferenz bekraeftigt dementsprechend die Grundhaltung der KPOe,
mit ihrem Eigentum politisch verantwortlich umzugehen und spricht sich fuer
die gemeinsame Entwicklung eines Nutzungskonzepts mit den EKH-Initiativen im
Rahmen der finanziellen Notwendigkeiten der KPOe aus."
Und eine Berichtigung
AKIN schreibt in Nummer 30: Die KPOe verfuege ueber 500 Immobilien.
(Anm.d.Red.: siehe auch akin-pd 18.11.2003): Das ist unrichtig. Tatsaechlich
sind es 32, von denen die meisten aber auf Grund ihrer Lage nicht finanziell
verwertbar waeren.
*Walter Baier* (gek.)
*****
Anmerkungen: Das mit den 500 Immobillien kam uns auch ein bisserl viel vor.
Wir hatten allerdings den Text vor Drucklegung einer massgeblichen
KPOe-Vertreterin lesen lassen, die an dieser Zahl nichts auszusetzen gehabt
hatte. Daher nahmen wir sie als korrekt an.
Daß diese Woche gleich zwei KPÖ-Funktionäre in der akin über ihre Partei
schreiben, hat jetzt nichts damit zu tun, daß wir etwa plötzlich deren
internes Diskussionsorgan geworden wären, sondern ist reiner Zufall. Die
beiden Texte wurden unabhängig voneinander geschrieben und erreichten uns
zur selben Redaktionsperiode.
Nach wie vor steht die akin allen linken Gruppen zur Führung ihrer
Diskussionen offen, so eben auch der KPÖ. Sollte Interesse an Fortführung
dieser Diskussionen bestehen, so werden wir selbstverständlich dies nach
Maßgabe unserer Mittel unterstützen.
*Die Redaktion**************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
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eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin

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12 EU/Recht/Kommentar: Sie nannten es "Verfassung"
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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EU/Recht/Kommentar:
> Sie nannten es "Verfassung"
Jetzt ist er also gescheitert, dieser Beschluss jener Spielregeln, die die
EU hochtrabend "Verfassung" nennt. Und das grosse Gezeter geht an, bis hin
zum grossen Menetekel, dass damit sogar das ganze EU-Projekt scheitern
koennte. Aber es bleibt Theaterdonner, gedacht, um diese "Verfassung" nach
ein paar kosmetischen Korrekturen trotzdem bald beschliessen zu koennen --
ernsthafte Sorgen braucht man sich da nicht zu machen.
Dennoch, von einem Menetekel kann man auf alle Faelle bei diesem Rechtswerk
sprechen, denn diese "Verfassung" ist unbedingt als "zu leicht" zu befinden
und deswegen unter Anfuehrungszeichen zu setzen.
Denn das ganze Gerede "Europa braucht eine Verfassung" fand vor allem
dadurch Nahrung, dass der Beschluss einer Verfassung im traditionellen Sinne
die Entwicklung hin zu einem demokratischen Rechtsstaat bedeutet -- eine
langjaehrige Forderung kritischen EU-Fans. Eine Verfassung, eine
Konstitution, darunter verstand man frueher etwas, das unsere Ahnen unter
absoluten Feudalherrschern einforderten. Das war vor allem die Forderung
nach demokratisch gewaehlten Legislativen bis hin zur res publica, der
Politik als Angelegenheit des Volkes.
Davon spricht diese "Verfassung" ueberhaupt nicht. Im Gegenteil, dem
Parlament sollten sogar weitere Rechte aberkannt werden. Eine Partizipation
des Volkes im Sinne von Plebisziten sieht das Werk gar nicht vor. Somit ist
auch nach Ansicht der hohen Herren Regierungschefs -- die nie jemand in
dieses legislative Amt gewaehlt hat -- weder ein Beschluss des Parlaments
noch eine Volksabstimmung noetig, um diese "Verfassung" in Kraft zu setzen.
Staatenlose Verfassung
Und noch etwas fehlt dieser "Verfassung": Der Staat, in dem sie gelten soll.
Sicher, die EU wird nach Inkrafttreten des Rechtswerkes noch einige Merkmale
eines souveraenen Staates mehr haben: Zu Regierung (Kommission), Gerichtshof
und Parlament treten hinzu eine eigene Rechtspersoenlichkeit, die
Unionsbuergerschaft, die Suprematie der EU als Quelle direkt vollziehbaren
Rechts gegenueber den Rechtsbestaenden der Teilstaaten sowie die gemeinsame
Aussen- und Militaerpolitik (GASP) inclusive eines gemeinsamen
Aussenministers.
Diese Merkmale sind aber allesamt neue Rechte der EU. Bei den
voelkerrechtlich definierten Pflichten eines demokratischen Rechtsstaats
setzt man aber lieber aus: Denn es ist nicht im Sinne der einzelnen
Regierungschefs ihren Untertanen, auch die entsprechenden Rechte der
Partizipation in der europaeischen Rechtssetzung zu gewaehrleisten.
Ein Vergleich: Es waere absurd, sich vorzustellen, dass die neun
oesterreichischen Landeshauptleute in Wien zusammenkaemen, um
oesterreichisches Bundesrecht zu beschliessen. Noch absurder waere die
Vorstellung, dass die 50 US-amerikanischen Gouverneure sich in Washington
traefen, um dort das Federal Law zu bestimmen. In der EU geht das -- mit
einem Trick: In dieser Frage ist die EU naemlich ploetzlich wieder ein
Staatenbund. Dann wird EU-Politik wieder zur Aussenpolitik, die Teilstaaten
zu souveraenen Voelkerrechtssubjekten und die Beschluesse des Rates und der
Ministerraete zu Staatsvertraegen. Der Abschluss von Staatsvertraegen ist
aber im ueblichen Verstaendnis von Voelkerrecht eine Angelegenheit der
Regierung. Voilá! -- schon stimmt wieder alles mit der Satzung der UNO und
den allgemein anerkannten Prinzipien des demokratischen Rechtsstaat
ueberein.
Und diese Rechtsverdreherei nennen sie "Verfassung". Da muss man ja zum
Anarchisten werden...
*Bernhard Redl*

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13 SPOe/Verfassungsdebatte/Kommentar: Besser gehts nicht
von von "akin" <akin.buero at gmx.at>
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SPOe/Verfassungsdebatte/Kommentar:
> Besser geht's nicht
Schoener Grundrechtskatalog mit kleinen Fehlern
Die SPOe macht den bislang etwas faden oestereichischen Verfassungskonvent,
der bisher ja nur belanglose Belustigungen wie die "Gottes-Klausel" zu
bieten hatte, endlich ein wenig interessanter. Denn das, was die
Sozialdemokraten da am Freitag mit ihrem "Grundrechtskatalog" vorgestellt
haben, stellt doch einen Entwurf fuer einen echten Paradigmenwechsel in der
oesterreichischen Verfassungsgeschichte dar. Zwar waren bislang schon im
oesterreichischen Verfassungsrecht die Menschenrechte fest verankert. Sogar
in doppelter Ausfertigung als Staatsgrundgesetz von 1867 und als im
Verfassungsrang ratifizierte Europaeische Menschenrechtskonvention. Doch
fehlten in beiden Rechtswerken die in der (rechtlich nicht bindenden)
UN-Deklaration fuer Menschenrechte und anderen unverbindlichen
Absichtserklaerungen aufgelisteten sozialen Rechte voellig. Im SPOe-Entwurf
finden sich hingegen diese Rechte (auf Obdach, medizinische Versorgung,
Ernaehrung, Bildung etc.) sowie einiges an arbeitsrechtlichen Bestimmungen
inclusive dem Streikrecht (dessen Absenz im oesterreichischen Raum bis vor
wenigen Monaten niemandem aufgefallen war, das aber jetzt doch relevant zu
werden scheint).
Man koennte also ausrufen: "Bravo, liebe Sozialdemokraten, auch wenn wir
natuerlich wissen, dass ihr am Schluss wieder alles bei den Verhandlungen
mit der OeVP zuruecknehmen werdet, so ist der Versuch wenigstens recht
ehrbar!"
Doch nicht mal dieses bisserl Begeisterung kann man ohne Bedenken haben,
denn letztendlich kommt in diesem Entwurf -- wie bei Sozialdemokraten
ueblich -- neben dem S auch das Oe im Parteinamen stark zur Geltung. In Form
nationalistischer Vorbehalte. So lautet etwa der Asylrechtsparagraph (Art.7)
im SPOe-Katalog wie folgt: "Fluechtlinge geniessen in Oesterreich Asyl,
sofern sie in keinem anderen Staat Schutz vor Verfolgung finden." Damit
faende die beruechtigte Drittstaatsklausel nicht nur eine Berechtigung,
sondern waere definitiv in der Verfassung verankert. Das Recht auf Asyl
waere damit genausowenig im oesterreichischen Verfassungsrecht zu finden wie
bislang.
Das Recht oesterreichischer Staatsangehoeriger, der Republik "Adieu" zu
sagen, klingt bei der SPOe wie folgt: "Auswanderung darf nur aus Gruenden
der Landesverteidigung beschraenkt werden." (Art. 17) Das ist nicht nur ein
Abruecken von der UN-Deklaration (die keinerlei Einschraenkung vorsieht),
sondern kann sogar als Rueckschritt gegenueber dem Staatsgrundgesetz
angesehen werden, worin es heisst, das Recht auf Auswanderung "sei nur durch
die Wehrpflicht beschraenkt", was eine weitaus geringere
Auslegungsmoeglichkeit als "Gruende der Landesverteidigung" erlaubt.
Der Hintergrund beider Einschraenkungen ist aber derselbe: Zuerst einmal hat
der Wehrpflichtige (in Zukunft vielleicht auch die Wehrpflichtige) seine
"Pflicht" zu erfuellen; naemlich ein "Vaterland", das ihm so offensichtlich
zuwider geworden ist, dass er es sogar unter Verzicht auf seine
Staatsbuergerschaft fliehen moechte, zu "ehren", zu "lieben" und vor allem
zu "verteidigen" und aehnlichen patriotischen Unsinn. Erst dann darf er
gehen. Und das finden auch die Autoren des SP-Papiers notwendig, in ihrem
Entwurf festzuhalten.
Auch mit den Minderheiten hatte die SPOe immer so ihre Schwierigkeiten. In
Art.4 des Entwurfs heisst es: "Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung der
autochthonen Volksgruppen werden geachtet, gefoerdert und geschuetzt." Sehr
freundlich, doch man beachte das kleine Woertchen "autochthon"! Wenn auch
nie so wirklich definiert wurde, wieviele Generationen eine Volksgruppe auf
einem Gebiet angesiedelt sein muss, um bereits als autochthon zu gelten,
sind doch nach allgemeiner Auffassung damit vor allem Gruppen wie die
Kaerntner Slowenen oder die burgenlaendischen Kroaten gemeint; also jene
Minderheiten, deren Schutz man sowieso im beruehmten Artikel 7 des
Staatsvertrags von 1955 zugesichert hatte. Diese Einschraenkung auf die
"autochthonen" ist daher eine sehr bequeme, welche besonders den Wiener
Buergermeister freuen wird, sind doch die groessten Minderheiten auf seinem
Landesgebiet die "allochthonen" ("zuag'rasten") Tuerken und Serben.
Es bleibt leider dabei: Ueber ihren Schatten zu springen hat die SPOe auch
in ihrer Oppositionszeit immer noch nicht gelernt.
*Bernhard Redl*

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